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Hallo Gemeinde,
ich habe mich mal hier neu registriert wegen dem o.a. Thema.
Viele werden sicherlich den Spass mit den Mahlzeiten im Flugzeug schon kennen, so dass man für einen gereichten Sandwich tief in die Tasche greifen muss bzw. musste (oder eben Geld abgezogen bekommt).
Das BMF hat den Sachverhalt ja völlig auf dem Arbeitgeber abgewälzt, so dass dieser -so auch mein Arbeitgeber- bei den Worten "Snack, Imbiss" voll zum Abzug greift. Gemäß der neuen Information (19.05.2015) vom BMF:
Chipstüte, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder vergleichbare Knabbereien im Flugzeug, Zug oder Schiff erfüllen nicht die Kriterien für eine Mahlzeit und führen nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale.
Eigentlich hab ich die Schnauze von den Thema voll, aber den anderen Kollegen zuliebe mache ich mich hiermit nochmal auf die Spur um zu schauen, wie das Thema wo anders geregelt wird.
Wer legt bei euch in der Firma zum Beispiel fest, ob bei einem Abflug 10:00 Uhr- Ankunft 11:00 Uhr das Sandwich eine Mittag oder ein Frühstück ist?
Der Begriff Mahlzeit ist ja auch im Steuerrecht nicht definiert! Wir müssen unseren Flugplan bei den Abrechnungen mit abgeben und dann wird geschaut, was bei der jeweiligen Strecke als Verpflegung drauf steht.
Intergrund ist wohl derer, dass die Firma ans FA zahlen muss, wenn Sie dem Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil verschafft. Um jede Komplikation zu vemeiden wird wohl alles was essbar ist als Mahlzeit deklariert. Hat jemand vom FA Informationen, was diese unter einer Mahlzeit genau verstehen?
Für einen Austausch an Informationen bzw. einer Diskussien hier wäre ich sehr interessiert.
Vielen Dank und Grüße
Daniel
ich habe mich mal hier neu registriert wegen dem o.a. Thema.
Viele werden sicherlich den Spass mit den Mahlzeiten im Flugzeug schon kennen, so dass man für einen gereichten Sandwich tief in die Tasche greifen muss bzw. musste (oder eben Geld abgezogen bekommt).
Das BMF hat den Sachverhalt ja völlig auf dem Arbeitgeber abgewälzt, so dass dieser -so auch mein Arbeitgeber- bei den Worten "Snack, Imbiss" voll zum Abzug greift. Gemäß der neuen Information (19.05.2015) vom BMF:
Chipstüte, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder vergleichbare Knabbereien im Flugzeug, Zug oder Schiff erfüllen nicht die Kriterien für eine Mahlzeit und führen nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale.
Eigentlich hab ich die Schnauze von den Thema voll, aber den anderen Kollegen zuliebe mache ich mich hiermit nochmal auf die Spur um zu schauen, wie das Thema wo anders geregelt wird.
Wer legt bei euch in der Firma zum Beispiel fest, ob bei einem Abflug 10:00 Uhr- Ankunft 11:00 Uhr das Sandwich eine Mittag oder ein Frühstück ist?
Der Begriff Mahlzeit ist ja auch im Steuerrecht nicht definiert! Wir müssen unseren Flugplan bei den Abrechnungen mit abgeben und dann wird geschaut, was bei der jeweiligen Strecke als Verpflegung drauf steht.
Intergrund ist wohl derer, dass die Firma ans FA zahlen muss, wenn Sie dem Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil verschafft. Um jede Komplikation zu vemeiden wird wohl alles was essbar ist als Mahlzeit deklariert. Hat jemand vom FA Informationen, was diese unter einer Mahlzeit genau verstehen?
Für einen Austausch an Informationen bzw. einer Diskussien hier wäre ich sehr interessiert.
Vielen Dank und Grüße
Daniel