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Hallo,
folgende Frage:
Ein Familienangehöriger hatte im Flug Tel-Aviv-> Köln-Bonn mit Germanwings 11 h Verspätung. Die Frage ist ob ein Anspruch auf Entschädigung nach Art. 7 derVerordnung (EG) Nr. 261/2004 von 400 Euro besteht. Entscheidend ist, ob die Fluggesellschaft außergewöhnliche Gründe vorbringen kann, die sie selbst nichtzu vertreten hat.
Laut nicht ganz verständlicher Durchsage an Bord lag es am Vorflug Köln-Bonn ->Tel-Aviv, die israelischen Behörden hätten Sicherheitsbedenken gegen einen Passagier gehabt und eine Landeerlaubnis dort noch vor dem Start in Köln-Bonn verweigert.
Zwar wäre ein Verweigern einer Start- oder Landeerlaubnis als hoheitlicher Akt tatsächlich ein außergewöhnlicher Grund, der Zahlungen vermeidet, aber werden die Passagierdaten nach Israel überhaupt im Vorfeld übertragen ? Ich kenne das nur von den USA. Ansonsten wird einem einfach im Zielland die Einreise verweigert und man muss das nächste Flugzeug zurück nehmen.
Das Risiko bei einer Verfolgung des Schadenersatzanspruchs ist immer, dass die Fluggesellschaft erst im Klageverfahren mit einem solchen außerordentlichen Grund herausrückt, so dass man bei Rückzug der Klage auf den Kosten sitzen bleibt.
Was meint ihr, klingt das für Israel-Flüge wirklich plausibel ?
Danke !
folgende Frage:
Ein Familienangehöriger hatte im Flug Tel-Aviv-> Köln-Bonn mit Germanwings 11 h Verspätung. Die Frage ist ob ein Anspruch auf Entschädigung nach Art. 7 derVerordnung (EG) Nr. 261/2004 von 400 Euro besteht. Entscheidend ist, ob die Fluggesellschaft außergewöhnliche Gründe vorbringen kann, die sie selbst nichtzu vertreten hat.
Laut nicht ganz verständlicher Durchsage an Bord lag es am Vorflug Köln-Bonn ->Tel-Aviv, die israelischen Behörden hätten Sicherheitsbedenken gegen einen Passagier gehabt und eine Landeerlaubnis dort noch vor dem Start in Köln-Bonn verweigert.
Zwar wäre ein Verweigern einer Start- oder Landeerlaubnis als hoheitlicher Akt tatsächlich ein außergewöhnlicher Grund, der Zahlungen vermeidet, aber werden die Passagierdaten nach Israel überhaupt im Vorfeld übertragen ? Ich kenne das nur von den USA. Ansonsten wird einem einfach im Zielland die Einreise verweigert und man muss das nächste Flugzeug zurück nehmen.
Das Risiko bei einer Verfolgung des Schadenersatzanspruchs ist immer, dass die Fluggesellschaft erst im Klageverfahren mit einem solchen außerordentlichen Grund herausrückt, so dass man bei Rückzug der Klage auf den Kosten sitzen bleibt.
Was meint ihr, klingt das für Israel-Flüge wirklich plausibel ?
Danke !