Flug einen ganzen Tag vorverlegt - was tun?

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sonny112de

Erfahrenes Mitglied
04.02.2012
367
11
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Hallo,

ich wollte eigentlich mit der Oman Air von MUC via MCT nach ZNZ am 04.06.2016 und am 18.06.2016 wieder zurück.
Ich habe Flug Hotel und Transfer separat gebucht (war wesentlich günstiger als pauschal), also keine Pauschalreise.
Nun teilt Oman Air eine Flugzeitenänderung mit, dass der Flug vom 04.06.2016 "vorverlegt" wurde auf den 03.06.2016.
Ganz toll weil da komme ich in ZNZ an, habe aber für diesen Tag noch kein Hotel ... kann zwar noch ein Zimmer für den 03.06.2016 in meinem ab 05.06.2016 gebuchten Hotel bekommen aber zu einem sehr teueren Preis.
Frage ist euch sowas auch schon mal passiert und kommt die Vorverlegung eines Fluges um einen ganzen Tag nicht einer Annulierung gleich?
Mir ist auch klar dass ich stornieren könnte, aber das bringt mir ja nichts weil Hotel und Transfer auf Sansibar ja schon separart gebucht.
Können da Ansprüche gegen die Airline geltend gemacht werden?

Danke bereits vorab für eure Einschätzung ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
181
MUC
MCT-ZNZ wird aktuell am 04.06. weiterhin verkauft:

WY705 MCT 08:40 ZNZ 13:00

Am 03.06. gibt es keinen Flug.

Ab MUC sieht das ganze dann so aus:

03.06. WY124 MUC 21:35 MCT 06:10+1
04.06. WY705 MCT 08:40 ZNZ 13:00
 

sonny112de

Erfahrenes Mitglied
04.02.2012
367
11
Sorry ich habe mich verschrieben ... das Hotel ist ab 05.06.2016 gebucht und der Abflug ab MUC hätte am 04.06.2016 stattfinden sollen (ich habe es im ersten Post geändert).
 
Zuletzt bearbeitet:

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Ich weiß nicht wie viel du bezahlt hast und ob du Y oder J fliegst, aber du kannst ja jetzt kostenfrei stornieren. Zu deinen Daten kostet die Alternative bei QR 698 Euro in Y und 2720 Euro in J. Falls das nicht zu weit von deinen Originalpreisen entfernt ist, würde ich mir überlegen, WY zu stornieren und QR zu buchen.

Anhang anzeigen ZNZ QR C.pdf Anhang anzeigen ZNZ QR Y.pdf
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Nach EU-Verordnung hast Du ja auch ein Recht auf alternativer Beförderung zeitnah an deinem gebuchten Flug. Das kann auch eine andere Airline sein. Aber dann muss man auch gewillt sein, den Flug notfalls selber zu buchen und den Flugpreis über die gebuchte Airline einzuklagen...
 
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advocatur

Neues Mitglied
17.05.2010
13
0
Wiesbaden
Ich nehme an, der Flug so wie gebucht steht im Vordergrund. Ich hab vor Jahren mit einer einstweiligen Verfügung US Airways verpflichtet den Fluggast so wie gebucht zu befördern oder befördern zu lassen nach einer 4-stündigen Vorverlegung. Wenn man Zeit und den richtigen Rat hat, geht das!
 
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