@mfkne: Ich bin vom Flug zurückgetreten. Am Tag des Fluges hat erst einmal jeder gewartet, weil der flug schon um die 20 minuten verspätet war, Germanwings hat aber nichts dazu gesagt. nachdem dem der Flug über eine Stunde verspätet war ging ich, wie viele andere Fluggäste auch, zum Germanwingsschalter wo uns gesagt wurde wir sollten weiterhin warten, nach über 3 Studen warten und keine Meldung von Germanwings wurde mir gesagt nachdem ich zum Schalter ging, dass der Flug gecancelt sei, und dass ich selber zurecht kommen müsste mit der Situation und sie mir keine Alternativen oder weitere Hilfe anbieten könnten, darauf hin habe ich ein Dokument am schalter eingefordert wo drinnen stand dass der Flug gecancelt wurde, der grund war "Operational". Anschliessend habe ich meine Mutter gebeten sofort noch einen Flug zu buchen der am gleichen Tag flog um nicht ein Hotel finden zu müssen und früher fliegen zu können, dies kostete mich aber über 500 Euro. Nachdem ich dann einen beschwerde E-mail an Germanwings geschickt habe, hat Germanwings mir diese Antwort geschickt:
"Unsere Flugzeuge werden regelmäßig inspiziert, um unseren Gästen die größtmögliche Sicherheit zu geben. Selbstverständlich werden alle unsere Maschinen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle gewartet. In Anbetracht der Komplexität der technischen Ausstattung, der Vielzahl möglicher Fehlfunktionen und den hieraus drohenden potentiellen Gefahren nehmen wir darüber hinaus sämtliche Wartungsempfehlungen unseres Flugzeugherstellers wahr. Eine systematische Kontrolle der Computersysteme erfolgt notwendigerweise vor jedem Flugantritt durch das Bordpersonal. Diesen hohen Sicherheitsanforderungen kommen wir letztlich auch in unserem eigenen Interesse nach, da wir uns schon allein aus wirtschaftlichen Gründen diesbezüglichen Risiken nicht aussetzen können.
Flugzeuge sind jedoch hoch technische Geräte, die - ebenso wie ein Auto - trotz bester Wartung unvorhergesehene Probleme aufweisen können. Die meisten Flugzeuge, die aus technischen Gründen nicht wie vorgesehen starten können, sind zwar weiterhin voll flugtauglich, die strengen Sicherheitsanforderungen des Gesetzgebers und der Germanwings GmbH erfordern jedoch eine Kontrolle oder Reparatur.
Nimmt man dies zusammen - Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsintervalle, Wahrnehmung der betrieblichen Empfehlungen und organisierte Systemkontrolle - haben wir damit unseren Sorgfaltspflichten genüge getan. Einem Ausgleichsanspruch gemäß der von Ihnen zitierten EU-Verordnung können wir daher nicht folgen und verweisen in diesem Sinne auf Artikel 5 Abs. 3 in Verbindung mit Vorbemerkung 14 der EU-Verordnung 261/2004."
Germanwings hat darauf hin die Kosten des Gecancelten Fluges auf mein Konto überwiesen, dies waren 208,50 Euro, und mir 100 Euro schadensersatz angeboten die ich nicht angenommen habe.
Ich habe mir Artikel 5 Abs. 3 in Verbindung mit Vorbemerkung 14 der EU-Verordnung 261/2004 nochmal selber durchgelesen und kam, meiner meinung nach zum Ergebnis, dass dies Germanwings überhaupt nicht das Recht gibt mir die durch das canceln des Fluges aufgekommene Kosten nicht zu Zahlen, im gegenteil, ich habe es eher so verstanden das Germanwings mir mindesten alle aufgekommenen Kosten plus Schadensersatz Zahlen muss.