Post von Flugrecht.de zu möglicher Entschädigung

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forden

Neues Mitglied
03.12.2013
4
0
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Hallo,

ich hatte heute Post im Briefkasten von "Flugrecht - Zu spät ist Geld".

Inhalt:
Mir stünde eine Entschädigung iHv bis zu 250€ zu für einen verspäteten LH Flug TXL-MUC aus dem Jahre 2013.

Dies war die Situation damals:

TXL - MUC - EWR

Die Transferzeit in MUC war nur ca. 90 Minuten. Über Zentraleuropa war zu diesem Zeitpunkt stürmisches Wetter und es sind diverse Flüge ausgefallen bzw. waren stark verspätet.
Unser eigentlich gebuchter Feeder war tatsächlich stark verspätet - so stark, dass der Transfer zum EWR-Flug nicht geklappt hätte. Am selben Tag wäre EWR dann nicht mehr erreicht worden.
Allerdings hatten wir vorsorglich bereits in TXL gefragt, ob wir schon eine frühere (genauer die erste gegen 6 Uhr morgens - statt wie geplant erst gegen früher Mittag) Maschine nach MUC nehmen können - dem wurde trotz nicht umbuchbaren Ticket im Vorfeld entsprochen. aber erst direkt am Airport direkt vor Abflug. Somit war dieser Tag insgesamt zwar stressig, aber das Ziel EWR wurde mit nur moderater Verspätung erreicht.

1) Ich gehe davon aus, dass ich unter diesen Umständen sowieso keinen Anspruch auf Entschädigung habe, oder?

2) Woher weiß Flugrecht, dass ich am xx.yy.zzzz mit LHxyz geflogen bin? Bzw. letztendlich wussten sie es ja nicht korrekt - von der Umbuchung wussten sie scheinbar nichts.

3) Gibt es bei den Airlines überhaupt Entschädigungen bei (zumindest offiziell) wetterbedingten Ausfällen? Bei der Bahn wurde ja vor einiger Zeit entschieden, dass diese verpflichtet ist, immer Entschädigungen ab >=60 zu zahlen - auch bei Streik, Schlechtwetter, etc.

Hat jemand grundsätzlich Erfahrungen mit "Flugrecht"?
 
F

feb

Guest
Verticken OTAs jetzt Buchungs- und Personendaten an Rechtsanwälte??

Ich hoffe nicht. Das wäre IMHO rechtswidrig sowohl auf Seiten des Verkäufers, als auch auf Seiten der Erwerber.

BTW: GKI Flugrecht GmbH ist ein Inkassounternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei.
 

Doug

Neues Mitglied
11.11.2015
4
0
FRA
Habe heute von der genau gleichen Firma ebenfalls Post bekommen. Bei meinem Flug (auch in 2013) mussten wir auf unserem Zwischenstopp in Abu Dhabi ca. 6 Stunden auf den Weiterflug warten, wegen einer Verspätung eines anderen Flugzeugs. So genau konnte uns damals niemand Auskunft geben.

@forden: Wirst du reagieren?

Finde die ganze "Masche" auch etwas dubios, woher die sämtliche Flugdaten mit Passagiernamen etc. haben ist schon merkwürdig.
 

phil8900

Erfahrenes Mitglied
17.06.2013
678
84
MUC
Das klingt ja seltsam - mich würde auch interessieren, woher diese Firma die Daten bekommt. Mehr als dubios..
 

forden

Neues Mitglied
03.12.2013
4
0
Habe heute von der genau gleichen Firma ebenfalls Post bekommen. Bei meinem Flug (auch in 2013) mussten wir auf unserem Zwischenstopp in Abu Dhabi ca. 6 Stunden auf den Weiterflug warten, wegen einer Verspätung eines anderen Flugzeugs. So genau konnte uns damals niemand Auskunft geben.

@forden: Wirst du reagieren?

Finde die ganze "Masche" auch etwas dubios, woher die sämtliche Flugdaten mit Passagiernamen etc. haben ist schon merkwürdig.

Werde wohl eher nicht reagieren, da ich den im Brief genannten Flug gar nicht benutzt habe, sondern auf eigenen Wunsch einen früheren, was man billigte.
Grundsätzlich scheint mir die Firma aber seriös für die Kunden zu arbeiten. Dubios ist aber der Informationserhalt dort.

Haben die sich Buchungslisten aus dem Zeitraum Wintersturm 13/14 gekauft?

Und zum Wetter: Es ist auch immer leicht es aufs Wetter zu schieben - und es wird viel zu schnell anerkannt. Mit guter Wintervorbereitung gewinnt man da auch viel. Damals mussten wir zB schlicht ziemlich lange warten, bis die Maschine enteist wurde
 

bluesman

Erfahrenes Mitglied
15.11.2013
2.631
1
TXL
Verticken OTAs jetzt Buchungs- und Personendaten an Rechtsanwälte??

Ich hoffe nicht. Das wäre IMHO rechtswidrig sowohl auf Seiten des Verkäufers, als auch auf Seiten der Erwerber.

BTW: GKI Flugrecht GmbH ist ein Inkassounternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei.

Natürlich verticken die OTAs die email-Adressen, das bringt wahrscheinlich mehr Geld als die Buchungen eines ganzen Quartals.
Und ob das irgendwie rechtswidrig ist, interessiert die - diplomatisch ausgedrückt - einen Scheißdreck.
Bis das einer anzeigt und es zu einer Verurteilung kommt, haben die mit den Adressen zehn mal mehr Gewinn gemacht, als eine eventuelle Geldstrafe kostet.
In diesen und vielen anderen Fällen hat das amerikanische Rechtssystem gewisse Vorteile. Nennt sich "punitive damage" oder so ähnlich. Deswegen zahlt VW auch in den USA so horrende Strafen. Sollte man hier auch mal einführen. Wenn dann so ein Adressen-Deal mal auffliegt und der OTA dann eine Strafe in Höhe des zehnfachen Jahresgewinns zahlen darf, wird er sich das drei Mal überlegen, ob er meine email-Adresse vertickt.
 

Marcus1968

Aktives Mitglied
05.02.2015
122
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Einfach die Sache kopieren und eurem Datenschutzbeauftragten eures Bundeslandes zur Überprüfung schicken.
 

deene

Reguläres Mitglied
12.02.2015
49
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CGN
Habe ebenfalls Post bekommen. Geht um einen Flug von PVG nach FRA im April 2013 - bin allerdings auch noch unschlüssig, wie ich reagieren soll...
 

Doug

Neues Mitglied
11.11.2015
4
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FRA
Wie realistisch ist es denn bei einer 6-stündigen Verspätung nun nach mehr als 2 vergangenen Jahren noch 300 € Schadensersatz zu bekommen?

Bin mir echt noch unschlüssig ob ich reagieren soll oder es auf sich beruhen lassen soll :/
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.747
1.472
MUC
Wie realistisch ist es denn bei einer 6-stündigen Verspätung nun nach mehr als 2 vergangenen Jahren noch 300 € Schadensersatz zu bekommen?

Bin mir echt noch unschlüssig ob ich reagieren soll oder es auf sich beruhen lassen soll :/

Die gesetzliche Verjährung beträgt 3 Jahre, ab dem 31.12. des Jahres in dem die Verspätung war.

Von daher alles im gesetzlichen Rahmen.
 
A

Anonym38428

Guest
Die Frage der Verjährung ist doch uninteressant. Interessant ist: Woher hat diese Bude diese Daten in einer außergewöhnlichen Qualität bekommen?
 

fume.event

Aktives Mitglied
05.11.2015
101
0
Sitzt gki nicht in Wien? Da wird einem der Verbraucherschutz wenig helfen können.
Generell würde ich darauf auch nicht reagieren, denn dieses Gebaren ist nicht zu tolerieren.
 

goaround

Erfahrenes Mitglied
12.08.2009
353
0
DUS
Über welchen OTA habt ihr denn gebucht?

Wundern würde es mich nicht, wenn die Daten an Flugrecht.de weitergegeben werden.

Man muss sich nur mal die AGB's von z.B. Cheaptickets anschauen: Tritt man z.B. einen über Cheaptickets gebuchten Flug nicht an, holt sich Cheaptickets nach 11 Monaten die nicht genutzten Steuern von der Airline zurück. Natürlich bekommt man das Geld weitergeleitet aber nur in Form eines Gutscheins und - 55€ Servicegebühr:
6.6 [...] Sollten Sie nicht oder nur zum Teil von Ihrem Ticket Gebrauch machen und die (teilweise)Rückerstattung möglich ist, wird Cheaptickets.de -falls Sie diese Ansprueche nicht selber erhoben haben,nach etwa 11 Monaten in Ihrem Namen die Rückerstattung beantragen. Innerhalb von 12 Monaten nach der Rückerstattung durch die Fluggesellschaft koennen Sie die Weiterzahlung an Sie beantragen. In dem Fall schickt Cheaptickets.de Ihnen einen Gutschein zum Werte der Rückerstattung abzüglich der Servicegebühr. Mit diesem Gutschein wird Ihnen der entsprechende Betrag bei einer neuen Buchung bei Cheaptickets.de gutgeschrieben. Die Servicegebühr für die Bearbeitung einer Aenderung oder Annulierung, sowie die Beantragung einer Rückerstattung betragen 55 € pro Reiseteilnehmer. Ein Gutschein ist ein Jahr lang gültig.
 

Doug

Neues Mitglied
11.11.2015
4
0
FRA
Dass bei der Buchung über bestimmte Anbieter Daten weitergegeben werden ist zwar unschön aber überrascht mich nicht.

Es gibt diverse andere Anbieter die ähnlich wie Flugrecht.de auftreten. Der Sitz der Gesellschaft ist übrigens nicht in Wien, sonder in Nürnberg.

Bei meiner Anfrage hier ging es mir grundsätzlich nur darum, ob jemand bereits Erfahrungen mit flugrecht.de gesammelt hat. Ich werde einen Versuch starten.