Anschlussflug verpasst - was passiert mit dem Koffer?

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Crunchy

Neues Mitglied
19.06.2016
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Hallo Forum,

dass ein Gepäckstück nicht ohne seinen Besitzer fliegt, ist bekannt. Ist das aber grundsätzlich so? Folgende Situation hat sich voriges Wochenende zugetragen.

Flug von Düsseldorf über Abu Dhabi nach Bangkok. In Abu Dhabi wurde der Anschlussflug verpasst, da zwischen Landung der Ersten, und Start der zweiten Maschine nur 1 Stunde lag.
Zudem war die Person etwas unbedarft, da sie kein Vielflieger ist. Nach elf Stunden und der nächsten Maschine wurde Bangkok erreicht. Der Koffer lag natürlich nicht auf dem Band, konnte aber
nach mehrmaligem Nachfragen an verschiedenen, dafür zuständigen Schaltern dann aber ausgehändigt werden.

Es sah also so aus, als ob der Koffer in den regulären Anschlussflug geladen wurde, dann aber ohne den Besitzer abgeflogen ist.

Gilt bei solchen Transferflügen eine andere Regelung? Wenn das Gepäck in die zweite Maschine geladen worden wäre, hätte es ja auf dem Band liegen müssen. Zudem müssten die festgestellt haben,
das für den Passagier der Flug umgebucht wurde.

Mit einem Bekannten hatte ich eine heftige Diskussion darüber, da er absolut überzeugt ist, dass Gepäck niemals ohne seinen Besitzer fliegt.

Bitte klärt mich auf.
 

Crunchy

Neues Mitglied
19.06.2016
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Den Thread hab ich gelesen und mich schon vorher gewundert, als ich zum ersten Mal von dem Vorfall hörte. Da versteh ich das überhaupt nicht, und wird mit Sicherheit noch Konsequenzen nach sich ziehen.

Macht also jeder, was er will?

Aber es muss doch eine allgemeingültige Regelung geben? Der erste Check-in, z.B., nur Gepäck mit Passagier, bei Transferflügen auch Gepäck alleine?
 

Crunchy

Neues Mitglied
19.06.2016
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Ok, das heißt also, dass eine Gepäckstück nicht zwingend mit seinem Besitzer fliegen muss.

Gibt es eigentlich dazu eine gesetzliche Regelung, oder kann das jede Airline für sich entscheiden? In diesem Thread ist es zu Verzögerungen gekommen, weil Gepäck wieder ausgeladen werden mußte.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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Ok, das heißt also, dass eine Gepäckstück nicht zwingend mit seinem Besitzer fliegen muss.

Gibt es eigentlich dazu eine gesetzliche Regelung, oder kann das jede Airline für sich entscheiden? In diesem Thread ist es zu Verzögerungen gekommen, weil Gepäck wieder ausgeladen werden mußte.

Die Planbarkeit für den Eigentümer des Koffers ist hier das Stichwort.
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
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Hallo Forum,

dass ein Gepäckstück nicht ohne seinen Besitzer fliegt, ist bekannt. Ist das aber grundsätzlich so?
Nein, ist es nicht. Das kommt häufig vor, selbst ohne Flugverspätung passiert dies hin- und wieder. Ich hatte dieses Jahr einige Flüge mit UA, bei denen ich tarifbedingt auf lange Layovers angewiesen war. Mein Gepäck hatte die Abkürzung genommen und war schon vor mir am Zielort.

Was mich zu der Spekulation gebracht hat, ob es demnächst nicht vorteilhafter wäre, wenn ich mich als Gepäck aufgebe. Man ist früher da, und viel schlechter sind der Service und die Sitzplätze "unten" wohl auch nicht...
 
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Crunchy

Neues Mitglied
19.06.2016
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Ich danke allen, die mir geantwortet haben. Der Begriff "Planbarkeit" ist wohl ausschlaggebend, und damit kann ich was anfangen. (y)
 
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