Arbeitsstunden als Jugendlicher - Wie ist das jetzt mit dem Visum für USA und Australien?

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Seetheworld

Neues Mitglied
29.12.2015
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Vor zwei Jahren habe ich einen Ladendiebstahl begangen (ja ich weiß, es war dumm und meine eigene Schuld), wurde damals verwarnt und musste 30 sogenannte Arbeitsstunden absolvieren. Meiner Meinung nach bedeutet dies ja nicht, dass ich vorbestraft bin, sondern nur aktenkundig, richtig? Im Führungszeugnis dürfte es auch nicht stehen.
Jetzt möchte ich nächstes Jahr in die USA und nach Australien reisen, brauche dafür ja ein Visum und wollte fragen, welches ich beantragen muss bzw. ob ich trotz dieser Strafe damals das ESTA beantragen kann? In den meisten Fällen steht ja die Frage "Wurden Sie jemals aufgrund eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt, das zu einer schweren Sachbeschädigung, einer schweren Schädigung einer anderen Person oder einer Behörde geführt hatte?' - kann ich sie mit nein beantworten, weil ich verwarnt wurde, oder muss ich sie mit ja beantworten und somit eventuell ein anderes Visum beantragen? Können die Behörden mir genauere Auskunft geben?
Über schnelle und professionelle Hilfe wäre ich dankbar, vielleicht hat ja jemand ein ähnliches Problem gehabt und kann mir helfen!
 

Layh

Erfahrenes Mitglied
12.07.2014
525
40
NUE
...Meiner Meinung nach bedeutet dies ja nicht, dass ich vorbestraft bin, sondern nur aktenkundig, richtig? Im Führungszeugnis dürfte es auch nicht stehen....

Ich würde mal ein Führungszeugnis anforderm um zu sehen was so drinn steht!

Btw. auf: "Ach das wusste ich garnicht das das probleme bei ESTA geben könnte" kannst du dich ab jetzt nicht mehr berufen! Hallo NSA :cool:

Edit sagt:
Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt und sollte viel härter bestraft werden.
Bei 30 Arbeits/Sozialstunden muss es auch schon etwas größeres gewesen sein. SCHÄM DICH!:-(
 
Zuletzt bearbeitet:

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
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2.106
ZRH
Nach CH-Terminologie wärst du vorbestraft, auch wenn du "nur" gemeinnützige Arbeit leisten musstest.

Was dir aber helfen könnte: Ein Ladendiebstahl muss nicht ein "Verbrechen" sein. Verbrechen werden idR die Delikte genannt, die einer hohen Strafandrohung unterliegen. Ein Ladendiebstahl ist deshalb uU kein "Verbrechen". In den USA wird auch zw. "Felony" ([Schwer-]Verbrechen), "petty crime" und weiterem unterschieden. Deshalb musst du dein petty crime nicht angeben, wenn du nach Felonies gefragt wirst.

Keine Gewähr, aber m.E. ist deine Einreise kein Problem.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
13
MRS
Nach CH-Terminologie wärst du vorbestraft, auch wenn du "nur" gemeinnützige Arbeit leisten musstest.

Hängt wohl schlussendlich davon ab, wer die Strafe hat.

In den USA wird auch zw. "Felony" ([Schwer-]Verbrechen), "petty crime" und weiterem unterschieden. Deshalb musst du dein petty crime nicht angeben, wenn du nach Felonies gefragt wirst.

Er wird nicht wegen Felonies gefragt sonder wegen crimes involving moral turpitude. Die Immigration hat eine Liste mit Verbrechen welche unter die Definition fällt. Den Link zum Dokument hab ich aber leider verloren.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied