Skandal! Über 24 Stunden später angekommen, AB verweigert Entschädigung

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Marlon B.

Erfahrenes Mitglied
28.12.2011
340
61
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Sehr geehrte Vielfliegerfreunde,

folgende Frage richtet sich insbesondere an die werten Mitglieder mit StEx.

Es geht um einen Flug meines Bruders (bucht nur die billigsten Buchungsklassen) mit Air Berlin.

Gebuchte Verbindung:

Peking – Düsseldorf (über Abu Dhabi) [Flugnummern AB4063 (durchgeführt von Etihad) und AB7461 (durchgeführt von Air Berlin); Distanz: über 7800 Kilometer]

Geplante Ankunftszeit in Düsseldorf: 13.40 Uhr am Freitag, 17. Juli.

Tatsächliche Ankunftszeit in Düsseldorf: 14.02 Uhr am Samstag, 18. Juli.

Verspätung: 24 Stunden und 22 Minuten

Grund: Der Flug von Peking nach Abu Dhabi (AB4063/EY889) am 17. Juli musste aufgrund „technischer Gründe“ (wurde schriftlich bestätigt) in Almaty, Kasachstan eine Sicherheitslandung einlegen. Bis die Ersatzmaschine eintrudelte, verstrich so viel Zeit, dass der Anschluss in Abu Dhabi nicht verwirklicht werden konnte.

Steht eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro dem Kläger (mein Bruder) zu?
Er kam mit einem Flugzeug der deutschen Gesellschaft Air Berlin über 24 Stunden zu spät in Deutschland an, also müsste doch auch deutsches Recht gelten und nicht das Recht der VAE.
Eine erste, höfliche Zahlungsaufforderung an Air Berlin wurde von einer der dortigen "Fachkräfte" brüsk mit der Bemerkung abgewiesen, man könne laut System keine Verspätung feststellen.

Liegt hier ein Präzedenzfall vor?
 

red star

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
720
0
LEJ
Laut Duden ist ein "Skandal" ein "Geschehnis, das Anstoß und Aufsehen erregt". Bei Deinem Bruder ist ja noch nicht mal der sprichwörtliche Sack Reis umgefallen.
AB hat ja anscheinend recht, ihr Flug war pünktlich. Dass Dein Bruder nicht drinsaß, ist nicht ihr Problem, sondern - wenn überhaupt - das von EY. Viel Spass für den "Kläger" im Morgenland.
 

Marlon B.

Erfahrenes Mitglied
28.12.2011
340
61
Skandal! User hat keine Ahnung und macht trotzdem ein Fass auf anstatt erst mal in Ruhe zu fragen, wie die Lage ist.
Wertes Mitglied "kingair9", wenn ich Ahnung hätte, würde ich keine Frage dazu stellen. Das Henne-Ei-Problem ergibt sich hier also gar nicht.
Trotzdem Danke für den Beitrag, auch wenn dieser inhaltlich nichts mit dem Thema oder gar meiner Frage zu tun hat.
 
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Tja, Pech gehabt, meine +1 und meine Mom haben jeder 15.000 Meilen von EY als Entschädigung bekommen
(waren allerdings auch nur 7 Stunden Verspätung)
Daran kannst du dich orientieren.

Und Präzedenzfall ? Na logisch, immer
 

Marlon B.

Erfahrenes Mitglied
28.12.2011
340
61
Laut Duden ist ein "Skandal" ein "Geschehnis, das Anstoß und Aufsehen erregt". Bei Deinem Bruder ist ja noch nicht mal der sprichwörtliche Sack Reis umgefallen.
AB hat ja anscheinend recht, ihr Flug war pünktlich. Dass Dein Bruder nicht drinsaß, ist nicht ihr Problem, sondern - wenn überhaupt - das von EY. Viel Spass für den "Kläger" im Morgenland.
Formaljuristisch war der Flug von Air Berlin pünktlich, aber es war halt nicht der gebuchte Flug.
Und "Anstoß" hat dieses Geschehnis gewiss bei den ca. 200 beteiligten Personen erregt, daher halte ich den Begriff "Skandal" für angemessen.
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
Um zumindest eine Frage zu beantworten. Deinem Bruder steht keine Entschädigung von 600 EUR nach EU 261 zu.

Der Flug, der im Endeffekt die Verspätung verursacht (in dem Fall PEK->AUH) muss entweder in der EU abgehen oder von einer EU Fluggesellschaft durchgeführt werden. Dies ist hier nicht der Fall. Für andere Ansprüche muss dir jemand mit Kenntnissen in chinesischen oder VAE Rechten helfen.
 
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red star

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
720
0
LEJ
Formaljuristisch war der Flug von Air Berlin pünktlich, aber es war halt nicht der gebuchte Flug.
Und "Anstoß" hat dieses Geschehnis gewiss bei den ca. 200 beteiligten Personen erregt, daher halte ich den Begriff "Skandal" für angemessen.

Der gebuchte AB-Flug war offensichtlich nicht nur formaljuristisch, sondern auch tatsächlich pünktlich. Nur saß eben der Bruder nicht drin im gebuchten Flug. Wessen Schuld das ist, wäre dann mit EY zu klären.
 
A

Anonym12392

Guest
Ja, wenn dir ein Gericht bei diesem Fall eine Entschädigung nach der EU-VO zuspricht, liegt hier ein Präzedenzfall vor. Das war doch die Frage?
 
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CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Nur so als Stichwortefür die Recherche:

- EY = nicht-EU-Gesellschaft, ausführend
- AB = EU, vermarktend, nicht ausführend
- Codeshare = bei EU Fluggastrechten zählt ausführend
- Peking = Start, nicht EU
- Abu Dhabi = Ziel, nicht EU
- nicht EU-Ziel zählt nicht bei nicht EU-Fluglinie
- EU-Start zählt immer, isses aber hier nicht
- Höhere Gewalt ist immer ausgeschlossen
- Technischer Defekt kann höhere Gewalt sein

Ergo: kein Skandal, sondern einfach kein Geld. Ausser EY ist kulant.

Nenne es Pech, oder Vorsehung. Sei froh, dass Dein Bruder verspätet, aber gesund zurück ist.
 

Marlon B.

Erfahrenes Mitglied
28.12.2011
340
61
Um zumindest eine Frage zu beantworten. Deinem Bruder steht keine Entschädigung von 600 EUR nach EU 261 zu.

Der Flug, der im Endeffekt die Verspätung verursacht (in dem Fall PEK->AUH) muss entweder in der EU abgehen oder von einer EU Fluggesellschaft durchgeführt werden. Dies ist hier nicht der Fall. Für andere Ansprüche muss dir jemand mit Kenntnissen in chinesischen oder VAE Rechten helfen.
Obwohl die Beförderung in Deutschland bei einem deutschen Unternehmen gekauft und bezahlt wurde, gilt also kein deutsches Recht?
 

jan1337

Erfahrenes Mitglied
30.10.2013
361
0
VIE
Also wenn da irgendwo eine Entschädigung "rauszuholen" ist, solltest du dich an EY wenden.
Ich kenne die Rechtslage in den VAE nicht, aber würde nicht darauf wetten, dass ihm überhaupt eine Entschädigung zusteht.
Er kann aber zumindest auf Kulanz hoffen bekommt (wie schon oben von chillhumter erwähnt) möglicherweise immerhin eine Meilengutschrift, sofern er damit was anfangen kann. Besser als nichts.
Aber von AB wird er nichts bekommen und da gibt es auch rechtlich nichts zu diskutieren. Also bestimmt kein Präzedenzfall.
 

Marlon B.

Erfahrenes Mitglied
28.12.2011
340
61
dt. airline direkt bzw AB oder Reisebüro?
Bei Air Berlin.

Ich glaube all die Schilderungen, nur juristisch ist es für mich nicht schlüssig.
Wenn ich mit einem in Deutschland gekauften Toyota im Ausland einen Materialfehler habe, kann ich doch auch gegen den Vertragspartner in Deutschland Anspruch erheben und nicht in Tokio, oder? Und wenn mein über TUI gebuchtes Hilton Hotel in Taiwan nicht so wie beworben ist, mache ich meine Ansprüche doch auch nach deutschem Recht geltend und nicht vor einem Gericht in den USA, oder?
 
A

Anonym38428

Guest
Ich finde man sollte das als Präzedenzfall sehen und in Peking die Anwendbarkeit der EU Verordnung einklagen. Wahlweise auch in Abu Dhabi. Popcorn-Konsum wurde ja bereits empfohlen.
 
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Marlon B.

Erfahrenes Mitglied
28.12.2011
340
61
Zur fortgeschrittener Stunde mehren sich die Trollbeiträge. Aber auch dies ist in Ordnung. Von dieser Diskussion soll niemand ausgeschlossen werden! Die sachlich-fachlichen Beiträge haben mein Gemüt natürlich besonders beglückt.


"und in Peking die Anwendbarkeit der EU Verordnung einklagen."

Der Vertragsabschluss fand mit einem deutschen Unternehmen statt, was genau hat Peking damit zu tun? Dies ist doch absurd.
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Schau in die EU261 rein. Für die Fluggastrechte gilt die ausführende Gesellschaft als relevant, bei wem gebucht wurde oder von wem das Ticket ausgestellt wurde, ist egal. Da Etihad keine EU-Fluggesellschaft ist und der Flug außerhalb der EU begonnen hat, gibt es nach EU261 kein Recht auf Entschädigung.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
war das der hinflug von Peking oder der Rückflug bzw one way? so klar steht das nicht im ersten Posting.. steht nur Peking nach XYZ

Wenn Rückreise dann bessere Chancen ansonsten wäre der Startpunkt im Ausland und die Rechte nicht zutreffend
 
A

Anonym38428

Guest
war das der hinflug von Peking oder der Rückflug bzw one way? so klar steht das nicht im ersten Posting.. steht nur Peking nach XYZ

Wenn Rückreise dann bessere Chancen ansonsten wäre der Startpunkt im Ausland und die Rechte nicht zutreffend

Chancen auf was?