Kosten Zurückfordern bei Gecancelten Flug

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Caruso

Guest
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Hallo!

Mein Flug wurde damals gecancelt ohne irgendeine Warnung durch Germanwings und es wurde keine Hilfestellung oder Alternative von dem Personal am Schalter getätigt, daraufhin musste ich selber mit der Situation zurechtkommen, nach beschwerde an Germanwings hat Germanwings nur den Gecancelten Flug Zurückerstattet, jedoch nicht die ganzen anderen kosten die dadurch aufkamen. deswegen will ich gegen Germanwings klagen.

Kennt deswegen jemand eine Firma die die ganze Arbeit und Kosten der Klage übernimmt und vom gewinn durch die Klage einen Prozentsatz für sich behält als Bezahlung?

Ich habe von so welchen Firmen schon etwas gehört kenne aber keine.


Vielen Dank für Eure Hilfe,

Caruso
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Kennt deswegen jemand eine Firma die die ganze Arbeit und Kosten der Klage übernimmt und vom gewinn durch die Klage einen Prozentsatz für sich behält als Bezahlung?
Es gibt dafür Rechtsanwälte, die in sogenannten Kanzleien arbeiten. Einige von diesen Rechtsanwälten sind auf Reiserecht spezialisiert. Bezahlt werden müssen diese Anwälte ebenfalls, allerdings wird dafür eine normale Rechnung mit einem sogenannten Honorar ausgestellt. Die Kosten dieser Rechnung muss derjenige tragen, der den Prozess verliert. Sollte es gar nicht erst zu einem Prozess kommen, übernimmt i.d.R. derjenige die Kosten, dem die Klage angedroht wurde. Am teuersten ist ein sogenannter Vergleich, da dort üblicherweise jeder die eigenen Anwaltskosten trägt (aber natürlich kann auch die Übernahme der Anwaltskosten ein Teil des Vergleichs sein). Man kann sich gegen Anwaltskosten durch eine sogenannte Rechtsschutzversicherung absichern.
 
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Caruso

Guest
Ich danke Euch vielmals für die Tipps!, ich frage erst einmal bei Flightright und euclaim.de nach und schau mal ob die mir dabei helfen können. Für weitere Vorschläge und Tipps bin ich sehr dankbar und offen :)

@mfkne Bisher habe ich viel zu wenig entschädigungen bekommen, da mir Germanwings lediglich den Flug zurückerstattet hat, nicht aber die weiteren kosten die durch das Canceln des Fluges aufkamen. tut mir leid wenn dies unklar war.
 
Moderiert:

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Bisher habe ich viel zu wenig entschädigungen bekommen, da mir Germanwings lediglich den Flug zurückerstattet hat, nicht aber die weiteren kosten die durch das Canceln des Fluges aufkamen. tut mir leid wenn dies unklar war.

Wenn Du die Erstattung des Ticketpreises akzeptiert (angenommen) hast, hat 4U ein Argument, die ganze Buchung als erledigt zu betrachten, da Dein Flug dadurch storniert ist.
Du koenntest die Rueckzahlung als Teil der Kompensation interpretieren und es 4U auch so sagen. Achte auch auf die Buchung.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
156
Es gibt dafür Rechtsanwälte, die in sogenannten Kanzleien arbeiten. Einige von diesen Rechtsanwälten sind auf Reiserecht spezialisiert. Bezahlt werden müssen diese Anwälte ebenfalls, allerdings wird dafür eine normale Rechnung mit einem sogenannten Honorar ausgestellt. Die Kosten dieser Rechnung muss derjenige tragen, der den Prozess verliert. Sollte es gar nicht erst zu einem Prozess kommen, übernimmt i.d.R. derjenige die Kosten, dem die Klage angedroht wurde. Am teuersten ist ein sogenannter Vergleich, da dort üblicherweise jeder die eigenen Anwaltskosten trägt (aber natürlich kann auch die Übernahme der Anwaltskosten ein Teil des Vergleichs sein). Man kann sich gegen Anwaltskosten durch eine sogenannte Rechtsschutzversicherung absichern.

Um Deine sehr wertvollen Hinweise noch abzurunden: Darüber hinaus gibt es auch noch sogenannte Prozeßfinanzierer, die nach dem gleichen Prinzip wie flightrights u.a. arbeiten und sich dann auch um die sonstigen Kosten kümmern würden. Allerdings muss ich das gleich dahingehend einschränken, dass diese Finanzierer sogenannte Mindestbeträge festlegen, unterhalb derer sie die Übernahme ablehnen. Vermutlich würde das vorliegend eingreifen.
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
@mfkne Bisher habe ich viel zu wenig entschädigungen bekommen, da mir Germanwings lediglich den Flug zurückerstattet hat, nicht aber die weiteren kosten die durch das Canceln des Fluges aufkamen. tut mir leid wenn dies unklar war.

Wurdest Du denn alternativ (und durch Germanwings bezahlt) befördert oder bist Du vom Flug komplett zurückgetreten? Wenn ein Flug gestrichen wird, kann der Fluggast vom Flug zurücktreten und den gesamten Flugpreis erstatten lassen und hat darüberhinaus noch Anspruch auf die Entschädigung nach EU 261.
 
C

Caruso

Guest
@mfkne: Ich bin vom Flug zurückgetreten. Am Tag des Fluges hat erst einmal jeder gewartet, weil der flug schon um die 20 minuten verspätet war, Germanwings hat aber nichts dazu gesagt. nachdem dem der Flug über eine Stunde verspätet war ging ich, wie viele andere Fluggäste auch, zum Germanwingsschalter wo uns gesagt wurde wir sollten weiterhin warten, nach über 3 Studen warten und keine Meldung von Germanwings wurde mir gesagt nachdem ich zum Schalter ging, dass der Flug gecancelt sei, und dass ich selber zurecht kommen müsste mit der Situation und sie mir keine Alternativen oder weitere Hilfe anbieten könnten, darauf hin habe ich ein Dokument am schalter eingefordert wo drinnen stand dass der Flug gecancelt wurde, der grund war "Operational". Anschliessend habe ich meine Mutter gebeten sofort noch einen Flug zu buchen der am gleichen Tag flog um nicht ein Hotel finden zu müssen und früher fliegen zu können, dies kostete mich aber über 500 Euro. Nachdem ich dann einen beschwerde E-mail an Germanwings geschickt habe, hat Germanwings mir diese Antwort geschickt:

"Unsere Flugzeuge werden regelmäßig inspiziert, um unseren Gästen die größtmögliche Sicherheit zu geben. Selbstverständlich werden alle unsere Maschinen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle gewartet. In Anbetracht der Komplexität der technischen Ausstattung, der Vielzahl möglicher Fehlfunktionen und den hieraus drohenden potentiellen Gefahren nehmen wir darüber hinaus sämtliche Wartungsempfehlungen unseres Flugzeugherstellers wahr. Eine systematische Kontrolle der Computersysteme erfolgt notwendigerweise vor jedem Flugantritt durch das Bordpersonal. Diesen hohen Sicherheitsanforderungen kommen wir letztlich auch in unserem eigenen Interesse nach, da wir uns schon allein aus wirtschaftlichen Gründen diesbezüglichen Risiken nicht aussetzen können.

Flugzeuge sind jedoch hoch technische Geräte, die - ebenso wie ein Auto - trotz bester Wartung unvorhergesehene Probleme aufweisen können. Die meisten Flugzeuge, die aus technischen Gründen nicht wie vorgesehen starten können, sind zwar weiterhin voll flugtauglich, die strengen Sicherheitsanforderungen des Gesetzgebers und der Germanwings GmbH erfordern jedoch eine Kontrolle oder Reparatur.



Nimmt man dies zusammen - Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsintervalle, Wahrnehmung der betrieblichen Empfehlungen und organisierte Systemkontrolle - haben wir damit unseren Sorgfaltspflichten genüge getan. Einem Ausgleichsanspruch gemäß der von Ihnen zitierten EU-Verordnung können wir daher nicht folgen und verweisen in diesem Sinne auf Artikel 5 Abs. 3 in Verbindung mit Vorbemerkung 14 der EU-Verordnung 261/2004."


Germanwings hat darauf hin die Kosten des Gecancelten Fluges auf mein Konto überwiesen, dies waren 208,50 Euro, und mir 100 Euro schadensersatz angeboten die ich nicht angenommen habe.
Ich habe mir
Artikel 5 Abs. 3 in Verbindung mit Vorbemerkung 14 der EU-Verordnung 261/2004 nochmal selber durchgelesen und kam, meiner meinung nach zum Ergebnis, dass dies Germanwings überhaupt nicht das Recht gibt mir die durch das canceln des Fluges aufgekommene Kosten nicht zu Zahlen, im gegenteil, ich habe es eher so verstanden das Germanwings mir mindesten alle aufgekommenen Kosten plus Schadensersatz Zahlen muss.
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Germanwings muss Dir die ursprünglichen Kosten des gebuchten Fluges erstatten (das haben sie nach meinem Verständnis bereits getan) und zusätzlich die pauschale Entschädigung nach EU 261/2004. Hättest Du auf alternative Beförderung bestanden (sehr feiner Zug übrigens von 4U zu sagen "sieh mal selber zu, wie Du weiter kommst" :rolleyes:) hätte 4U auch die Kosten für den alternativen Transport sowie ggf notwenige Übernachtung (bei Flug am nächsten Tag z.B.) übernehmen müssen. Dadurch, dass Du vom Flug zurückgetreten bist und diesen erstattet bekommen hast, steht Dir leider nur noch die Entschädigungspauschale zu.
 

kalum

Aktives Mitglied
16.07.2015
110
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Echt dumm gelaufen...entweder Ersatzbeförderung (buchen den auch mal um mehr als 3 Monate in die Zukunft) und Entschädigung oder Geld zurück und Entschädigung...

Wieso bist du denn von dem Flug zurück getreten? Ich stelle GW i.d.R. immer die Kosten für Mietwagen, Sprit etc. in Rechnung. Ist meist besser als den Flugpreis zurück zufordern.

Wegen den Flugkosten (den du auf eigene Kosten gebucht hast) wirst du nichts machen können.

Die 250 Euro stehen dir aber auf jeden Fall zu (zumindest so wie es sich hier momentan darstellt). Gib bei google "Flugentschädigung Anwalt" einmal ein. Dort findest du ziemlich weit oben Anwaltskanzleien die das für dich regeln können. Habe auch schon Erfahrungen mit der einen gemacht. Und teurer als mit den spezialisierten Seiten wird es nicht.

Auf jeden Fall reagiert GW i.d.R. beim Anwalt sehr schnell.

Die Differenz zwischen Flugpreis plus Entschädigung und dem Flug den du bezahlt hast, ist halt Lehrgeld.
 
C

Caruso

Guest
@kalum Ich habe Flightright kontaktiert. Die sagen mir ich habe noch gute chancen 400-208,50 Euro wiederzukriegen, der Extra Flug der mich über 500 Euro gekostet hat könnte ich nur über eienen Anwalt wieder kriegen, und da ist es nicht mal sicher ob ich wirklich das Geld wieder kriege sagen sie.

Ich habe mir einen Neuen Flug gebucht ( der 500 noch was Euro Flug) und mit dem dann geflogen, also vom anderen Flug Zurückgetreten, wenn ich das richtig verstanden habe, ich habe also Germanwings nicht gesagt das ich zurücktrete/ storniere den Flug, weil der schalter von Germanwings sich auf stur gestellt haben und mir gesagt, dass sie für mich nichts mehr tun können und ich selber zurecht kommen muss. So ging es vielen anderen Passagieren auch. Da wollte ich natürlich einen anderen Flug kriegen an dem Tag, bevor andere Passagiere diesen ergattern, statt zurückzufahren in die Stadt und verzweifelnd eine Bleibe zu finden im Sommer.

Was macht man denn in solchen Situationen am besten, also wenn absolutes Chaos herscht und der Schalter keine Alternative geben will und dich weg schickt?
weil ich habe am Schalter von Germanwings auf eine Alternative Beförderung bestanden, also wollte einen neuen Flug am gleichen Tag, aber sie haben mir einfach gesagt sie können nichts machen und haben mich weggeschickt.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
also wollte einen neuen Flug am gleichen Tag, aber sie haben mir einfach gesagt sie können nichts machen und haben mich weggeschickt.

Das scheint der Knackpunkt zu sein ... Einen Alternativflug am gleichen Tag ist nicht immer durch die Airline machbar. Aber wenn nicht, muss die Airline Dir das Hotel etc. besorgen, bis es weiter geht. Warum hast Du denn auf einen Flug am gleichen Tag bestanden? (Habe ich was übersehen?)
 

kalum

Aktives Mitglied
16.07.2015
110
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Also Hotline bei GW hilft auch nicht viel weiter. Besonders während den Stoßzeiten kommt man da auch kaum durch.

Im Fall einer Annulierung mache ich es immer so.
1. Nach Umbuchung am gleichen Tag fragen. Die Airline und Zeiten genau benennen. Oder den nächsten Tag, wie es einem halt passt. Wenn es am nächsten Tag ist, dann Hotel mit bezahlen lassen.
2. Wenn nichts geht, dann Mietwagen (vielleicht finden sich noch Mitfahrer?)/Flug selbst buchen und nicht vom Flug zurücktreten. Rechnungen und Belege bei GW einreichen und bezahlen lassen. Differenz zwischen Flugticketpreis und den Aufwendungen wurde bisher (4 Fälle dieses Jahr schon) anstandslos bezahlt.
3. Auf jeden Fall noch die Entschädigung laut EU-Verordnung mit abgreifen.
 
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Caruso

Guest
Es hätte von Budapest nach Stuttgart und dann von Stuttgart nach Faro (FAO) gehen sollen. Ich wollte am Gleichen Tag weg, weil ich in den Nächten davor kaum geschlafen habe und es dort Hochsesion war und so schwer eine bleibe so schnell zu finden.

Die Hotline hat auch nicht viel gebracht, erst einmal lange gewarten und dann sagten sie nur, ich soll auf weitere Anweisungen am Schalter warten. Am schalter sagten sie mir sie können nicht helfen und dass es nichts mehr bringt am Schalter zu warten.

Also in der Situation, wo niemand der Fluggesellschaft, dir irgend eine Hilfestellung geben will. Soll man dann einfach vom Flughafen weggehen und sich eine Bleibe suchen, oder einen anderen Flug? und wird dies in diesem Fall dann auch wieder rückersattet?

Würde das dann auch als rücktritt vom Flug gelten?
 

kalum

Aktives Mitglied
16.07.2015
110
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Am Schalter noch versuchen schriftlich eine Bestätigung zu bekommen, dass die nix machen können.

Ansonsten dann einfach die Flugkosten als Ersatzbeförderung einreichen. Geld bekommst du dann zurück.

Gleiche gilt auch für Hotel. Wenn man auch am nächsten Tag fliegen kann, dann hätten sie dich ja vielleicht umbuchen können (hätte dann vermutlich, je nach Flugzeiten, den Flug nicht auch noch bezahlt). Hättest dann nur das Hotel bezahlen müssen.

Nein, dass wäre kein Rücktritt vom Flug gewesen. Flug war ja annulliert und du hast ja verschiedene Möglichkeiten (Rücktritt vom Flug = nur Geld Flug zurück, Ersatzbeförderung = gebuchten Flug einreichen oder umbuchen lassen plus in jedem Fall hast du Anspruch auf die EU-Entschädigung (sollten 400 Euro in diesem Fall sein, meiner Meinung nach))
 
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Caruso

Guest
Ok, Danke Kalum, und auch den Anderen Forum Mitgliedern für die Hilfe!

Wenn ich das richtig verstanden habe bin ich zurückgetreten vom Flug, indem ich die Kosten des Anullierten Fluges verlangt habe und meinen anderen Flug nicht als Ersatzbeförderung angegeben in der beschwerde E-mail habe, nicht war?

ich warte erst einmal eine Antwort von Flightright ab. Ja, Flightright hat mir auch eine EU-entschädigung von 400 Euro Zugesischert.