Wie und wo buche ich im Notfall einen "vergünstigten" Flug ?

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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
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Im Zusammenhang mit meinem aktuellen Zoff mit AirBerlin bin ich im Internet über nachstehende Textpassage gestolpert.
Für mich war das vollkommen neu - für Euch evtl. längst bekannt.
Wie läuft sowas in der Praxis ab?
Ruft man bei einer Airline eigener Wahl, welche die betreffende Strecke auch anbietet, an und sagt "ich möchte jetzt bitte ein Ticket zum halben Preis" ?
Wäre ja hilfreich, das genaue Prozedere zu kennen, BEVOR das Kind in den Brunnen gefallen ist, weil dann ja üblicherweise Verwirrung bis leichte Panik herrscht.


Fluglinien kooperieren bei Heimholung gestrandeter Passagiere

Gestrandete Passagiere bankrotter Fluggesellschaften werden in Zukunft durch ein brancheninternes Abkommen geschützt. Die in Europa tätigen Airlines verpflichten sich dazu, den Heimtransport zu unterstützen.

Reisende, die über keine entsprechende Versicherung verfügen, haben bis zu zwei Wochen nach dem Bankrott ihrer Fluglinie die Gelegenheit, zu vergünstigten Konditionen mit den in der internationalen Luftverkehrsvereinigung IATA organisierten Gesellschaften heimzukehren. Das Abkommen gilt innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie für alle in der EU startenden und landenden Flüge.

bmvit - Informationen für Flugreisende
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
0
Da wirst du wohl ein Ticket der insolventen und/oder gegroundeten Airline vorweisen müssen, potenziell "betroffene" Airlines werden dann entsprechende Tarife auflegen. Man erfährt ja in solchen Fällen oder ähnlichen auch aus den Medien, dass sich diverse Airlines bereit erklären, die gestrandeten Passagiere nach Hause zu bringen.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.867
8
MRS
Ruft man bei einer Airline eigener Wahl, welche die betreffende Strecke auch anbietet, an und sagt "ich möchte jetzt bitte ein Ticket zum halben Preis" ?

Werden wir ja bei der nächsten Pleite sehen. Die Applikation der Regelung wird aber eher eine Randerscheinung bleiben. Bei den europäischen Airlines kommen fast nur Regionalairlines und kleinere Charterairlines in Frage. Bei großen individuellen Airlines (FR, U2, etc...) sowie Airlinegruppen (LH-Konzern, AF-KLM Group, IAG), ist das Risiko einer Pleite (aktuell) sehr klein. Wenn es bei solchen Giganten bis krieselt, wird man die Airline versuchen zu retten (war ja bei den Banken nicht anders).
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Hatte so einen Fall dieses Jahr mit Air Lituanica / Air Baltic.

In dem Fall war ja Air Lituanica pleite und Air Baltic hat sogenannte "Rescue-Fares" angeboten.

Man konnte dann die beworbenen Tarife telefonisch buchen. Einen Nachweis für einen gebuchten Flug mit Air Lituanica wollte in dem Fall keiner sehen.
 
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Reaktionen: VBird

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Na, ich dachte, es gäbe da KONKRETE Richtlinien (um mal irgendwas wild in den Raum zu werfen - z.B. notwendige/aktuelle Steuern und Geb. plus XY €) und diese Richtlinien könne man auch irgendwo nachlesen.
Wenn es das anscheinend doch nicht gibt, sondern "betroffene" Airlines irgendeinen Preis anbieten können, dann verstehe ich den Sinn der von mir zitierten Textpassage nicht.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Die Tarife richten sich natürlich nach Strecke und Möglichkeiten.

Beispiele aus der Vergangenheit gibt es nur wenige, da in den letzten Jahren meist nur Chartergesellschaften betroffen waren, bei denen der Reiseveranstalter für einen Ersatzflug zuständig ist.

Beim LCC SlyEurope ist die OS in die Nresche gesprungen:
AUA bietet "Gestrandeten" um 150 Euro Rückflug an « DiePresse.com

Bei Lithuanica war es -wie oben beschrieben- hauptsächlich die BT.
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
0
sondern "betroffene" Airlines irgendeinen Preis anbieten können

Es werden wohl im Normalfall für die Kürze der Zeit relativ günstige Tarife angeboten werden, aber glauben Sie, eine Airline würde mitmachen, wenn ihr gesagt wird "du MUSST den Passagier um €20.- befördern"?
Das scheint alles eine Goodwill Vereinbarung zu sein, in der freien Marktwirtschaft wird man keine EU- bestimmten Tarife durchsetzen können.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Na, ich stehe immer noch auf dem Standpunkt, dass - wenn das alles so vage und unverbindlich ist - die zitierten IATA-Gesellschaften für so eine wischiwaschi-Regelung kein Abkommen hätten schliessen müssen.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Die Tarife richten sich natürlich nach Strecke und Möglichkeiten.

Beispiele aus der Vergangenheit gibt es nur wenige, da in den letzten Jahren meist nur Chartergesellschaften betroffen waren, bei denen der Reiseveranstalter für einen Ersatzflug zuständig ist.

Beim LCC SlyEurope ist die OS in die Nresche gesprungen:
AUA bietet "Gestrandeten" um 150 Euro Rückflug an « DiePresse.com

Bei Lithuanica war es -wie oben beschrieben- hauptsächlich die BT.

Ein Beispiel war auch die Aero Lloyd. Als die insolvent wurden, mussten noch einige Urlauber wieder heim. Da wurde z.B. von der LH angeboten die freien Plätze mit Touris aufzufüllen. Hat damals für die Flieger aus CAI gen Deutschland 80 Oiro (wenn ich mich recht entsinne, waren jedenfalls deutlich unter hundert) pP gekostet.