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Vor zwei Jahren habe ich einen Ladendiebstahl begangen (ja ich weiß, es war dumm und meine eigene Schuld), wurde damals verwarnt und musste 30 sogenannte Arbeitsstunden absolvieren. Meiner Meinung nach bedeutet dies ja nicht, dass ich vorbestraft bin, sondern nur aktenkundig, richtig? Im Führungszeugnis dürfte es auch nicht stehen.
Jetzt möchte ich nächstes Jahr in die USA und nach Australien reisen, brauche dafür ja ein Visum und wollte fragen, welches ich beantragen muss bzw. ob ich trotz dieser Strafe damals das ESTA beantragen kann? In den meisten Fällen steht ja die Frage "Wurden Sie jemals aufgrund eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt, das zu einer schweren Sachbeschädigung, einer schweren Schädigung einer anderen Person oder einer Behörde geführt hatte?' - kann ich sie mit nein beantworten, weil ich verwarnt wurde, oder muss ich sie mit ja beantworten und somit eventuell ein anderes Visum beantragen? Können die Behörden mir genauere Auskunft geben?
Über schnelle und professionelle Hilfe wäre ich dankbar, vielleicht hat ja jemand ein ähnliches Problem gehabt und kann mir helfen!
Jetzt möchte ich nächstes Jahr in die USA und nach Australien reisen, brauche dafür ja ein Visum und wollte fragen, welches ich beantragen muss bzw. ob ich trotz dieser Strafe damals das ESTA beantragen kann? In den meisten Fällen steht ja die Frage "Wurden Sie jemals aufgrund eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt, das zu einer schweren Sachbeschädigung, einer schweren Schädigung einer anderen Person oder einer Behörde geführt hatte?' - kann ich sie mit nein beantworten, weil ich verwarnt wurde, oder muss ich sie mit ja beantworten und somit eventuell ein anderes Visum beantragen? Können die Behörden mir genauere Auskunft geben?
Über schnelle und professionelle Hilfe wäre ich dankbar, vielleicht hat ja jemand ein ähnliches Problem gehabt und kann mir helfen!