Darf TUI nach über zwei Wochen meine Buchung einfach so stornieren?

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Jack1

Neues Mitglied
12.08.2015
5
0
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Hallo,
Zuerst Entschuldigung für mein deutsch aber ich wohne im Ausland und kann diese Sprache nicht so gut. Ich wollte Sie fragen, ob in meinem Fall sich was machen lässt?

  • Am 28.07.2015 durch Zufall habe ich auf Tui.com einen sehr günstigen Preis für ein Hotel in Teneriffa gefunden. Vier Sterne, Halbpension – 30Euro für zwei Wochen für eine Person – es war ein Angebot ohne Flug also reine Hotelbuchung. Der Preis mit Flug z.B. aus Berlin Tegel betrug ca. 280Euro. Mir war bewusst es ist billig, wird es anerkannt, schön, wenn nicht schade.
  • Gleich nach der Buchung habe ich eine Buchungsbestätigung erhalten mit dem Status: gebucht. Ok, das bedeute noch nichts.
  • Aber am 01.08.2015 habe ich aber die Reisebestatigung des Anbieters TUI Deutschland GmbH erhalten und auch Sicherungsschein und Rechnung.
  • Einen Tag später kam noch eine Nachricht mit dem Titel „Dürfen wir Ihnen behilflich sein?“
  • Und letztens am 4.08.2015 wurde durch TUI Deutschland das Geld aus meiner Kreditkarte abgebucht.
  • Heute, also am 12.08.2015 zwei Wochen nach der Buchung kam die Nachricht, dass aufgrund eines Irrtums bei der Eingabe der Daten im Buchungssystem, der Reisevertrag wegen Erklärungsirrtums angefochten wird.
Lässt sich was noch mit dieser Buchung machen? Darf TUI einfach so stornieren? Deutsche Rechtslage ist mir unbekannt. Natürlich besitze ich alle Unterlagen und Printscreen usw. Wenn etwas falsch war, kam ein Storno sofort, gleich am nächsten Tag. Solch ein Fall habe ich das erste Mal. Zum Glück habe ich noch keinen Flug gebucht, nur die Reisekoffer und Reiseführer gekauft. Ok, die nutze ich noch bei der nächsten Reise. Mit diesem Irrtum bei der Eingabe stimmt auch nicht ganz, noch heute konnte man zu diesem Preis buchen, also schon nach der Nachricht mit dem Fehler.
Bisher habe ich schon ca. 30 Reisen auf Tui.com gebucht und war immer sehr zufrieden. Im Falle eines Fehlers wurde ich meistens innerhalb von 24 Stunden benachrichtigt. Ich werde sehr dankbar sein für jegliche Informationen.
Vielen Dank für Hilfe
Sebastian
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Meiner (Nicht-Juristen) Meinung nach liegt ein schuldhaftes Zögern bei der Anfechtungserklärung (§ 121 BGB) durch TUI vor, den Vertrag wg. Irrtum (§ 119 BGB) anfechten dürfen sie, aber es hätte mMn früher/schneller passieren müssen.

Aber dies werden hiesige Juristen vermutlich detailiierter & präziser aufschlüsseln können.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Meiner (Nicht-Juristen) Meinung nach liegt ein schuldhaftes Zögern bei der Anfechtungserklärung (§ 121 BGB) durch TUI vor, den Vertrag wg. Irrtum (§ 119 BGB) anfechten dürfen sie, aber es hätte mMn früher/schneller passieren müssen.

Aber dies werden hiesige Juristen vermutlich detailiierter & präziser aufschlüsseln können.

Bin auch kein Jurist, aber kann man einen Irrtum nicht erst anfechten, wenn man ihn bemerkt ? ;)
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
In Deutschland muss die Anfechtung unmittelbar nach Bekanntwerden geschehen. Dies kann teilweise auch noch viel später als 2 Wochen nach Abschluss erfolgen. Du müsstest halt nachweisen, dass Tui das schon länger wusste, was sehr schwierig werden dürfte. Außerdem geht die Anfechtung wohl auch noch länger, wenn Tui nachweisen kann, dass du wusstest, dass das Angebot falsch ist. Diesen Nachweis muss aber Tui bringen und ist nur selten wirklich machbar. Bei 30 EUR/Nacht dürfte das eher nicht gelingen. Bei 30 EUR Gesamtpreis für 2 Wochen dürfte ein Richter aber wohl schon zu diesemm Schluss kommen.

Fazit: Nach meinen Laienkenntnissen hättest du bei einem Rechtsstreit wohl sehr schlechte Karten.
 

Detritus

Reguläres Mitglied
09.07.2012
36
0
30,- für 2 Wochen und **** (also nicht 30,- pro Nacht)?

Vor Gericht m.E. keine Chance weil man gewusst hat das es ein Fehler des Anbieters ist.
 

Jack1

Neues Mitglied
12.08.2015
5
0
30,- für 2 Wochen und **** (also nicht 30,- pro Nacht)?

Vor Gericht m.E. keine Chance weil man gewusst hat das es ein Fehler des Anbieters ist.

Ich will bloß keinen Streit oder vor Gericht zu gehen. Ich war nur überzeugt, dass TUI dieser Preis von vorne bekannt war (was ich selbstverständlich nicht beweisen kann) und trotzdem so lange gezögert hat. Zu diesem Preis war nur ein Zimmer angeboten und nur für eine Person. Ich dachte mir, dass es eine Promoaktion ist (andere Buchungen bei TUI, manche zu viel günstigeren Konditionen wurden früher anerkannt). Wie schon erwähnt, bei einem Fehler auch bei TUI kam der Storno sofort, spätesten innerhalb von ein paar Stunden. MMn wurde diese Buchung seitens des Hotels gestrichen.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Bin auch kein Jurist, aber kann man einen Irrtum nicht erst anfechten, wenn man ihn bemerkt ? ;)

Erstmal richtig, aber: Daran, dass TUI ihn nicht bemerkt hat, ist mMn das Unternehmen selbst schuld, denn ein solcher Irrtum kann zwar mal passieren - aber in einem Unternehmen nicht so lange unentdeckt bleiben, wenn es seine kaufmännischen Sorgfaltspflichten erfüllt. Anders formuliert hat TUI mMn offenbar verpasst Sicherungsmöglichkeiten einzubauen, die es ermöglichen würden, einen solchen Fehler vor Ausstellung von Reisebestätigung und Abbuchung des Geldes zu bemerken. Und daher ist es mMn zu spät gewesen, um den Sachverhalt noch anzufechten, da einem Gewerbetreibenden (Kapitalgesellschaft) ein solcher Fehler wohl gemeinhin innerhalb weniger Tage auffallen dürfte bzw. müsste.

Aber mal schauen, was die Fachleute dazu beitragen werden ... ;)
 
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Jack1

Neues Mitglied
12.08.2015
5
0
Vielen Dank für alle Antworten, aber jetzt hat die Sache eine ziemlich unerwartete Fortsetzung. Das Schreiben mit dem Irrtum habe ich gestern am Nachmittag erhalten und schon heute früh habe ich eine Rechnung auf ca. 1800 Euro erhalten mit Info, dass schon geleistet Anzahlungen mit dieser neuen Rechnung verrechnet wurden. Von der Bank muss ich noch erfahren ob ein Versuch war den Rest abzuheben.
Inzwischen haben sich auch andere Personen gemeldet mit der gleichen Situation wie ich, die auch schon vor 5 bis über 14 Tagen gebucht haben und genau das Gleiche jetzt haben.
Und was soll ich jetzt tun?
 

Detritus

Reguläres Mitglied
09.07.2012
36
0
Das ist jetzt eben ein "neues" Angebot der TUI was Du annehmen kannst aber nicht musst. Ich würde denen einfach schreiben Du hast kein Interesse an der 1800,- € Nr. und hättest gern Deine 60,-€ zurück damit ist der Fall dann erledigt.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Erstmal richtig, aber: Daran, dass TUI ihn nicht bemerkt hat, ist mMn das Unternehmen selbst schuld, denn ein solcher Irrtum kann zwar mal passieren - aber in einem Unternehmen nicht so lange unentdeckt bleiben, wenn es seine kaufmännischen Sorgfaltspflichten erfüllt. Anders formuliert hat TUI mMn offenbar verpasst Sicherungsmöglichkeiten einzubauen, die es ermöglichen würden, einen solchen Fehler vor Ausstellung von Reisebestätigung und Abbuchung des Geldes zu bemerken. Und daher ist es mMn zu spät gewesen, um den Sachverhalt noch anzufechten, da einem Gewerbetreibenden (Kapitalgesellschaft) ein solcher Fehler wohl gemeinhin innerhalb weniger Tage auffallen dürfte bzw. müsste.

Aber mal schauen, was die Fachleute dazu beitragen werden ... ;)

Es kann schon 2 Wochen dauern, bis so ein Fehler entdeckt wird. Margenkontrolle im Tour Operating ist gar nicht so einfach, weil bei eigenen Produkten teilweise keine Einstandspreise in den Systemen geladen sind oder bei einer dynamischen Buchung (Anbindung an Drittanbieter) ein falscher Einstandspreis mitgeliefert wird... So kann es passieren, dass so ein Auftrag auf den ersten Blick gar keine ungewöhnliche Marge aufweist.
 
A

Anonym12392

Guest
Wenn sie dir eine Rechnung schicken kann das möglicherweise als Widerruf der Irrtumsanfechtung ausgelegt werden wenn die ersten Mahnungen eintrudeln.

Ich hatte einen sehr ähnlichen Fall und man hat mich dann vorm Amtsgericht auf Zahlung des Rechnungsbetrages verklagt. Die gegnerische Kanzlei hatte einen zweiseitigen Briefkopf, reichte einen ellenlangen Schiftsatz ein, bestand dann auf ein Urteil und verlor mit Pauken und Trompeten. War alles sehr skurril.

Die Errorfare einzuklagen war mir allerdings zu riskant, da hätte ich ordentlich in Vorleistung gehen müssen
 
Moderiert:

Jack1

Neues Mitglied
12.08.2015
5
0
Habe ich das richtig verstanden? Du musstest Zahlen trotz des Irrtums des Reiseunternehmens? In dem Schreiben von morgen steht, dass ich Zeit bis zum 26.08.2015 habe. Selbstverständlich werde ich das „neue“ Angebot nicht akzeptieren. Mal sehen was passiert
 
A

Anonym12392

Guest
Nein, ich musste NICHT zahlen. Hab den Beitrag verbessert