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Hallo zusammen,
leider muss ich einen Flug mit Airberlin stornieren.
Klappte am Telefon auch soweit, bis man mir den erstattbaren Betrag mitteilte: 8,27€!! (Zur Orientierung, folgende Preisangaben stehen auf der Buchungsbestätigung: Flugtarif 4€, Treibstoff- und Sicherheitszuschlag 4€, Luftverkehrsteuern 8,78€, sonstige Gebühren: 24,49€).
Der nette Herr an Telefon stornierte den Flug dann und verwies mich auf die Homepage (Airberlin.com/Feedback), wo ich dann weitere Hilfen erhalten würde. Dies kann ich soweit auch nachvollziehen, er sieht halt auf seinem Bildschirm den (zu geringen) Betrag.
Ich wendete mich dann an diesen Kundenservice und bekam folgende Antwort:
"
Aufgrund des von Ihnen gebuchten JustFly-Tarif ist die Erstattung des Flugpreises, sowie des Kerosin- und Sicherheitszuschlags nicht möglich.
Zu Ihrer Information: Für die Erstattung nicht genutzter oder stornierter Flüge berechnen wir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 EUR pro Person (siehe ABB). Die Steuern betragen 33.27 Euro. Somit wird der Betrag in Höhe von 8.27 EUR gutgeschrieben.
Weitere Erstattungen sind nicht möglich."
Airberlin wurde jedoch bereits dazu verurteilt, keine Bearbeitungsgebühren mehr erheben zu dürfen. Wie sieht es damit jetzt aus? Ist dieses Urteil aus dem Jahre 2014 (noch) rechtskräftig?
Und wie kann ich meine Ansprüche jetzt durchsetzen? Flightright nimmt keine Aufträge mehr an und ticketrefund setzt sich erst ab 300€ mit dem Fall auseinander.
Vielen Dank im Voraus,
Lucas
leider muss ich einen Flug mit Airberlin stornieren.
Klappte am Telefon auch soweit, bis man mir den erstattbaren Betrag mitteilte: 8,27€!! (Zur Orientierung, folgende Preisangaben stehen auf der Buchungsbestätigung: Flugtarif 4€, Treibstoff- und Sicherheitszuschlag 4€, Luftverkehrsteuern 8,78€, sonstige Gebühren: 24,49€).
Der nette Herr an Telefon stornierte den Flug dann und verwies mich auf die Homepage (Airberlin.com/Feedback), wo ich dann weitere Hilfen erhalten würde. Dies kann ich soweit auch nachvollziehen, er sieht halt auf seinem Bildschirm den (zu geringen) Betrag.
Ich wendete mich dann an diesen Kundenservice und bekam folgende Antwort:
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Aufgrund des von Ihnen gebuchten JustFly-Tarif ist die Erstattung des Flugpreises, sowie des Kerosin- und Sicherheitszuschlags nicht möglich.
Zu Ihrer Information: Für die Erstattung nicht genutzter oder stornierter Flüge berechnen wir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 EUR pro Person (siehe ABB). Die Steuern betragen 33.27 Euro. Somit wird der Betrag in Höhe von 8.27 EUR gutgeschrieben.
Weitere Erstattungen sind nicht möglich."
Airberlin wurde jedoch bereits dazu verurteilt, keine Bearbeitungsgebühren mehr erheben zu dürfen. Wie sieht es damit jetzt aus? Ist dieses Urteil aus dem Jahre 2014 (noch) rechtskräftig?
Und wie kann ich meine Ansprüche jetzt durchsetzen? Flightright nimmt keine Aufträge mehr an und ticketrefund setzt sich erst ab 300€ mit dem Fall auseinander.
Vielen Dank im Voraus,
Lucas