Hilfe bezüglich einer Stornierung

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HKWBERLIN

Neues Mitglied
13.04.2016
7
0
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Liebes Vielflieger-Forum,

ich bräuchte Euren Rat bezüglich meiner Situation.

Ich habe bevor ich meinen Arbeitsplatz gewechselt habe einen Flug zusammen mit meiner Freundin in die USA gebucht. Mein neuer Arbeitgeber kann mir in dieser Zeit jedoch nun keinen Urlaub geben (dies konnte mir leider auch erst nach der Unterzeichnung des Vertrags mitgeteilt werden).
Eine Reiserücktrittsversicherung kann ich unter diesen Bedingungen so leider nicht mehr abschließen.

Meine Fluglinie ist airberlin und ich habe natürlich den günstigsten Flugtarif gebucht, d.h. ohne Umbuchung oder Stornierung.

Bei einer Stornierung würden wir beide jeweils 57 Euro an Steuern zurückerhalten (Stornogebühren schon abgezogen). Im Gegensatz zum Preis des Fluges ist dies natürlich nicht unbedingt erstrebenswert.

Welche Möglichkeiten gibt es nun so viel Geld wie möglich von diesem Flug zurückzuerhalten?

Ich bin schon über diverse Webseiten wie ticketrefund oder claimflights gestolpert, bin mir bei diesen aber nicht sicher ob sie seriös sind, bzw. ob man nicht selber etwas in die Hand nehmen kann.
Die Verbraucherzentrale hat diesen Musterbrief auf Ihrer Webseite. Hat jemand damit schon einmal Erfahrungen gesammelt?

Anhang anzeigen 150128_Musterbrief_Flugstornierung_updt.doc


Vielen Dank schonmal im voraus und auch Entschuldigung falls ich hier im falschen Unterforum gepostet haben sollte.

HKW
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.841
10.960
Ohne groessere juristische Verrenkungen ueber § 649 S. 2 BGB wird sich da nichts holen lassen. Ohne Gericht geht da erfaehrungsgemaess nichts.
 

HKWBERLIN

Neues Mitglied
13.04.2016
7
0
Sollte man dies selber in die Hand nehmen oder solchen Services wie ticketrefund.de Vertrauen schenken?
 

HKWBERLIN

Neues Mitglied
13.04.2016
7
0
Super, vielen Dank!
Hatte den Beitrag nicht gefunden, bzw. nur nach 'stornieren' gesucht.
Ich nehme an ich muss dann wohl mit einem Anwalt reden.
 

HKWBERLIN

Neues Mitglied
13.04.2016
7
0
Ok, ich versuche nochmal mit AB zu reden. Ich hoffe ich bekomme eine Weiterleitung aus dem Callcenter hinaus.
Oder ich könnte auch direkt zu Air Berlin gehen, da ich in Berlin wohne. Jedoch glaube ich nicht, dass die einen Empfangsschalter für solche Angelegenheiten haben.:(
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.326
524
STR
Schreib einen Brief. Die kommen teilweise in "bessere" Hände als man es im Callcenter erwarten kann.
 

PeppermintPatty

Reguläres Mitglied
10.10.2012
34
0
versteh ich nicht, sorry. den billigsten tarif buchen in voller Gewissheit das er nicht flexibel ist und jetzt zum Anwalt rennen wollen.
da hab ich kein Verständnis für. ist doch dein Problem wenn du aus geiz keine Versicherung abschließt. warum sollte air Berlin kulant sein?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.016
7.081
Du kannst eigentlich nur hoffen das sich die Flugzeiten verschieben und du so stornieren kannst. Alles andere wird doch eh nicht funktionieren.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.841
10.960
warum sollte air Berlin kulant sein?

AB (und andere Airlines) soll nicht kulant sein, sondern sich an das Werkvertragsrecht halten. Ein paar Leute, die ihre Rechte konsequent durchsetzen, muessen "eingepreist" sein, wenn man sein Geschaeftsmodell bzw. sein Tarifsystem schon darauf aufbaut, dass die meisten Menschen das genau nicht tun.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
12
MRS
Andererseits, wird der Kunde explizit darauf hingewiesen, dass er sein Ticket nachträglich nicht mehr stornieren/ändern kann. Weshalb Air Berlin (und alle anderen Airlines) im Nachhinein zu Recht eine Rückerstattung ablehnen können. Es steht dem Kunden ja frei das flexible Ticket zu kaufen.

In dieser Situation bin ich definitiv Pro-Airline und verstehe vollkommen, dass man dies so macht. Immerhin sind die Airlines auch verpflichtet umzubuchen, wenn Sie Flüge streichen.
 

PeppermintPatty

Reguläres Mitglied
10.10.2012
34
0
welche Rechte denn? den Vertragsbedingungen hat der te doch ausdrücklich zugestimmt. dazu hat er in vollen wissen keinerlei reiserücktrittsversicherung. bei einem Langstreckenflug finde ich das fahrlässig.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
sondern sich an das Werkvertragsrecht halten. .
Der springende Punkt. Hier hat meines Erachtens der Gesetzgeber einen fundamentalen Fehler begangen, einen Linienflug als "Werkvertrag" zu klassifizieren. Das ist ja heute faktisch eher wie Brötchen verkaufen. Oder eine Versteigerung auf dem Fischmarkt.

Das hat meine ich der BGH auch mal in einer Urteilsbegründung auch so gleichermassen kritisiert und deswegen seine Rechtsprechung "pro Airline Industrie" lockerer gehandhabt, anders als das zum Beispiel bei einem Hausbau wäre.

Ich würde als Airline im Extremfall, wenn es bis zum BGH oder höher ginge, aber auch argumentieren, dass durch die strittige Buchung für diesen Flug, sie sich zum Kauf eines weiteren Flugzeuges entschieden haben, und würde dem Kläger diese Stornokosten für die eigene Flugzeugbestellung gegenrechnen. Zumindest gedanklich und laut Werkvertragsrecht.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.016
7.081
welche Rechte denn? den Vertragsbedingungen hat der te doch ausdrücklich zugestimmt. dazu hat er in vollen wissen keinerlei reiserücktrittsversicherung. bei einem Langstreckenflug finde ich das fahrlässig.

Naja Vertragsbedingungen und AGBs sind nicht immer so formuliert das sie auch aktuellem Recht entsprechen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Naja Vertragsbedingungen und AGBs sind nicht immer so formuliert das sie auch aktuellem Recht entsprechen.

Die aktuellen Vertragsbedingungen und AGBs entsprechen meines Wissens den Vorgaben durch das BGH Urteil von 2010 und sind seitdem nicht einmal von Verbraucherschutzorganisation beklagt worden.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.016
7.081

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
155
Das mag sein und bezweifel ich überhaupt nicht. Das Landgericht Fra hat 2014 trotzdem einem Pax den gesamten Ticketpreis zugesprochen
https://dejure.org/dienste/vernetzu...ain&Datum=06.06.2014&Aktenzeichen=24 S 152/13

Wobei interessanterweise die AGB in dem Urteil gar keine Rolle spielten, möglicherweise weil sich die Fluggesellschaft damit gar nicht verteidigt hat. War aber auch nicht AB, so dass der OP daraus keinen Honig saugen kann.

Festhalten kann man aber, dass die Rechtsprechung - nicht der Gesetzgeber - soweit ersichtlich einhellig die Auffassung vertritt, dass Werkvertragsrecht Anwendung findet und der carrier nur über wirksame AGB von seiner 95 %-Rückzahlungspflicht (§ 649 S. 3 BGB) runterkommt.
 
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rotanes

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01.06.2010
7.016
5
HAM
Wenn man das mal gedanklich/theoretisch so weiter "spinnt", heißt das ja de facto dass die Airlines nur noch Fullflex-Tickets anbieten dürften - allenfalls noch die 5% "Stornogebühr" laut dem erwähnten Paragraphen.

Das hört sich für den Verbraucher auf den ersten Blick natürlich "super" an, aber die Ernüchterung folgt mit einigem Nachdenken.

Wenn die Airlines nicht pleite gehen wolle, werden sie ja unterm Strich den gleichen Durchschnittspreis pro Strecke einfahren müssen.

Das bedeutet:
1. Die Zeit der langfristig buchbaren Billigtickets ist vorbei; die Preise werden sich bei etwas unter den heutigen Flextarifen einpendeln.
2. Billigtickets wird es allenfalls erst kurz vor Abflug geben - je nach Strecke vielleicht 1 - 14 Tage und mit höheren Restriktionen als heute, um Geschäftsleute von der Buchung der "last Minute" Angebote abzuhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.016
7.081
Wenn man das mal gedanklich/theoretisch so weiter "spinnt", heißt das ja de facto dass die Airlines nur noch Fullflex-Tickets anbieten dürften - allenfalls noch die 5% "Stornogebühr" laut dem erwähnten Paragraphen.

Das hört sich für den Verbraucher auf den ersten Blick natürlich "super" an, aber die Ernüchterung folgt mit einigem Nachdenken.

Wenn die Airlines nicht pleite gehen wolle, werden sie ja unterm Strich den gleichen Durchschnittspreis pro Strecke einfahren müssen.

Das bedeutet:
1. Die Zeit der langfristig buchbaren Billigtickets ist vorbei; die Preise werden sich bei etwas unter den heutigen Flextarifen einpendeln.
2. Billigtickets wird es allenfalls erst kurz vor Abflug geben - je nach Strecke vielleicht 1 - 14 Tage und mit höheren Restriktionen als heute, um Geschäftsleute von der Buchung der "last Minute" Angebote abzuhalten.

Wenn du das dann weiter denkst werden die Airlines die meisten Verbindungen streichen (müssen) den fliegen ist ein Volumen Geschäft, das lässt sich aber mit Preisen in der Region heutiger Flextarife nicht generieren.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Wenn du das dann weiter denkst werden die Airlines die meisten Verbindungen streichen (müssen) den fliegen ist ein Volumen Geschäft, das lässt sich aber mit Preisen in der Region heutiger Flextarife nicht generieren.
Vielleicht, aber nicht notwendigerweise.

Die Preise für die einzig noch möglichen Flextickets würden sich nach marktwirtschaftlichen Regeln vermutlich auf einem etwas niedrigeren Niveau einpendeln als heute.
Anderseits würde die mittlere Auslastung der Flieger sicher sinken, aber der Gesamterlös (Auslastung * Durchschnittspreis) konstant bleiben.

In die Röhre gucken würden Geschäftsleute, die an nachfragestarken Terminen noch kurzfristig, wenn auch für teures Geld, einen Flug buchen möchten.
Denn diese Flüge werden von langfristig planenden Touristen ausgebucht sein.