ANZEIGE
Hallo zusammen!
Folgender Fall hat sich bei Bekannten von mir (4 Personen) zugetragen:
Eine Reise von Düsseldorf via Abu Dhabi und Melbourne nach Darwin / Australien mit Ethiad und Virgin Australia, alles auf EINEM Etihad-Ticket!
Aufgrund einer massiven Verspätung des Fluges EY460 (AUH - MEL) am 11.07.2016 verpassten sie den Anschlusflug mit VA1465 in Melbourne und mussten in einem Flughafenhotel in MEL übernachten, Kosten hierfür übernahm EY. In einem Schreiben des EY-Bodenpersonals vom Flughafen Melbourne wird als Grund für die Verspätung "Operational Requirements" gennant, für meine Bekannte sah es in Abu Dhabi eher so aus, als ob es massive technische Probleme am Flugzeug gab und sie aufgrund des Gatechange auch ein neues Flugzeug zugewiesen bekommen haben, wodurch der Fehler dieser Verspätung selbstverschuldet ist und daher keine "außergewöhnlichen Umstände" zählen.
Fakt ist, dass das Endziel Darwin erst mit 12 Stunden und 5 Minuten Verspätung erreicht wurde (nach einer Übernachtung in MEL und Umbuchung auf Qantas am nächsten Morgen).
Jetzt meine Frage: Die Strecke AUH - MEL fällt ja nicht unter EU-Recht, allerdings war der Beginn der Reise in Deutschland und alle Flüge sind auf EINEM Ticket gebucht (erst EY024, dann EY460 und dann VA1465). Haben meine Bekannte nun Anrecht auf eine Entschädigung gemäß EU 261/2004 oder nicht? Interessanterweise lehnten bereits "Wir kaufen Deinen Flug" und Flightright die Übernahme des Falles ab...
Danke für Eure Hilfe!
Folgender Fall hat sich bei Bekannten von mir (4 Personen) zugetragen:
Eine Reise von Düsseldorf via Abu Dhabi und Melbourne nach Darwin / Australien mit Ethiad und Virgin Australia, alles auf EINEM Etihad-Ticket!
Aufgrund einer massiven Verspätung des Fluges EY460 (AUH - MEL) am 11.07.2016 verpassten sie den Anschlusflug mit VA1465 in Melbourne und mussten in einem Flughafenhotel in MEL übernachten, Kosten hierfür übernahm EY. In einem Schreiben des EY-Bodenpersonals vom Flughafen Melbourne wird als Grund für die Verspätung "Operational Requirements" gennant, für meine Bekannte sah es in Abu Dhabi eher so aus, als ob es massive technische Probleme am Flugzeug gab und sie aufgrund des Gatechange auch ein neues Flugzeug zugewiesen bekommen haben, wodurch der Fehler dieser Verspätung selbstverschuldet ist und daher keine "außergewöhnlichen Umstände" zählen.
Fakt ist, dass das Endziel Darwin erst mit 12 Stunden und 5 Minuten Verspätung erreicht wurde (nach einer Übernachtung in MEL und Umbuchung auf Qantas am nächsten Morgen).
Jetzt meine Frage: Die Strecke AUH - MEL fällt ja nicht unter EU-Recht, allerdings war der Beginn der Reise in Deutschland und alle Flüge sind auf EINEM Ticket gebucht (erst EY024, dann EY460 und dann VA1465). Haben meine Bekannte nun Anrecht auf eine Entschädigung gemäß EU 261/2004 oder nicht? Interessanterweise lehnten bereits "Wir kaufen Deinen Flug" und Flightright die Übernahme des Falles ab...
Danke für Eure Hilfe!