Schlechtes Wetter - Fluggastrechte in Asien

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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Liebes Forum,

folgendes ist passiert:

Flug KOS-SGN-KUL mit VN (KOS-SGN Codeshare mit K6)
Hotel KUL-Airport
nächster Tag Flug KUL-ZRH mit WY (separates Ticket)

In KOS regnete es heftig. Der Flug verspätete sich wegen des schlechten Wetters (gemäss K6) um 160 Minuten. Dadurch verpasste ich den Anschlussflug in SGN. Da dies der letzte Flug an diesem Tag von VN nach KUL gewesen ist, hätte ich den Anschlussflug in KUL verpasst.
- Hotel war bereits bezahlt.
- Hohe Umbuchungskosten bei WY

In KOS konnten die Damen von K6 nicht viel machen ausser VN anzurufen. Eine gewisse Hartnäckigkeit war nötig, so erfuhr ich, dass ich in SGN in ein Hotel muss und erst am nächsten Tag weiterfliegen konnte. Hätte ich toll gefunden, da war aber das Problem der Kosten und ich hatte kein Internet um mich zu informieren. Flughafenhotel leistete ich mir für 175 Franken - nicht erstattungsfähig, Umbuchung WY rechnete ich mit 250-450 Franken (bei WY muss man neben Umbuchungskosten noch Tarifdifferenz bezahlen und einen Tag vorher werden die billigen wohl weg sein.

In SGN war genau eine Person für die vielen Problemfälle zuständig. Die anderen Personen von VN meinten jeweils recht schroff und mit grimmigen Gesichtsausdruck, dass ich mich an den Master wenden soll. Ich fühlte mich zeitlich unter Druck, denn ich wollte unbedingt noch heute nach KUL und sah auf dem Monitor einen Flug in 2 h. Ich glaubte, dass es die billigste Lösung ist, ein Ticket SGN-KUL zu kaufen. (Ich hatte kein Internet)

- Problem: kein Vietnamvisa, daher kann ich ohne VN den Transitbereich nicht verlassen.

Als ich endlich an der Reihe war, muss ich sagen, dass der Master (eine Frau) unglaublich kompetent gewesen ist, einen supertollen Job machte und auch die Mitarbeiterinnen von VN wurden plötzlich sehr nett und hilfsbereit und lächelten sogar!

Sie klärte sämtliche Möglichkeiten ab, informierte mich, kaufte mir auf meinen Wunsch ein Air Asia Ticket für 140 US (Flug Malaysia Airlines war 550 Dollar), checkte mich ein und brachte mir den Boardingpass. (Riesenübung -das Geld wechselte sie auch für mich - ich konnte ja mangels Visum nicht hinaus). So erreichte ich KUL morgens um 2 Uhr. Etwas schade, so spät im Hotel, aber wer will da meckern. ( interessant ist übrigens, dass die nette Frau am Check In von WY in KUL meine ganze Geschichte kannte - die Daten reisen da also mit) - (Trinkgeld lehnte die Masterin übrigens vehement ab)

Aufgrund des tollen Service schreibe ich statt eine Forderungsliste ein Dankesschreiben. Ich kam ja ganz günstig weg. Ich bin glücklich und dankbar und freue mich, dass es so tolle Erlebnisse gibt. Es würde mich aber interessieren, welche Rechte ich in Asien in diesem Fall gehabt hätte resp. wie das in der Praxis gehandhabt wird.

A) gibt es in Asien für Verspätungen ebenfalls Kompensationszahlungen?
B) Angenommen, ich hätte in SGN übernachtet. Hätte ich die nicht erstattbare Hotelrechnung und die Umbuchung von VN erstatten lassen können?
C) Ich habe einen Flug von VN nicht benützt und auch kein von VN angebotenes Hotel in SGN benützt. Hätte man das irgendwie in Rechnung stellen können, z.B. einen Deal, dass VN den Air Asia Flugpreis übernimmt?
D) Angenommen, ich hätte in SGN übernachtet und in KUL WY verpasst. Hätte WY aufgrund meiner Geschickte die Umbuchungsgebühr erlassen? (Die Frau am Check-In meinte nur, dass ich mir so ein grosses Problem erspart hätte)

Was meint ihr? (Schonmal herzlichen Dank)
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Du hast es schon gut zusammengefasst: Riesenglueck und excellenter Service.
Fuers Wetter kann niemand was.
 

SwissAussie

Aktives Mitglied
05.03.2014
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ZRH
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Ich denke auch, dass diese Geschichte glimpflich für dich ausgegangen ist.

Eine Rückerstattung von zusätzlichen Aufwänden oder nicht in Anspruch genommene Leistungen würde ich nicht erwarten.

Und übrigens glaube ich, dass es für Schweizer das VOA gegeben hätte. Oder täusche ich mich da?
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.259
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Ich denke auch, dass diese Geschichte glimpflich für dich ausgegangen ist.

Eine Rückerstattung von zusätzlichen Aufwänden oder nicht in Anspruch genommene Leistungen würde ich nicht erwarten.

Und übrigens glaube ich, dass es für Schweizer das VOA gegeben hätte. Oder täusche ich mich da?


Das weiss ich gar nicht. Gemäss VN kann man bei einem Aufenthalt im Transit bis zu 24 Std ohne Visum nach Vietnam einreisen. Dazu hätte ich aber zuerst die Bestätigung von VN gebraucht.

Also sehe ich das richtig, dass ich keinerlei Ansprüche gehabt hätte/habe? uiuiui, da kam ich ja wirklich gut weg.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Ob Du Ansprueche gehabt haettest weiss ich nicht. Dazu kenne ich die Gesetze in Suedostasien nicht.
Diese eventuellen Ansprueche dann auch durchzusetzen - speziell als Auslaender, halte ich fuer einen Kampf gegen Windmuehlen.