EW4466 04.01.2016 HAM-LHR 2.5 Studen verspätet, keine Hilfeleistungen

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petter2

Erfahrenes Mitglied
09.06.2011
304
10
London
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EW4466 04.01.2016 HAM-LHR
Ich hatte wieder einmal das Glück auf einen verspäteten Eurowings/Germanwings Flug gebucht zu sein.
Germanwings ist erst 50 Minuten vor Abflug aufgefallen, dass der Flug ja 1:35 verspätet sein wird, später 2:25, immerhin wurde eine Email rausgeschickt.
Man war auch noch so schlau und hat sich für ein Busboarding entschieden, was einen Turnaround von 1,5 Stunden ergeben hat.
Am Gate wurden trotz mehrerer Anfragen keine Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt. Kann dafür eine Entschädigung verlangt werden?
 

Matti

Reguläres Mitglied
13.03.2012
85
0
EW4466 04.01.2016 HAM-LHR
Ich hatte wieder einmal das Glück auf einen verspäteten Eurowings/Germanwings Flug gebucht zu sein.
Germanwings ist erst 50 Minuten vor Abflug aufgefallen, dass der Flug ja 1:35 verspätet sein wird, später 2:25, immerhin wurde eine Email rausgeschickt.
Ist doch schon mal was!

Man war auch noch so schlau und hat sich für ein Busboarding entschieden, was einen Turnaround von 1,5 Stunden ergeben hat.
Was hat das Busboarding in diesem Fall mit der Tournaroundzeit zu tun?
Ein gut organisiertes Busboarding geht meistens schneller als über die Brücke. 1. Hast du die Gäste alle einsteigebereit im Bus. Ist das Cleaning durch und die Crew gibt ihr ok können sofort alle in den Flieger. Sinnloses warten auf Noshows entfällt. Und das Einsteigen selbst geht auch schneller weil du i.d.R. über zwei statt über eine Tür boardest.

Am Gate wurden trotz mehrerer Anfragen keine Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt. Kann dafür eine Entschädigung verlangt werden?
Prinzipiell nein. Welcher Schaden ist dir denn entstanden?
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Bei einer Abflugverspätung von mehr als 2 Stunden besteht grundsätzlich Anspruch auf einen Verfplegungsgutschein. Allerdings ist natürlich fraglich, ob ein ausgegebener Gutschein überhaupt nutzbar gewesen wäre, da zum Zeitpunkt der Überschreitung der 2-Stunden-Grenze das Boarding vermutlich schon im Gange war. Ein Anspruch auf bare Entschädigung besteht dagegen nicht.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Selbstverständlich kann ein tatsächlich entstandener Schäden gegenüber der Airline geltend gemacht werden - jedoch nicht pauschal nach EU-Verordnung.