Bewirtungskosten Steuerlast drücken

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everyday_fun69

Reguläres Mitglied
06.07.2015
39
1
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Hallo zusammen,

evtl. bin ich mit meinem Thema ja hier richtig?

Es geht um Bewirtungskosten von Kundenessen, welche für gewöhnlich von der Firma voll übernommen werden, wobei ich meinen Betrag im 20/40% kürzen muss. Ich bekomm also fast 100% erstattet.

Durch mein Einkommen und Fahrtkosten kann ich mein zu versteuerndes Einkommen drücken, und damit meine Steuerlast.

Ist es möglich, mit Quittungen von Essen (egal woher, oder nur mit dem Kollegen oder von anderen Leuten) vorzugeben, dass man auf eigene Veranlassung den Kunden eingeladen hat, es nicht bei der Firma abgerechnet hat und damit seine Steuerlast drückt. 100 Euro weniger Steuerlast sind 50 Euro mehr Steuerrückerstattung oder sehe ich hierbei was falsch.

Bin gern auch für andere Verfahrensweisen welche zum gleichen Ziel führen offen.

Danke an alle.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Kannst jede Menge BurgerKing Quittung gegen Überweisung des Kaufpreises von mir bekommen.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
Am besten mal bei Uli Hoeness nachfragen, der ist Experte für Steuerhinterziehung im großem Stil.
 

everyday_fun69

Reguläres Mitglied
06.07.2015
39
1
Hallo zurück,

Ihr gebt bestimmt alle beim FA euren geldwerten Vorteil bei über Miles and More privat gebuchten Flügen an oder? Ah, ihr macht das ja nicht und setzt die Meilen für die Firma ein.....
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Die M&M-Meilen werden von LH pauschalversteuert und gelten damit nicht als geldwerter Vorteil. Ganz abgesehen davon daß - wenn überhaupt - nur dienstlich erflogene Meilen ein geldwerter Vorteil sein könnten. Es soll aber auch Leute geben, die den einen oder anderen Flug privat machen.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Hallo zurück,

Ihr gebt bestimmt alle beim FA euren geldwerten Vorteil bei über Miles and More privat gebuchten Flügen an oder? Ah, ihr macht das ja nicht und setzt die Meilen für die Firma ein.....
ist nicht vergleichbar und andere Baustelle da M&M respektive LH die Versteuerung des geldwerten Vorteils pauschal übernimmt
 

everyday_fun69

Reguläres Mitglied
06.07.2015
39
1
ja klar geht es um dienstlich erworbene Meilen....
Es soll aber auch Leute geben, die den einen oder anderen Flug privat machen.
Jup, so siehts aus, was ist nun mit dem Bumerang ;-) , bleibt der bei mir oder darf ich zurück werfen ?

geht's hier euch denn nun um steuerliche Punkte oder mein Anliegen?
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Erinnert mich daran, als ich zu Schulzeiten an 'ner Tankstelle gearbeitet habe und einer kam und fragte, ob er nicht ein paar Originalbelege über Diesel haben könnte. :eyeb:

=;
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
ja klar geht es um dienstlich erworbene Meilen....
Es soll aber auch Leute geben, die den einen oder anderen Flug privat machen.
Jup, so siehts aus, was ist nun mit dem Bumerang ;-) , bleibt der bei mir oder darf ich zurück werfen ?

geht's hier euch denn nun um steuerliche Punkte oder mein Anliegen?

Der Bumerang ist wieder bei dir, hat dich anscheinend hart am Kopf getroffen, mit den Dingern ist nicht zu spaßen :eek:
 

Elly Beinhorn

Erfahrener Forenzombie
08.03.2009
4.947
0
94
Im schönen Tessin
Vor Jahren bereits 3 Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben die Essen sofort selbst zu bezahlen. Weitere 5 Mitarbeiter zahlen ihre Flüge jetzt auch selbst, haben gegen die Richtlinie ca. 3 Wochen im Voraus zubuchenverstossen, wollten unbedingt mehr Meilen.

Mädels und Jungs lasst den Schweiss, die Gegenseite ist nicht doof.
 
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