EuGH weitet Entschädigungsregeln für Fluggäste aus

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Anonym12392

Guest
KLM argumentierte, das defekte Teil hätte unerwarteterweise seine durchschnittliche Lebensdauer noch nicht überschritten. Allerdings waren technische Probleme noch nie "außergewöhnliche Umstände". Wieso das Urteil nun eine Stärkung der Passagier-Rechte sein soll - wie es die Presse schreibt - erschließt sich mir nicht.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Ist schon ziemlich albern, wenn jeder Airline an jedem Airport jedes x-beliebige Ersatzteil vorhalten soll
Der übliche EU Überregulierungswahnsinn
Damit dann Paxe die ein Ticket für 9,99 Euro haben auch noch 250 Euro abstauben können

Einfach nur krank

Ich verstehe die Airlines völlig das sie das Geld erst nach Gerichtsurteilen zahlen
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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KLM argumentierte, das defekte Teil hätte unerwarteterweise seine durchschnittliche Lebensdauer noch nicht überschritten. Allerdings waren technische Probleme noch nie "außergewöhnliche Umstände". Wieso das Urteil nun eine Stärkung der Passagier-Rechte sein soll - wie es die Presse schreibt - erschließt sich mir nicht.

Das Urteil ist in der Hinsicht wichtig, weil EuGH Entscheidungen für nationale Gerichte bindend sind und die Sache somit in allen 27 Mitgliedsstaaten geklärt ist.

Dass technisch bedingte Ausfälle keine "außergewöhnlichen Umstände" begründen, ist in der Tat schon seit Jahren im Grundsatz geklärt, genauer gesagt: seit der EuGH-Entscheidung "Wallentin-Hermann" von 2008. Es gab aber auch immer schon die Ausnahme für Mängel, die von außen und in einer für die Fluggesellschaft nicht beherrschbaren Weise verursacht wurden. Man denke etwa an Fabrikationsfehler, die zum Grounding des betroffenen Flugzeugmusters führen, an Sabotageakte oder Vogelschlag (letzteres strittig, aber vom BGH 2013 so entschieden).

Beim EuGH lag nun die Frage, wie es sich mit Triebwerksteilen verhält, die überhaupt nur vom Hersteller angefasst werden. Dazu meinte das Gericht: Nö, Einzelteile gehen immer mal kaputt, auch wenn sie eigentlich noch laufen sollten. Gewöhnliches Ereignis beim Betrieb einer Fluglinie.
 
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Anonym12392

Guest
Einfach nur krank Ich verstehe die Airlines völlig das sie das Geld erst nach Gerichtsurteilen zahlen
Airlines können die Ausgleichszahlung vermeiden, wenn sie sofort umbuchen und die Ankunftsverspätung höchstens zwei Stunden beträgt. So könnten sie (z.B. allianzintern) gemeinsam Ersatzmaschinen/-personal vorhalten oder sich einfach dagegen versichern.
 

chillhumter

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16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
und irgendwann entscheidet die EU das der LIDL immer meinen Lieblingskäse in einer Stunde besorgen muss
wenn nicht sind 50 Euro Strafzahlung fällig, können sich ja schließlich mit ALDI und PENNY absprechen
Krank
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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PIX, BER, ZRH
und irgendwann entscheidet die EU das der LIDL immer meinen Lieblingskäse in einer Stunde besorgen muss
wenn nicht sind 50 Euro Strafzahlung fällig, können sich ja schließlich mit ALDI und PENNY absprechen
Krank

Was Du da schreibst ist ja ziemlicher Käse. Im Gegensatz zum bereits bestehenden Beförderungsvertrag nach Flugbuchung besteht der Anspruch auf den Lieblingskäse erst mit Abschluss des Kaufvertrages, nämlich wenn die unterbezahlte Kassiererin den Barcode gescannt hat und das Zeug bezahlt ist.

Es liegt meiner Ansicht nach und offensichtlich nun auch nach geltender Rechtsprechung durchaus in der Verantwortlichkeit der Airlines, dass deren Hobel fit for fly sind, wenn gebordet wird. Aussergewöhnliche Umstände können aber durchaus weiterhin geltend gemacht werden, wenn unvorhergesehene Umstände auftreten wie beispielsweise technischer Defekt während des Fluges, der zum Umkehren oder Zwischenlanden zwingt oder Vogelschlag. Dann besteht nach wie vor zwar der Anspruch auf Ersatzbeförderung, nicht jedoch zwangsläufig auf Ausgleichszahlung.
 
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mosher2k

Erfahrenes Mitglied
01.11.2009
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Ist schon ziemlich albern, wenn jeder Airline an jedem Airport jedes x-beliebige Ersatzteil vorhalten soll
Der übliche EU Überregulierungswahnsinn
Damit dann Paxe die ein Ticket für 9,99 Euro haben auch noch 250 Euro abstauben können

Einfach nur krank

Ich verstehe die Airlines völlig das sie das Geld erst nach Gerichtsurteilen zahlen

Die Airline braucht doch gar nicht jedes Ersatzteil vorhalten.
Sie darf selber ausrechnen, was das wirtschaftlich kleinere Übel ist: Ersatzteil vorhalten oder Entschädigung einkalkulieren.
Warum sollte grundsätzlich das Risiko auf mich als zahlenden Passagier übergehen ?
Wenn die Airline kein Druck verspürt, wird sie von Natur aus wohl sonst immer die Passagier-unfreundlichste Variante wählen.
 

Wolke7

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30.08.2010
3.045
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Dass technisch bedingte Ausfälle keine "außergewöhnlichen Umstände" begründen, ist in der Tat schon seit Jahren im Grundsatz geklärt. Es gab aber auch immer schon die Ausnahme für Mängel, die von außen und in einer für die Fluggesellschaft nicht beherrschbaren Weise verursacht wurden.

Bislang haben wir meistens vom technischen Defekt, der kein aussergewoehnlicher Umstand sein soll, im Zusammenhang mit der Heimatbasis der Airline gesprochen. Im vorliegenden Fall geht es um einen technischen Defekt sehr weit weg (Quito UIO).
Das empfinde ich als das Bemerkenswerte bzw. Neue an der Entscheidung.
 

pimpcoltd

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03.07.2009
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Bislang haben wir meistens vom technischen Defekt, der kein aussergewoehnlicher Umstand sein soll, im Zusammenhang mit der Heimatbasis der Airline gesprochen. Im vorliegenden Fall geht es um einen technischen Defekt sehr weit weg (Quito UIO).
Das empfinde ich als das Bemerkenswerte bzw. Neue an der Entscheidung.

Nö, der Punkt ist nicht neu. Dass ein technischer Defekt vom gewöhnlichen Ereignis zum außergewöhnlichen werden soll, wenn er nicht daheim, sondern in der fernen Welt geschieht, ist eine Legende, die sich in diesem Forum hartnäckig hält. Der Ort des Defekts kann allenfalls eine Rolle spielen, wenn es um die zumutbaren Maßnahmen geht. Man erwartet beispielsweise nicht, dass JWD Ersatzmaschinen vorgehalten werden. Deshalb genügt das schnellstmögliche Chartern einer fremden Maschine. Aber das ist dann auch nötig, um die Pflicht zur Ausgleichszahlung abzuwenden.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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Bislang haben wir meistens vom technischen Defekt, der kein aussergewoehnlicher Umstand sein soll, im Zusammenhang mit der Heimatbasis der Airline gesprochen. Im vorliegenden Fall geht es um einen technischen Defekt sehr weit weg (Quito UIO).
Das empfinde ich als das Bemerkenswerte bzw. Neue an der Entscheidung.

Jetzt muss wohl jede Airline genügend Techniker an jeden Ort der Welt mitfliegen lassen, damit das vor Ort eventuell vorhandene Ersatzteil auch ordnungsgemäß eingebaut werden kann. :doh:

Und wieder ein schwachsinniges Urteil aus Europa, das meines Erachtens auch nicht zuträglich für die Sicherheit beim Fliegen ist. :sick:
 

mosher2k

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01.11.2009
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Jetzt muss wohl jede Airline genügend Techniker an jeden Ort der Welt mitfliegen lassen, damit das vor Ort eventuell vorhandene Ersatzteil auch ordnungsgemäß eingebaut werden kann. :doh:

Und wieder ein schwachsinniges Urteil aus Europa, das meines Erachtens auch nicht zuträglich für die Sicherheit beim Fliegen ist. :sick:

Muss die Airline nicht, sie kalkuliert das Risiko (Entschädigung wegen mangelhafter Leistung) einfach in die Ticketpreise mit ein
Ein sehr gutes Urteil, denn somit bin ich nicht dem Wohlwollen und der Beliebigkeit der Airline ausgeliefert, sondern kann darauf zählen, dass nicht jedes Betriebsrisiko automatisch zu meinem Nachteil wird.

Wie Airlines mit ihren Kunden umgehen durfte ich gerade wieder kennenlernen: BA hielt es nicht einmal für notwendig, auf die Klagezustellung zu reagieren (zugrunde lag der Fall, dass ein Crew-Mitglied
erkrankt war und sich somit die Ankunft beim Zielort um viele Stunden verspätete). Somit erging ein Versäumnisurteil.
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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Muss die Airline nicht, sie kalkuliert das Risiko (Entschädigung wegen mangelhafter Leistung) einfach in die Ticketpreise mit ein
Ein sehr gutes Urteil, denn somit bin ich nicht dem Wohlwollen und der Beliebigkeit der Airline ausgeliefert (...)
Dafür bin ich jetzt aber noch mehr dem Wohlwollen der Airline ausgeliefert dass ein defektes Teil nicht als verbleibendes Restrisiko angesehen wird. Wird schon nichts passieren, gibt ja für die meisten Teile und Systeme Redundanzen... :censored:
 
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flysurfer

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06.03.2009
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und irgendwann entscheidet die EU das der LIDL immer meinen Lieblingskäse in einer Stunde besorgen muss
wenn nicht sind 50 Euro Strafzahlung fällig, können sich ja schließlich mit ALDI und PENNY absprechen
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Wenn du beim Lidl deinen Lieblingskäse für heute 15 Uhr bestellt und im Voraus bezahlt hast, und er dort dann nicht verfügbar ist, wenn du ihn pünktlich abholst, wäre eine solche Strafe anstelle eines "sorry, Käse ist aus" vollkommen in Ordnung. Zumal der Lidl dann trotzdem noch eine Stunde Zeit hätte, sich deinen Käse zu besorgen (etwa aus dem Lager).
 
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Dafür bin ich jetzt aber noch mehr dem Wohlwollen der Airline ausgeliefert dass ein defektes Teil nicht als verbleibendes Restrisiko angesehen wird. Wird schon nichts passieren, gibt ja für die meisten Teile und Systeme Redundanzen... :censored:

Ich sehe ebenfalls eine gewisse Gefahr darin, dass dann doch eher mal geflogen wird, statt EUR 200k an Entschädigungen zu zahlen...
 

pimpcoltd

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03.07.2009
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Jetzt muss wohl jede Airline genügend Techniker an jeden Ort der Welt mitfliegen lassen, damit das vor Ort eventuell vorhandene Ersatzteil auch ordnungsgemäß eingebaut werden kann. :doh:

Bitte etwas fester gegen die Stirn hauen, um aufzuwachen! Irgendwie scheinen hier viele ihre Mutti LH/BA/[add favourite airline] einsam und verlassen mit ihren A388/B748i/[add favourite aircraft type] auf einem Regionalflugplatz in Mauretanien stehen zu sehen.
 
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pimpcoltd

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03.07.2009
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Ich sehe ebenfalls eine gewisse Gefahr darin, dass dann doch eher mal geflogen wird, statt EUR 200k an Entschädigungen zu zahlen...

Totaler Realitätsverlust. Lass es großzügig 50 Leute sein, die auf einem Langstreckenflug ihre 600 € geltend machen. 45 davon werden abgewimmelt.
 
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Ostschneiser

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06.08.2012
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ZRH
Totaler Realitätsverlust. Lass es großzügig 50 Leute sein, die auf einem Langstreckenflug ihre 600 € geltend machen. 45 davon werden abgewimmelt.
Ich habe keine Ahnung, wie viele Pax auf einem massiv verspäteten Flug ihre Ausgleichszahlung geltend machen... Sind es 10%? 50%? 70%? Keine Ahnung. Du? Kennst Du die Realität?
 
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pimpcoltd

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03.07.2009
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Zu dieser Abwimmelpraxis stand neulich was im gedruckten SPIEGEL, dort stand dann auch, dass die EU auf Druck der Airlines dabei ist, das Kompensationsrecht zu verwässern.

Na klar. All jenen, die aufgrund der VO 261/04 die Insolvenz der LH-Gruppe am Horizont heraufziehen sehen oder ernsthaft glauben, ein Pilot würde sein Leben und das der Passagiere auf's Spiel setzen, um Mami Arbeitgeberin vor 3.000 € Ausgleichszahlungen zu schützen, sei der Blick in den Master-Thread zu diesem Thema empfohlen. Da sieht man, wie es läuft, und das sind bereits die informierten und aufsässigen Fluggäste.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Ich habe keine Ahnung, wie viele Pax auf einem massiv verspäteten Flug ihre Ausgleichszahlung geltend machen... Sind es 10%? 50%? 70%? Keine Ahnung. Du? Kennst Du die Realität?

Ganz offensichtlich besser als Du, denn um auf die von Dir angeführten 200.000 € zu kommen, brauchst Du über 330 Kläger à 600 €.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Wichtiger als diese Ausgleichszahlung fände ich, dass strenger gegen Airlines vorgegangen wird, die sich auch bei Umbuchungen auf die nächste Möglichkeit sowie bei eventuell notwendiger Hotelübernachtung querstellen. Wie allen voran (aber nicht nur) diverse Billigflieger... Denn von den Maximierern hier mal abgesehen will der normale Pax einfach möglichst schnell und ohne zusätzliche eigene Kosten an sein Ziel gelangen.

Mit der Ausgleichszahlung sehe ich teilweise auch kritischer. Natürlich muss irgendwie verhindert werden, dass Airlines ständig zu Lasten der Paxe Flüge annullieren / Flugzeiten ändern / Rotationen unrealistisch planen / chronisch verspäten können usw.

Nur andererseits: Ein Technical an einer Außenstation ist jetzt sicher keine Maximier-Absicht seitens der Airlines (schließlich hat die Airline doch genug Verlust dadurch, die Paxe versorgen und alternativ an ihr Ziel bringen zu müssen). Ähnlich bei knappen Anschlüssen: Wenn ich wegen 15 Minuten Verspätung meinen 30-Minuten-Anschluss verpasse und die nächste Alternative erst 2,5 Stunden später geht, finde ich die Ausgleichszahlung auch übertrieben. Wenn da immer alle die Ausgleichszahlung verlangen würden, würde das irgendwann dazu führen, dass Airlines knappe Anschlüsse gar nicht mehr anbieten.