Steuern und Gebühren bei Nichtantritt und Kerosin-Tax

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otorongo

Neues Mitglied
06.01.2016
3
0
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Hallo,

nachdem ich lange Zeit Mitleser war habe ich mich jetzt angemeldet, da ich eine konkrete Frage habe.

Es geht um einen Flug mit Air Europa (Buchung über Opodo) nach Südamerika, den ich nicht antreten konnte.
Demnach steht mir die Erstattung von Steuern und Gebühren zu.
Dies scheint aber schwerer als gedacht. Daher hoffe ich auf Erfahrungen und Tipps von euch.

Air Europa sagte mir es laufe über Opodo. Die bestätigten das auch und mir wurde folgendes ausgerechnet:

Gesamtpreis ca. 700 €

davon:
Flug ca. 250 € (nicht erstattbar, ist klar)
Kerosin-Tax ca. 380 € (Angelich nicht erstattbar, was ist das überhaupt?)
Steuern / Gebühren ca. 100 €
Abzüglich 50 € Bearbeitungsgebühr von opodo
Erstattbarer Rest ca. 50 €

Fragen:
1) Was soll die Kerosin-Tax sein? Ich vermute, hier wird versucht sich um die Erstattung zu drücken. Ich habe dazu aber leider nichts gefunden.
2) Es gibt ein Urteil von 2014, wonach eine Bearbeitungsentgeld unzulässig ist. Wird aber trotzdem verlangt. Wie würdet Ihr vorgehen?

Vielen Dank schonmal im Voraus!
Oto
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.500
München
Der Kerosinzuschlag (gängigerweise als YQ oder YR Steuer bei der Ticketausstellung erhoben) ist bei den meisten Airlines analog der Tarifbestimmungen erstattbar. Bei einem nicht erstattbaren Ticket wie in dem hier vorliegenden Fall ist der Kerosinzuschlag dann auch nicht erstattbar.

Air Europa hat hierzu in der Regel folgenden Passus in den Tarifregeln stehen:

Code:
          REFUND CONDITIONS OF YQ TAX -FUEL SURCHARGE                           
          IN CASE OF TICKET REFUND THE YQ TAX WILL BE PART                      
          OF THE FARE                                                           
          YQ MUST BE ADDED TO THE FARE AND THEN APPLY THE                       
          PENALTIES IF APPLICABLE

Das referenzierte Urteil betrifft nur die Airline selbst, nicht die Service-Entgelte von Reisevermittlern, die mit der Durchführung auch der Steuerrückerstattung entsprechend Arbeit haben respektive auch Buchhaltungsposten dort generiert werden. Die 50 EUR Bearbeitungsgebühr seitens Opodo sind jetzt kein Schnäppchen, aber letztlich ist ja jeder frei in seiner Wahl, wo man bucht. Das im Vergleich zu herkömmlichen Reisebüros vielfach deutlich niedrigere Service-Entgelt für die Ticketausstellung wird von diversen Online-Reisebüros halt gerne durch erheblich höhere Service-Entgelte bei etwaigen Folgetransaktionen wieder ausgeglichen.
 

otorongo

Neues Mitglied
06.01.2016
3
0
Danke für die Aufklärung. Das hilft sehr weiter.
Genau so steht es auch bei mir in den Tarifregeln.

Was ich nicht ganz verstehe: Warum ist das so viel an Kerosin-Tax?
Beim Ticket-Kauf stand dort unter Steuern und Gebühren ca. 400 €. Will heißen die Flughafengebühren wären ja nur rund 20 € für 3 Flughäfen hin und zurück. Ohne, daß ich mich da auskenne, kommt mir das doch extrem wenig vor.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
1.
Die Kerosinsteuer oder der Teibstoffzuschlag ist gem. AGB/Beförderungsbedingungen der Airlines in den allermeisten Fällen Preisbestandteil und somit nicht erstattbar.
2.
Erstattbar sind auf alle Fälle Steuern und Gebühren für Dritte (bspw.: Flughafenbeteiber, Sicherheitsbehörden usw.).
3.
Als Passagier muß ich mich von der Airline zwecks Rückerstattung nicht an das Reisebüro verweisen lassen, denn der Beförderungsvertrag besteht zwischen dem Passagier und dem Luftfahrtunternehmen. Reisebüros erheben meist für die reine Rückabwicklung wiederum eine Gebühr, die den Erstattungsbetrag meist 'auffrißt'. - Daher immer an die Airline wenden!
4.
Sollte der Sitzplatz anderweitig verkauft worden sein, steht dem Passagier fast der volle Flugpreis als Rückvergütung zu!! - Die gilt auch für 'nicht-storniebare' Tarife. in der Praxis besteht für den Passagier allerdings die Schwierigkeit, der Airline nachzuweisen, dass sie den Sitzplatz anderweitig verkauft hat.
5.
Über die gesamte vorgenannte Thematik habe ich in meinem Fluggastrechte-Blog einen ausführlichen Aritkel geschrieben.
 
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Reaktionen: rainer1 und kexbox

advocatur

Neues Mitglied
17.05.2010
13
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Wiesbaden
Bei Kündigung eines Beförderungsvertrages bestehen Ansprüche auf Rückerstattung der gesamten Steuern und Gebühren und zusätzlich in vielen Fällen auch hinsichtlich des restlichen Ticketpreises. Die Fluggesellschaft muss nämlich ersparte Aufwendungen und Erlösvorteile abrechnen. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, muss sie alles zurückzahlen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.479
Neuss
www.drboese.de
Fast alles.

Bei Airlines mit deutschen Sitz lohnt sich auch eine Klage, so haben mir ab und einem Mandanten lh alles erstattet.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
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Neuss
www.drboese.de
"lohnt sich" schrieb ich. Es geht überall, wo deutsches Recht anwendbar ist. Vor dem Amtsgericht PlongPling z.B. Thai zu verklagen, ist aber nicht so prickelnd.
 

advocatur

Neues Mitglied
17.05.2010
13
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Wiesbaden
Verstehe ich immer noch nicht. Ich kann doch auch z. B. Thai in Frankfurt verklagen, wenn es um Durchsetzung von Forderungen geht.
 

tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
585
25
Ich schließe mich hier mal an. Ich habe die gleiche Konstellation wie oben. Air Europa und Opodo.

Hat hier schon wer im Forum Erfahrungen? Es geht mir nur um die reinen Steuern ohne YQ.

Stornierung über Opodo ca 110€ Erstattung
Geld für Flug bietet mir ca 130€

Würdet ihr da Geld-Fuer-Flug nehmen oder habe ich realistische Chancen mit Anwalt und vollen Gebühren?