Flugverspätung - Ausgleichszahlung - "Endziel"

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Stef0906

Neues Mitglied
04.07.2016
6
0
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Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich würde mich über hilfreiche Informationen zu folgendem Sachverhalt sehr freuen.

Am 23.03.16 flog ich mit American Airlines von Frankfurt über Dallas nach San Jose in Costa Rica. Aufgrund eines um vier Stunden verzögerten Abflugs in Frankfurt und einer 3:40 Stunden verspäteten Landung in Dallas konnte ich meinen direkten Anschlussflug nach San Jose (der letzte an dem Tag) nicht erreichen. Aus diesem Grund habe ich eine Umbuchung von American Airlines erhalten. Der neue Reiseplan beinhaltete eine Übernachtung in Dallas und zwei Weiterflüge, über Miami nach San Jose. Die Ankunft in San Jose erfolgte ca. 17 Stunden verspätet.

Zum bisherigen Vorgehen:
Antrag auf Entschädigung von 600€ nach EG 261/2004 ist bei American Airlines eingereicht.
American Airlines gibt Eigenverschulden zu, will mir aber lediglich 300€ Entschädigung zahlen, da nach ihrer Interpretation Dallas mein Endziel im Sinne EG 261/2004 darstellt und ich dort nur ca. 3 Stunden und 40 Minute Verspätung gehabt haben soll.

Meine Frage betrifft also die Definition des "Endziels".
Definition laut EG 261/2004:
„Endziel“ den Zielort auf dem am Abfertigungsschalter
vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussflügen
den Zielort des letzten Fluges..."
Für mich ist das Endziels somit eindeutig San Jose und mir müssten die vollen 600€ zustehen. Es handelte sich bei meinem Ticket um eine einzige Buchung über die American Airlines Webseite (San Jose hin/rück) mit einem E-Ticket. Dallas war hier nur ein Umsteigeort mit einer Umsteigezeit.

Die Sache habe ich mittlerweile über meine Rechtsschutzversicherung an einen Anwalt gegeben. Der ist sich leider nicht ganz sicher, ob der nicht die Gleiche Auffassung wie American Airlines hat. Aus diesem Grund freue ich mich über Eure Rückmeldung.

Viele Grüße und danke fürs Lesen bis hierhin:),
Stefan
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.048
7.107
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich würde mich über hilfreiche Informationen zu folgendem Sachverhalt sehr freuen.

Am 23.03.16 flog ich mit American Airlines von Frankfurt über Dallas nach San Jose in Costa Rica. Aufgrund eines um vier Stunden verzögerten Abflugs in Frankfurt und einer 3:40 Stunden verspäteten Landung in Dallas konnte ich meinen direkten Anschlussflug nach San Jose (der letzte an dem Tag) nicht erreichen. Aus diesem Grund habe ich eine Umbuchung von American Airlines erhalten. Der neue Reiseplan beinhaltete eine Übernachtung in Dallas und zwei Weiterflüge, über Miami nach San Jose. Die Ankunft in San Jose erfolgte ca. 17 Stunden verspätet.

Zum bisherigen Vorgehen:
Antrag auf Entschädigung von 600€ nach EG 261/2004 ist bei American Airlines eingereicht.
American Airlines gibt Eigenverschulden zu, will mir aber lediglich 300€ Entschädigung zahlen, da nach ihrer Interpretation Dallas mein Endziel im Sinne EG 261/2004 darstellt und ich dort nur ca. 3 Stunden und 40 Minute Verspätung gehabt haben soll.

Meine Frage betrifft also die Definition des "Endziels".
Definition laut EG 261/2004:
„Endziel“ den Zielort auf dem am Abfertigungsschalter
vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussflügen
den Zielort des letzten Fluges..."
Für mich ist das Endziels somit eindeutig San Jose und mir müssten die vollen 600€ zustehen. Es handelte sich bei meinem Ticket um eine einzige Buchung über die American Airlines Webseite (San Jose hin/rück) mit einem E-Ticket. Dallas war hier nur ein Umsteigeort mit einer Umsteigezeit.

Die Sache habe ich mittlerweile über meine Rechtsschutzversicherung an einen Anwalt gegeben. Der ist sich leider nicht ganz sicher, ob der nicht die Gleiche Auffassung wie American Airlines hat. Aus diesem Grund freue ich mich über Eure Rückmeldung.

Viele Grüße und danke fürs Lesen bis hierhin:),
Stefan


Na wenn du einen Anwalt eingeschaltet hast brauchst du kaum die Hilfe eines Forums - wenn doch war es der falsche Anwalt.

Es ist immer die Verspätung am Endziel zu betrachten, schreibst du ja selber "bei direkten Anschlussflügen den Zielort des letzten Fluges..."
 

Stef0906

Neues Mitglied
04.07.2016
6
0
Danke für die Antwort LH88!

Ich denke schon das ich Eure Hilfe aus dem Forum benötige. Z.B. bei folgender Entscheidung:

- Folge ich der Empfehlung des Anwaltes mich mit 300 € zufrieden zu geben
- Wechsel ich den Anwalt, da er ggf. nicht kompetent genug ist
- Helfe ich dem Anwalt, mit Eurer Hilfe, etwas in die Sprünge...


Viele Grüße,
Stefan
 

Stef0906

Neues Mitglied
04.07.2016
6
0
Hallo gee86,

auf was beruht Deine Empfehlung? Bist Du Dir Sicher was die Definition des "Endziels" angeht?

Vielen Dank, Stefan
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.487
-19
HAJ
Ja ich bin mir zu 99% sicher, da bei mir gerade ein ähnlicher Fall läuft.
Ich empfehle dir mal den User "umsteiger" hier im Forum anzuschreiben.
 
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Stef0906

Neues Mitglied
04.07.2016
6
0
Hallo Tirreg,

danke für den Link. Hier steht "...Endziel eines Fluges ist der Ort, der auf dem Flugschein steht..."
Kann es ggf. Unterschiede durch die Definition des "Flugscheins" geben? Ich verstehe unter Flugschein den Boarding-Pass. Den habe ich durch die Umbuchung am Abreisetag nie richtig ausgestellt bekommen von der Airline. Habe am Airport drei Flugscheine bekommen (FFM - DFW, DFW - MIA, MIA - SJO).
Anders verhält sich das mit dem E-Ticket (Bild unten). Hier habe ich wie gesagt nach SJO uns zurück gebucht mit einer Ticketnummer...

Grüße,
Unbenannt.png
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist in der Tat völlig unproblematisch.

Flugschein ist hier dein E-Ticket.

Maßgeblich ist, wann du verspätungsbedingt San Jose erreichst. Und das ist nun mal deutlich über die vier Stunden hinaus.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.190
4.712
HAM
Hallo Tirreg,

danke für den Link. Hier steht "...Endziel eines Fluges ist der Ort, der auf dem Flugschein steht..."
Kann es ggf. Unterschiede durch die Definition des "Flugscheins" geben? Ich verstehe unter Flugschein den Boarding-Pass. Den habe ich durch die Umbuchung am Abreisetag nie richtig ausgestellt bekommen von der Airline. Habe am Airport drei Flugscheine bekommen (FFM - DFW, DFW - MIA, MIA - SJO).
Anders verhält sich das mit dem E-Ticket (Bild unten). Hier habe ich wie gesagt nach SJO uns zurück gebucht mit einer Ticketnummer...

Grüße,
Anhang anzeigen 82019

Dein "Flugschein" Ist Dein Ticket. Also die gesamte Reise, die unter einer Ticketnummer ausgestellt wurde.

Was noch wichtig wäre: Warum ist die Verspätung aufgetreten?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.190
4.712
HAM
Laut Stef zugegebenes "Eigenverschulden". Was immer das heißen mag, aber da sich die Airline dem Grunde nach bereits zur Zahlung verpflichtet hat, spielen außergewöhnliche Umstände hier keine Rolle.[/QUOTE

Ich habe von AA noch nie erlebt, dass diese eine Verfehlung zugegeben haben. In der Regel hieß es aus Kulanzgründen, etc. Von daher wäre das doch sicherlich sinnvoll zu wissen.
 

Stef0906

Neues Mitglied
04.07.2016
6
0
Ich habe von AA noch nie erlebt, dass diese eine Verfehlung zugegeben haben. In der Regel hieß es aus Kulanzgründen, etc. Von daher wäre das doch sicherlich sinnvoll zu wissen.

Hallo, konkret hat American Airlines von Anfang an kommuniziert "Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die durch die Verspätung..." und "Laut EU-Verordnung 261/2004 steht ihnen eine Entschädigung zu..."

Ich habe es daher abgekürzt mit "Eigenverschulden anerkannt" um klar zu machen, dass das Thema außergewöhnliche Umstände hier weniger relevant ist. Es geht hier also nur um die Höher der Entschädigung über die gestritten wird.

Grüße,
Stefan
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ja, so habe ich das auch verstanden.

Dass der Kollege sich nicht sicher ist, dass ob hier die hälftige oder die volle Ausgleichszahlung zu beanspruchen ist, ist natürlich bedauerlich.

Heißt aber nicht, dass er die volle Forderung nicht durchsetzen wird. Er kommt schon noch drauf. :)
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.497
8.895
FRA/QKL
Der Flugschein, also die gekaufte Reise ist FRA-SJC. Es ist das Problem von AA, wenn sie dir diese Reise anbieten und dich nicht direkt dort hinbringen können.

OT: Allerdings haben in diesem Forum viele Poster unter Hinzuziehung von Anwälten schon Myriaden von Buchstaben darauf verschwendet zu erklären, dass man ganz bewusst ein Segment FRA-DFW und ein Segment DFW-SJC gekaut habt und das letzte Segment (oder wahlweise erste Segment) einfach verfallen lassen könnte. Ist hier OT, aber die Fragestellung hat mich frappierend an die genau gegensätzliche Argumentation anderer Poster erinnert.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.251
8.700
IAH & HAM
Ganz ehrlich, ich würde die 300 Euro nehmen und mich freuen. Will jemand wirklich wegen 300 weiterer Euro einen Rechtsstreit anfangen?
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
4
BER
Ganz ehrlich, ich würde die 300 Euro nehmen und mich freuen. Will jemand wirklich wegen 300 weiterer Euro einen Rechtsstreit anfangen?
Warum denn nicht? Minimaler Aufwand bei klarem Ertrag und eindeutiger Rechtslage. Ich habe 4U dieses Jahr auch schon erfolgreich verklagt, da ging es aber "nur" um 250 Euro. Warum sollte ich die liegen lassen, wenn die Fluggesellschaft mich stehen lässt?
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.251
8.700
IAH & HAM
Warum denn nicht? Minimaler Aufwand bei klarem Ertrag und eindeutiger Rechtslage. Ich habe 4U dieses Jahr auch schon erfolgreich verklagt, da ging es aber "nur" um 250 Euro. Warum sollte ich die liegen lassen, wenn die Fluggesellschaft mich stehen lässt?

Mir wäre meine Zeit zu schade wegen 300 Euro eine Klage zu führen. Auch wenn der Aufwand minimal ist, insgesamt wird es bestimmt ein paar Stunden in Anspruch nehmen.... Also vermutlich ein relativ geringer Stundenlohn........Jedem wie er will, aber ich würde die 300 Euro nehmen und mich interessanteren Dingen widmen.....
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.361
BRU
Ich denke, vielen geht es auch ums Prinzip. Das Verhalten der Airlines ist einfach nicht in Ordnung. Gibt wahrscheinlich wenig Bereiche, wo Unternehmen dermaßen systematisch versuchen, Kunden mit berechtigten Ansprüchen abzuwimmeln.

Wobei ich mich bis jetzt eigentlich auch immer mit dem ersten Angebot (Gutschein über einen geringeren Betrag als eigentlich fällig o.ä.) zufrieden gegeben habe. U.a. allerdings auch deswegen, weil abgesehen von der Verspätung / dem verpassten Anschluss das Service der Airline gestimmt hat (effiziente Umbuchung, Hotelunterbringung usw.). Sollte die Airline mich da noch mit weiteren Dingen verärgern, wie miserables Service, Querstellen bei Umbuchung auf andere Airlines usw., würde meine Bereitschaft, auf mein Recht zu bestehen, deutlich steigen…
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
4
BER
Anonyma hat da einen guten Punkt. Ich habe geklagt, weil Germanwings mir schriftlich zugesichert hat, 250 Euro nach EU-Verordnung zu zahlen. Leider hat Germanwings dann die Zahlung vergessen und toter Mann gespielt. Die Klage war schon allein deshalb nötig, weil ich mich nicht für dumm verkaufen lassen will.
 

B773ER

Erfahrenes Mitglied
19.11.2014
1.127
1.703
DRS
Antrag auf Entschädigung von 600€ nach EG 261/2004 ist bei American Airlines eingereicht.
American Airlines gibt Eigenverschulden zu, will mir aber lediglich 300€ Entschädigung zahlen, da nach ihrer Interpretation Dallas mein Endziel im Sinne EG 261/2004 darstellt und ich dort nur ca. 3 Stunden und 40 Minute Verspätung gehabt haben soll.

Ich mag auf dem Schlauch stehen, aber berechtigen die 3:40h Verspätung auf dem Leg FRA-DFW nicht alleine schon zu einer Entschädigung i.H.v. 600 Euro? Wäre meiner Meinung nach also völlig unerheblich, was hier als Endziel angesehen wird.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nein, erst ab 4 Stunden.

Genau. Der EuGH hat entschieden, dass die Ausgleichszahlung ab einem Zeitverlust von drei Stunden auch bei Verspätungen zu leisten sind. Und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass Fluggesellschaften wie bei der Annullierung die Möglichkeit der Halbierung haben.

Auswirkungen hat das nur auf der Fernstrecke. Und eben in dem Zeitraum drei bis vier Stunden.
 
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