Ausgleich nach 261/2004 Fluggesellschaft oder gleich EUclaim/ fairplane etc.

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Frau_Neuhier

Neues Mitglied
12.09.2015
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Hallo zusammen,

unser Flug (tuifly x3105) von Antalya nach Stuttgart hatte 6 Stunden Verspätung, da die Maschine auf dem Hinflug (Vorflug?) von Stuttgart nach Antalya einen Ausfall des Wetterradars hatte und die Maschine wieder zurück nach Stuttgart flog zur Reparatur.

Eigentlicher Abflug 20:55 Uhr, erfolgter Abflug 03:45 Uhr, Ankunft in Stuttgart geplant 23:25 Uhr, tatsächliche Ankunft 06:10 Uhr.


Die ausgegebenen Boardkarten (Abflug 20:55) mussten wir behalten und haben mit diesen auch nachts geboardet. Habe war ein Foto von der Boarding Anzeige gemacht, allerdings keins bei der Ankunft (quängelnde Kinder- wollten nur noch raus) da wir auch abgeholt wurden.
Nun habe ich einen Brief an die Tuifly geschrieben mit der Forderung von 1600.- Euro (4Pers.)
Wie stehen denn hier die Chancen, da wir ja nur die Boardkarten mit der regulären Abflugzeit haben?
War Pauschalurlaub, habe aber gelesen das dies egal sei und der Ausgleich direkt an die Fluggesellschaft zur richten sei.
Da wir keine RS-Versicherung haben, gleich Euclaim etc. oder selbst probieren?



Vielen Dank
Frau_Neuhier
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Also Flugzeiten werden ja Dokumentiert ist also kein Problem, Brief war eine gute Idee am besten Musterschreiben verwenden + Einschreiben und richtig direkt zur Fluggesellschaft, im Brief eine Frist setzen wenn das nicht klappt kannst du dich ja immer noch an Eu Claim etc. wenden.
 

Frau_Neuhier

Neues Mitglied
12.09.2015
4
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Hallo,


Danke diese Musterschreiben habe ich genommen, allerdings habe ich das Layout verändert und so einen komischen Satz am Schluss auf "normal" geändert.


Eine Frage habe ich noch, kann ich die Airline auf Ausgleichszahlung verklagen und den Reiseveranstalter oder geht nur eins von beiden?
Reiseveranstalter wäre ja Reisepreisminderung.

Vielen Dank
Gruß
Frau_Neuhier
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
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Entweder oder - deshalb empfiehlt es sich gegen die Airline gemäß der ÜberbuchungsVO vorzugehen, hier dürfte die etwaige Entschädigung höher ausfallen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.477
Neuss
www.drboese.de
Ich würde mich an die Airline wenden. Ob du in einem recht eindeutigen Fall die Provision für einen der Dienstleister (Euclaim & Co.) zahlen möchtest, musst Du selbst entscheiden. Bei einer 250 EUR-Forderung ist das nicht so schmerzhaft, wie bei den hier in Frage stehenden 1.600 EUR.
 

Frau_Neuhier

Neues Mitglied
12.09.2015
4
0
Hallo zusammen,

ich bin noch total ungläubig. Die Tuifly hat mit 10 Tagen "Verspätung"
anstandslos bezahlt. Entschuldigungsschreiben war heute in der Post.
Ich bin total sprachlos, dachte das geht niiiiiieee ohne Anwalt.
Hammer. Ich bin fassungslos im positiven Sinn.

Zwar habe ich jetzt schon die nette Summe für den nächsten Urlaub zusammen,
aber ehrlich gesagt fliege ich lieber pünktlich, so eine Verspätung mit Kindern ist echt
kein Spaß.

Lieben Gruß
Frau Neuhier