Auf Bewährung in die USA ? Erstes mal ..

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BLAZLEY

Neues Mitglied
21.09.2015
7
0
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Hallo. Wollte mal kurz was fragen, ich reise öfter sin die USA, mein Bruder ( 22 ) wollte jetzt mal mit, er freut(e) sich total, jedoch haben wir ein Problem, er wurde wegen Körperverletzung und Raub angeklagt. Er hat die Strafe ( Auf Bewährung 18 Monate, also kein Gefängnis ) jetzt erhalten, arbeitet wieder, hat ein geregeltes Leben usw.. Er war halt nur am falschen Zeitpunk am falschen Ort.. Jetzt ist aber wieder alles super, jedoch weis ich nicht in wie fern es Probleme gibt.. Der Urteilsspruch ist jetzt just 8 Monate Alt. Hab mich heute überall erkundigt, auch im Amerikanischen Generalkonsulat. Die wollten eine Passnummer, die er noch nihct hat ( Pass ist Bestellt.. ). Im ESTA steht ja auch eine Frage ob man Vorbestraft ist .. Frage ist was die als Vorstrafe sehen..

Naja wie gesagt sind viele Fragen offen, und wir ( Familie ) hoffen dass mein Bruder mit in die USA kommen kann, weil wir eine Kreuzfahrt machen, Flüge haben wir jetzt gebucht, nur nicht für ihn .. Hoffe dass dies sich jetzt schnell erledigt, da ich ihm dann hoffentlich einen Flug organisieren werde.


Mbg
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
IANAL, aber Dein Bruder ist vorbestraft, damit müsste er die Frage entsprechend wahrheitsgemäß beantworten.
Ob ihm deswegen die Einreise grundsätzlich verweigert wird oder nur eine genauere Untersuchung zuteil wird, weiß ich allerdings nicht.
 
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Eine einfache Eingabe von 'wiki vorbestraft' in eine Suchmaschine liefert folgendes Ergebnis:

Eine Person gilt in Deutschland als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden und nicht getilgt worden ist. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.
 
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BLAZLEY

Neues Mitglied
21.09.2015
7
0
OK dann gilt dies ja als Vorstrafe.. @dreschen : Kannst du mir evtl. Sagen unter welchem Punkt ich dies finden kann, verstehe erlich gesagt nicht alles ..

Mbg
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Ist die Frage im ESTA neu?

Wird da nicht nur nach Vorstrafen im Zusammenhang mit Drogendelikten und Gefängnisstrafen > 5 Jahren gefragt??
 

BLAZLEY

Neues Mitglied
21.09.2015
7
0
Hier ist die Frage :

Wurden Sie jemals aufgrund eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt, das zu einer schweren Sachbeschädigung, einer schweren Schädigung einer anderen Person oder einer Behörde geführt hatte? *


Bg
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Hier ist die Frage :

Wurden Sie jemals aufgrund eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt, das zu einer schweren Sachbeschädigung, einer schweren Schädigung einer anderen Person oder einer Behörde geführt hatte? *


Bg

Hab ich so gar nie realisiert... Die Frage ist dann ja, war die Körperverletzung eine "SCHWERE Schädigung einer anderen Person"...
 

BLAZLEY

Neues Mitglied
21.09.2015
7
0
Die Person hatte glaube ich 2 Tage Krankenschein, also würde ich NEIN sagen.. Nix gebrochen oder so.
 

bluesman

Erfahrenes Mitglied
15.11.2013
2.631
1
TXL
Ich würde sagen Dein Bruder hat ein Problem.

Seite 3, b. (13) Theft (Diebstahl mit der Intention, das gestohlene permanent zu behalten, KANN als "moral turpitude" (moralisches Fehlverhalten) beinhaltend gewertet werden, was als Ablehnungsgrund für ein Visum gelten KANN.

Seite 5, a. (3) (c) Assault with intent to commit robbery (Angriff/Körperverletzung mit der Absicht, Raub zu begehen) beinhaltet "moral turpitude" (moralisches Fehlverhalten).
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.480
240
Singapore
Die Person hatte glaube ich 2 Tage Krankenschein, also würde ich NEIN sagen.. Nix gebrochen oder so.

Uns allen ist schon bewußt, dass du dir die Situation schön reden willst!

Dein Bruder hat 18 Monaten auf Bewährung bekommen, somit reden wir nicht davon dass er dem Geschädigten seinen Lolli geklaut hat! Es wird wohl schon seinen Grund haben, weswegen die Richter diese Strafe ausgesprochen haben!

Somit ist diese Frage wohl eindeutig mit JA zu beantworten. Inwiefern dies Einfluss auf die Einreise hat wird wohl von Fall zu Fall entschieden!

Also: Einfach ESTA wahrheitsgemäß ausfüllen und schauen was passiert!


PS: Niemals in einem ESTA Formular lügen andernfalls könnte dies bedeuten, dass dein Bruder ziemlich lange nicht mehr in die USA reisen kann/darf!
 

YoungMario

Erfahrenes Mitglied
07.12.2010
1.597
534
KLU/GRZ
"Sie waren zur falschen Zeit am falschen Ort. Natürlich wurden sie Helden." Leia Organa von Alderaan, Senatorin ;)
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die Mindestfreiheitsstrafe bei Raub beträgt ein Jahr. Deshalb handelt es sich um ein Verbrechen.
 
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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
154
Die Mindestfreiheitsstrafe bei Raub beträgt ein Jahr. Deshalb handelt es sich um ein Verbrechen.

Dass Richter aber gerade deswegen nach Möglichkeit einen minder schweren Fall bejahen, ist - vielleicht abgesehen von Bayern, insbesondere Augsburg - ebenso bekannt.

18 Monate auf Bewährung lässt jedenfalls in der Tat vermuten, dass es nicht um eine Kleinigkeit ging (wobei das "Problem" des Raubes eher die Gewalt als der Wert der Sache ist). Aber wir kommen vom Thema ab.

Ich kenne jemanden, der hat wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr bekommen, was ihn offensichtlich nicht an regelmäßigen USA-Besuchen hindert. Ich werde mal fragen, ob er das überhaupt angibt - Fahrlässigkeit dürfte keine moral turpitude sein. Vorliegend würde ich das aber wohl auch wie A381 handhaben.
 

Takeoff53

Erfahrenes Mitglied
17.03.2013
808
8
Great Circle
"...er wurde wegen Körperverletzung und Raub angeklagt. Er hat die Strafe ( Auf Bewährung 18 Monate, also kein Gefängnis ) jetzt erhalten, arbeitet wieder, hat ein geregeltes Leben usw.. Er war halt nur am falschen Zeitpunk am falschen Ort..."

Off-Topic: Nicht nur dein Bruder, auch du hast ein Problem und zwar vom Verständnis von Recht und Unrecht. Dein Bruder ist kriminell geworden, Raub und Körperverletzung ist ein Verbrechen und nicht Kaugummi-klauen am Kiosk durch Jugendliche bei denen die Windeln noch in den Kniekehlen hängen. Dies nun mit "er war halt nur am falschen Zeitpunkt am falschen Ort" zu verharmlosen zeigt m.E. auch deine Gesinnung, so frei nach dem Motto "er kann ja nix dafür". Viele Leute waren im Leben mal zur falschen Zeitam falschen Ort ohne straffällig geworden zu sein. Nach dir war das halt ein blöder Zufall. Dein Bruder hat hoffentlich daraus seine Lehren gezogen, du aber anscheinend noch nicht?!(n)
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Füll doch das ESTA aus und schau was passiert - das Ergebnise kommt meistens (oft sofort) schnell und dann habt Ihr Klarheit. Da man das ESTA ja auch jetzt schon ausfüllen kann, könnt Ihr so Unsicherheiten ausräumen. Wie alle anderen auch sagen, Lügen oder verheimlichen würde ich das auf keinen Fall. Wenn das doch rauskommt, kann eine sehr lange Einreisesperre verhängt werden.

Das ist das Verfahren und daran lässt sich nichts ändern. Je schneller man das Ergebnis hat, desto besser.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Dass Richter aber gerade deswegen nach Möglichkeit einen minder schweren Fall bejahen, ist - vielleicht abgesehen von Bayern, insbesondere Augsburg - ebenso bekannt.

18 Monate auf Bewährung lässt jedenfalls in der Tat vermuten, dass es nicht um eine Kleinigkeit ging (wobei das "Problem" des Raubes eher die Gewalt als der Wert der Sache ist). Aber wir kommen vom Thema ab.

Die Verurteilung als "minder schwerer Fall" ändert indes nichts an der Einteilung als Verbrechen (§ 12 Abs. 3 StGB).
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.180
4.699
HAM
Füll doch das ESTA aus und schau was passiert - das Ergebnise kommt meistens (oft sofort) schnell und dann habt Ihr Klarheit. Da man das ESTA ja auch jetzt schon ausfüllen kann, könnt Ihr so Unsicherheiten ausräumen. Wie alle anderen auch sagen, Lügen oder verheimlichen würde ich das auf keinen Fall. Wenn das doch rauskommt, kann eine sehr lange Einreisesperre verhängt werden.

Das ist das Verfahren und daran lässt sich nichts ändern. Je schneller man das Ergebnis hat, desto besser.

Selbst mit ESTA hast Du kein Ergebnis. Du darfst bei der Einreise noch mal unterschreiben, dass Du keine Verurteilung hast - die Entscheidung über die Einreise trifft allein der Beamte der Einwanderungsbehörde. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Dein Bruder aufgrund seiner Verurteilung ein Visum beantragen muss.
 
E

embraer

Guest
Da die amerikanischen Behörden keinen Einblick in das deutsche Strafregister haben dürften würde es wohl schwierig einen Schwindel zu erkennen (falsch ausgefülltes Formular). Natürlich würde ich Dir niemals zu diesem Schritt raten... ;)
 

ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.199
765
LAS/DEN
Wahrheitsgemaesses ausfuellen wird garantiert zur Ablehnung der Anreiseerlaubnis fuehren.

Weitere Fragen gerne via PM.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Schön, dass wir hier sachkundige Mitarbeiter der amerikanischen Sicherheitsbehörden haben.