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Ich versuche ein Problem für einen Chinesischen Geschäftsfreund zu lösen und stoße sowohl beim BMfA als auch beim BMfI an deren Kompetenzgrenzen…
Fall:
Chinesisches Ehepaar hat Urlaubsreise gebucht für Schengeneinreise in Österreich, jedoch war das Hauptreiseziel Frankreich zum Zeitpunkt, folglich wurde ein französisches Schengen Visum für einmalige Einreise beantragt und auch ausgestellt.
Nach der aktuellen Terror Bedrohungslage will mein Geschäftspartner aber nicht mehr nach Frankreich, sondern seine Reise nur in Österreich und der Schweiz bestreiten.
Problem:
Nach aktuellen Bestimmungen kann die erstmalige Einreise nach Österreich (auch nach Deutschland) trotz Schengen Visum verweigert werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass das Hauptreiseziel im Visa ausstellendem Staat ist…
Frage, hat jemand eine Idee? (Ausser Visa Neuausstellung oder Vorweisen von stornierbaren französischen Hotelbuchungen, diese Möglichkeiten sind eigentlich nur Plan B/C)
Fall:
Chinesisches Ehepaar hat Urlaubsreise gebucht für Schengeneinreise in Österreich, jedoch war das Hauptreiseziel Frankreich zum Zeitpunkt, folglich wurde ein französisches Schengen Visum für einmalige Einreise beantragt und auch ausgestellt.
Nach der aktuellen Terror Bedrohungslage will mein Geschäftspartner aber nicht mehr nach Frankreich, sondern seine Reise nur in Österreich und der Schweiz bestreiten.
Problem:
Nach aktuellen Bestimmungen kann die erstmalige Einreise nach Österreich (auch nach Deutschland) trotz Schengen Visum verweigert werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass das Hauptreiseziel im Visa ausstellendem Staat ist…
Frage, hat jemand eine Idee? (Ausser Visa Neuausstellung oder Vorweisen von stornierbaren französischen Hotelbuchungen, diese Möglichkeiten sind eigentlich nur Plan B/C)