Compensation defekter Business Class Sitz Austrian

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WK7

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
501
0
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Hallo,


ich hoffe es ist die richtige Rubrik für die Frage und Ihr könnt mir weiterhelfen.
Auf die schnelle habe ich nichts gefunden, bin aber derzeit unterwegs und habe nur seeehr langsames internet.


Folgendes Problem:
Auf dem Flug von Vie nach Bkk war mein BC sitz defekt. Dieses " Luftkissen" lies sich anscheinend nicht richtig aufbladen. Das hatte den effekt, dass ich wie auf einem wasserbett hin und her schaukelte und eigentlich direkt auf dem Metal saß.
Die Flugbegleiterin konnte auch nicht helfen, bestätigte, dass das nicht in Ordnung ist (sie es auch im boardlog eintragen werde) aber der Flieger ausgebucht ist (auch Eco ) und Sie somit nichts machen könnte.
mir wurden dann viele Decken und Pölster gebracht um es halbwegs erträglich zu machen.


An wen sollte ich mich jetzt wenden? Gibt es da erfahrungen was mir zusteht?


lg
WK7
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
12
MRS
An wen sollte ich mich jetzt wenden? Gibt es da erfahrungen was mir zusteht?

An die Airline!? Eigentlich steht dir nichts zu. Die EU-Verordnung regelt Verspätungen, Annullierung, Downgrades aber keine defekten Sitze.

Alternativ gibt es immer noch den Weg per Anwalt. Wie hoch die Erfolgschancen sind, kann ich allerdings nicht sagen.
 
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AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
44
Wenden musst du dich an Austrian, was zu holen ist kannst du dir in der Kemptener Tabelle anschauen, bzw vergleichend in der Frankfurter Tabelle/Wiener Liste. Erstere und zweitere beziehen sich auf Deutschland, wobei insb die Frankfurter Tabelle (Pauschalreise!) aus Gründen der Prozessökonomie auch in Österreich Anwendung findet. Das österreichische Pendant dazu - die Wiener Liste - müsstest du afaik käuflich erwerben (bei Manz), die ist nicht frei einsehbar.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
An die Airline!? Eigentlich steht dir nichts zu. Die EU-Verordnung regelt Verspätungen, Annullierung, Downgrades aber keine defekten Sitze.

Alternativ gibt es immer noch den Weg per Anwalt. Wie hoch die Erfolgschancen sind, kann ich allerdings nicht sagen.

Also bitte, wenn es wie von ihm beschrieben war, dass er "eigentlich direkt auf dem Metall saß", dann steht ihm selbstverständlich etwas zu. Schließlich hat er nicht die vollständige Leistung erhalten, für welche er auch bezahlt hat. Und da er explizit Business geflogen ist, ging es ihm wohl auch um mehr als das reine Fliegen von A nach B - sonst hätte er auch in Eco fliegen können. Er hat folglich durchaus einen Anspruch.
 
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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.790
2.756
FRA
Hatte ich mit den LH-Sitzen auch schon. Die Purserin hat dann mal resettet und schwupp sass ich wieder so bequem wie man in diesen Sitzen halt sitzen kann!Hatte erst gedacht jemand hat mir das Polster unter dem Hintern weggeklaut!!
 
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LH88

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08.09.2014
14.016
7.082
Schließlich hat er nicht die vollständige Leistung erhalten, für welche er auch bezahlt hat.

Welchen Teil der Leistung hat er denn nicht bekommen? Bezahlt wird in der Regel der Transport von A nach B in einer bestimmten Reiseklasse das wurde geleistet. Wenn der Reisende mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden ist kann sich an die Airline - ein Anspruch nach EU Regelung steht ihm jedoch nicht zu.
 
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Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
3.375
35
DUS
Welchen Teil der Leistung hat er denn nicht bekommen? Bezahlt wird in der Regel der Transport von A nach B in einer bestimmten Reiseklasse das wurde geleistet. Wenn der Reisende mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden ist kann sich an die Airline - ein Anspruch nach EU Regelung steht ihm jedoch nicht zu.

Das ist das gleiche Argument, das Bahner so gerne ins Feld führen. Alles, womit für die 1. Klasse geworben würde, sei ja gar nicht Teil des Beförderungsvertrages und dürfte daher folgenlos wegfallen.
 
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Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Welchen Teil der Leistung hat er denn nicht bekommen? Bezahlt wird in der Regel der Transport von A nach B in einer bestimmten Reiseklasse das wurde geleistet. Wenn der Reisende mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden ist kann sich an die Airline - ein Anspruch nach EU Regelung steht ihm jedoch nicht zu.

Das hab ich in meinem Beitrag oben extra weiter ausgeführt, dass er dann auch gleich hätte Eco buchen können, wenn es ihm um den reinen Transport gegangen wäre. Wäre vielleicht besser gewesen den vollständigen Beitrag zu zitieren anstatt nur den 1 losen Satz!? Was viele offensichtlich immer wieder vergessen: Es gibt nicht nur EU-Regelungen, die im Flugverkehr gelten, sondern (in Deutschland bspw.) auch ganz grundlegende Rechtsnormen wie das BGB, etc. ;) (Und ja, ich habe gelesen, dass der Flug von VIE nach BKK ging und damit kein dt. Recht zur Geltung kommt, dennoch wird es vergleichbare rechtl. Regelungen sicherlich auch in AT geben.)
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Das ist das gleiche Argument, das Bahner so gerne ins Feld führen. Alles, womit für die 1. Klasse geworben würde, sei ja gar nicht Teil des Beförderungsvertrages und dürfte daher folgenlos wegfallen.

Sofern es in der 1. Klasse keine freien Sitzplätze mehr gibt und man das auch entsprechend belegen kann, wird für die Bahn sicherlich die Differenz zu einem Ticket 2. Klasse fällig. Ansonsten ist es natürlich grundsätzlich richtig, dass man die Beförderung von A nach B erwirbt. Wenn aber 1. Klasse bezahlt wurde und man letzten Endes nur im Gang stehen darf, so ist das sicherlich seitens der Bahn auch entschädigungspflichtig. Entsprechendes Urteil ist mir persönlich dazu aber nicht bekannt, insbesondere da die Bahn meiner Erfahrung nach meist sowieso recht kulant handelt, was sowas angeht, wird sowas wohl nie bis vor ein Gericht kommen. ;)

Ergänzung: Da die Bahn mittlerweile bei den 1. Klasse Tickets auch eine Sitzplatzreservierung inkludiert, wird das Problem auch nicht mehr auftreten.
 
Zuletzt bearbeitet:

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Wurde dir an Bord eine "flüssige" Kompensation angeboten? Gibt es zumindest bei der LH manchmal, dass man für ein kaputtes IFE oder sowas eine Flasche Wein oder Champagner bekommt.

Je nach Status sollte es nach schriftlicher Darlegung der Situation ein paar wertvolle Bonusmeilen als Kompensation geben.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.016
7.082
Das hab ich in meinem Beitrag oben extra weiter ausgeführt, dass er dann auch gleich hätte Eco buchen können, wenn es ihm um den reinen Transport gegangen wäre. Wäre vielleicht besser gewesen den vollständigen Beitrag zu zitieren anstatt nur den 1 losen Satz!? Was viele offensichtlich immer wieder vergessen: Es gibt nicht nur EU-Regelungen, die im Flugverkehr gelten, sondern (in Deutschland bspw.) auch ganz grundlegende Rechtsnormen wie das BGB, etc. ;) (Und ja, ich habe gelesen, dass der Flug von VIE nach BKK ging und damit kein dt. Recht zur Geltung kommt, dennoch wird es vergleichbare rechtl. Regelungen sicherlich auch in AT geben.)

Das es einen Anspruch geben mag kann sein, dieser besteht aber nicht auf Grund der EU Regelung. Jeder Anspruch aus einem möglichen Mangel muss eben mit der Airline "ausgefochten" werden, im Zweifelsfall mit einer Klage etc.

Es gibt in der Situation eben kein "was steht mir zu", sondern nur ein "sprich mit der Airline" oder "verklag die Airline". Ein defekter Sitz alleine taugt nicht für einen automatischen Anspruch in Höhe von Summe X.

Der eine mag 20.000 Meilen bekommen, der nächste 20% vom Flugpreis und wieder ein anderer nix.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Das es einen Anspruch geben mag kann sein, dieser besteht aber nicht auf Grund der EU Regelung. Jeder Anspruch aus einem möglichen Mangel muss eben mit der Airline "ausgefochten" werden, im Zweifelsfall mit einer Klage etc.

Es gibt in der Situation eben kein "was steht mir zu", sondern nur ein "sprich mit der Airline" oder "verklag die Airline". Ein defekter Sitz alleine taugt nicht für einen automatischen Anspruch in Höhe von Summe X.

Der eine mag 20.000 Meilen bekommen, der nächste 20% vom Flugpreis und wieder ein anderer nix.

Ja, aber es hat doch auch niemand davon geschrieben, dass es eine feste EU-Regelung diesbzgl. gibt? Der Threadstarter fragte doch lediglich nach Erfahrungswerten hier aus dem Forum. Dass im Zweifelsfall Klage eingereicht werden muss (wie eigentlich immer), steht wohl auch außer Frage. Ob einem das dann die Zeit und Nerven wert ist, auch wenn man im Recht ist, muss natürlich auch wieder jeder selbst wissen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.016
7.082
Dann hättest du evtl. nicht auf den Post von Worldtraveler24 "mit selbstverständlich gibt es den" antworten sollen. Und auch der TE fragte nicht nach Erfahrungswerten, sondern danach was ihm "zusteht". Und da gibt es erstmal - nix.

Ja, aber es hat doch auch niemand davon geschrieben, dass es eine feste EU-Regelung diesbzgl. gibt? Der Threadstarter fragte doch lediglich nach Erfahrungswerten hier aus dem Forum. Dass im Zweifelsfall Klage eingereicht werden muss (wie eigentlich immer), steht wohl auch außer Frage. Ob einem das dann die Zeit und Nerven wert ist, auch wenn man im Recht ist, muss natürlich auch wieder jeder selbst wissen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.134
3.105
An die Airline!? Eigentlich steht dir nichts zu. Die EU-Verordnung regelt Verspätungen, Annullierung, Downgrades aber keine defekten Sitze.

Alternativ gibt es immer noch den Weg per Anwalt. Wie hoch die Erfolgschancen sind, kann ich allerdings nicht sagen.


Das ist ja wohl völliger Unsinn. Die EU Verordnung regelt Pauschalen für einige Fälle, sie schließt aber Ansprüche nach anderen Vorschriften, hier wahrscheinlich Österreichisches ABGB, nicht aus. Was hier ganz klar ist, ist dass die Leistung mangelhaft war. Der angemessene Preis dürfte wohl unter einem Economy Sitz liegen.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.016
7.082
Hier fragt auch keiner nach EU Regelung. Warum springen eigentlich alle immer auf dieses Teil???

Naja wenn jemand danach fragt was ihm "zusteht" braucht es da eben erstmal eine klare Ordnung die gibt es nur bei der EU Regelung, alles andere ist dann Verhandlungssache.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Dann hättest du evtl. nicht auf den Post von Worldtraveler24 "mit selbstverständlich gibt es den" antworten sollen. Und auch der TE fragte nicht nach Erfahrungswerten, sondern danach was ihm "zusteht". Und da gibt es erstmal - nix.

Bitte meinen Beitrag oben nochmal durchlesen, ich habe in meinem gesamten Beitrag nichts von EU-Verordnung geschrieben und mich auch nicht darauf bezogen. Ich habe lediglich geschrieben, dass er einen Anspruch gegenüber der Airline hat.
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
44
...sondern danach was ihm "zusteht". Und da gibt es erstmal - nix.
Doch.
Defekter Sitz in C ist ein Mangel, es besteht grundsätzlich ein Anrecht auf Schadenersatz.
Grob kann man sich wie bereits oben geschrieben an der Kemptener Tabelle orientieren: Am Ende von Punkt 2.1.8 wird ein entsprechendes Urteil angeführt: Kanzlei Prof. Schweizer Urteilsdatenbank. Die Streitfrage wird jetzt sein, inwiefern die Polsterung den Schlafkomfort verringert hat; dass die Leistung nicht zu 100% wie vereinbart geliefert wurde sind wir uns aber hoffentlich alle im Klaren.
Ich würde OS eine freundliche Mail mit Fallschilderung sowie Bitte um Kompensation schreiben und abwarten was zurückkommt. Wenn nicht hinnehmbar, Antwort mit Verweis auf das (deutsche) Urteil, in Österreich würde es allerdings ähnlich ausfallen; ansonsten hilft es auch dem CEO (vorname.nachname@austrian.com) zu schreiben, die Mail wird für Gewöhnlich an den zuständigen Abteilungsleiter weitergeleitet der eher zu einer für beide Seiten annehmbaren Lösung bereit ist.
Sollte wirklich überhaupt nichts herauskommen müsste man zur Not klagen, ob sich das lohnt ist natürlich eine andere Frage.
 
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WK7

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
501
0
Hallo,

entschuldigt bitte, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich war im Ausland und die Internetverbindung war katastrophal.
Irgendwann habe ich dann entnervt aufgegeben zu versuchen mich ins Forum einzuloggen.

Danke schon mal für Eure Anregungen, ich habe jetzt einmal Austrian kontaktiert und werde berichten wie es weitergeht.

lg
WK7
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.021
141
Scheint ein gängiges Problem, mein Sitznachbar hatte das mal. Beim Zwischenstopp in Doha kam dann ein LH-Technik Typ, zerlegte den ganzen Sitz und schaffte es, das zu fixen. Seiner Aussage nach ist das ganze übrigens ein Softwareproblem.
 
F

feb

Guest
Welchen Teil der Leistung hat er denn nicht bekommen? Bezahlt wird in der Regel der Transport von A nach B in einer bestimmten Reiseklasse das wurde geleistet. Wenn der Reisende mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden ist kann sich an die Airline - ein Anspruch nach EU Regelung steht ihm jedoch nicht zu.

Der TE begrenzt doch seine Frage gar nicht auf eine Erstattung nach EU 261, sondern fragt allgemein nach seinen Ansprüchen.

Je nach dem, wie lästig bis katastrophal der Sitz-/Liegekomfort war, halte ich eine Flugpreisminderung von 5 - 20% für denkbar. Im Forum gibts dafür spezialisierte Anwälte, zB den User umsteiger.
 

WK7

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
501
0
So mal ein Update von derzeitigen Stand.
Ich hatte bei Austrian online diese Feedback/Beschwerde-Formular ausgefüllt. Da gab es mal überhaupt keine Reaktion, nicht mal das sie etwas bekommen haben.
Nach ca. 1. Monat habe ich mal die Hotline probiert, eine eher unfreundliche Dame meinte nur ich müsste mit einer Bearbeitungszeit von 3 Monaten rechnen... :eek:
So aber auch die 3 Monate war jetzt um, also nochmals die Hotline kontaktiert. Diesmal eine sehr freundliche Dame am Apparat, entschuldigte sich für die lange Bearbeitungszeit
und versprach mich innerhalb einer Woche zu kontaktieren.

Jetzt habe ich das Angebot als Entschädigung einen 200,- Gutschein für Austrian Linienflüge zu bekommen. Was meint Ihr, ist das eine faire Entschädigung?
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
1. Das musst Du selber wissen - wenn Du Verwendung für die Gutscheine hast ist der Gutschein schonmal was Wert. Wenn nicht oder Du nur einen Zusatzflug damit machst ist er eher wertlos.
2. Nur Du kannst beurteilen wie stark jetzt die Beeinträchtigung nach der Nachbesserung mit Kissen etc. war und im welchen Verhältnis der Mangel zu Kaufpreis des Tickets stand. Wenn das Return Ticket EUR 2.000,-- gekostet hat sind das 20% bezogen auf eine Strecke. Der Sitz ist eigentlich die "werthaltigste Komponente" bei einem C-Flug und da sind 20% eher die untere Grenze wenn es unerträglich war oder auch o.k. wenn es durch die Nachbesserungen einigermaßen erträglich war.