technischer defekt - ausserordentlicher Umstand

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xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
487
1
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Hallo,

mein Flug LX829 HAJ - ZRH am 7.Juni wurde auf 8.Juni verschoben aufgrund technischem defekt und Überschreitung der Crewarbeitszeiten.

Meine Email wurde heute per Telefon persönlich beantwortet, dass keine Ausgleichszahlung zu leisten ist, da ein technischer defekt ein ausserordentlicher Umstand sei laut SWISS. Er hat gemeint er schickt mir eine Email und schaut evtl. das ich einen Gutschein/Meilen bekomme. Kurze Zeit später kam dann eine Email mit einem Gutschein 150 CHF als Anhang.

Habt Ihr Erfahrung, ob ich da eine Chance eventuell bei einem Anwalt hätte? Schlechte Erfahrung gehabt mit flightright das ging 1 Jahr und es kam gar nichts raus. Oder soll ich den Gutschein einfach verwenden und fertig?
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Vielfliegerbasiswissen:

Technische Defekte, die beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, stellen in der Regel keine außergewöhnlichen Umstände im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und damit keinen Entlastungsgrund für die Verweigerung der Ausgleichsleistung durch die Luftfahrtunternehmen dar (vergleiche hierzu das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 22.12.2008 – C-549/07 („Wallentin-Hermann ./. Alitalia – Linee Aeree Italiane SpA ).

https://www.lba.de/DE/ZentraleDienste/Fluggastrechte/FAQFluggastrechte/FAQ_DeniedBoarding/FAQ/FAQ07.html

Du hast Anspruch auf 250 € - und zwar in bar und nicht als Gutschein.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Meine Email wurde heute per Telefon persönlich beantwortet, dass keine Ausgleichszahlung zu leisten ist, da ein technischer defekt ein ausserordentlicher Umstand sei laut SWISS.

Die erste Frage waere, wie weit Du zu gehen bereit bist. Aus pragmatischer Sicht koennte man ja tatsaechlich argumentieren, eine Verspaetung ist besser als ein Flug mit defektem Geraet.

Wenn Du doch auf der Ausgleichszahlung bestehst, waere ich auf die Argumentation der Swiss gespannt, warum dieser technical ein aussergewoehnlicher Umstand gewesen sein soll und ob/was LX zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten getan hat. Wie der Druide schon sagte, in der Regel sind sie es nicht.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.362
BRU
Wie weit ich gehen will, hängt bei mir in solchen Fällen u.a. auch davon ab, wie ansonsten das Service war (also Irreg-Handling am Flughafen, Hotelübernachtung, Bereitwilligkeit des Personals, eine vernünftige Lösung zu finden / eventuell auch auf eine andere Airline umzubuchen, wenn bessere Verbindung usw.).

Wenn da alles zu meiner Zufriedenheit war, habe ich das mit dem Gutschein in einem etwas geringeren Wert, als mir eigentlich zugestanden wäre, auch schon akzeptiert (allerdings nicht ohne auf die E-Mail zu antworten, dass ich ihre Position bezüglich „keinem Anspruch auf Entschädigung nach der EU-VO“ nicht teile).

Ist aber letztendlich Deine Entscheidung, ob Du die 150 CHF für angemessen empfindest bzw. innerhalb der Gültigkeit des Gutscheins sowieso mit LX fliegen wirst. Rechtlich stehen Dir die 250 Euro zu.
 
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