Flug verpasst- Teil der Steuern zurück?

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8_Miles_High

Neues Mitglied
17.07.2015
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0
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Hallo erstmal in die Runde,

schön, dass es dieses Forum gibt!

Mein erstes Posting betrifft leider ein nervig werdendes Problem:
Ich hatte im Mai über die Website des in London ansässigen Anbieters Opodo einen Flug mit KLM von DUS über AMS nach GOT und zurück gebucht. Weil ich einen sehr knappen Zug nahm und der Anschlusszug Ddorf Hbf ---> Flughafen dann auch noch verspätet abfuhr, verpasste ich leider den Flug.

Die Dame am zuständigen Schalter war sehr nett. Zunächst versuchte sie, das Ticket wiederzuholen, wie sie sagte. Dadurch hätte man den Flug wohl noch stornieren können, was wohl normalerweise nur vor dem Abflug möglich ist. Leider gelang das "Wiederholen" nicht. (Frage: kann das hier jemand genauer erklären?)

Dann wies sie darauf hin, dass ich mir den Steueranteil des verfallenen Tickets (oder einen Teil davon) zurückholen könne. Da die Steuern ja den größten Teil ausmachen, klingt das ja nicht schlecht :rolleyes:

Sie sagte, man müsse nun vergleichen, was günstiger sei: auch den Rückflug verfallen lassen und dann insgesamt die Steueranteile zurück oder nur ein Hinflugticket neu kaufen und das "alte" zum Rückflug nutzen. Ich entschied mich nach Preisvergleich für Plan A.

Wieder zu Hause angekommen, schrieb ich eine eMail an Opodo (als Replymail aus der Flugbestätigungsmail von Opodo) und bekam dann tatsächlich von Opodo eine Antwort. dass mein Anliegen an die richtige Abteilung weitergeleitet würde. Das ist nun ein paar Wochen her- seitdem nichts mehr....:eyeb:

Meine Fragen:

1) Wie funktioniert das Steuersystem bei den Flugtickets
2) Wieviel kann man davon bei versäumten Flügen zuückfordern
3) Wer ist dafür der richtige Adressat? (Opodo? KLM? x?)
4) Ich habe bei Opodo ein ungutes Gefühl- ein großer Laden, ansässig in London.... Falls die zuständig sind: Was soll ich machen?


Danke erstmal fürs Lesen und Danke im Voraus für jede Hilfe!

Paul
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Die Dame hatte nicht so viel Ahnung. Wenn der Hinflug nicht angetreten wird, verfällt automatisch der Rückflug, d.h. es gab garnichts zu rechnen, ob es günstiger wäre, den Rückflug verfallen zu lassen oder nicht.

Verantwortlich ist Opodo. Die Rückerstattung dauert aber mehrere Wochen (ich habe schon 12 gewartet). Erwarte nicht zu viel, denn es wird seitens KLM noch eine Bearbeitungsgebühr dazukommen. Wenn Du eine Handvoll Euro wiederbekommst, ist es viel.
 
B

Boeing736

Guest
Opodo verlangt laut AGB 25 Euro Gebühr die dann ggfs. noch zu der Gebühr der Airline kommt. Also wird wohl wirklich nicht viel übrig bleiben.

3.3. Rückerstattungen
3.3.1. Beachten Sie, dass bei etwaiger Nicht-Inanspruchnahme der Flugleistung und trotz u.U. nicht vorhandener Erstattungsfähigkeit des Flugtickets, nicht angefallene Steuern und Flughafengebühren teilweise erstattungsfähig sind. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der zu erstattenden Steuern und Gebühren von der vertraglichen Fluggesellschaft berechnet und bestimmt wird.
a) Sofern die Zahlung der Buchung direkt von Opodo eingezogen wurde, wird seitens der Fluggesellschaften verlangt, dass über das Reisebüro (hier: Opodo) etwaige Rückerstattungen durchgeführt werden müssen. Diese Erstattung führt Opodo durch. Gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Person, das von dem zu erstattenden Betrag abgezogen wird, erfolgt die Erstattung des Betrages an Sie zurück. Bitte kontaktieren Sie hierzu unseren Kundenservice.
b) Sofern die Zahlung der Buchung direkt von der Fluggesellschaft eingezogen wurde und/oder es sich um eine nicht der IATA zugehörigen Airline handelt, erfolgt die etwaige Rückerstattung direkt von der jeweiligen Fluggesellschaft. Auch diese Erstattung führt Opodo gegen eine Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Person gerne für Sie durch. Bitte kontaktieren Sie hierzu unseren Kundenservice.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.120
4.548
HAM
Opodo verlangt laut AGB 25 Euro Gebühr die dann ggfs. noch zu der Gebühr der Airline kommt. Also wird wohl wirklich nicht viel übrig bleiben.

Es hängt aber von der Zahlungsart ab, ob Opodo die auch eintreibt. Bei Zahlung per Sofortüberweisung kommt nie eine Aufforderung. Bei Kreditkarte wird abgebucht.
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Die Dame hatte nicht so viel Ahnung. Wenn der Hinflug nicht angetreten wird, verfällt automatisch der Rückflug

Wie kommst Du darauf? Erfahrung mit KLM? Ich dachte, es gibt einschlägige Urteile, das Airlines verbietet, bei nicht angetretenem Hinflüg den Rückflug zu cancellen.

Bei Air Berlin hatte ich damit kein Problem.
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Air Berlin ist die Ausnahme in Europa. Praktisch alle Airlines bieten Tarife an, in denen das Ticket nicht verfällt, wenn man einen Flug auslässt, und nur das wurde von besagtem Gerichtsurteil gefordert. In den nicht flexiblen Tarifen verfällt bei so gut wie allen Fluggesellschaften der Rest des Tickets, wenn ein Segment nicht abgeflogen wurde.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.225
2.088
Corona-Land
Zunächst versuchte sie, das Ticket wiederzuholen, wie sie sagte.

Ich hatte vor kurzem ein full flex ticket der KLM nicht genutzt. Da ich etwas später die gleiche Strecke geflogen bin hat die Dame an Ticketschalter das Ticket wieder nutzbar gemacht.
Der file-key ist nach dem Abflug gelöscht, aber die Ticketnummer bleibt erhalten.

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Mein Sohn ist im vergangenen Jahr mit einem 99 Euro RT zu spät am Gate gewesen und wurde sofort, ohne Zuzahlung auf dem nächsten Flug mitgenommen.
 

datschi

Erfahrenes Mitglied
23.06.2010
768
0
DUB
Offenbar warst du erst nach Abflug am Schalter. Bei Abflug wird der Coupon Status geändert, so dass er nicht mehr benutzbar ist (bei voll non-flex Tarifen). Mit zurückholen meinte sie vmtl den Status so zu ändern, dass der Tarif auch zur Erstattung eingereicht werden kann.

Die Steuern dürften so bei 77 Euro sein. Die YQ/YR ist dabei nicht erstattbar. Opodo ist dein Ansprechpartner. KLM kann das Ticket zwar bearbeiten, die Erstattung geht dann aber wiederum zuerst an Opodo.