Schengen Einreise nach Reiseplanänderung mit "falschem" Visum

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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
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Ich versuche ein Problem für einen Chinesischen Geschäftsfreund zu lösen und stoße sowohl beim BMfA als auch beim BMfI an deren Kompetenzgrenzen…

Fall:
Chinesisches Ehepaar hat Urlaubsreise gebucht für Schengeneinreise in Österreich, jedoch war das Hauptreiseziel Frankreich zum Zeitpunkt, folglich wurde ein französisches Schengen Visum für einmalige Einreise beantragt und auch ausgestellt.

Nach der aktuellen Terror Bedrohungslage will mein Geschäftspartner aber nicht mehr nach Frankreich, sondern seine Reise nur in Österreich und der Schweiz bestreiten.

Problem:
Nach aktuellen Bestimmungen kann die erstmalige Einreise nach Österreich (auch nach Deutschland) trotz Schengen Visum verweigert werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass das Hauptreiseziel im Visa ausstellendem Staat ist…

Frage, hat jemand eine Idee? (Ausser Visa Neuausstellung oder Vorweisen von stornierbaren französischen Hotelbuchungen, diese Möglichkeiten sind eigentlich nur Plan B/C)
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
Werden Sie nach Frankreich fliegen und von dort nach A. ?
Oder gleich nach A. ?

Von Bekannten aus China weiss ich dass dies kein Problem darstellt in einem anderen
Schengen Land aus China anzukommen.
Man kann ja auf dem Landweg von A. in das Zielgebiet Frankreich weiterreisen.
Wir hatten erst jetzt im Sommer Besuch wo dieser ein Visum von Italien oder Belgien hatte
und die Stecke PEK-Wien-MUC geflogen ist.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.126
Im Ergebnis wird da keiner danach fragen. Wenn du jedoch bereits jetzt alle Pferde dieser Welt scheu machst, dann könnte es wirklich Probleme geben. Das Visum ist ausgestellt, als die Chinesen planten, noch Frankreich zu besuchen.vor diesem Hintergrund war die französische Botschaft zuständig. Die Pläne haben sich jetzt geändert. Es ändert sich jedoch nichts daran, dass das Visum für den gesamten europäischen Raum gültig ist.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Meine spontane Idee wäre den Flug nach Frankreich zu belassen und einfach von dort gleich weiter zu fliegen nach Österreich.
Dann sollte das doch keine Probleme geben, oder?

Von wo soll denn die Rückreise erfolgen?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.974
1.035
DUS, HAJ, PAD
Im Ergebnis wird da keiner danach fragen. Wenn du jedoch bereits jetzt alle Pferde dieser Welt scheu machst, dann könnte es wirklich Probleme geben. Das Visum ist ausgestellt, als die Chinesen planten, noch Frankreich zu besuchen.vor diesem Hintergrund war die französische Botschaft zuständig. Die Pläne haben sich jetzt geändert. Es ändert sich jedoch nichts daran, dass das Visum für den gesamten europäischen Raum gültig ist.

So und nicht anders.

Einreisen, bei Fragen bei der Wahrheit bleiben. Reisepläne können sich durchaus ändern. Wo ist denn die Ersteinreise in den Schengenraum?
 

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
31
SHE
Schengen Einreise nach Reiseplanänderung mit "falschem" Visum

Es wäre auch nicht schlecht zu wissen, welches Visum Deine Geschäftsfreunde haben: Touristen-, Besuchs-, oder Geschäftsreise? Zumindest bei von Deutschland ausgestellten Visa gibt es da schonmal zusätzliche Einträge im Vermerk.

Zusätzlich, wie viele ältere Schengen-Visa sind schon im Pass? Aus meiner bescheidenen Erfahrung wird bei häufiger Reisetätigkeit viel weniger gefragt als bei einer Ersteinreise (zumindest in Deutschland).
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Ich versuche ein Problem für einen Chinesischen Geschäftsfreund zu lösen und stoße sowohl beim BMfA als auch beim BMfI an deren Kompetenzgrenzen…

Fall:
Chinesisches Ehepaar hat Urlaubsreise gebucht für Schengeneinreise in Österreich, jedoch war das Hauptreiseziel Frankreich zum Zeitpunkt, folglich wurde ein französisches Schengen Visum für einmalige Einreise beantragt und auch ausgestellt.

Nach der aktuellen Terror Bedrohungslage will mein Geschäftspartner aber nicht mehr nach Frankreich, sondern seine Reise nur in Österreich und der Schweiz bestreiten.

Problem:
Nach aktuellen Bestimmungen kann die erstmalige Einreise nach Österreich (auch nach Deutschland) trotz Schengen Visum verweigert werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass das Hauptreiseziel im Visa ausstellendem Staat ist…

Frage, hat jemand eine Idee? (Ausser Visa Neuausstellung oder Vorweisen von stornierbaren französischen Hotelbuchungen, diese Möglichkeiten sind eigentlich nur Plan B/C)
Halb so wild. Es stimmt zwar, dass einige übereifrige Grenzdienststellen in solchen Fällen Zurückweisungen aussprechen, aber wenn belegt werden kann, dass die ursprüngliche Reise so geplant war und der Grund "Terror" mit angegeben wird, würde ich mir grundsätzlich keine Gedanken machen. Deine Freunde sollen einfach die Unterlagen der ursprünglichen Reiseplanung mitnehmen und bei Bedarf vorzeigen. Am Besten offen mit der Situation umgehen und bei der Einreisen gleich darauf hinweisen.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.590
1.217
davon abgesehen, gilt Zuständigkeit für Ersteinreise oder hauptsächliches Aufenthaltsland.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Im Ergebnis wird da keiner danach fragen. Wenn du jedoch bereits jetzt alle Pferde dieser Welt scheu machst, dann könnte es wirklich Probleme geben. Das Visum ist ausgestellt, als die Chinesen planten, noch Frankreich zu besuchen.vor diesem Hintergrund war die französische Botschaft zuständig. Die Pläne haben sich jetzt geändert. Es ändert sich jedoch nichts daran, dass das Visum für den gesamten europäischen Raum gültig ist.

Ich denke nicht, dass mein Posting auch nur einen Amtsschimmel scheu macht... ;)

Ich versuche mal alle Fragen zu beantworten.

Flugtickets sind CN-VIE/CDG-CN, die Reise von AT nach FR war mit einem Stop in der Schweiz per Zug geplant
Visum ist Touri, single entry, erstmalig

Das mit "am besten bei der Wahrheit bleiben" ist halt in dem Fall nicht zielführend. Nach Auskunft im Innenministerium ist es definitiv so, dass der Grenzbeamte bei wahrheitsgemäßer Angabe genau deshalb die Einreise ablehnen kann (soll), weil sonst der Visa Kodex für die Visa Erteilung ad absurdum geführt werden würden. Grenzbeamte haben aktuell leider keine Anweisungen für Sonderregelungen auf Grund der Situation in Frankreich, und für mich jetzt entscheidend, lt. BMfI "eigentlich keinen Ermessensspielraum".
 
Zuletzt bearbeitet:

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.752
414
Am Besten offen mit der Situation umgehen und bei der Einreisen gleich darauf hinweisen.
Ich würde nicht gleich darauf hinweisen, aber auf jeden Fall offen mit der Situation umgehen, falls gefragt wird. Die Unterlagen der ursprünglichen Reise würde ich auch mitführen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
davon abgesehen, gilt Zuständigkeit für Ersteinreise oder hauptsächliches Aufenthaltsland.

Und leider trifft nach der Reiseplanänderung keines von beiden zu, denn das Visum wurde von Frankreich ausgestellt, was jetzt weder Ersteinreiseland, noch Hauptreiseziel ist.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Ich würde nicht gleich darauf hinweisen, aber auf jeden Fall offen mit der Situation umgehen, falls gefragt wird, und die Unterlagen der ursprünglichen Reise mitführen.

Das will ich meinem Freund eben nicht zumuten. Bevor er mit Bauchweh an der Grenze stehen muss, werde ich ihm raten ein neus Visum zu beantragen. Das ist einer meiner Ansätze, ich versuche gerade eine unbürokratische Umschreibung in Peking abzuklären.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Ok, Einreise ist im VIE, da kenne ich mich mit nationalem Recht nicht aus. In Deutschland gilt das Geschriebene. In einem solchen Fall würde ich den Kontakt mit der Grenzpolizei in VIE suchen. Die können Auskunft geben. Alternativ mal bei der österreichischen Botschaft nachfragen. Das Problem ist, auch in Bezug auf "eigentlich keinen Ermessensspielraum", dass die österreichische Botschaft kein zweites Visum ausstellt, da das erste noch gültig ist. Dieses müsste annulliert werden. Aber dann geht der Krampf von vorne los. Für Deutschland liegt in einem solchen Fall einfach kein strafrechtlich oder ausländerrechtlich relevantes Verhalten vor. Wie die Ösis das handhaben lässt sich am besten mit einer Mail an die Grenzpolizei in VIE erfragen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Ok, Einreise ist im VIE, da kenne ich mich mit nationalem Recht nicht aus. In Deutschland gilt das Geschriebene. In einem solchen Fall würde ich den Kontakt mit der Grenzpolizei in VIE suchen. Die können Auskunft geben. Alternativ mal bei der österreichischen Botschaft nachfragen. Das Problem ist, auch in Bezug auf "eigentlich keinen Ermessensspielraum", dass die österreichische Botschaft kein zweites Visum ausstellt, da das erste noch gültig ist. Dieses müsste annulliert werden. Aber dann geht der Krampf von vorne los. Für Deutschland liegt in einem solchen Fall einfach kein strafrechtlich oder ausländerrechtlich relevantes Verhalten vor. Wie die Ösis das handhaben lässt sich am besten mit einer Mail an die Grenzpolizei in VIE erfragen.
edit, habs gefunden. Deutsche Botschaft in Russland schreibt:
Die Einreise nach Deutschland mit einem Schengen-Visum, das ein anderer Schengen-Staat für eine einmaliger Einreise ausgestellt hat, ist nicht automatisch unzulässig. Stellt allerdings die Bundespolizei bei der Grenzkontrolle fest, dass das Ziel des Reisenden nicht auf dem Hoheitsgebiet des visumausstellenden Staates, sondern in Deutschland liegt, hätte der Reisende sein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen müssen. In diesem Fall ist seine Zurückweisung möglich.
Ich würde mich nicht auf good will des Grenzers verlassen müssen.... Gerade in der aktuellen Situation, in der sich viele zurecht über die Grenzsituation in Schengen aufregen.
 
Zuletzt bearbeitet:

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Flugtickets sind CN-VIE/CDG-CN, die Reise von AT nach FR war mit einem Stop in der Schweiz per Zug geplant

Ist der Rückflug weiterhin ex CDG? Wenn ja, sollte es kein Problem sein. Ob sie dann 5 Tage in Frankreich sind zum Urlaub machen oder nur 5 Stunden auf dem zum Flughafen dürfte in der Realität keine grosse Rollen spielen.

Lass dich nicht von irgendwelchen Bürokraten aus deutschen Ministerien verrückt machen, deren Aussagen können deutlich von der Realität an der Immigration in VIE abweichen...
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Ist der Rückflug weiterhin ex CDG? Wenn ja, sollte es kein Problem sein. Ob sie dann 5 Tage in Frankreich sind zum Urlaub machen oder nur 5 Stunden auf dem zum Flughafen dürfte in der Realität keine grosse Rollen spielen.

Lass dich nicht von irgendwelchen Bürokraten aus deutschen Ministerien verrückt machen, deren Aussagen können deutlich von der Realität an der Immigration in VIE abweichen...

Siehe mein Post oberhalb... Ich glaube auch, dass die Chance gut ist einfach durchzugehen, aber ich denke mir da muss es doch auch eine "saubere" Lösung geben. Ich persönlich würde mir ja nicht ins Hemd machen, aber es geht um einen Dritten, dem ich jetzt keinen Tip geben möchte, der zu 90% funktionieren wird.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
edit, habs gefunden. Deutsche Botschaft in Russland schreibt:

Ich würde mich nicht auf good will des Grenzers verlassen müssen.... Gerade in der aktuellen Situation, in der sich viele zurecht über die Grenzsituation in Schengen aufregen.

Das Problem lässt sich kurz mit den Worten "nachträgliche, ungeplante Änderung der Reisepläne" umschreiben. Jede Grenzbehörde, die aufgrund dessen eine Einreise verweigert handelt, nach deutschen Maßstäben, rechtswidrig, weil unverhältnismäßig.
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
1.924
571
unweit LSTA
wie wäre es alternativ, flexible Bahntickets Wien-Paris retour zu kaufen, als Beleg dabei zu haben, und die nach Einreise wieder zu stornieren?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.974
1.035
DUS, HAJ, PAD
Gerade bei Russen gab es glaube ich in der Vergangenheit häufig, das diese in Finnland erleichtert Schengen-Visa bekommen haben und mit diesen durch ganz Europa ohne Finnland gereist sind.

Daher kommt es evtl. das diese Aussage gerade auf der deutschen Botschaft in Russland zu finden ist. Das ist mit diesem Fall und der ursprünglich geplanten Reise nicht zu vergleichen.
 
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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Siehe mein Post oberhalb... Ich glaube auch, dass die Chance gut ist einfach durchzugehen, aber ich denke mir da muss es doch auch eine "saubere" Lösung geben. Ich persönlich würde mir ja nicht ins Hemd machen, aber es geht um einen Dritten, dem ich jetzt keinen Tip geben möchte, der zu 90% funktionieren wird.

Damit wären wir aber auch schon am Ende der Diskussion: Garantien mit 100% gibt es auf keinen Fall, letztendlich besteht immer ein Restrisiko sobald man beim Grenzer steht.

Wenn dir also <100% nicht genügt, wird es keine Lösung geben.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Damit wären wir aber auch schon am Ende der Diskussion: Garantien mit 100% gibt es auf keinen Fall, letztendlich besteht immer ein Restrisiko sobald man beim Grenzer steht.

Wenn dir also <100% nicht genügt, wird es keine Lösung geben.

Gerade habe ich die Bestätigung für das Gegenteil erhalten was du behauptest, nachdem ich endlich zur richtigen Person im Innenministerium vermittelt wurde.

Das Problem ist im Innenministerium bekannt und sie arbeiten bereits an einer Dienstanweisung für die Grenzpolizei in Wien, die kurzfristige Reiseplanänderungen aufgrund aktueller Ereignisse berücksichtigt. Derzeit besteht ein konkretes Risiko abgewiesen zu werden, und es kommt auch immer wieder zu Rückweisungen aus diesem Grund, da Visaerschleichung ein konret aktuelles Thema ist. Die Verhältnismäßigkeit ist in diesem Fall kein 100% greifendes Argument weil die Angst eines Reisenden schlicht subjektiv ist.

Nachdem die Annulierung des FR Visum nicht sinnvoll ist und die Anweisung des BMfI noch etwas dauern wird, wird das Innenministerium für den Fall meines Geschäftspartners nach unbürokratischer Prüfung eine Bestätigung ausstellen, die eine problemlose Einreise in AT ermöglicht. Finde ich echt top und entspricht genau dem was ich mir vorgestellt habe und ich hierzu aktiv wurde. (y)

PS: Auch die AT Botschaft in Bejing hätte unterstützt, allerdings mangels anderer rechtlicher Möglichkeiten nur mit bevorzugter Behandlung bei der Neuausstellung, auf die annulierung des FR Visum hätten sie trotzdem bestehen müssen...
 
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