muss eine Reisestornoversicherung Flugpreisdifferenzen ersetzen?& Probleme mit Flugladen !

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Hans77

Neues Mitglied
20.02.2016
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muss eine Reisestornoversicherung Flugpreisdifferenzen ersetzen?& Probleme mit Flugladen !

Guten Tag!
habe bei der Europäischen Reiseversicherung,eine Reise und Flugstornoversicherung abschliesen!
https://www.europaeische.at/
2 Tage vor dem Abflug bekam ich einen gripialen Infekt,der Flug wurde über Flugladen.at
gebucht,Swiss Ticket,die Firma Flugladen,war weder telefonisch,noch per Email erreichbar,also konnte ich nur über die Swiss über Weihnachten umbuchen,50 Franken Bearbeitungsgebühr,200 Franken Umbuchungskosten,und jetzt kommts 590 Franken Flugpreis Differenz über Weihnachten,laut telefonischer Anfrage,vor dem Versicherungsabschluss,werden auch Flugpreisdifferenzen,übernommen,jedoch wurde mir jetzt nur ein Betrag von 240€ erstattet,auf den Service Gebühren blieb ich aus sitzen,insgesamt ein Schaden von 560€
muß eine Reiseversicherung diese Flugpreisfifferenz auch ersetzen?

mein Rechtsanwalt der Kurz vor der Einleitung einer Klage ist.über meinen Rechtschutz,sagt ja muss
laut Meinung meinesAnwalts
,der Österreichische Konsumentenschutz sagt nein,muss sie nicht
war sich aber auch unsicher,es werden nur reine Stornogebühren ersetzt,was stimmmt jetzt?selbst im Google finde ich zu diesem Sachverhalt keine stichhaltigen Informationenn!
anzumerken ist,das die Europäische,nur die Orignal Unterlagen,vom Flugladen,wo ich die Reise gebucht hatte,zuerst aktzeptieren wollte,nicht aber die von Swiss,nach langer Erklärung das Flugladen,weder auf Mails,auf den Umbuchungswunsch,reagierte,anzumerken ist das eine Stornierung nicht möglich war,wurden,die Swiss Flugtickets,mit der exakten Kostenauflistung,die die Europäische als Voraussetzung gab,dann doch akzeptiert,gebracht hats rechtlich nix!
auch,der nicht verhandene Service von Flugladen,habe ich der Rechtschutzversicherung gemeldet,passiert ist letzendlch nichts,die haben alle Ausreden,mir die Flughafensteuern,des nicht angetretenen Fluges zurück erstatten,wieviel Steuern,hat der Zürich Airport,was müste ich retour bekommen?
wo kann man Beschwerde einreichen,wenn Online Flugbuchungsportale,überhaupt nicht auf Kundenanfragen antworten?
wer vergibt die Lizenzen.für diese Onlinereisebüros?
bei Flugladen habe ich auf jedenfall das letze mal gebucht!
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Um hier Licht ins Dunkel zu bringen müsstest Du uns bitte folgende Informationen geben:
- wer hat im einzelnen welche Gebühren berechnet und wofür (Tarifdifferenz, Umbuchungsgebühr, Bearbeitungsgebühr, etc)
- die Bedingungen der Reiseversicherung (das Kleingedruckte)

Dass nicht alle online Reisebüros gleichermaßen kundenfreundlich arbeiten, ist hinlänglich bekannt. Eine kurze Recherche im Internet vor der Buchung hilft einem, sich ein Bild zu machen.
 

Hans77

Neues Mitglied
20.02.2016
3
0
wie bereits geschrieben!
die Swiss berechnete 200 Franken Umbuchungsgebühren.Stornierung war nicht möglich,das dürfte vielleicht bei der Kostenersatzvorderung gegen die Reiseversicherung relevant sein?
50 Franken,Service Pauschale 590 Franken Umbuchungsgebühren,weil der Flug über Weihnachten teuerer war!
sumasumherum,habe ich nochmal 800€ ausgegeben,für alles soviel wieviel der ganze Flug gekostet hat!
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Vielleicht mal etwas genauer.
Du schreibst erst Swiss berechnet 200 Chf Umbuchungsgebühren und dann nochmals 590 chf Umbuchungsgebühren. Eines davon ist bestimmt die Tarifdifferenz.
Bitte die genaue Aufschlüsselung und Bezeichnung wie oben beschrieben.

Hast du denn am Ende tatsächlich umgebucht und diesen umgebuchten Flug auch angetreten, oder hast du nicht umgebucht und den Flug einfach nicht angetreten?
Gab es dazu einen Rückflug, und was ist damit passiert?
Welchem Flugdatum war der ursprüngliche Hinflug, und zu welchem Flug Datum hast du umgebucht beziehungsweise bist du geflogen?
 

Brainpool

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15.03.2014
2.801
122
Flugpreis Differenz über Weihnachten

So wie ich es momentan verstehe wurde eine günstige Reise in der sauren Gurkenzeit November gebucht, die dann aufgrund Krankheit nicht angetreten werden konnte.
Daraufhin wurde die Reise in die Hauptreisezeit Weihnachten verschoben und die Versicherung weigert sich diesen Luxusaufpreis zu bezahlen.
Versicherungen sollen den entstandenen Schaden ausgleichen, aber nicht zu einer Bereicherung führen.
 
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rotanes

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01.06.2010
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HAM
Da müsste man einen Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen werfen.

Bei allen Versicherungen, die ich kenne, ist allerdings nur die Stornierung der gebuchten Reise im Versicherungsfall versichert.

Wenn ich dann eine neue Reise buche, ist das ein neuer Sachverhalt und somit mein Problem.

EDIT:
Alle Vergleiche hinken, aber wenn dir jemand bei einem Verkehrsunfall deine alte Rostlaube zugrunde richtet, bekommst du nur den geringen Zeitwert dieses alten Autos ersetzt. Wenn du dir dann ein höherwertiges Neufahrzeug anschaffst, geht das auf deine Kosten.
 
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born2fly

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25.10.2009
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Ich verstehe die grundsätzliche Frage schon nicht... Nun gut, den geschilderten Sachverhalt auch nicht. Da hätte man sich schon mehr Mühe für qualifizierte Antworten geben sollen. Aber sei's drum!

Du hast eine Flugstornoversicherung. Du warst krank und konntest nicht fliegen. Damit betragen im schlimmsten Fall Deine "Stornokosten" bzw. Dein Ausfall 100% - weil es ja nicht stornierter war. Abgedeckt durch die Versicherung sind dann max. diese 100% - oder ein Teil, je nach Versicherungsbedingungen. Warum hast Du so ein "Heckmeck" mit Umbuchung über Swiss gemacht? Den Aufpreis für ein teureres Ticket werden sie Dir, wenn es sich lediglich um eine reine Stornoversicherung handelt, vollkommen zu Recht nicht zahlen.
 
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janetm

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11.02.2012
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DUS, HAJ, PAD
Warum überhaupt den Umweg übers Umbuchen, mann weiß bei Absage ja oft noch nicht wie lange die Krankheit dauert.

Ist es dann nicht immer besser zu stornieren und die Kosten dafür erstattet zu bekommen. Unabhängig davon kümmert man sich um einen neuen Flug, wenn man absehbar wieder fit ist, den man dann natürlich selber bezahlt. Dieser kann dann entweder günstiger sein als der vorherige, dann hätten wir den TE wohl nicht hier gesehen, oder teurer.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Es heißt ja schließlich auch "Reisestornoversicherung", und nicht "Reiseumbuchungsversicherung". ;)
 
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Hans77

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20.02.2016
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Festzuhalten ist die Aussage von Swiss Zitat an der Hotline
da sie den Flug nicht bei uns gebucht haben ist eine Stornierung in keinem Fall môglich !
Deshalb blieb mir gar keine andere Wahl
als den teueren Flug zu nehmen
ohne den alten verfallen zu lassen
der angetreten wurde!
zu den teueren Umbuchungskosten
blicke ich nicht ganz durch bei Swiss fliege schon
15 Jahre nach Thailand letztes Jahr konnte ich um nur 2000 Baht umbuchen
Viel billiger als bei uns!
jetzt wollten die auch 20000 Baht 500€ wûrde
ich mein Flug umbuchen wollen
es gàbe unterschiedliche Tarifklassen

welche das genau sind konnte mir Swiss in Bangkok nicht erklàren!
auf die Frage , ob die umbuchungsgebûhren, generell billiger sind
wenn man bei Swiss anstatt im Internet bucht wusten die ebenfalls keine Antwort!

In den Agbs der europàischen finde ich keinen passus
der erklàren wûrde wie mit diesen Flugpreisdifferenzen verfahren wird, und
ob die ausbezahlt werden mûssen wenn der Flug laut Airline Bedingung nicht stornierbar ist!?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
50 Franken Bearbeitungsgebühr,200 Franken Umbuchungskosten,und jetzt kommts 590 Franken Flugpreis Differenz über Weihnachten,laut telefonischer Anfrage,
240€ erstattet,auf den Service Gebühren blieb ich aus sitzen,insgesamt ein Schaden von 560€

Du hast also die Gebühren zurückbekommen? Was hat denn der alte Flug gekostet? Sicher, dass du nicht den alten Flug erstattet bekamst und einfach ein neuer gebucht wurde?

200 Franken Umbuchungsgebühren.Stornierung war nicht möglich,

Hast Du überhaupt umgebucht oder wurde Dir einfach nur ein neuer Flug verkauft?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
da sie den Flug nicht bei uns gebucht haben ist eine Stornierung in keinem Fall môglich !

Du buchst also einen nicht stornierbaren Flug -- dafür schließt Du im Falle eines Nichtantretens die Versicherung ab. So weit vernünftig.

Aber dann zu denken, der Flug ist nicht stornierbar, ich muss umbuchen -- warum dann die Versicherung?? Die wäre ja dann obsolet.

etwas konfus. Wie ist das denn zu verstehen?
Dafür ist die Versicherung ja gerade genau da, um solche "nicht stornierbaren" Tickets dir zu erstatten.

Genau: Du konntest nicht antreten, der Versicherungsfall ist eingetreten, du hättest es da der Versicherung übergeben müssen.

Und halt irgendwann einen neuen Flug buchen zu den Preisen, die dann aktuell sind.

Aber finanziell ist ja genau das passiert, wenn ich irgendwas in diesem Thread verstanden habe -- was ich aber inzwischen eher bezweifle.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
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Genau: Du konntest nicht antreten, der Versicherungsfall ist eingetreten, du hättest es da der Versicherung übergeben müssen. .

Genau. Steht übrigens auch genauso in den FAQ auf der Webseite der Versicherung: Was ist im Versicherungsfall zu tun?

Zitat:
"Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte unverzüglich bei der Buchungsstelle (z.B. Reisebüro) und verständigen Sie gleichzeitig das Service Center der Europäischen (per Fax, Post, E-Mail oder Online-Schadensmeldung)."
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
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Beantworte doch einfach die Fragen nach den Details.
Bis dahin ist der Bash gegen Airline und Reisebüro als grundlos und albern zu betrachten!
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
732
396
HAM
Du hast also die Gebühren zurückbekommen? Was hat denn der alte Flug gekostet? Sicher, dass du nicht den alten Flug erstattet bekamst und einfach ein neuer gebucht wurde?



Hast Du überhaupt umgebucht oder wurde Dir einfach nur ein neuer Flug verkauft?
Soweit ich das aus den Beiträgen des TE herauslesen kann, hat er gedacht, dass die Swiss über die Reiseversicherung im Bilde ist und Versicherung und Fluggesellschaft irgendein Abkommen haben, so dass die Swiss den Flug kostenlos für ihn umbuchen könne; quasi ein integriertes Produkt Flug & Versicherung.

Wenn er der Swiss, der Europäischen oder sonst wem aber versucht hat, den Sachverhalt auf dieselbe Art und Weise beizubringen, ist es übrigens kein Wunder, dass niemand etwas verstanden hat.

@TE: So wie ich es sehe, hast du einfach ein paar Denkfehler drin. Flugladen, Swiss und auch die Versicherung haben sich allesamt korrekt verhalten. Du aber nicht und dadurch ist dir der "Schaden" entstanden - resultierend aus deinem eigenen Verhalten und damit in deiner eigenen Verantwortung.
 
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munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
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MUC
Popcorn Time, in Chicago gibt es echt gutes Popcorn (Gourmet Popcorn | Corporate Gifts & More | Garrett Popcorn Shops | Garrett Popcorn Shops)

Wenn ich nicht fliegen kann, dann kann ich nicht fliegen und dafür habe ich die Versicherung ... warum soll Sie dir eine Umbuchung zahlen?
Stornieren, das Geld nehmen und einen neuen Flug buchen ... so schwierig ... klar kannst du einen nicht stornierbaren Flug stornieren, so dass du deine Geld komplett zurück bekommst aber dafür hat man ja die Versicherung ... der SINN dieser Versicherung

Aber dein Anwalt wird das schon machen, prüft die Rechtsschutzversicherung eigentlich nicht in Österreich, ob eine Klage sinn hat?
 
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qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
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Eigentlich keine blöde Idee. In der Nebensaison buchen, krank werden und ohne Aufpreis in der Peakseason fliegen.(y)
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
@TE: So wie ich es sehe, hast du einfach ein paar Denkfehler drin. Flugladen, Swiss und auch die Versicherung haben sich allesamt korrekt verhalten. Du aber nicht und dadurch ist dir der "Schaden" entstanden - resultierend aus deinem eigenen Verhalten und damit in deiner eigenen Verantwortung.
Ich sehe beim OP eigentlich keinen Schaden.

Bei einer Stornierung wäre es so abgegangen (nicht-stornierbare Flüge gibt's meines Erachtens nicht, lediglich nicht-erstattbare - kleiner aber feiner Unterschied im gegebenen Sachverhalt):
Nicht erstattbarer Flug gebucht, Versicherung abgeschlossen, Stornierung durch OP. Die Versicherung erstattet den Flugpreis plus Bearbeitungsgebühren. OP bucht neuen Flug über Weihnachten, originaler Flugpreis plus 590 CHF.

Vorgehen des OP:
Nicht erstattbarer Flug gebucht, Versicherung abgeschlossen, Umbuchung durch OP. Die Versicherung erstattet die Umbuchungsgebühren. OP hat neuen Flug über Weihnachten, totaler neuer Flugpreis = Originalpreis plus 590 CHF.

Also sehe ich hier nirgends einen Schaden, auch kein Fehlverhalten der Versicherung kann ich erkennen (als Nichtjurist). Hans77, du hättest ja nicht auf über Weihnachten sondern auf einen günstigeren Termin umbuchen können. Oder die Stornierung vornehmen und einen neuen, billigeren Flug suchen können. Wer sich hier vermutlich am meisten freut ist die Versicherung, weil sie nur 240 Fr Umbuchungsgebühren und nicht den gesamten Flugpreis zahlen musste.