Erfahrung mit der SÖP Schlichtungsstelle wg. airberlin

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Hellinger

Neues Mitglied
07.09.2015
23
0
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Guten Morgen,

dies soll kein neuer Thread wg. verlorenem Gepäck sein, sondern bezieht sich auf Erfahrungen mit der söp Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr e.V.

Hintergrund ist ein verlorener und nach einem halben Jahr nicht aufgetauchter Koffer (nachgewiesener Wer inkl. Inhalt >2.000€).
Angebot der airberlin war ein Witz Gutschein. Die Reiserechtsanwälte haben wg. Vielbelastung eine Lösung > als ein Jahr in Aussicht egstellt. Mehrfacher Schriftverkehr, daher nun der Kontakt über die SÖP.

Hat hier jemand Erfahrungswerte? Die Seite ist professionell, am Telefon ist man sehr kompetent.

Besten Dank für eine Information!

Hellinger
 

Hellinger

Neues Mitglied
07.09.2015
23
0
Bin ich der einzige, der sich darunter nicht viel vorstellen kann?



Folgender Sachverhalt: Der Fall wurde der Hr. Henkst von der Kanzlei (Kanzlei Worbs und Partner - Startseite) geschildert, Fälle dieser Art werden zuhauf behandelt, also hoher Erfahrungswert vorhanden. Aufgrund der Vielzahl an Fällen kann eine zeitige Bearbeitung von Seiten der airberlin nicht aufgezeigt werden. Sollte hier jemand andere Erfahrungen haben bzw. einen anderen guten Anwalt für Reiserecht empfehlen können, gerne :)
Anmerkung: in meinem Fall über den Anwalt kamen noch weitere Sachverhalte aus 2015 (Kofferversprätung und Kofferbeschädigung) hinzu.
 
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BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
0
Um was geht es dir hier? Auch wenn Du 2000 EUR Inhalt nachweisen kannst, wird dir das Air Berlin nicht erstatten. Oder geht es dir um was ganz anderes?
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Hat hier jemand Erfahrungswerte? Die Seite ist professionell, am Telefon ist man sehr kompetent.
Ich habe erst in einem Fall Spass mit SÖP gehabt, und der ist noch nicht abgeschlossen. Die Airline gegen die es geht, ist buchstabengleich mit der in Deinem Fall.
Bisher wurde immer zeitnah geantwortet, allerdings manchmal auch etwas an meinem Anliegen vorbei.
Da waren die Emails aus dem Bundesjustizministerium etwas "zielgenauer" (alle Fälle dort zu meiner Zufriedenheit abgeschlossen). Jedoch kam es hier zu teilweise SEHR langen Laufzeiten.
Ob in Deinem Fall die SÖP schneller einen Abschluss erzielen kann als der herkömmliche Klageweg kann ich nicht beurteilen. Bezgl. AB ist die SÖP zuständig. Und bei dem Gebahren dieser Airline in der letzten Zeit könnte es durchaus sein, dass man dort aktuell auch leicht "überlastet" ist.
Andererseits sollten dort gerade zu AB massigst "Erfahrungswerte" angesammelt sein, die evtl. den Ablauf verkürzen könnten.
Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Erfolg !
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.003
7.052
Max. 1131 SZR - also <2000€. Warum aber nicht einen Anwalt beauftragen der genau diese Summe einklagt? Dein Anwalt scheint keinen "Bock" zu haben, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären. Den der Faktor Zeit wird in so einer Sache nicht von AB bestimmt, sondern vom Geschädigten.

Aufforderung zur Zahlung mit Frist, nach Ablauf der Frist Klage einreichen so das Geld nicht auf dem Kto. ist - was hat das mit der Belastung bei AB zu tun?