Zollgebühren

ANZEIGE

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.442
8.726
FRA/QKL
ANZEIGE
Ich habe eine Frage: Wenn ich in USA für ca. 1000$ einkaufe, wieviel ist dann zu verzollen? Der Gesamtbetrag oder die Differenz zum Freibetrag (430 EUR laut meinem Kenntnisstand). Laptops, Handhelds, PDAs. sind ja eigentlich zollfrei, aber es fällt wohl die Einfuhrumsatzsteuer von 19% an. Wieder nur auf die Differenz, oder auf alles? Bis 700 EUR kann laut zoll.de pauschal versteuert werden, aber das wird beim momentanen Kurs wohl nix.

Kennt sich jemand damit aus? Danke!
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.807
885
45
Ruhrgebiet
Ich habe eine Frage: Wenn ich in USA für ca. 1000$ einkaufe, wieviel ist dann zu verzollen? Der Gesamtbetrag oder die Differenz zum Freibetrag (430 EUR laut meinem Kenntnisstand). Laptops, Handhelds, PDAs. sind ja eigentlich zollfrei, aber es fällt wohl die Einfuhrumsatzsteuer von 19% an. Wieder nur auf die Differenz, oder auf alles? Bis 700 EUR kann laut zoll.de pauschal versteuert werden, aber das wird beim momentanen Kurs wohl nix.

Kennt sich jemand damit aus? Danke!


Den Gesamtbetrag, wenn es ein Teil mit 1000$ ist, ansonsten kannst einzelne Teile bis 430€ in der Freigrenze lassen und nur die restlichen Teile versteuern.
 
  • Like
Reaktionen: SleepOverGreenland

kitty1110

Erfahrenes Mitglied
22.09.2009
460
0
39
zwischen STR und MUC
So siehts wohl aus. Hier hab ich was auf der Seite vom Zoll zum Thema Reisefreigrenzen Drittalnd gefunden:
* Beispiel:
Ein Ehepaar reist auf dem Landweg (Pkw) aus der Schweiz ein, wo es 4 antike Stühle gekauft hat. Die Wertgrenze beträgt pro Reisenden 300 Euro, da sie nicht im See- oder Flugverkehr einreisen. Jeder Stuhl kostet 120 Euro. Beide Reisende können innerhalb der Wertgrenze von 300 Euro jeweils 2 Stühle (240 Euro) abgabenfrei einführen.
Ein anderes Ehepaar reist ebenfalls aus der Schweiz ein, wo es sich einen alten, restaurierten Bauernschrank im Wert von 320 Euro gekauft hat. Da der Schrank jedoch nicht teilbar ist, kann sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der Bauernschrank einem Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in Höhe von 320 Euro übersteigt die Freigrenze von 300 Euro. Somit fallen für den Schrank Einfuhrabgaben an.
* Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass in oben genanntem Beispiel der Schrank mit seinem Gesamtwert von 320 Euro zu verzollen ist.

Hoffe das hilft Dir weiter :) Finde die Seite ja nicht so ganz übersichtlich teilweise...:confused:

Und hier nochmal genaueres zum Thema "Was passiert bei Überschreitung der Freigrenze". Dort sind die Links für den Fall unter 700 € und über 700 € mit den genauen Bestimmungen/der Berechnung vorhanden. (Falls Du das noch nicht kanntest...aber ich denke schon ;))
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: SleepOverGreenland

flygirl

Erfahrenes Mitglied
05.07.2009
303
2
Der Umrechnungskurs wird übrigens für jeden Monat neu vom Zoll festgelegt und hat nichts mit dem tagesaktuellen Devisenkurs zu tun. Herausfinden kann man den aktuellen Referenzkurs beim Blick auf die Website des Zoll.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.392
682
mit dem iPad kauf würde ich noch warten bis er in UK zu haben ist. bei dixonstaxfree an den britischen flughäfen gibt es 15% airport discount auf alle elektrogeräte (auch auf die sonst preisgebundenen apple geräte) wenn man innereuropäisch fliegt. zusätzlich zu dem niedrigen pfund-kurs gibt das einsparpotential ohne zollprobleme :censored:
 
  • Like
Reaktionen: phxsun und Bleiente

oweign

MUC Stammtischbruder
26.08.2009
2.791
2
xx
mit dem iPad kauf würde ich noch warten bis er in UK zu haben ist. bei dixonstaxfree an den britischen flughäfen gibt es 15% airport discount auf alle elektrogeräte (auch auf die sonst preisgebundenen apple geräte) wenn man innereuropäisch fliegt. zusätzlich zu dem niedrigen pfund-kurs gibt das einsparpotential ohne zollprobleme :censored:

Aber dann kann es nicht mehr mit so viel Aufschlag verkauft werden :D
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.442
8.726
FRA/QKL
mit dem iPad kauf würde ich noch warten bis er in UK zu haben ist. bei dixonstaxfree an den britischen flughäfen gibt es 15% airport discount auf alle elektrogeräte (auch auf die sonst preisgebundenen apple geräte) wenn man innereuropäisch fliegt. zusätzlich zu dem niedrigen pfund-kurs gibt das einsparpotential ohne zollprobleme :censored:
Komme aber selten ins Land der lauwarmen Cervisia... :eek:

Aber dann kann es nicht mehr mit so viel Aufschlag verkauft werden :D
An was hier einige immer sofort denken... :sick:

Ich brauche die Dinger für ein Projekt, erst mal 2 zum Anfang für Marketing und Entwicklung und im Q3 noch mal so 3 bis 4 für Testlabor und Training.

Finde gerade auch ganz spannend, dass mit dem iPad auf einmal WLAN gar kein Problem mehr ist auch bei den sicherheitsfanatischen Paranoia Kunden, die Hauptsache man kann mit dem iPad irgendwas machen. Dabei wurde WLAN bisher von genau dem gleichen Personenkreis gemieden, wie der Teufel das Weihwasser. :D
 

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
3
Ich habe eine Frage: Wenn ich in USA für ca. 1000$ einkaufe, wieviel ist dann zu verzollen? Der Gesamtbetrag oder die Differenz zum Freibetrag (430 EUR laut meinem Kenntnisstand). Laptops, Handhelds, PDAs. sind ja eigentlich zollfrei, aber es fällt wohl die Einfuhrumsatzsteuer von 19% an. Wieder nur auf die Differenz, oder auf alles? Bis 700 EUR kann laut zoll.de pauschal versteuert werden, aber das wird beim momentanen Kurs wohl nix.

Kennt sich jemand damit aus? Danke!

Natürlich zu 19% versteuern und dann die 19% wiederholen.
 

Washington

verliebt
07.02.2010
2.508
213
53.27° N, 54.23° E
Tags ab, die Belege per Post nach Hause schicken, die Boxen ebenfalls und die Geraete schon mal benutzen ( Daten darauf speichern). Wirkt immer und hat mir schon jede menge Zoll und wartezeit in der "roten Schlange" erspart.
 

greg82

Aktives Mitglied
28.11.2009
174
0
Tags ab, die Belege per Post nach Hause schicken, die Boxen ebenfalls und die Geraete schon mal benutzen ( Daten darauf speichern). Wirkt immer und hat mir schon jede menge Zoll und wartezeit in der "roten Schlange" erspart.

wirkt solange bist du kontrolliert wirst. denn der trick (falls das überhaupt ein trick ist) mit dem "benutzen" zieht nicht!
 
  • Like
Reaktionen: peter42

greg82

Aktives Mitglied
28.11.2009
174
0
Ich brauche die Dinger für ein Projekt, erst mal 2 zum Anfang für Marketing und Entwicklung und im Q3 noch mal so 3 bis 4 für Testlabor und Training.

ist die ganze Sache gewerblich, so hat man überhaupt keine Freigrenze. Auch die Sache mit den pauschalierten Einfuhrabgaben fällt weg! Es müssen dann immer 19 % Einfuhrumsatzsteuer(MwST) + evtl Zoll gezahlt werden.
(I-Pad ist zollfrei, also nur die 19%)
 
  • Like
Reaktionen: 1 Person

krypta

Erfahrenes Mitglied
23.05.2009
3.493
2
Wie greg82 schreibt, für gewerbliche Nutzung existiert keine Freigrenze. Ich habe mir aus beruflichen Gründen auch 5 der Flachbretter mitbringen und es vorher beim Zoll klären lassen. Du kannst ja dann die MwSt wieder absetzen.

Melde Dich, falls Du weitere Details benötigst. Ich löchere dann für Dich mal die Buchhaltung.

:kiss:
 
  • Like
Reaktionen: 1 Person

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.392
682
Tags ab, die Belege per Post nach Hause schicken, die Boxen ebenfalls und die Geraete schon mal benutzen ( Daten darauf speichern). Wirkt immer und hat mir schon jede menge Zoll und wartezeit in der "roten Schlange" erspart.

ah, ein richtiges cleverle :eek:

und du glaubst auch noch an den osterhasen, oder :confused:

selbstverständlich hat der zoll die möglichkeit herauszufinden wo du das gerät gekauft hast wenn du kontrolliert wirst. da reicht die seriennummer. wenn der zoll dann feststellt dass dies ein gerät für den amerikanischen markt ist wirst du nach der rechnung und dem beleg für das entrichten der umsatzsteuer gefragt (wenn du den sicheren bereich durch den grünen kanal verlassen solltest).
kann dir übrigens auch noch ein jahr nach dem kauf passieren wenn das gerät schon sehr abgenutzt aussieht. im übrigen ist es ein irrglaube dass wenn man ein gerät mal initial durch den zoll geschmuggelt hat nix mehr passieren kann. hast du das unverzollte gerät bei der nächsten reise wieder dabei dann addiert sich der wert des geräts zur freimenge. d.h. du bringst gegenstände von sagen wir mal 350€ mit, die ja in die freimenge fallen und hast zusätzlich noch ein unverzolltes altes iPad und wahrscheinlich ein unverzolltes gebrauchtes iPhone und einen unverzollten gebrauchten notebook dabei wird das sehr, sehr teuer. :censored:

nebenbei bemerkt (n) für die gelegenheitsschmuggler.
 
  • Like
Reaktionen: kingair9 und krypta

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Ein ehemaliger Kollege von mir hat sich in der Schweiz eine sündhaft teure Armbanduhr zugelegt und hatte "vergessen" diese zu verzollen.
Eineinhalb Jahre nach dem Kauf, an einem sonnigen, Warmen Sommertag bin ich mit Ihm von ZRH nach DUS geflogen. Die Sackos wurden über dem Arm getragen, die Hemden waren kurzärmlig.
An der grünen Tür war dann Schluss!
Er wurde vom Zoll gefragt, wo er die Uhr denn her habe.
Daraufhin hat er die "Geschenk-Option" gezogen und behauptet, die Uhr sei ein Geschenk gewesen.
Der Zöllner meinte, kein Problem, er bräuchte die Uhr nur für 2 Minuten.
Die Zeit wurde eingehalten!
Und 7 Tage später bekam er Post, dass die Uhr offensichtlich in der Schweiz gekauft worden sei und er nun 14 Tage Zeit hätte den Einfuhr-Umsatzsteuer-Beleg beizubringen. Andernfalls sollte er rund 1600,- € (16% Steuer + 16% Bußgeld) zahlen.
Er hat gezahlt!
 

greg82

Aktives Mitglied
28.11.2009
174
0
ich kann dazu nur sagen: alles ausreden zieht nicht! ob geschenk, gefunden, gebraucht etc. die ware wird neu in die EU eingeführt, also muss sich auch verzollt (möglich freimengen werde natürlich berücksichtig) werden.

und der reisende hat die beweispflicht, nicht der zoll!
 

greg82

Aktives Mitglied
28.11.2009
174
0
kann dir übrigens auch noch ein jahr nach dem kauf passieren wenn das gerät schon sehr abgenutzt aussieht. im übrigen ist es ein irrglaube dass wenn man ein gerät mal initial durch den zoll geschmuggelt hat nix mehr passieren kann. hast du das unverzollte gerät bei der nächsten reise wieder dabei dann addiert sich der wert des geräts zur freimenge. d.h. du bringst gegenstände von sagen wir mal 350€ mit, die ja in die freimenge fallen und hast zusätzlich noch ein unverzolltes altes iPad und wahrscheinlich ein unverzolltes gebrauchtes iPhone und einen unverzollten gebrauchten notebook dabei wird das sehr, sehr teuer. :censored:

das ganze kann dir 10 jahre lange passieren:D

denn steuerhinterziehung verjährt in Deutschland erst nach 10 Jahren! Solange können die Einfuhrabgaben(Steuern) nachgefordert werden
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Und wie siehts aus wenn man die Geräte getrennt kauft und später zusammen wiederholt einfuehrt? Beispiel: Kaufe 2009 privat Netbook in den USA <430€, nichts zu verzollen. Reise damit wiederholt in die EU ein- und aus. Nun ist es 2010 und ich kaufe mir ein iPad, iPhone, was auch immer <430€. Mache ich mich nun strafbar wenn ich mit beiden Geräten zusammen wieder in die EU einreise?
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.392
682
Und wie siehts aus wenn man die Geräte getrennt kauft und später zusammen wiederholt einfuehrt? Beispiel: Kaufe 2009 privat Netbook in den USA <430€, nichts zu verzollen. Reise damit wiederholt in die EU ein- und aus. Nun ist es 2010 und ich kaufe mir ein iPad, iPhone, was auch immer <430€. Mache ich mich nun strafbar wenn ich mit beiden Geräten zusammen wieder in die EU einreise?

du hast pro einreise eine freimenge von max. 430€. punkt.

wenn du bei einer einreise nun zwei in der EU unversteuerte geräte (die einzeln jeweils weniger als 430€ kosten) zusammen nach deutschland einführst musst du für eines steuer abdrücken da die freimenge überschritten wird. punkt.

dass du ein gerät bei der einfuhr nicht versteuern musstest weil es in die freimenge gefallen ist befreit dich bei einer neuerlichen einfuhr nicht automatisch von der steuerpflicht. punkt.
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.747
1.472
MUC
Und wie siehts aus wenn man die Geräte getrennt kauft und später zusammen wiederholt einfuehrt? Beispiel: Kaufe 2009 privat Netbook in den USA <430€, nichts zu verzollen. Reise damit wiederholt in die EU ein- und aus. Nun ist es 2010 und ich kaufe mir ein iPad, iPhone, was auch immer <430€. Mache ich mich nun strafbar wenn ich mit beiden Geräten zusammen wieder in die EU einreise?

Nein, natürlich nicht. Aber Du hast die Beweispflicht. Kannst Du nicht nachweisen, daß jedes Gerät unter 430,00 EUR gekostet hat UND daß Du beide Geräte unabhängig voneinander erstmalig eingeführt hast, bezahlt Du trotzdem.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.392
682
Nein, natürlich nicht. Aber Du hast die Beweispflicht. Kannst Du nicht nachweisen, daß jedes Gerät unter 430,00 EUR gekostet hat UND daß Du beide Geräte unabhängig voneinander erstmalig eingeführt hast, bezahlt Du trotzdem.

viel spass bei der beweisführung. (y)
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Danke. Was versteht man unter einfuehren? Reicht es einen Wohnsitz in Deutschland zu haben und es wird davon ausgegangen das die Geräte im Land verbleiben? Ich habe zwar in Deutschland einen Wohnsitz, bin aber im Schnitt vielleicht 2 Wochen pro Jahr im Land, jeweils wenige Tage und mit Rueckflugticket. Kann es mir trotzdem passieren das ich eines Tages bei der Einreise quasi mein ganzes Gepäck (das logischerweise zu 95% ausserhalb der EU gekauft wurde) verzollen darf?