RRV zahlt nicht bei Tod des Ehepartners

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sflyer

Erfahrenes Mitglied
11.06.2012
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Ich habe diesen Fall gestern schon im Radio gehört und konnte es kaum glauben:

Urteil: Partner gestorben? Kein Grund für Reiserücktritt - DIE WELT

Das scheint wohl eine sehr spezielle Versicherung gewesen zu sein. Eine schwere Erkrankung oder der Tod eines nahen Angehörigen zählt wohl zu den Hauptmotivatoren zum Abschluss einer RRV.
 
Zuletzt bearbeitet:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
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HAM
Ohne jetzt den Wortlaut des Urteils zu kennen, aber ich lese daraus, dass zum Zeitpunkt des Todes noch kein Versicherungsvertrag bestand, sondern "nur" ein Antrag und dieser erst eine Woche nach dem Tode des Mannes von der Versicherung zu einem "Vertrag" gemacht wurde. Somit wohl auch erst Leistung für "Schäden" ab Vertragsbeginn.

Das wäre analog bei einer Einbruchsversicherung in der Zeit zwischen Antragsstellung und Ausstellung des Versicherungsvertrages nicht anders gewesen.

Aber es ist natürlich nicht wirklich nachvollziehbar, dass die Versicherung in so einem Extremfall nicht zahlt. Unfassbar.

Edit: Womöglich ist hier die Versicherung, bei Antragstellung nur wenige Stunden vor dem Tod, von einem Manipulationsversuch ausgegangen. Man weiß es nicht.
Die meisten gängigen RRV kann man auch nur gemeinsam mit der Reisebuchung abschließen oder ganz wenige Tage später. Das war hier wohl auch nicht der Fall, sondern die RRV wurde nachträglich gebucht.
 
Zuletzt bearbeitet:

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
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Ohne jetzt den Wortlaut des Urteils zu kennen, aber ich lese daraus, dass zum Zeitpunkt des Todes noch kein Versicherungsvertrag bestand, sondern "nur" ein Antrag und dieser erst eine Woche nach dem Tode des Mannes von der Versicherung zu einem "Vertrag" gemacht wurde. Somit wohl auch erst Leistung für "Schäden" ab Vertragsbeginn.

Aber:
Wie eine Gerichtssprecherin sagte, wäre das Urteil auch so ausgefallen, wenn die Frau die Versicherung früher abgeschlossen hätte.
 
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sflyer

Erfahrenes Mitglied
11.06.2012
914
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Ich denke auch, dass es sich eigentlich nur um einen Formfehler handeln kann.
Allerdings wird das Gericht wie folgt zitiert:
"Wie eine Gerichtssprecherin sagte, wäre das Urteil auch so ausgefallen, wenn die Frau die Versicherung früher abgeschlossen hätte. Das Urteil ist rechtskräftig."
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
"Wie eine Gerichtssprecherin sagte, wäre das Urteil auch so ausgefallen, wenn die Frau die Versicherung früher abgeschlossen hätte. Das Urteil ist rechtskräftig."

Ja, wie früh denn? Am besten gleichzeitig mit der Reise oder eine Jahresversicherung. Dann wäre das wohl nicht passiert. Aber wir müßen den Wortlaut des Urteils abwarten.

Z.B. bei der ERV (Zitat):

"Bis wann muss ich die Reiserücktrittskostenversicherung abschließen?

Am Besten sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich"
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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464
Mir scheint, es handelt sich um einen dieser Artikel, die unter gezielter Weglassung wichtiger Details den Empörungsbürger anstacheln wollen. Oft stellt sich dann heraus, daß bei Kenntnis eines kleinen aber entscheidenden Details das Urteil doch nicht so skandalös ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Also :cool: bleiben!
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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In dem Artikel steht doch gar nichts von Fristen, sondern das Gericht ist der Auffassung das Trauer keine schwere Krankheit sei - sondern etwas völlig normales beim Verlust eines nahestehenden Menschens - wenn das die Begründung ist spielen die Fristen in der Tat keine Rolle.

Da das Urteil veröffentlicht ist wird man es ja wohl bald irgendwo lesen können.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
In dem Artikel steht auch, daß die RRV für 4 Personen beantragt wurde. Aber nur bei einer dürfte das Argument "Trauer" überhaupt eine Rolle gespielt haben. Was ist mit den anderen 3? Also: Da fehlt was an Infos.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
6.876
In dem Artikel steht auch, daß die RRV für 4 Personen beantragt wurde. Aber nur bei einer dürfte das Argument "Trauer" überhaupt eine Rolle gespielt haben. Was ist mit den anderen 3? Also: Da fehlt was an Infos.

Einer der drei ist tot - bleiben noch zwei :)
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Vorsichtig formuliert "auffällig" ist ja schon, dass da eine teure Reise gebucht wird - ohne RRV. Dann einige Zeit "nichts" und wenige Stunden vor dem Todesfall wird dann plötzlich eine RRV beantragt? Ein "Geschmäckle" hat das schon...

Aber wie gesagt: Interessant wird der genaue Urteilstext.
 
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airhansa123

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03.11.2012
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Lt. normalen Bedingungen für Reiserücktrittsversicherungen (Bsp. ERV) hat es zwei potentielle Gründe für die Inanspruchnahme der Versicherung gegeben: 1. Tod des Ehegatten 2. Eigene Erkrankung. Das Urteil kam wohl zu Stande, weil zwischen Tod und (1. Mai) und Reisebeginn (Juni) offenbar ein längerer Zeitraum lag. Damit schied der Tod des Ehegatten als Rücktrittsgrund wohl aus. Und der psychische Schock wurde nicht als psychische Störung im Sinne der Versicherungsbedingungen angesehen. Trotzdem ziemlich heavy, da zwischen Todesfall und Reisebeginn nur wenige Wochen lagen.

Die ERV leistet zB. nicht bei einer psychischen Reaktion w/ inneren Unruhen, Terrogefahr oder Flugzeugabsturz. Tod eines Angehörigen ist aber nicht genannt. Scheinen wohl besonders enge Bedingungen gewesen zu sein.
 
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GoldenEye

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30.06.2012
13.148
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Ich darf auch bei dieser Gelegenheit das Somkiat´sche Axiom wiederholen , welches da lautet : Versicherungen zahlen nicht was der Klient gerade gerne hätte sondern was laut Bedingungen versichert ist .

Es ist eine allgemeine, nicht nur auf Versicherungen beschränkte, Lebenserfahrung, daß die Leute oft lesen und hören, was sie sich denken, und nicht, was geschrieben steht oder gesagt wird.
 

Hopper

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29.04.2010
3.613
1.777
grounded
Ich darf auch bei dieser Gelegenheit das Somkiat´sche Axiom wiederholen , welches da lautet : Versicherungen zahlen nicht was der Klient gerade gerne hätte sondern was laut Bedingungen versichert ist .

Um die Bedingungen usw. vollständig zu verstehen solltest du schon ein Jurastudium absolviert haben. Und erst wenn du einen richtig fetten Schaden hast (also dann, wenn du die Versicherung wirklich brauchst) weißt du was dein Vertrag wirklich wert ist...
 
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thbe

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27.06.2013
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9.089
Ich schätze mal, dass in der Versicherung nicht der Todesfall enthalten war.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
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Gummersbach
Um die Bedingungen usw. vollständig zu verstehen solltest du schon ein Jurastudium absolviert haben. Und erst wenn du einen richtig fetten Schaden hast (also dann, wenn du die Versicherung wirklich brauchst) weißt du was dein Vertrag wirklich wert ist...

Wenn jemand etwas unterschreiben soll ,das er nicht versteht und von dem er nicht weiß was es wert sein könnte wenn er es wirklich braucht dann wäre es besser es zu lassen .
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
6.876
Wenn jemand etwas unterschreiben soll ,das er nicht versteht und von dem er nicht weiß was es wert sein könnte wenn er es wirklich braucht dann wäre es besser es zu lassen .

Das denke ich jedes Mal wenn ich die Jahresabschlüsse vom Steuerberater bekomme:eek: