Duty free auf dem Hinflug - Zoll?

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Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
658
27
DUS und BRU
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Wir diskutieren aktuell folgenden Sachverhalt:
Einkauf von Creme im Duty-Free auf dem Hinflug (DUB).
Danach 2 Wochen Aufenthalt in US.
Muss der Einkauf vom Hinflug bei Wiedereinreise nach Deutschland auf die Zollfreigrenze angerechnet werden? Die Creme wurde nicht verbraucht.
 

hudriwudri

Erfahrenes Mitglied
13.03.2012
1.456
2
SZG
Wir diskutieren aktuell folgenden Sachverhalt:
Einkauf von Creme im Duty-Free auf dem Hinflug (DUB).
Danach 2 Wochen Aufenthalt in US.
Muss der Einkauf vom Hinflug bei Wiedereinreise nach Deutschland auf die Zollfreigrenze angerechnet werden? Die Creme wurde nicht verbraucht.
Nicht gebraucht oder nicht verbraucht?
Das macht einen entscheidenden Unterschied.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Du fliegst also D - DUB - USA - (...) - D?

Dann wäre die Creme auf die Freimenge anzurechnen, da Mitbringsel.

Wenn die Creme aber z.B. halb aufgebraucht ist, wirds etwas diffiziler: da kommts dann wohl auf die Auslegung der Sache an, hier dürfte das sicherlich als Reisebedarf durchgehen, bei anderen Sachen (z.B. im Urlaub gekaufter und bereits getragener Kleidung) würds mich auch mal interessieren.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Komplett korrekt mit den Antworten oben bearbeitet.

Anders wäre es auf einer Verbindung EU - Non-EU - EU, also zB NUE-ZRH-MAD. Da gibt es eine Möglichkeit, auf beiden Wegen zB Zigaretten zollfrei in ZRH einzukaufen - setzt allerdings auf dem Rückweg voraus, dass der Flug wieder via Non-EU geht und dass Aufgabegepäck vorhanden ist.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Also öffnen und "anbrauchen"?

Die Hauptfrage ist eine imho PRAKTISCH ganz andere:

EU-Produkt, bei dem der Zollmops bei Wiedereinreise annehmen darf, dass dieses schon in der EU (ob nun Duty Free Dublin oder Douglas Köln) gekauft wurde...? Am besten sogar eines, was es in den USA gar nicht gibt? PRAKTISCH Problemlos da nicht nachweisbar. (und ja, viele Zollmöpse wissen, welche europäischen Parfummarken es in den USA gibt und welche nicht!)

Aber ein (am besten in der EU-MWSt-Pflichtigen Main Street Zone nicht erhältliches) US-Produkt, bei dem der Zollmops bei der Wiedereinreise annehmen darf/muss, dass dieses in den USA gekauft wurde...? Problembehaftet
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Komplett korrekt mit den Antworten oben bearbeitet.

Anders wäre es auf einer Verbindung EU - Non-EU - EU, also zB NUE-ZRH-MAD. Da gibt es eine Möglichkeit, auf beiden Wegen zB Zigaretten zollfrei in ZRH einzukaufen - setzt allerdings auf dem Rückweg voraus, dass der Flug wieder via Non-EU geht und dass Aufgabegepäck vorhanden ist.

Kannst du mir das nochmal genau erklären, wie du das meinst? Mir war immer so, als würde Duty Free Ware grundsätzlich als Waren aus Drittländern behandelt werden, unabhängig wo sie gekauft wurden. Entsprechend kann man so oder so nur 200 Stück pro Person mitnehmen, gleichgültig ob im Duty Free in Nürnberg, Zürich oder Madrid gekauft.

Bei versteuerten und verzollten Zigaretten aus dem normalen Laden sieht das innerhalb der EU natürlich anders aus.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Kannst du mir das nochmal genau erklären, wie du das meinst? Mir war immer so, als würde Duty Free Ware grundsätzlich als Waren aus Drittländern behandelt werden, unabhängig wo sie gekauft wurden. Entsprechend kann man so oder so nur 200 Stück pro Person mitnehmen, gleichgültig ob im Duty Free in Nürnberg, Zürich oder Madrid gekauft.
Du kaufst auf dem Hinweg in ZRH im Duty Free Zigaretten und führst selbige (im Beispiel NUE-ZRH-MAD) in MAD in die EU ein. Auf dem Rückflug werden die Zigaretten ins Aufgabegepäck befördert, welches zollrechtlich die EU nicht verlässt, da mit grünen Streifen am Gepäckabschnitt als EU-EU-Gepäck durchgecheckt wird. Im Stopover beförderst du eine weitere Stange Zigaretten in dein Handgepäck, welche dann in NUE importiert wird. Gesamthaft konnten so also 400 Zigaretten statt der üblichen 200 im Duty Free besorgt werden.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Da würde ich dann aber die Rechnung aufheben, es hindert mich ja niemand daran Zigaretten ins Aufgabegepäck zu stopfen, wenn ich den Koffer gerade vom Gepäckband geholt habe.

Stelle mir die Diskussion mit einem pedantischen Zöllner da recht unangenehm vor, auch wenn das zumindest auf den ersten Blick argumentativ logisch erscheint. Hat ja sogar schon Gerichtsverfahren gegeben, weil eine Autofahrerin mit mehr als 200 Zigaretten aus Drittländern in Deutschland aufgegriffen wurde (ging gut für sie aus, da wohl jemand anders die Zigaretten für sie über die Grenze gebracht hatte und sie ihr dann "geschenkt" hatte).
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.590
1.217
Da würde ich dann aber die Rechnung aufheben, es hindert mich ja niemand daran Zigaretten ins Aufgabegepäck zu stopfen, wenn ich den Koffer gerade vom Gepäckband geholt habe.

Stelle mir die Diskussion mit einem pedantischen Zöllner da recht unangenehm vor, auch wenn das zumindest auf den ersten Blick argumentativ logisch erscheint. ...

meinst Du, das geht so unbeobachtet? Sind Dir schon mal so "herumlungernde" Gestalten am Flughafen aufgefallen?
 

brummi

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21.12.2010
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139
FRA
Du meinst doch nicht die Zivilfahnder, oder doch [emoji6]

Das mit den Zigaretten in dem geschilderten Fall (anderer nimmt die mit, nachdem es auffiel) kann ich mit nicht vorstellen. Zollanmeldung war ja schon gemacht; dann ist Schluss mit übergeben an einen Dritten
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.912
616
CGN
EU-Produkt, bei dem der Zollmops bei Wiedereinreise annehmen darf, dass dieses schon in der EU (ob nun Duty Free Dublin oder Douglas Köln) gekauft wurde...? Am besten sogar eines, was es in den USA gar nicht gibt? PRAKTISCH Problemlos da nicht nachweisbar. (und ja, viele Zollmöpse wissen, welche europäischen Parfummarken es in den USA gibt und welche nicht!)

Auch EU Produkte, die Duty Free gekauft werden, müssen bei der Einreise angemeldet werden.

Und anhand fehlender Steuerzeichen bei Zigaretten, vom Einzelhandel abweichenden Füllmengen oder zB Hinweise auf abweichende Export-Firmware bei Elektrogeräten könnten die Zöllner das evtl auch bemerken...
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
meinst Du, das geht so unbeobachtet? Sind Dir schon mal so "herumlungernde" Gestalten am Flughafen aufgefallen?

Die häng ich grundsätzlich erstmal bei der Bundespolizei hin, könnten ja Terroristen sein ;-)

Spaß bei Seite, da gibts auch Mittel und Wege, Toilette wäre nur eine denkbare Möglichkeit.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Und du meinst, das kennen die nicht? Wenn die Kollegen einen Verdacht haben, dann sind die unberechenbar :rolleyes:
 

Ridgeway

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.757
204
ATL/ STR /
Auch EU Produkte, die Duty Free gekauft werden, müssen bei der Einreise angemeldet werden.

Und anhand fehlender Steuerzeichen bei Zigaretten, vom Einzelhandel abweichenden Füllmengen oder zB Hinweise auf abweichende Export-Firmware bei Elektrogeräten könnten die Zöllner das evtl auch bemerken...


...ich habe vor kurzem genau wg. dieser Frage beim hiesigen Zollamt angerufen.
Ich reise des öftreren NUE-ZRH-ATH und kaufe mir vor Abflug in NUE noch eine Stange Kippen "Duty Free Sale Only"
Angekommen in ATH kaufe ich mir dann noch zwei weitere Stangen im Supermarkt (vier sind innerhalb der EU aus den meisten Staaten erlaubt) ,diese sind auch bereits in Griechenland versteuert - am Zoll zurück in NUE , alles gut.

Kaufe ich mir jetzt aber noch eine Stange auf dem Rückweg in ZRH (Duty Free Sale only) muss ich in NUE eine Stange versteuern da ich ja nur 200 Duty Free Kippen (eine Stange) bei meinem Wiedereintritt in die EU mitbringen darf , mit der bereits auf dem Hinflug erworbenen wären das dann allerdings 200St. zuviel - und dabei spielt die Reiseroute/Unterbrechung auch nicht die geringste Rolle.
Die in Athen erworbenen Kippen sind innerhalb der EU versteuert und nehmen darauf keinen Einfluss.
...just as simple as that.:)


Ridgeway
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Nunja, die "normalen" Auskünfte vom Zoll sind ja nicht umsonst als "unverbindlich" gekennzeichnet, dazu kommt ja noch, dass sich die "Zollmeinung" und die "Verwaltungsgerichtmeinung" nicht zwingend immer decken, aber das nur am Rande.

Die Meinung, die in dem Fall vertreten wurde ist ja, dass wir es hier ja mit zwei unabhängigen Überschreitungen der EU Außengrenzen zu tun haben, die Zigaretten des Hinflugs (welche ja im EU-Zielland in die EU eingeführt wurden) aber nach dafürhalten von OP im durchgecheckten Aufgabegepäck trotz des Layovers in ZRH die EU nicht wieder verlassen haben (das ist in meinen Augen der kritische Punkt, an dem ich mir nicht sicher wäre). Die "neuen" Zigaretten würden dann in Deutschland erstmalig in die EU verbracht werden, entsprechend dürften auch nur sie als Waren aus Drittländern angesehen werden.

Die mangelnde Verkehrsfähigkeit unversteuerter Zigaretten dürfte bei der Menge auch nicht relevant sein, da bei 400 Stück regelmäßig von privatem Gebrauch auszugehen sein sollte.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.912
616
CGN
Kaufe ich mir jetzt aber noch eine Stange auf dem Rückweg in ZRH (Duty Free Sale only) muss ich in NUE eine Stange versteuern da ich ja nur 200 Duty Free Kippen (eine Stange) bei meinem Wiedereintritt in die EU mitbringen darf , mit der bereits auf dem Hinflug erworbenen wären das dann allerdings 200St. zuviel - und dabei spielt die Reiseroute/Unterbrechung auch nicht die geringste Rolle.

In deinem Fall geht es um eine Reise innerhalb der EU mit Stopover in ZRH. Da reist Du zweimal ein, einmal auf dem Hin- und einmal auf dem Rückflug. Da ist m.E. Nur das Problem, das im Zweifelsfall plausibel zu belegen dass die zweite Stange Kippen bereits in der EU war bei der Rückflug-Einreise.

Da du aber mich zitiert hast: mein Beitrag bezog sich auf die ursprüngliche Version: im deutschen Duty Free einkaufen, in die USA fliegen und dann auf dem Rückweg die Einkäufe dabei haben. Und da gibt's keine Kombination, in der das erlaubt ist :)
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.630
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MUC, BSL
Wird dem Zoll egal sein, da nicht in der Beweislast.

Immer vorausgesetzt, dass die Meinung bezüglich des Nichtverlassens der EU so korrekt ist:

So egal wird ihm das nicht sein, sowas kann auch ganz gewaltig nach hinten losgehen. Wir sprechen hier ja in dem Fall von vorsätzlichem Handeln und, sofern nicht zwei Zöllner es beobachtet haben, wie du die zweite Stange vom Handgepäck ins Aufgabegepäck gestopft hast (und das auf der Toilette... das dürfte dann noch ganz andere Probleme nach sich ziehen), dann gilt auch da die Unschuldsvermutung.

Kommt dann noch dazu, dass der Kunde eine Rechnung von Abflug-Duty-Free präsentiert, dann wirds echt eng: das ist natürlich kein hieb- und stichfester Beweis, aber auf jeden Fall ein ziemlich deutliches Indiz - zur Aufhebung eines eventuellen Steuerbescheids könnte das durchaus reichen und wenn alles zusammen kommt, dann debatieren die Herren von der BP auf einmal über gewisse Amtsdelikte... Da dürfte im Regelfall natürlich nichts draus werden, aber das macht der Vorgesetzte auch nicht fünf Mal pro Jahr mit.

Das kann 99 mal aus Sicht des Zolls gutgehen, bis zu dem Tag an dem sich mal einer wehrt. Vorsichtig ausgedrückt, dürfte das dünnes Eis sein.