Entschädigung möglich?

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j2w

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
987
232
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Gebucht war am Sonntag: MIA-EWR-FRA (LH-Buchung, Flüge sollten mit UA absolviert werden).
Wegen Snowzilla wurde daraus nichts. Umbuchung auf nächsten Tag erfolgte.
Daraus wurde wieder nichts und am Flughafen erfolgte Umbuchung auf MIA-FRA.
Nun wurde gerade trotz vorherigem Online-Checkins wegen Überbuchung auch aus diesem Flug nichts.
Ist das alles als ein Ereignis zu betrachten oder kann man hier nach der letzten missglückten Umbuchung mal über Anfragen bzgl. Entschädigung nachdenken?

Danke!
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
ich denke auch, dass das IDB ein neues Ereigniss ist und somit auch eine Entschädigung eingefordert werden kann.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.206
1.735
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
ich denke auch, dass das IDB ein neues Ereigniss ist und somit auch eine Entschädigung eingefordert werden kann.
Die VO sagt nichts darüber aus wie die Buchung erfolgen hat sollen. Auch wenn hier eine Umbuchung auf MIA-FRA seitens LH erfolgt ist: wenn das eine bestätigte Buchung war, muss für den IDB entschädigt werden. Hat mit dem Wetter ja nix zu tun.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Hm das würde ich pauschal so nicht sagen. Schließlich hatte er ein Ticket für MIA-FRA mit LH und der Flug war aus operativen Gründen überbucht und deswegen konnte er nicht mit nach FRA. Ich würde es mal versuchen...:confused:

ich denke auch, dass das IDB ein neues Ereigniss ist und somit auch eine Entschädigung eingefordert werden kann.

Na ja - dass nach massenhaften Flugausfällen die Flieger überbucht sind, ist ja nicht wirklich erstaunlich. Causal dürfte dann aber trotzdem das Wetter sein.

In solchen absoluten Ausnahmesituationen sollte man vielleicht auch mal den Ball flach halten. Wäre es besser, gestrandete Pax am Flughafen stehen zu lassen und mit leeren Sitzen zu fliegen, weil eben doch ein paar eingecheckte Pax es nicht zum Flieger geschafft haben.

So positiv ich die Entschädigungsregelung im Falle der kommerziellen Überbuchung finde - nachvollziehen, dass man sich im Schneechaos Gedanken über Entschädigungen macht, kann ich nicht...
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Die VO sagt nichts darüber aus wie die Buchung erfolgen hat sollen. Auch wenn hier eine Umbuchung auf MIA-FRA seitens LH erfolgt ist: wenn das eine bestätigte Buchung war, muss für den IDB entschädigt werden. Hat mit dem Wetter ja nix zu tun.

Hat vielleicht doch was mit dem Wetter zu tun? Alle Pax von MIA nach Europa, die Flüge über NY, Washington,... gebucht hatten, mussten umgebucht werden...
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.124
3.087
Es wird m.E. zu Recht das Argument Wetter kommen. Alle Pax wurden über die verbleibenden Hubs umgebucht. Dass die Kapazität begrenzt ist, ist völlig klar. Dass man überbuchen musste, auch: Die Airline weiss doch nicht, wer sich tatsächlich durchschlagen kann oder nicht. Ich glaube, hier wird es gute Gründe geben, die ich als Richter akzeptieren würde - aber Fairplane und andere kosten nur im Erfolgsfalle was.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
auch wenn es wahrscheinlich mit dem Wetter zu tun hatte, liegt es doch in der Pflicht von LH die Kunden ordentlich umzubuchen. Wenn Sie es sich aber einfach machen und alle Pax erstmal auf den nächsten Flieger buchen und dann ohne Risiko IDB verteilt geht das nicht.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.447
FRA
Die Frage ist, ob die Buchung MIA-FRA eine bestätigte Buchung oder eine Buchung auf Warteliste war?

Hattest Du beim OLCI schon einen Sitzplatz bekommen oder WL?

Wenn die Buchung bestätigt war, dann müsste es Entschädigung geben.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Genau, in der ganzen Umbuchungskette ist der Flug MIA-FRA zu betrachten. War dieser Flug tatsächlich OP by LH? Und war die Umbuchung tatsächlich eine bestätigte, oder eine auf Warteliste?
IDB bei einer bestätigten (Um)buchung auf eine EU-Airline dürfte tatsächlich einen Entschädigungsanspruch ermöglichen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.124
3.087
Genau, in der ganzen Umbuchungskette ist der Flug MIA-FRA zu betrachten. War dieser Flug tatsächlich OP by LH? Und war die Umbuchung tatsächlich eine bestätigte, oder eine auf Warteliste?
IDB bei einer bestätigten (Um)buchung auf eine EU-Airline dürfte tatsächlich einen Entschädigungsanspruch ermöglichen.

Das ändert nix am Wetter
 
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ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.199
765
LAS/DEN
Och Leute - man kanns auch uebertreiben. Dass es gerade zu dieser Jahreszeit zu Kaltwetterfronten an der Ostkueste kommen kann, ist ja nicht neu ...
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
aber er ist doch nicht wegen dem Wetter nicht mitgefolgen, sondern wegen Überbuchung. Und Überbuchung ist doch kein aussergewöhnlicher Umstand ?

Wenn es einen Pax getroffen hätte, der von Anfang an auf LH463 gebucht gewesen wäre, kann LH doch auch nicht sagen, schlechtes Wetter, viele Umbuchungen, Pech gehabt.
Und genauso seperat muss man m.E. das IDB des TO sehen (wenn er denn eine bestätige Umbuchung hatte)
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.060
9.243
Falls ich es richtig verstehe, ist es so: Der Online-Check-in erfolgte, der Flug fand statt und er kam nicht mir, obwohl er rechtzeitig am Flughafen war.

Wenn es nun noch eine EU-Airline war, dann muss es natürlich Entschädigung geben.

Was das speziell mit dem Wetter zu tun haben soll, verstehe ich nicht. Ist ein Blitz in den OLCI-Server eingeschlagen und hat die Daten gelöscht? Ansonsten besteht kein ausreichender kausaler Zusammenhang, schließlich hat alles auf der Welt irgendwie auch mit dem Wetter zu tun.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Falls ich es richtig verstehe, ist es so: Der Online-Check-in erfolgte, der Flug fand statt und er kam nicht mir, obwohl er rechtzeitig am Flughafen war.

Wenn es nun noch eine EU-Airline war, dann muss es natürlich Entschädigung geben.

Was das speziell mit dem Wetter zu tun haben soll, verstehe ich nicht. Ist ein Blitz in den OLCI-Server eingeschlagen und hat die Daten gelöscht? Ansonsten besteht kein ausreichender kausaler Zusammenhang, schließlich hat alles auf der Welt irgendwie auch mit dem Wetter zu tun.

Der kausale Zusammenhang ist, dass er ursprünglich über das im Schneechaos versunkene EWR gebucht war ;)
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
aber er ist doch nicht wegen dem Wetter nicht mitgefolgen, sondern wegen Überbuchung. Und Überbuchung ist doch kein aussergewöhnlicher Umstand ?

Wenn es einen Pax getroffen hätte, der von Anfang an auf LH463 gebucht gewesen wäre, kann LH doch auch nicht sagen, schlechtes Wetter, viele Umbuchungen, Pech gehabt.
Und genauso seperat muss man m.E. das IDB des TO sehen (wenn er denn eine bestätige Umbuchung hatte)

Eine aus kommerziellen Gründen von der Fluggesellschaft verursachte Überbuchung ist kein außergewöhnlicher Umstand. Eine durch Schneechaos entstandene Situation, wo im Sinne des Pax überbucht wird, um nicht leere Sitze um die Welt zu fliegen, so lange es gestrandete Fluggäste gibt, ist sicherlich etwas anderes.

Das schöne (oder üble) bei deutschen Gerichten ist, dass der EINZEFALL betrachtet wird ;)
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Das schöne (oder üble) bei deutschen Gerichten ist, dass der EINZEFALL betrachtet wird ;)
Ja, genau, und dieser Einzelfall würde wohl darauf hinauslaufen, dass der Fluggast eine bestätigte Buchung für einen Flug nachweisen kann, der stattgefunden hat, bei dem ihm allerdings das Boarding verweigert wurde. Und genau für solche Fälle gibt es eine ziemlich explizite Regelung in der EU-Verordnung, die dafür eine Entschädigung vorsieht.
(3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung
verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen
diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7
und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9.
Artikel 4 der Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/resource.h...a7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Eine aus kommerziellen Gründen von der Fluggesellschaft verursachte Überbuchung ist kein außergewöhnlicher Umstand. Eine durch Schneechaos entstandene Situation, wo im Sinne des Pax überbucht wird, um nicht leere Sitze um die Welt zu fliegen, so lange es gestrandete Fluggäste gibt, ist sicherlich etwas anderes.

Das schöne (oder üble) bei deutschen Gerichten ist, dass der EINZEFALL betrachtet wird ;)

Meines Erachten fällt dies unter das unternehmerische Risiko einer Airline.

Flug A wird gecancelt wegen Wetter. 100 Pax werden auf Flug B gebucht, nur 5 kommen mit. Die verbleibenden 95 werden auf Flug C gebucht, von denen auch nur 10 mitkommen. Wie lange soll das denn erlaubt sein
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Ja, genau, und dieser Einzelfall würde wohl darauf hinauslaufen, dass der Fluggast eine bestätigte Buchung für einen Flug nachweisen kann, der stattgefunden hat, bei dem ihm allerdings das Boarding verweigert wurde. Und genau für solche Fälle gibt es eine ziemlich explizite Regelung in der EU-Verordnung, die dafür eine Entschädigung vorsieht.

Genau - und für die Begleitumstände interessiert sich der Richter nicht :doh:

Egal - alles gesagt. @OP: bitte das Ergebnis deiner Bemühungen mitteilen. Flightrights und Co. werden sich vielleicht aus den Fällen, die entfernt etwas mit dem Schneechaos zu tun haben, raushalten...

Egal wie es letztlich rechtlich ausgeht - nachvollziehen kann ich die Anspruchshaltung nicht.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Meines Erachten fällt dies unter das unternehmerische Risiko einer Airline.

Flug A wird gecancelt wegen Wetter. 100 Pax werden auf Flug B gebucht, nur 5 kommen mit. Die verbleibenden 95 werden auf Flug C gebucht, von denen auch nur 10 mitkommen. Wie lange soll das denn erlaubt sein

Alternative: 0 von 100 Pax werden auf Flug B gebucht da ausgebucht, 15 Sitze bleiben frei. Von verbleibenden 100 werden 0 auf Flug C gebucht (da voll), 25 Sitze bleiben frei. Besser?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Genau - und für die Begleitumstände interessiert sich der Richter nicht :doh:
Das ist richtig. Der Anspruch wird für Nichtbeförderung geltend gemacht. Wie es zustande gekommen ist, dass der Fluggast eine (gültige) Buchung für den betroffenen Flug hat, ist ja zunächst mal irrelevant. Nur die bekannten Sonderfälle wie ID90 etc. zählen ja bei den Ansprüchen nicht mit.
Meines Erachtens hat die Airline wohl den Fehler gemacht, eine reguläre Umbuchung zu machen anstatt über eine Warteliste zu arbeiten. Und dann ist das Risiko für die Airline...
 
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Reaktionen: Chaosmax