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Hi zusammen,
kurze Frage: Ich war immer davon ausgegangen, dass die Ausgleichszahlungen bei "großen Verspätungen" wie folgt funktionieren:
Jetzt habe ich mir aber mal das offizielle EU-Fluggastrechte-Formular (http://ec.europa.eu/transport/passengers/air/doc/complain_form/eu_complaint_form_de.pdf) runter geladen und sehe dort folgendes:
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„Große Verspätung“: Der Abflug hat sich gegenüber der planmäßigen Abflugzeit folgendermaßen verspätet:
i) um zwei Stunden oder mehr bei Flügen über eine Entfernung bis 1500 km;
ii) um drei Stunden oder mehr bei innergemeinschaftlichen Flügen über eine
Entfernung von mehr als 1500 km und bei anderen Flügen über eine Entfernung
zwischen 1501 und 3000 km;
iii) um vier Stunden oder mehr bei allen anderen Flügen.
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Hier ist also nicht mehr von 3500 km die Rede, sondern von 3000 km, und nicht mehr von der Verspätung bei ANKUNFT, sondern von der Verspätung beim ABFLUG.
Was stimmt denn nun?!
kurze Frage: Ich war immer davon ausgegangen, dass die Ausgleichszahlungen bei "großen Verspätungen" wie folgt funktionieren:
- 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km und einer Verspätung von mehr als 2 Stunden
- 400 € für eine Flugstrecke bis zu 3500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden
- 600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km und einer Verspätung von mehr als 4 Stunden
Jetzt habe ich mir aber mal das offizielle EU-Fluggastrechte-Formular (http://ec.europa.eu/transport/passengers/air/doc/complain_form/eu_complaint_form_de.pdf) runter geladen und sehe dort folgendes:
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„Große Verspätung“: Der Abflug hat sich gegenüber der planmäßigen Abflugzeit folgendermaßen verspätet:
i) um zwei Stunden oder mehr bei Flügen über eine Entfernung bis 1500 km;
ii) um drei Stunden oder mehr bei innergemeinschaftlichen Flügen über eine
Entfernung von mehr als 1500 km und bei anderen Flügen über eine Entfernung
zwischen 1501 und 3000 km;
iii) um vier Stunden oder mehr bei allen anderen Flügen.
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Hier ist also nicht mehr von 3500 km die Rede, sondern von 3000 km, und nicht mehr von der Verspätung bei ANKUNFT, sondern von der Verspätung beim ABFLUG.
Was stimmt denn nun?!