Iberia lässt bezahlten Rückflug bei nicht angetretenem Hinflug verfallen

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Colin Finck

Neues Mitglied
09.11.2012
3
0
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Hallo zusammen,

ein Kumpel aus dem Nicht-EU-Ausland wollte soeben seine erste Flugreise mit Iberia in ein EU-Land antreten. Aufgrund eines Unfalls konnte er den Abflughafen jedoch nicht rechtzeitig erreichen und musste den Hinflug verfallen lassen.
Auf Nachfrage teilte Iberia nun mit, dass damit der enthaltene Rückflug ebenfalls verfallen sei und wir mussten beide Flüge neu buchen. Eine auch nur teilweise Kostenerstattung seitens Iberia wurde ebenfalls ausgeschlossen.

Mir ist bekannt, dass dies in den Geschäftsbedingungen von Iberia und anderen Fluggesellschaften so vermerkt ist. Nach Urteilen wie diesem hier habe ich jedoch meine Zweifel, dass dies rechtens ist.
Meine Fragen nun:

  • Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und eine Kostenerstattung bereits erfolgreich gegen die Fluggesellschaft durchsetzen können?
  • Kann man wegen Nichtbeförderung bzw. Annullierung in diesem Fall Entschädigungen nach den allgemeinen EU-Fluggastrechten geltend machen?
  • Wenn alle Stricke reißen, kann man wenigstens die gezahlten Steuern für die nicht angetretenen Flüge zurückfordern?

Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus!

Colin Finck
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Mir ist bekannt, dass dies in den Geschäftsbedingungen von Iberia und anderen Fluggesellschaften so vermerkt ist.

In dieser Allgemeinheit kann man das nicht behaupten.

In den Lufthansa AGB steht zum Beispiel:
"3.1.4. Wenn Sie im Besitz eines ermäßigten Flugscheins gemäß oben 3.1.3. und am Reiseantritt durch höhere Gewalt gehindert sind, werden wir Ihnen auch den grundsätzlich nicht erstattbaren Teils des Flugpreises erstatten, wenn Sie uns den Umstand höherer Gewalt umgehend mitgeteilt und nachgewiesen haben und der Flugschein noch nicht angeflogen worden ist. Wir sind zum Abzug einer Verwaltungsgebühr berechtigt, die jeweils veröffentlicht wird."

Ob bei IB eine ähnliche Klausel gilt, habe ich jetzt nicht geprüft.
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Ohne Deinem Kumpel etwas unterstellen zu wollen, aber es gibt (gab) recht häufig den Fall, dass man, wenn man in einer teuren Stadt sitzt, sich Retourtickets von irgendwo anders bucht und das erste Leg verfallen lässt. Zum Beispiel, dass man, um beim Fall zu bleiben, einen Unfall hatte und in einigen Fällen der Verunfallte vielleicht schon bei der Buchung wusste, dass er verunfallen würde. Daher werden fast immer, wenn ein Flug eines Tickets nicht angetreten wurde, alle weiteren Flüge storniert. Ob das rechtens ist oder nicht, wurde mehrfach bestritten und es gab teilweise widersprüchliche Urteile.

Die Steuern und Gebühren solltest Du evtl zurückbekommen können, aber auch das (und alles weitere sowieso) passiert kaum, ohne einen Anwalt einzuschalten.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.127
3.031
Z´Sdugärd
Warum den verfallen lassen?

Ich hatte selbst auch schon einen Verkehrsunfall auf dem Weg zum Flughafen. Anrufen und umbuchen lassen. Kost ggf Geld aber besser als garnix.