Dumme Spiele in IST vor dem Abflug

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mikimoto

Aktives Mitglied
09.02.2010
231
0
YVR, ZRH
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Lasst es mich knapp beschreiben:
Ich war schnell über das Wochenende in Istanbul. Und da wurde mir mein Geldbeutel entwendet. Darin befand sich unter anderem ein Aufenthaltstitel (auch als Ausländerausweis bekannt) für die Schweiz (bin ja wie mein Nickname andeuten könnte ein Non-Schengen Ausländer). Nichts schlimmes ahnend ging ich zum Flughafen (hatte noch Zweitkreditkarten), denn ich wollte ja von IST wieder zurück nach ZRH.
Durch die Passkontrolle ging es glatt und vor dem Gate gab es die Visa-Kontrolle. Nach einer kleiner Konversation mit einem jungen Mann hiess es, ich könne ohne diesen Ausländerausweis nicht in die Schweiz einreisen. Statt meine Frage zu beantworten, warum er dies für unmöglich halte, ruft er seine Chefin. Sie zieht ihr Ding ab, so dass alle anderen Passagiere mithören und mitsehen können und dann denken, mit mir stimmt was nicht. Die Chefin meint, sie müsse das Polizeibüro am Flughafen anrufen, diese wiederum müssten in die Schweiz anrufen, um zu verfizieren, dass ich ein legaler Ausländer in der Schweiz sei. Andere Merkmale, welche meinen Bezug zur Schweiz aufweisen, z.B. Ausstellungsort meines Reisepasses, meine Visitenkarte, etc. ignoriert sie gekonnt. Einmal sagt sie dann, ich dürfe mich ja sowieso nur 90 Tage in der Schweiz aufhalten. Ok, kein Problem. Ich fliege ja bald in die USA, dann bin ich ja wieder weg. Wo ist das Problem? Dann redet sie auf einmal nur noch auf Deutsch mit mir. Aber das ist ja auch kein Problem für mich. Und nochmals, was ist denn bitte das Problem? Warum sollte ich dann in der Türkei bleiben? Auf meine Fragen, die ich höflich und im Gegensatz zu ihr eben auch respektvoll gestellt habe, erhalte ich keine Antworten.
Die letzten Passagiere sind schon aufgerufen worden und kurze Zeit später wird die Passagierliste gedruckt. Immer noch heisst es, man warte auf die Bestätigung. Da ich nervös wurde, ging ich zu den Gate Agents und wollte fragen, wann sie denn das Gate schliessen werden. Die Chefin kam angerannt und sagte aber etwas auf türkisch und die Gate Agents ignorieren mich jetzt auch.
Aus heiterem Himmel sagt sie dann plötzlich: „Ich mache Ihnen jetzt eine Ausnahme. Wir haben die Kollegen in Zürich bereits über Ihre Ankunft informiert. Bereiten Sie sich auf ein Verhör vor. [Pause] Und verschwinden Sie jetzt.“ Bei dieser widersprüchlichen Aussage war klar, wie dreist ihre Lüge war. Ohne meine Bordkarte scannen zu lassen, verschwinde ich wie befohlen.

Das war Istanbul. Ich will hier keine Diskussion über fremde Kulturen, Mentalitäten und solcherlei initiieren. Es ist klar, dass hier gewisse Leute ihre Kompentenzen massiv überschritten haben. Ich habe für die SWISS ein sachliches Schreiben verfasst und mache sie auf die Missstände aufmerksam. Wir werden sehen, wie die Antwort ausfällt.
 
Zuletzt bearbeitet:

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
.... Die Chefin meint, sie müsse das Polizeibüro am Flughafen anrufen, diese wiederum müssten in die Schweiz anrufen, um zu verfizieren, dass ich ein legaler Ausländer in der Schweiz sei. Andere Merkmale, welche meinen Bezug zur Schweiz aufweisen, z.B. Ausstellungsort meines Reisepasses, meine Visitenkarte, etc. ignoriert sie gekonnt. ....

So wie ich deinen Text verstehe waren die Damen und Herren von der Swiss hier völlig im Recht. Einen (visumpflichtigen) Drittstaatler, der seinen gültigen Aufenthaltstitel nicht vorweisen kann, sollten sie eigentlich nicht in den Flieger lassen (jedenfalls nicht ohne besagte, positiv beschiedene Anfrage in der Schweiz). Von daher hattest du sogar Glück, dass du mitfliegen konntest.

Ich habe mal einen ähnlichen Fall mehr oder weniger persönlich erlebt, da musste das auch erst mit den Behörden in der Schweiz abgeklärt werden, bevor dem Drittstaalter die Einreise ohne die Vorlage des gültigen Aufenthaltstitels (welcher zwar existierte, aber zu Hause vergessen worden war) erlaubt wurde. Hat damals auch recht kurzfristig geklappt, in dem Fall Daumen hoch für die Schweizer.

Dass der Ausstellungsort des Passes oder eine Visitenkarte keinen Aufenthaltstitel ersetzt sollte klar sein, hier muss eben das rosa Kärtchen gezeigt werden.

Insgesamt würde ich sagen der Threadtitel "Dumme Spiele" ist völlig unpassend, da sich aus dem beschriebenen Text kein Fehlverhalten der Swiss Mitarbeiter erkennen lässt (vielleicht bis auf den erwähnten nicht höflichen Tonfall, sowas sollte nicht sein).
 
Zuletzt bearbeitet:

Wackeldackel

Gesperrt
16.06.2015
30
0
was für einen reisepass hast du denn vorgelegt? viele lassen sich ihre papiere ja mit absicht entwendenden kassieren geld dafür und kriminelle ausländer benutzen diese papiere dann um in europa einzureisen ist doch eine aotbekannt masche und wurde doch auch beim vermissten malaysiaairflug so gemacht denn da sind iraner die illegal nach deutschland wollten mit angbelich gestohlenen papieren an bord gegangen und waren dann natürlich auch verdächtig mit dem verschwinden der maschine in zusammenhang zustehen.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
was für einen reisepass hast du denn vorgelegt? viele lassen sich ihre papiere ja mit absicht entwendenden kassieren geld dafür und kriminelle ausländer benutzen diese papiere dann um in europa einzureisen ist doch eine aotbekannt masche und wurde doch auch beim vermissten malaysiaairflug so gemacht denn da sind iraner die illegal nach deutschland wollten mit angbelich gestohlenen papieren an bord gegangen und waren dann natürlich auch verdächtig mit dem verschwinden der maschine in zusammenhang zustehen.

Ist es wirklich so schwer für Dich mit der Groß-und Kleinschreibung sowie Kommasetzung?
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Ist doch voellig normal, dass die das in IST sehen wollten. Schlussendlich ist nicht nur die Fluglinie fuer den Ruecktransport verantwortlich, sie faesst in der Regel auch noch ein gesalzene Strafe aus. Visitenkarten oder der Ausstellungsort eines RPs sind nun einmal kein Nahweis fuer einen Wohnort.

Ich habe ein aehnliches Problem mit meinem oesterreichischen Pass seit in diesen Paessen kein Wohnsitz mehr eingetragen wird. Wann immer ich nach SA zrueckfliege, kommt automatisch zie Frage, wo denn mein Rueckflugticket sei und danach die Frage, wie ich denn meinen Wohnsitz in SA nachweisen koenne. SA ID auf den Tisch und Sache hat sich. Wenn ich jedoch das suedafrikanische ID nicht habe, weil es mir geklaut wurde (oder verloren), wuerde ich mir beim Konsulat oder der Botschaft gleich ein Schreiben holen, welches den Wohnsitz nachweist (wenn die das denn in absehbarer Zeit hin bekommen, was natuerlich eine ganz andere Frage ist).
 

Brenda Lee

Aktives Mitglied
Der schweizer Ausländerausweis ist ein rein nationales Dokument und hat nur innerhalb der Schweiz Gültigkeit, der Ausstellungsort im Reisepass hingegen weltweit, weil man sich nur im Wohnland den Reisepass (international anerkanntes Dokument) ausstellen lassen kann. Also entweder im Herkunftsland bei der entsprechenden Behörde oder wie in diesem Falle in der Botschaft des Herkunftlandes in Bern.
Von daher hätte das "ausgestellt in Bern" völlig langen müssen. Ich nehm an, dass in Zürich am Flughafen dann nichts weiter passiert ist und das Migrationsamt einen neuen Ausländerausweis austellen wird.
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
11
ZRH
wenigstens diese Schengen-Grenze wird noch kontrolliert. Für Einreise ohne ausreichende Papiere sind andere Länder zuständig /ironieoff

Sachlich gesehen war es wohl richtig, falls für Dich Visumspflicht besteht. Der Umgangston liess offenbar zu wünschen übrig. War es Dir denn nicht bewusst, dass Du den Ausländerausweis brauchst für die Einreise? Bei der Passkontrolle in ZRH gab es keine Diskussionen mehr?
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Der schweizer Ausländerausweis ist ein rein nationales Dokument und hat nur innerhalb der Schweiz Gültigkeit, der Ausstellungsort im Reisepass hingegen weltweit, weil man sich nur im Wohnland den Reisepass (international anerkanntes Dokument) ausstellen lassen kann. Also entweder im Herkunftsland bei der entsprechenden Behörde oder wie in diesem Falle in der Botschaft des Herkunftlandes in Bern.
Von daher hätte das "ausgestellt in Bern" völlig langen müssen. Ich nehm an, dass in Zürich am Flughafen dann nichts weiter passiert ist und das Migrationsamt einen neuen Ausländerausweis austellen wird.
Der Ausländerausweis ersetzt aber das (Schengen-)Visum im Pass für den Drittstaatler, wodurch er auch ausserhalb der Schweiz Relevanz hat.

Das Problem vom Reisepass mit "ausgestellt in Bern" wird sein, dass das nicht zwingend auf den aktuellen Wohnsitz hindeuten muss. Soweit ich weis könnte man mit seinem Reisepass "ausgestellt in Bern" schon seit mehreren Jahren nicht mehr in der Schweiz wohnhaft sein, ohne dass der Pass dadurch seine Gültigkeit verliert.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Sachlich gesehen war es wohl richtig, falls für Dich Visumspflicht besteht. Der Umgangston liess offenbar zu wünschen übrig. War es Dir denn nicht bewusst, dass Du den Ausländerausweis brauchst für die Einreise? Bei der Passkontrolle in ZRH gab es keine Diskussionen mehr?

Das ist die Stelle, an der mir die Geschichte etwas komisch vorkommt. Der OP verweist bezüglich seiner Nationalität auf seinen Nick, er wird wohl also Japaner sein. Auf japanischem Pass kann er visumsfrei bis zu 90 Tage in den Schengenraum einreisen, dazu passt auch seine Aussage, die Dame des Abfertigers hätte zu ihm gesagt, er könne ja nur bis zu 90 Tage einreisen. Insofern lagen aus Sicht der Fluggesellschaft die Einreisevorraussetzungen doch vor, solange der Pass vorgelegt werden konnte. Warum haben die dann denn überhaupt angefangen, nach dem Aufenthaltstitel beim CheckIn zu fragen?
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
Von daher hätte das "ausgestellt in Bern" völlig langen müssen.

In der Theorie tut es das aber nicht. Das sagt übrigens TIMATIC zu dem Thema Einreise für Leute aus Drittstaaten mit Visumspflicht, auch wenn man in der Schweiz wohnt.

[Information For Normal Passports]
Passport required.
- Passports and/or passport replacing documents issued to
residents of Switzerland must be valid for the period of
intended stay.

Visa required, except for Holders of a Residence Permit issued
by Switzerland.


Und ob der Ausstellungsort eines Reisepasses als "Residence Permit" durchgeht?
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Der Ausländerausweis ersetzt aber das (Schengen-)Visum im Pass für den Drittstaatler, wodurch er auch ausserhalb der Schweiz Relevanz hat.

Das Problem vom Reisepass mit "ausgestellt in Bern" wird sein, dass das nicht zwingend auf den aktuellen Wohnsitz hindeuten muss. Soweit ich weis könnte man mit seinem Reisepass "ausgestellt in Bern" schon seit mehreren Jahren nicht mehr in der Schweiz wohnhaft sein, ohne dass der Pass dadurch seine Gültigkeit verliert.
So ist es und nicht anders. Die Airline/Bodenabfertigung hat alles richtig gemacht, nur der Ton war unter aller Sau.
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
Das ist die Stelle, an der mir die Geschichte etwas komisch vorkommt. Der OP verweist bezüglich seiner Nationalität auf seinen Nick, er wird wohl also Japaner sein. Auf japanischem Pass kann er visumsfrei bis zu 90 Tage in den Schengenraum einreisen, dazu passt auch seine Aussage, die Dame des Abfertigers hätte zu ihm gesagt, er könne ja nur bis zu 90 Tage einreisen. Insofern lagen aus Sicht der Fluggesellschaft die Einreisevorraussetzungen doch vor, solange der Pass vorgelegt werden konnte. Warum haben die dann denn überhaupt angefangen, nach dem Aufenthaltstitel beim CheckIn zu fragen?

Laut TIMATIC kann man als Japaner nur dann 90 Tage ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung einreisen, wenn der Wohnsitz außerhalb der Schweiz ist.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.974
1.035
DUS, HAJ, PAD
Erstaunlich, dass es Leute gibt, die meinen der Austellungsort des Passes würde eine Aufenthaltserlaubnis ersetzen. Für internationales Reisen gibt es Regeln und die können nicht von jedem Reisenden neu und selbst definiert werden.
Ich hätte mich auch im Vorfeld mit der Schweizer Botschaft in Verbindung gesetzt.

Fehlverhalten sehe ich auch keins und vermute der Tonfall beruht zumindest auf Gegenseitigkeit.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Laut TIMATIC kann man als Japaner nur dann 90 Tage ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung einreisen, wenn der Wohnsitz außerhalb der Schweiz ist.

Mag sein, auch wenn ich das dort jetzt nicht gefunden habe. Aber wie sind die denn am CheckIn überhaupt drauf gekommen, IIRC gibt es dort keinen elektronischen Datenabgleich wie bei USA Flügen. Hat der OP sie auf den fehlenden Aufenthaltstitel hingewiesen? Das ist eine rein praktische Frage.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Erstaunlich, dass es Leute gibt, die meinen der Austellungsort des Passes würde eine Aufenthaltserlaubnis ersetzen.

Selbstverständlich ersetzt der Ausstellungsort des Passes oder eine Visitenkarte den Aufenthaltstitel nicht und es gibt daher nicht viel auszusetzen am inhaltlichen Verhalten des Flughafenpersonals.
 

volandoVIE

Erfahrenes Mitglied
31.01.2012
857
163
VIE
Laut TIMATIC kann man als Japaner nur dann 90 Tage ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung einreisen, wenn der Wohnsitz außerhalb der Schweiz ist.

Somit war die ganze Diskussion am Gate überflüssig. Als Japaner darf der OP visumfrei nach Schengen einreisen. Punkt.
Das einzige, was die Angestellten noch fragen durften, war ob er ein gültiges Ticket für die Weiterreise besitzt. (und das besitzte er, für die Weiterreise in die USA).
Das ganze Theater dazu noch mit einem G7 Staatler anrichten... die Angestellten wollten nur unnötig sich wichtig machen, so sieht das aus
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Somit war die ganze Diskussion am Gate überflüssig. Als Japaner darf der OP visumfrei nach Schengen einreisen. Punkt.
Das einzige, was die Angestellten noch fragen durften, war ob er ein gültiges Ticket für die Weiterreise besitzt. (und das besitzte er, für die Weiterreise in die USA).
Das ganze Theater dazu noch mit einem G7 Staatler anrichten... die Angestellten wollten nur unnötig sich wichtig machen, so sieht das aus
Für einen langfristigen Aufenthalt braucht er aber grundsätzlich ein Visum. Und der Wohnsitz ist ein langfristiger Aufenthalt, zumal er in den letzten 180 Tagen mit Sicherheit schon 90 Tage da war. Die Diskussion war somit nicht überflüssig.
 
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capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
......, der Ausstellungsort im Reisepass hingegen weltweit, weil man sich nur im Wohnland den Reisepass (international anerkanntes Dokument) ausstellen lassen kann.

Unsinn, Pässe können sehr wohl auch wo anders ausgestellt werden. Mit Wohnsitz Südafrika kann ich meinen Reisepass sowohl an einer österreichischen Botschaft/Konsulat als auch in Österreich bei allen Bezirkshauptmanschaften (MA in Wien) ausstellen lassen.

In der Regel lasse ich ihn auch in Österreich ausstellen, da das ein paar Tage dauert und via dem Konsulat in Kapstadt rund 4 Monate.

Deswegen steht in meinem Pass als ausstellende Behörde die BH Moedling, was mit meinem Wohnsitz ganz genau nichts zu tun hat.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Somit war die ganze Diskussion am Gate überflüssig. Als Japaner darf der OP visumfrei nach Schengen einreisen. Punkt.
Das einzige, was die Angestellten noch fragen durften, war ob er ein gültiges Ticket für die Weiterreise besitzt. (und das besitzte er, für die Weiterreise in die USA).
Das ganze Theater dazu noch mit einem G7 Staatler anrichten... die Angestellten wollten nur unnötig sich wichtig machen, so sieht das aus

Was haben denn die Schweizer oder die Türken mit G7 zu tun und ist das ein offizieller Privilegierten Status G7-Staatler zu sein? So
was wie HON?


Zumindest in Deutschland gibt es für Staatsangehörige der G7 Staaten gewisse Erleichterungen bei Erlangung des Aufenthaltstitels. Ist hier aber egal, weil es a) um einen schweizer Titel geht und b) die Erleichterungen hier eh nicht einschlägig wären.

Es ist schon davon auszugehen, dass der OP die Voraussetzungen für visafreie Einreise nicht erfüllte, weil er über 90 Tage in den letzten 180 Tagen da war, meine Frage war eine rein praktische, weil normalerweise niemand am CheckIn die Stempel durchguckt. So hätte ich erwartet, dass der OP unbehelligt bis ZRH kommt und es dort mit den Einreisebeamten klärt, was ja wohl auch geklappt hat. (Irgendwie werden sie ihn ja reingelassen haben).

Anyway, ohne weitere Informationen des OP ist hier vieles nur Spekulation. Nach den bisher vorliegenden Informationen ist der Titel "Dumme Spiele" allerdings absolut unangebracht.
 
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Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Für einen langfristigen Aufenthalt braucht er aber grundsätzlich ein Visum. Und der Wohnsitz ist ein langfristiger Aufenthalt, zumal er in den letzten 180 Tagen mit Sicherheit schon 90 Tage da war. Die Diskussion war somit nicht überflüssig.

vielleicht solltest du einfach mal googeln was ein aufenthaltstitel ist und dann behauptest du vielleicht nicht mehr, dass ein langfristiger aufenthalt grundsätzlich ein visum erfordert. die ganze diskussion um die 90 tage geht in istanbul niemanden etwas an, weil die das oft gar nicht vernünftig prüfen können. wenn der te grundsätzlich visafrei in die schweiz reisen kann haben die türischen handlanger einfach die klappe zu halten. ich denke fast der te war einfach am flughafen ist zu ehrlich.
 

volandoVIE

Erfahrenes Mitglied
31.01.2012
857
163
VIE
Für einen langfristigen Aufenthalt braucht er aber grundsätzlich ein Visum. Und der Wohnsitz ist ein langfristiger Aufenthalt, zumal er in den letzten 180 Tagen mit Sicherheit schon 90 Tage da war. Die Diskussion war somit nicht überflüssig.

wovon konnte der IST Beamte ableiten, dass der Pax länger als 90 Tage in der Schweiz sich aufhielt? Hat er alle Stempel nach Ein- und Ausreise zugeordnet und die Tage gezählt oder wie? Dabei bei Daueraufenthalt der Drittstaatler in der EU (zumindest in AT D CH) wird der Pass gar nicht gestempelt. Also das ganze war reine Spekulation und Willkür des IST Beamten. Ausstellungsort des Passes hat auch nichts mit dem Aufenthaltsland zu tun, wurde hier schon mehrmals besprochen. Man konnte den Pass bei Durchreise in CH verloren haben und in der Botschaft in Bern neu ausgestellt bekommen.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Dabei bei Daueraufenthalt der Drittstaatler in der EU (zumindest in AT D CH) wird der Pass gar nicht gestempelt.

Bei der erstmaligen Einreise zur Begründung des Daueraufenthalts regelmäßig schon, weil der Titel bei diesen Personen regelmäßig erst nach Ankunft von der lokalen behörde ausgestellt wird. Aus dem Vorhandensein nur eines Stempels (der wahrscheinlich länger als 90 Tage alt ist) und dem Fehlen weiterer Ausreisestempel könnte man also durchaus schließen, dass die 90 Tagegrenze überschritten bzw. ein Titel notwendig ist. Das macht aber am Flughafen kein CheckIn, daher meine praktische Frage.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
vielleicht solltest du einfach mal googeln was ein aufenthaltstitel ist und dann behauptest du vielleicht nicht mehr, dass ein langfristiger aufenthalt grundsätzlich ein visum erfordert. die ganze diskussion um die 90 tage geht in istanbul niemanden etwas an, weil die das oft gar nicht vernünftig prüfen können. wenn der te grundsätzlich visafrei in die schweiz reisen kann haben die türischen handlanger einfach die klappe zu halten. ich denke fast der te war einfach am flughafen ist zu ehrlich.

Da mir Dein Ton nicht gefällt:

Ad 1: ein Visum ist ein Aufenthaltstitel
Ad 2: nicht über Sachen reden, von denen man keine Ahnung hat
Ad 3: die türkischen Handlanger haben nur ordentlich ausgewiesene Pax an Bord zu lassen, sonst wird es nämlich teuer
Ad 4: der Besitz irgendwelcher güldenen Meilenkärtchen ist kein Indiz für Kenntnisse des Schengener Regelwerks oder Einreisebestimmungen für die Schweiz