Hotel überbucht, Ersatzunterkunft entspricht nicht dem gebuchten

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dauerfeuer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2015
475
1
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@Mods: Ich war mir nicht sicher, ob die Frage hierhin gehört oder in Reiselust und -frust. Ich bitte darum, das Thema ggf. zu verschieben.

Mir ist es nun das erste Mal passiert, dass ich in einem Hotel wegen Überbuchung abgewiesen wurde. Ich will nun mindern und habe folgendes Schreiben an den OTA geschickt. Was denkt Ihr: Ist meine Vorgehensweise so weit sinnvoll?

(EDIT: Habe die Namen der Unterkünfte erst mal ausgelassen, kann diese aber, falls nötig, ergänzen.)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufenthalt in dem über Sie gebuchten Hotel war in keiner Weise zufrieden stellend.

- Bei meiner Ankunft teilte man mir im [Name gebuchtes Hotel] mit, das Haus sei überbucht, und ich müsse ins [Name anderes Hotel] ausweichen.

- In diesem Hotel erhielt ich nur ein Raucherzimmer, obwohl ich ein Nichtraucherzimmer bestellt hatte. Zudem quoll aus der Verbindungstür zum Nachbarzimmer die ganze Nacht über Zigarettenrauch heraus, so dass an Schlaf nicht zu denken war.

- Das Zimmer im [Name anderes Hotel] entsprach in keiner Weise einem 4 Sterne-Standard. So war das Badezimmer verschmutzt, und der Teppichboden im Zimmer wies Flecken auf (vgl. beigefügtes Foto). Eine Steckdose für den Laptop war erst nach Suchen auf dem Boden des Zimmers vorhanden.

So hatte ich mir meinen Besuch in Berlin nicht vorgestellt. Ich fordere Sie auf, mich entsprechend zu entschädigen.

Mit freundlichem Grüßen

dauerfeuer
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.794
3.316
@Mods: Ich war mir nicht sicher, ob die Frage hierhin gehört oder in Reiselust und -frust. Ich bitte darum, das Thema ggf. zu verschieben.

Mir ist es nun das erste Mal passiert, dass ich in einem Hotel wegen Überbuchung abgewiesen wurde. Ich will nun mindern und habe folgendes Schreiben an den OTA geschickt. Was denkt Ihr: Ist meine Vorgehensweise so weit sinnvoll?

(EDIT: Habe die Namen der Unterkünfte erst mal ausgelassen, kann diese aber, falls nötig, ergänzen.)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufenthalt in dem über Sie gebuchten Hotel war in keiner Weise zufrieden stellend.

- Bei meiner Ankunft teilte man mir im [Name gebuchtes Hotel] mit, das Haus sei überbucht, und ich müsse ins [Name anderes Hotel] ausweichen.

- In diesem Hotel erhielt ich nur ein Raucherzimmer, obwohl ich ein Nichtraucherzimmer bestellt hatte. Zudem quoll aus der Verbindungstür zum Nachbarzimmer die ganze Nacht über Zigarettenrauch heraus, so dass an Schlaf nicht zu denken war.

- Das Zimmer im [Name anderes Hotel] entsprach in keiner Weise einem 4 Sterne-Standard. So war das Badezimmer verschmutzt, und der Teppichboden im Zimmer wies Flecken auf (vgl. beigefügtes Foto). Eine Steckdose für den Laptop war erst nach Suchen auf dem Boden des Zimmers vorhanden.

So hatte ich mir meinen Besuch in Berlin nicht vorgestellt. Ich fordere Sie auf, mich entsprechend zu entschädigen.

Mit freundlichem Grüßen

dauerfeuer

Nun ja
Was macht ein vier Sterne Hotel aus?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hotelklassifikation_in_Deutschland
Sauberkeit und Steckdosen sind wünschenswert, sagen aber nichts über die Sterne-Kategorie aus. Daher würde ich das Argument weglassen.
Außerdem würde ich meine Forderung beziffern und eine Frist setzen.
 

Marcus1968

Aktives Mitglied
05.02.2015
122
0
So wie es aber scheint wurde das (Ersatz-) Zimmer angenommen. Geschah dies unter Vorbehalt? Wurde dem Vertragspartner (erstes Hotel?) die Mängel umgehend mitgeteilt? Hat er die Nachbesserung verweigert, dies ggf unter Zeugen?

Etwas spät der Brief, aber ein Versuch wert.
 
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Reaktionen: dauerfeuer

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.779
972
KUL (bye bye HAM)
Fordere 30%-50% Rückerstattung des Übernachtungspreises, mit einer Frist von 14 Tagen. Ohne einen konkreten Lösungsvorschlag verschwendest du Zeit, da der Sachbearbeiter sonst ewig an einer Lösung bastelt die dir dann eh nicht reicht.
 

dauerfeuer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2015
475
1
Sauberkeit und Steckdosen sind wünschenswert, sagen aber nichts über die Sterne-Kategorie aus. Daher würde ich das Argument weglassen.
Okay, somit war es nicht richtig, in diesem Zusammenhang auf die gebuchte Sterne-Kategorie zu verweisen. Das Beklagen mangelnder Sauberkeit bleibt m.E. trotzdem sinnvoll.

Außerdem würde ich meine Forderung beziffern und eine Frist setzen.
Fordere 30%-50% Rückerstattung des Übernachtungspreises, mit einer Frist von 14 Tagen. Ohne einen konkreten Lösungsvorschlag verschwendest du Zeit, da der Sachbearbeiter sonst ewig an einer Lösung bastelt die dir dann eh nicht reicht.
Danke für die konstruktiven Vorschläge. Die Mail ist -- wie dargestellt -- schon raus. Werde ich mir jedoch für die Zukunft merken bzw., in der nächsten Mail tun.

Wurde dem Vertragspartner (erstes Hotel?) die Mängel umgehend mitgeteilt?
Nein, da habe ich mich wohl wie ein blutiger Anfänger verhalten. Vor Ort habe ich lediglich das Raucherzimmer bemängelt. Und zwar beim zweiten Hotel, nicht beim ersten.
 
N

no_way_codeshares

Guest
@Dauerfeuer:
hattest Du einen Rückfall?
Wollt Ihr auf Eurem Hotelzimmer rumhängen? Natürlich lohnt es sich, nach guten Deals zu recherchieren. Ich habe auch schon in wirklich üblen Hotels in NYC gehaust und meine Lektion gelernt. Ich meine nur, dass es sich nicht lohnt, ein extragroßes 38 m2 Zimmer oder gar eine Suite zu nehmen (außer Geld spielt keine Rolle).
 

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
2
DUS/MNL
zur Frage der Höhe der Entschädigung:

Wieviel kostet dein gebuchtes Hotel und was ruft der Ausweichschuppen im normalfall auf? ( Bei ähnlicher Buchungslage, also am besten mal ein paar Tage vergleichen ). Differenz ( ich hoffe, das andere ist günstiger ) x 1,5 sollte doch schon mal ein Anhaltspunkt sein.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.838
6.856
Ich kenne es nur so das in einem solchen Fall die gebuchte Nacht nicht berechnet wird und die Kosten für das Ausweichhotel auch übernommen werden - somit entsteht ja kein Schaden.

Habe ich so ca. 10 Mal erlebt - egal ob direkt beim Hotel oder über Priceline NYOP gebucht (Ausnahmen das Ausweichhotel war ohne jede Diskussion deutlich besser z.B. Ibis auf Derag Livinghotel).
 

dauerfeuer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2015
475
1
Die Agentur hat mir nun mitgeteilt, dass sie bereit sind, 50% des Übernachtungspreises zurückzuerstatten. Ich denke, ich werde dieses Angebot annehmen. Nochmals danke für die zahlreichen nützlichen Tipps!