Etihad-Ticket mit 3 Legs - Verspätung - Entschädigung?

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Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
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Duisburg
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Hallo zusammen!

Folgender Fall hat sich bei Bekannten von mir (4 Personen) zugetragen:

Eine Reise von Düsseldorf via Abu Dhabi und Melbourne nach Darwin / Australien mit Ethiad und Virgin Australia, alles auf EINEM Etihad-Ticket!

Aufgrund einer massiven Verspätung des Fluges EY460 (AUH - MEL) am 11.07.2016 verpassten sie den Anschlusflug mit VA1465 in Melbourne und mussten in einem Flughafenhotel in MEL übernachten, Kosten hierfür übernahm EY. In einem Schreiben des EY-Bodenpersonals vom Flughafen Melbourne wird als Grund für die Verspätung "Operational Requirements" gennant, für meine Bekannte sah es in Abu Dhabi eher so aus, als ob es massive technische Probleme am Flugzeug gab und sie aufgrund des Gatechange auch ein neues Flugzeug zugewiesen bekommen haben, wodurch der Fehler dieser Verspätung selbstverschuldet ist und daher keine "außergewöhnlichen Umstände" zählen.

Fakt ist, dass das Endziel Darwin erst mit 12 Stunden und 5 Minuten Verspätung erreicht wurde (nach einer Übernachtung in MEL und Umbuchung auf Qantas am nächsten Morgen).

Jetzt meine Frage: Die Strecke AUH - MEL fällt ja nicht unter EU-Recht, allerdings war der Beginn der Reise in Deutschland und alle Flüge sind auf EINEM Ticket gebucht (erst EY024, dann EY460 und dann VA1465). Haben meine Bekannte nun Anrecht auf eine Entschädigung gemäß EU 261/2004 oder nicht? Interessanterweise lehnten bereits "Wir kaufen Deinen Flug" und Flightright die Übernahme des Falles ab...

Danke für Eure Hilfe!
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
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1.779
grounded
Wenn EY24 in Deutschland gestartet ist (habe jetzt nicht nachgesehen), dann fällt das unter die EU 261/2004 und da EY bereits bestätigt hat, dass es keine höhere Gewalt war, sollte der Fall eigentlich klar sein.

Flightright etc. macht nur irgendwelche Fließbandprozesse, ist normal dass die mal was ablehnen. Würde hier auch nicht über diese Dienstleister gehen, denn dann bekommst du nicht die volle Entschädigung. Ist die Rechtslage klar, dann Geld mit angemessener Frist einfordern und zwar so, dass du nachweisen kannst diese Forderung übermittelt zu haben (Einschreiben etc.) und nach Ablauf der Frist oder Verweigerung der Zahlung einfach an deinen Anwalt abgeben (oder irgendeinen Anwalt hier im Forum, soll welche geben).
 
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Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
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Duisburg
Genau wie jetzt mfkne und Hopper sehen das auch viele meiner Bekannte. Die einen sagen, es ist EIN Ticket, das in der EU (Deutschland) begonnen hat (EY 024 ab DUS), die anderen sagen, dass der relevante Flug außerhalb der EU gestartet ist (EY460 AUH - MEL). Gibt es irgendwo ein Urteil, welches belegt, dass bei einem Ticket auch nicht EU-Legs entschädigungsrelevant sind?!
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Gibt es irgendwo ein Urteil, welches belegt, dass bei einem Ticket auch nicht EU-Legs entschädigungsrelevant sind?!

Das in der EU startende Leg ist nur relevant, wenn durch dieses Leg eine Folgeverspaetung ausserhalb der EU eingetreten ist, z.B. bei der Entfernung fuer die Kompensationsberechnung. Nach Deiner Schilderung war die Ankunft in AUH puenktlich, also greift die EU Verordnung hier nicht. Es ist unerhheblich, ob die Fluege als ein Ticket oder unter einer PNR gebucht sind.
 
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Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
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Duisburg
Danke für die Erklärung! Dann wird es wohl so sein. Haben jetzt freundlich bei EY angefragt, vielleicht bieten Sie ja einen Fluggutschein oder so für die entstandene Verspätung?!