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Travellerww
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Hallo allerseits,
ich fliege seit ca. 20 Jahren mehrmals jährlich in die USA und dachte, schon Alles mal erlebt zu haben. Ist aber nicht so. Ich wollte, versehen mit einer Ganzjahres-Reiserücktrittskostenversicherung, den Flug in die USA zusammen mit meinem Sohn, der auch schon viele Langstreckenflüge Flugerfahrung, antreten.
Vor dem Check-In stellt sich bei meinem Sohn Übelkeit ein. Ich frage den Airline-Mitarbeiter, ob ich notfalls umbuchen kann. Dieser bejaht und sagt, dass bis zum Abflug umbuchen möglich wäre.
Nach dem Check-In und vor der Sicherheitskontrolle verschärft sich die Situation durch mehrmaliges Erbrechen und Kreislaufschwäche (er lag vor der Sicherheitskontrolle auf dem Boden). Ich informiere die Airline, dass wir den Flug nicht antreten, ich aber später fliegen wolle. Der Airline-Mitarbeiter fragte, ob ich jetzt umbuchen wolle. Ich antwortete, dass ich dringlich zum Arzt wolle und auch nicht sagen könne, wann mein Sohn wieder flugtauglich sei.
Noch auf der Fahrt zum Arzt meldet sich die Airline, Umbuchung sei nun nicht mehr möglich, da der Start mittlerweile erfolgt sei, ich könne nur noch One-Way neu buchen. Der Arzt bestätigt Fluguntauglichkeit wegen infektiösem Magen-Darm-Virus.
Die Ganzjahres-Reiseversicherung, die ich seit Jahren bezahle, meint, dass nach dem Check-In der Flug angetreten sei, es liege also keine Stornierung mehr vor.
Hat jemand hier im Forum eine Idee, wie man mit solchen Wortglaubereien umgehen kann? Ich habe aus meiner Sicht verhindert, dass sich einige Leute im Flugzeug angesteckt hätten bzw. einen diverted flight, falls sich die Kreislaufprobleme während des Fluges verschlimmert hätten. Und nur wegen Übelkeit vor dem Check-In eine Reise von mehreren Tausend Euro Kosten zu stornieren, hätte wohl die Versicherung auch nicht lustig gefunden bzw., wäre es keine ansteckende Viruserkrankung gewesen, als unnötige Stornierung deklariert.
ich fliege seit ca. 20 Jahren mehrmals jährlich in die USA und dachte, schon Alles mal erlebt zu haben. Ist aber nicht so. Ich wollte, versehen mit einer Ganzjahres-Reiserücktrittskostenversicherung, den Flug in die USA zusammen mit meinem Sohn, der auch schon viele Langstreckenflüge Flugerfahrung, antreten.
Vor dem Check-In stellt sich bei meinem Sohn Übelkeit ein. Ich frage den Airline-Mitarbeiter, ob ich notfalls umbuchen kann. Dieser bejaht und sagt, dass bis zum Abflug umbuchen möglich wäre.
Nach dem Check-In und vor der Sicherheitskontrolle verschärft sich die Situation durch mehrmaliges Erbrechen und Kreislaufschwäche (er lag vor der Sicherheitskontrolle auf dem Boden). Ich informiere die Airline, dass wir den Flug nicht antreten, ich aber später fliegen wolle. Der Airline-Mitarbeiter fragte, ob ich jetzt umbuchen wolle. Ich antwortete, dass ich dringlich zum Arzt wolle und auch nicht sagen könne, wann mein Sohn wieder flugtauglich sei.
Noch auf der Fahrt zum Arzt meldet sich die Airline, Umbuchung sei nun nicht mehr möglich, da der Start mittlerweile erfolgt sei, ich könne nur noch One-Way neu buchen. Der Arzt bestätigt Fluguntauglichkeit wegen infektiösem Magen-Darm-Virus.
Die Ganzjahres-Reiseversicherung, die ich seit Jahren bezahle, meint, dass nach dem Check-In der Flug angetreten sei, es liege also keine Stornierung mehr vor.
Hat jemand hier im Forum eine Idee, wie man mit solchen Wortglaubereien umgehen kann? Ich habe aus meiner Sicht verhindert, dass sich einige Leute im Flugzeug angesteckt hätten bzw. einen diverted flight, falls sich die Kreislaufprobleme während des Fluges verschlimmert hätten. Und nur wegen Übelkeit vor dem Check-In eine Reise von mehreren Tausend Euro Kosten zu stornieren, hätte wohl die Versicherung auch nicht lustig gefunden bzw., wäre es keine ansteckende Viruserkrankung gewesen, als unnötige Stornierung deklariert.