Flugzeiten und Airlineänderung

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CLAL

Neues Mitglied
18.06.2015
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Hallo,
ich bin neu im Forum und habe schon versucht mir meine Frage selbst zu beantworten jedoch blicke ich langsam nicht mehr durch, folgender Sachverhalt:

Ich habe einen Flug (Keine Umbuchung möglich) mit Thai Airways von Frankfurt über Bangkok nach Luang Prabang (LAos) gebucht.
Diesen Flug kann ich nicht antreten da ich einen sehr wichtigen Termin dazwischen bekommen habe, daraufhin musste ich in den sauren Apfel beißen und mir einen neuen Flug buchen.
So habe ich nun die doppelten Kosten, den alten Flug habe ich bis heute noch nicht storniert.
Nun habe ich eine Email von ebookers.de bekommen, in der ich mitgeteilt bekommen habe, dass die Flugzeiten des Fluges (welchen ich nicht antreten kann) sich geändert haben.
Des Weiteren hat sich die Airline geändert, anstelle von Thai Airways soll ich nun mit Bangkok Airways fliegen, der Flug ist lediglich 10 Minuten früher.
Ebookers hat nun gefragt ob ich mit dieser Änderung einverstanden bin, ich habe dort angerufen und gesagt, dass ich nicht einverstanden bin da ich Thai Air gebucht habe und nicht Bangkok Airways (es handelt sich auch um keinen "operatet by" Flug).
Ebookers hat daraufhin bei Thai Air eine Kostenrückerstattung beantragt die natürlich abgelehnt wurde.

Nun würde ich gerne wissen wie meine Chancen stehen, dass ich die Kosten zurückerstattet bekomme bzw. ob es eine andere Lösung für das Problem gibt, denn eigentlich habe ich einen Thai Air Flug gebucht und nicht Bangkok Airways.

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Vielen Dank!
 

CLAL

Neues Mitglied
18.06.2015
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Ebookers hatte bereits die Kostenerstattung bei THAI angefordert, diese wurde abgelehnt. Wie gehe ich am besten vor um mein Recht durchzusetzen?
Gibt es Gerichtsurteile auf die ich mich beziehen kann.
Tut mir leid für die vielen Fragen, ich bin erst 18 Jahre alt, es sollte die Reise meines Lebens werden (wird es auch) aber es wäre schön die knapp 800 Euro wieder in der Tasche zu haben.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.572
1.194
Ebookers hatte bereits die Kostenerstattung bei THAI angefordert, diese wurde abgelehnt. Wie gehe ich am besten vor um mein Recht durchzusetzen?
...

man muss nicht alles glauben, was man am Telefon gesagt bekommt. ebookers verkauft u.A. auch auf eigene Rechnung, die haben dann garkein Interesse, dass Du das Geld zurück bekommst.
 

CLAL

Neues Mitglied
18.06.2015
4
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man muss nicht alles glauben, was man am Telefon gesagt bekommt. ebookers verkauft u.A. auch auf eigene Rechnung, die haben dann garkein Interesse, dass Du das Geld zurück bekommst.

An welche Stelle muss ich mich denn dann wenden? Nochmals an Ebookers oder direk an Thai Air, dort hatte ich bereits einmal angerufen und habe gesagt bekommen ich müsse mich an Ebookers wenden. Der Flug wäre am 24.7., dh. ich habe nicht mehr so lange Zeit. Wie ist jetzt die beste Vorgehensweise.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe, super Forum!!!
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.959
1.965
refund.me oder ähnliche Dienste haben mit dieser Angelegenheit nichts zu tun.

Es ist ein Airline-Wechsel (mit dazugehöriger Flugzeitenverschiebung) und ebookers.de muss die Stornierung bei TG durchsetzen. Hast du dich schon bei ebookers.de mit dem Online-Chat in Verbindung gesetzt und die da genervt? Leider ist ebookers.de auch im Hinblick auf andere notwendig gewordene Umbuchungen (z.B. durch Flugzeitenänderungen) ein ziemlicher Haufen...
 

CLAL

Neues Mitglied
18.06.2015
4
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refund.me oder ähnliche Dienste haben mit dieser Angelegenheit nichts zu tun.

Es ist ein Airline-Wechsel (mit dazugehöriger Flugzeitenverschiebung) und ebookers.de muss die Stornierung bei TG durchsetzen. Hast du dich schon bei ebookers.de mit dem Online-Chat in Verbindung gesetzt und die da genervt? Leider ist ebookers.de auch im Hinblick auf andere notwendig gewordene Umbuchungen (z.B. durch Flugzeitenänderungen) ein ziemlicher Haufen...

Ich habe abermals an Ebookers geschrieben und um eine Rückerstattung gebeten. Nun diese Antwort....ist das rechtens?
Was sollte ich jetzt tun?


Vielen Dank für Ihre Antwort.

Erneut müssen wir bedauerlicherweise eine Rückerstattung seitens der Fluggesellschaft ablehnen. Wir würden Ihnen hier gerne weiterhelfen. Jedoch erlaubt uns die gebuchte Fluggesellschaft keine volle Rückerstattung, sodass wir gezwungen wären Ihnen das Ticket per normalen Bedingungen seitens der Thai Airways zu stornieren.

Bitte beachten Sie, dass diese Änderung keine grobe und große Abänderung Ihres Reiseplans bedeutet. In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Absatz 1, Punkt 1 steht geschrieben:

1. Änderungen der Leistung und des Preises
1.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages – Änderung der Flugzeiten, des Programmablaufs einzelner Bestandteile der Reise oder ähnlicher Dinge – die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von ebookers nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzustand der gebuchten Reise nicht beinträchtigen. ebookers wird Sie über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Die angegebenen Flugzeiten können jederzeit von der Fluggesellschaft geändert werden, ohne dass sie jegliche Alternative oder Erstattung leisten muss.

Diesen Bedingungen haben Sie zugestimmt. Es ist nicht unsere Absicht Sie zu verärgern - wir sind hier um zu helfen. Daher können wir Ihnen nur die zwei obengenannten Alternativen (Akzeptierung der Änderung oder Stornierung nach den Regeln der Fluggesellschaft) anbieten.

Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie in diesen Fall weiter verfahren möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice Team ebookers.de
 
A

Anonym38428

Guest
Spätestens an dem Punkt "Die angegebenen Flugzeiten können jederzeit von der Fluggesellschaft geändert werden, ohne dass sie jegliche Alternative oder Erstattung leisten muss." halten deren AGB vor keinem Gericht in diesem wundervollen Land. Einschreiben mit Fristsetzung zur Erstattung in die Post geben, bei fruchtlosem Verstreichen Mahnbescheid beantragen, ansonsten Rechtsbeistand (User umsteiger soll auf dem Gebiet bewandert sein, habe keine eigene Erfahrung) einschalten. IANAL.
 

Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
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Spätestens an dem Punkt "Die angegebenen Flugzeiten können jederzeit von der Fluggesellschaft geändert werden, ohne dass sie jegliche Alternative oder Erstattung leisten muss." halten deren AGB vor keinem Gericht in diesem wundervollen Land. Einschreiben mit Fristsetzung zur Erstattung in die Post geben, bei fruchtlosem Verstreichen Mahnbescheid beantragen, ansonsten Rechtsbeistand (User umsteiger soll auf dem Gebiet bewandert sein, habe keine eigene Erfahrung) einschalten. IANAL.

Die Flugzeiten ändern sich um 10 Minuten, was keine erhebliche Änderung darstellt und den Gesamtzustand der Reise nicht beeinträchtigt. Insofern ist diese Änderung durch die AGB abgedeckt.

Abgelehnt wird die Verbindung, weil sich die ausführende Fluggeselschaft geändert hat. Über derartige Änderungen werden keine Ausführungen in den AGB gemacht.
Frage ist also, ist Änderung der Fluggesellschaft ein Grund für Reiserücktritt? M.E. nicht, wenn beide Gesellschaften als gleichwertig zu betrachten sind, was die neue Frage aufwirft, wann Fluggesellschaften gleichwertig sind.
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
Die einzige interessante Frage dürfte sein, ob hier deutsches/europäisches Recht anwendbar ist. Denn das Entscheidende dürfte hier ja der Flug Bangkok-Luang Prabang sein. Nach europäischem Recht ist das eine Annulierung. Andere Fluggesellschaft, andere Flugnummer, andere Flugzeiten. Da hilft auch die ohnehin wahrscheinlich ungültige AGB Klausel nichts.

Ich denke aber ohne Rechtsbeistand wirst du hier nicht zu deinem Geld kommen.