Urteil: Flug auf Vortag verlegt

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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
16
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
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Folgender Fall, ganz kurz zusammengefasst:
- Familie bucht einen Flug nach Madrid und einen weiteren Flug ab Madrid nach Lanzarote am gleichen Tag.
- Den Kunden wird zwei Tage vor Abflug vom Vermittler mitgeteilt, dass der Flug annulliert ist und bietet einen Flug nach Madrid am Vorabend an.
- Eine Übernachtung in Madrid wird notwendig, da der Weiterflug wie geplant statt findet.
- Die Airline behauptet, der ursprünglich gebuchte Flug hat stattgefunden
- Die Airline gibt an, die Beförderung des Kunden nicht verweigert zu haben
- Die Airline bietet den Kunden in Madrid nachdem diese am Schalter vorstellig geworden sind, eine Übernachtung an.
- Die Airline verweigert aber die Zahlung der Ausgleichszahlung, die von den Kunden gefordert wird.


Das Urteil:
- Die Airline muss zahlen wegen Nichtbeförderung (nach ursprünglicher Buchung)


Urteil vom LG Landshut zum nachlesen:
Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - Dokument: LG Landshut 1. Zivilkammer | 12 S 2435/14 | Urteil | Langtext vorhanden
 
Zuletzt bearbeitet:

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Interessant finde ich das die Airline die Ausgleichszahlung an die Ehefrau durchführt, für Ehemann und Kinder aber verweigert.

Sinn kann das ja keinen machen.
 
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