flugladen.de - Adresse/Gesellschafter für Mahnbescheid?

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happy1

Reguläres Mitglied
16.11.2013
89
0
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Hallo zusammen,

ich habe Anfang Juli über flugladen.de einen Flug - keinen Error Fare (!) - gebucht.
E-Ticket nie bekommen, erst auf Nachfrage wollte man plötzlich 100% Zuzahlung zum ursprünglich gebuchten Flug.
Das habe ich abgelehnt und Erstattung gefordert, was mir zugesichert wurde.

Leider ist seitdem nichts passiert und flugladen.de antwortet nicht mehr auf E-Mails.
Die lbb weigert sich, mir den Betrag zurückzuerstatten.

Da ich wenig Ahnung mit online-mahnantrag habe, hoffe ich, dass mir einer die genauen Daten des Antragsgegners nennen kann.
Adresse und Gesellschaft sind für mich laut Website

Flugladen GmbH
Komturstraße 18A
12099 Berlin


Jedoch fehlen mir die Daten zum gesetzlichen Vertreter. Weiß jemand Bescheid oder hat noch irgend jemand eine Idee, was man tun könnte?

Vielen Herzlichen Dank!

 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Schon mal jemals darüber nachgedacht, dass jede Website ein Impressum haben muss (y)?

Und da liest man:

Dieser Service wird betrieben von:

Travix Nederland B.V.
Piet Heinkade 55
1019 GM AMSTERDAM, Niederlande

Handelsregister-Nummer (Gesellschaftsregister Niederlande): 20042808
UstID-Nummer: NL 0059.31.022.B.01
CEO: John Mangelaars
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.785
19
In Deutschland wirst du den Mahnbescheid nicht los, der muss zu Travix in die Niederlande. Mit denen hast du einen Vertrag geschlossen (die oben bereits genannten Daten stehen auch immer in den Buchungsbestätigungs-PDF von Flugladen).
 

happy1

Reguläres Mitglied
16.11.2013
89
0
Oh o.k... ich dachte, die Flugladen GmbH wäre die richtige Gesellschaft, bei der ich gebucht habe.
Weißt du, welches Gericht dann zuständig ist?
Der Flug ging ab Berlin Tegel.
Danke
 

happy1

Reguläres Mitglied
16.11.2013
89
0
Sorry für die Nachfrage noch einmal.
Dort steht:
Das Amtsgericht Wedding ist grundsätzlich nur zuständig, wenn der Antragsgegner einen Sitz/Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Für Antragsgegner mit einem Sitz/Wohnsitz im Ausland ist dieses Gericht nur zuständig, wenn die gerichtliche Zuständigkeit mit einem der Codes 02 bis 13 bzw. 14 nebst entsprechender Erläuterung begründet werden kann und der Antragsgegner kein Verbraucher ist.

Daraus lese ich, zuständig wenn Gegner Sitz in D -> nicht der Fall
Zuständig wenn Gegner Sitz im Ausland -> 02-13:
01 Wohnsitz des Antragsgegners oder eines Antragsgegners -> nein, da es ja kein Wohnsitz ist, sondern Sitz der Gesellschaft ?
02 Erfüllungsort -> wäre doch Berlin, da Abflug in TXL ?
03 Ort des schädigenden Ereignisses -> Der Schaden ist ja bei mir in DE?
04 Wenn es sich um Streitigkeiten aus dem Betrieb einer
Zweigniederlassung, einer Agentur oder einer sonstigen
Niederlassung handelt, Ort, an dem sich diese befindet -> nein, da es der Hauptsitz ist ?
05 Ort, an dem der Trust seinen Sitz hat -> ist ja kein Trust
06 Wenn es sich um eine Streitigkeit wegen der Zahlung
von Berge- und Hilfslohn handelt, der für Bergungs- und
Hilfeleistungsarbeiten gefordert wird, die zugunsten einer
Ladung oder einer Frachtforderung erbracht worden sind,
der Ort des Gerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich diese
Ladung oder die entsprechende Frachtforderung mit Arrest
belegt worden ist oder mit Arrest hätte belegt werden können -> nein
07 In Versicherungssachen Wohnsitz des Versicherungsnehmers,
des Versicherten oder des Begünstigten -> nein
08 Wohnsitz des Verbrauchers -> nein
09 Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichtet -> nein
10 Ort der Niederlassung, die den Arbeitnehmer eingestellt hat -> nein
11 Ort, an dem die unbewegliche Sache belegen ist -> nein
12 Gerichtsstandsvereinbarung -> nein ?
13 Wohnsitz des Unterhaltsgläubigers -> nein
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.613
1.777
grounded
Kannst du nicht per Facebook/Twitter etc. mal nachbohren bzgl. deiner Erstattung? Bringt häufig etwas.
 
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F

feb

Guest
Mit dem hier bekannten Flugrechtler umsteiger hatte ich kürzlich einen freundschaftlichen Disput wegen der Frage, ob ein deutscher Antragsteller einen Mahnbescheid gegen AB zustande bekommt oder nicht. Ich war da sehr skeptisch.

Der hier in diesem Thread besprochene Fall sagt mir: Ab zum Fachmann.

Diese Empfehlung gilt natürlich nicht für das Universalgenie, das die Komplettwartung an seinem Porsche in der eigenen Garage und auch die Bilddarmoperation an seiner Tochter eigenhändig auf dem Küchentisch erledigt.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Nach nunmehr wohl ca. 3 Wochen Bearbeitungszeit über einen Mahnbescheid nachzudenken, finde ich schon etwas kurios.

Da würde ich zunächst mal empfehlen ein Fax oder Briefpost/Einschreiben zu senden und dann nach 3 MONATEN ist es immer noch früh genug, über einen Mahnbescheid zu philosophieren.