Flug annuliert - wer gibt den Geld Zurück?

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ko5tik

Neues Mitglied
06.11.2015
2
0
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Hallo Alle,

Wollte gestern nach Sharm El Sheih über Istambul mit TK fliegen, wurde aber am gate abgewiesen weil Flüg von Istambul gecancelt wurde.
Flugladen.de will natürlich nicht sofort den Ticketpreis uns Gedöns erstatten. An wem wende ich mich am Besten?

Flugladen.de ? Turkish direkt über Flüggastrechte? Anwalt?

Dank im Voraus
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.713
25
CDG/MUC
Flugladen.de ist dafür verantwortlich dir entweder eine Ersatzbeförderung zu organisieren oder dir zumindest dein Geld zurückzuerstatten. Bin mir allerdings nicht ganz sicher, wie deine rechtliche Position bezüglich einer Rückerstattung von zusätzlichen entstandenen Kosten ist. Es handelt sich in diesem Fall ja sicherlich um eine abgewandelte Form der höheren Gewalt ("Gefahrenlage")
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.188
4.711
HAM
Hallo Alle,

Wollte gestern nach Sharm El Sheih über Istambul mit TK fliegen, wurde aber am gate abgewiesen weil Flüg von Istambul gecancelt wurde.
Flugladen.de will natürlich nicht sofort den Ticketpreis uns Gedöns erstatten. An wem wende ich mich am Besten?

Flugladen.de ? Turkish direkt über Flüggastrechte? Anwalt?

Dank im Voraus

Am Gate abgewiesen? Sorry, das glaube ich Dir nicht.
Hast Anspruch auf die Beförderung, notfalls mit MS über CAI

Achtung: Don´t feed....
 

ko5tik

Neues Mitglied
06.11.2015
2
0
Flungnummer und Zeiten? Kein Problem

Hin: 5.11 TK1594 @18:20 FRA - IST TK700 IST -SSH ( der wurde gecancelt )
Zurück: 10.11 TK7101 SSH IST (ist bereits als gecancelt ausgewiesen) Dann TK1587 IST-FRA


Es gab zwar Möglichkeit nach Cairo / Alexandria zu kommen - aber nicht von da nach Sharm / Dahab
( vor allem hätte es sich nicht gelohnt, bei nur 4 Tagen Aufenthalt )


Und ja, ich wurde tatsächliach am Gate abgewiesen - Fax mit der anweisung das TK700 gecancelt wurde kam um 16:54
( habe den Ausdrück ) - und da war ich schon durch die Vorkontrolle.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ausgehend vom gestrichenen Flug: Vertragsrechtlicher Anspruch, daher Erstattung Flugscheinkosten vom Vertragspartner, mithin der ausstellenden Airline. Ggf. Schadensersatz, falls Vermögensschaden entstanden. Aber ggf. ausländisches Zivilrecht.

Dein Vorteil: Da dir Beförderung auf Zubringer verweigert wurde, greift die EU-VO 261/2004. Anspruch auf Erstattung Flugscheinkosten UND Ausgleichszahlung. Alternativ auf Ausgleichszahlung UND Ersatzbeförderung. Anspruchsgegner jeweils TK.
 
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