Frage zum Schadenersatz bei mangelnder Ersatzbeförderung

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sobinichhalt

Neues Mitglied
13.06.2013
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Hallo liebe Gemeinde,

eine Bekannte wollte vor kurzem von DEN über EWR nach MAD.
Der UA-Flug von DEN nach EWR hatte eine Stunde Verspätung, so dass der Anschluss (ebenfalls UA-Flug mit dem selben Ticket) nicht erreicht wurde.

Sie wurde deshalb in einen UA-Flieger nach LHR gesetzt mit dem Hinweis, dass man dort Anschluss nach MAD habe. Der Flieger hatte wegen Technical 6 Stunden Verspätung. In LHR angekommen wurde sie auf einem BA464 nach MAD gebucht, aber nicht geboardet, weil irgendwas mit dem Ticketing falsch lief. Sie konnte dann erst mit BA522 mitkommen.

Insgesamt bedeutete dies 1,5 Tage Verspätung und verlorenes (und bis jetzt noch nicht wiedergefundenes) Gepäck.

Ich habe das mal bei Flightright eingegeben. Ergbnis: Wahrscheinlich kein Anspruch. Nachdem ich eine E-Mail hingeschrieben habe und nochmals nachgefragt habe, kam eine Standard-Antwort und es wurde in keinster Weise auf den Sachverhalt eingegangen.

Deshalb meine Frage an Euch Profis: Wie seht ihr das??

Danke und schönen Gruß

Sobinichhalt :)
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
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Ich habe das mal bei Flightright eingegeben. Ergbnis: Wahrscheinlich kein Anspruch. Nachdem ich eine E-Mail hingeschrieben habe und nochmals nachgefragt habe, kam eine Standard-Antwort und es wurde in keinster Weise auf den Sachverhalt eingegangen.

Deshalb meine Frage an Euch Profis: Wie seht ihr das??
Zumindest kein Anspruch auf EU-Kompensation, da die Flugverspätung nicht durch eine EU-Fluglinie bedingt ist, noch der Flug von Europa abging.

Ich würde es mal bei der United Customer ("we do not") care probieren. Da gibt's eventuell ein paar Meilen oder ein Fluggutschein als Trost. Mehr eher nicht.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
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klausschlesinger.de.tl
Ich habe das mal bei Flightright eingegeben. Ergbnis: Wahrscheinlich kein Anspruch. Nachdem ich eine E-Mail hingeschrieben habe und nochmals nachgefragt habe, kam eine Standard-Antwort und es wurde in keinster Weise auf den Sachverhalt eingegangen.
'Flightright' ist ein Prozeßkostenfinanzierer für Prozesse gegen Airlines nach der 'Europ. Fluggastrechteverordnung', der VO (EG) 261/2004. Sie verdienen prozentual mit. Wenn sie ein mögliches Geschäft ablehnen, dann sehen sie keine Aussicht auf Erfolg und ich würde mich deren Meinung anschliessen!!!

Zumindest kein Anspruch auf EU-Kompensation, da die Flugverspätung nicht durch eine EU-Fluglinie bedingt ist, noch der Flug von Europa abging.
Richtig. Im Gegensatz zu einer dem Passagier hier nicht zustehenden entfernungs- und verspätungsabhängigen Ausgleichszahlung gem. der VO (EG) 261/2004 hat der Passagier hier einen Anspruch auf seinen konkret bezifferbaren Verspätungsschaden gem. Art. 19 ff. des Montrealer Übereinkommens. Bsp.: Verdienstausfall wegen verspäteter Arbeitsaufnahme, Kosten für nicht mehr stornierbare Anschlußbahnfahrten oder nicht mehr stornierbare Hotelaufenthalte, welche verspätungsbedingt nicht genutzt werden können. ('Flightright' setzt keine Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen durch.)