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Folgender Fall, ganz kurz zusammengefasst:
- Familie bucht einen Flug nach Madrid und einen weiteren Flug ab Madrid nach Lanzarote am gleichen Tag.
- Den Kunden wird zwei Tage vor Abflug vom Vermittler mitgeteilt, dass der Flug annulliert ist und bietet einen Flug nach Madrid am Vorabend an.
- Eine Übernachtung in Madrid wird notwendig, da der Weiterflug wie geplant statt findet.
- Die Airline behauptet, der ursprünglich gebuchte Flug hat stattgefunden
- Die Airline gibt an, die Beförderung des Kunden nicht verweigert zu haben
- Die Airline bietet den Kunden in Madrid nachdem diese am Schalter vorstellig geworden sind, eine Übernachtung an.
- Die Airline verweigert aber die Zahlung der Ausgleichszahlung, die von den Kunden gefordert wird.
Das Urteil:
- Die Airline muss zahlen wegen Nichtbeförderung (nach ursprünglicher Buchung)
Urteil vom LG Landshut zum nachlesen:
Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - Dokument: LG Landshut 1. Zivilkammer | 12 S 2435/14 | Urteil | Langtext vorhanden
- Familie bucht einen Flug nach Madrid und einen weiteren Flug ab Madrid nach Lanzarote am gleichen Tag.
- Den Kunden wird zwei Tage vor Abflug vom Vermittler mitgeteilt, dass der Flug annulliert ist und bietet einen Flug nach Madrid am Vorabend an.
- Eine Übernachtung in Madrid wird notwendig, da der Weiterflug wie geplant statt findet.
- Die Airline behauptet, der ursprünglich gebuchte Flug hat stattgefunden
- Die Airline gibt an, die Beförderung des Kunden nicht verweigert zu haben
- Die Airline bietet den Kunden in Madrid nachdem diese am Schalter vorstellig geworden sind, eine Übernachtung an.
- Die Airline verweigert aber die Zahlung der Ausgleichszahlung, die von den Kunden gefordert wird.
Das Urteil:
- Die Airline muss zahlen wegen Nichtbeförderung (nach ursprünglicher Buchung)
Urteil vom LG Landshut zum nachlesen:
Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - Dokument: LG Landshut 1. Zivilkammer | 12 S 2435/14 | Urteil | Langtext vorhanden
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