Dashcam im Auto - wo sollte man aufpassen

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Puehone

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
485
106
NUE
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Hallo zusammen,

ich habe gestern mal ein Dashcam die schon länger im Schrank rumgelegem ist im Auto installiert.
Am Freitag geht es für uns nach Frankreich. Zufällig ist mir ein Artikel im Internet vor Füße gefallen wo es auch im die Grauzone deren Nutzung geht.

Was ich bisher rausfinden konnte: Keine Probleme gibt es in Frankreich, Italien und Deutschland.

In Österreich findet man immer wieder es sei nur mit Genehmigung erlaubt, andere schreiben es sei wenn man nur private Aufnahmen erlaubt.
Ebenfalls wird auch von der Schweiz immer berichtet das davon abgeraten wird.

Vielleicht hat sich der eine oder andere hier ein wenig mehr damit befasst und kann hier ein wenig Licht ins Dunkle bringen.

Schönen Nachmittag!
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.420
5.419
LEJ
Wichtig ist, dass die Kamera nicht fortlaufend filmt, sondern sich erst mit einem „Ereignis“ bspw. einer Vollbremsung einschaltet.

Das würde ja gar keinen Sinn ergeben. Wichtig ist wohl, dass die Kamera nicht fortlaufend aufzeichnet, also die Aufnahmen immer wieder überschreibt (nach wenigen Minuten). Sofern man in einen Unfall verwickelt ist, gilt es also, die Dashcam schnell auszuschalten, damit das Videomaterial nicht überschrieben wird.
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.502
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www.red-travels.com
Das würde ja gar keinen Sinn ergeben. Wichtig ist wohl, dass die Kamera nicht fortlaufend aufzeichnet, also die Aufnahmen immer wieder überschreibt (nach wenigen Minuten). Sofern man in einen Unfall verwickelt ist, gilt es also, die Dashcam schnell auszuschalten, damit das Videomaterial nicht überschrieben wird.

Im Bußgeldkataloglink heißt es sogar „dürfen nicht permanent eingeschaltet sein.“
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Dashcams verstossen in DE gegen die DSGVO

[COLOR=rgba(0, 0, 0, 0.9)]Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist. [/COLOR]

[COLOR=rgba(0, 0, 0, 0.9)]Das gilt auch für den Fall, dass ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei angezeigt und mit Videomitschnitten belegt werden soll. [/COLOR]

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
 
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roffe8

Erfahrenes Mitglied
14.01.2017
544
154
LHR
Sonst eskaliert der tagtägliche Rechthabereikrieg auf unseren Strassen in einer neuen Ebene.
So wie ja auch im Rest von Europa wo Dashcams z.T. erlaubt und sogar weit verbreitet sind, da herrscht jetzt förmlich Krieg auf den Strassen wegen der Kameras! /s :doh:

Aber der deutsche Datenschutzwahn kennt eben keine Grenzen...
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Sind dir die vielen Konjunktive diesbezüglich nicht aufgefallen?

Hast du den Artikel ganz gelesen?


[COLOR=rgba(0, 0, 0, 0.9)]Dem hat sich das VG Ansbach in seinem Urteil vom 12.8.2014 (Az: AN 4 K 13.01634) inhaltlich angeschlossen[/COLOR]

Die Entscheidungen des VG Ansbach und des AG München stärken das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Beide Gerichte halten Dashcams in Deutschland für rechtlich unzulässig und beurteilen deren dauerhaften Einsatz als Verstoß gegen § 6b BDSG.
Die Abwägung zwischen den Interessen an der Herstellung der Aufzeichnungen zu Beweiszwecken und den Interessen der Personen, die ohne ihr Wissen gefilmt werden, falle zugunsten der abgebildeten Personen aus. Die Aufnahmen stellten einen erheblichen Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.
https://www.cmshs-bloggt.de/tmc/dat...it-der-verwendung-von-dashcams-in-fahrzeugen/
 

br403

Erfahrenes Mitglied
28.11.2016
1.712
635
MUC
Aber auch:

Entscheidung des BGH

Die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht ist in Deutschland umstritten und nur in engen Grenzen erlaubt. Der BGH bejaht die Verwertbarkeit einer Aufzeichnung als Beweismittel vor Gericht.
BGH vom 15.5.2018: Dashcam-Aufzeichnungen verwertbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15.05.2018, Az.VI ZR 233/17, dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar. Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.
Begründet wurde die Verwertbarkeit u.a. damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen.

Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, da dieses durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt wird und die Datenschutzgesetze selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken. Ein Beweisverwertungsverbot sah der BGH auch nicht deshalb, weil die Aufzeichnung im Streitfall permanent erfolgte. Das Gericht weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass jedenfalls eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich ist und daher gegen den Datenschutz verstößt.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.073
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Dahoam
Können wir wieder zur ursprünglichen Frage zurückkehren? Wie verhält es sich mit den Dashcams außerhalb von Deutschland und den Ländern die aufgezähl wurden?

Was sind die Erfahrungen unserer österreichischen Nachbarn?

Ich bin jedenfalls für Dashcams und habe auch eine im Auto. Für Unfallaufklärung und um seine Unschuld zu beweisen absolut sinnvoll und richtig.
 
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N

no_way_codeshares

Guest
Für Unfallaufklärung und um seine Unschuld zu beweisen absolut sinnvoll und richtig.

Ich bin konsequent bei 80km/h Vorgabe 80km/h gefahren. Dass ich für mich alleine entscheide, dass 100km/h auch gerechtfertigt wären, sieht keiner im Video.
Dass mein Hintermann mir zu nahe gekommen ist, sieht man im Video.
Dass die beiden Spuren rechts von mir komplett frei waren sieht man nicht im Video.
Dass ich entschieden habe, wieviel Geschwindigkeitsübertretung legitim ist, auch für meinen Hintermann, sieht man nicht im Video.
Dass ich mich nur noch auf das Einbremsen des Rechtsübertreters und aktivieren der Kamera konzentriert war und nicht auf den Verkehr, sieht man nicht im Video.

OK, diese Kameras sind nach vorne ausgerichtet, aber da geht das Spiel ebenso und hilft keinem von uns weiter.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.744
409
Bei mir läuft die Dashcam seit mehr als 7 Jahren ununterbrochen. In Deutschland, der Schweiz, in Österreich, in Russland und vielen anderen europäischen Ländern.
Bisher musste ich einmal – im Jahre 2013 – eine Sequenz eines unverschuldeten Unfalls meinem Rechtsanwalt übergeben. Es hat ihm die Kommunikation mit der gegenerischen Versicherung ungemein erleichtert. Das Video hat er seinen Kollegen gezeigt, als ich noch bei ihm im Zimmer saß.
Geschrieben hat er der gegenischen Versicherung, als ob er selbst hinter dem Lenkrad gesessen wäre. Das Video blieb natürlich in der Kanzlei.

Ansonsten habe ich einige Male Videoabschnitte genauer angeschaut, als ich fast Unfälle verursacht hätte (zwei- oder dreimal seit dem Einbau).

Meine Eltern haben der Polizei einmal ein Kennzeichen gemeldet, als ein Autofahrer gegen ein Fahrrad fuhr und der Radfahrer fast stürzte. Der Autofahrer stieg zwar aus und redete mit dem Radfahrer, fuhr dann aber sofort weiter. Wir haben nie mehr etwas davon gehört.

Meine Schwester hat mit dem Park-Modus gefilmt, wie nachts der Spiegel des Nachbars Auto von einem Fahrzeug abrasiert wurde. Der Fahrer hatte offensichtlich zu viel getrunken, wohnte in einer Parallelstraße und war außerdem ein guter Bekannter ihres Nachbars. Wie das ausgegangen ist und ob die Freundschaft weiterhin besteht, ist nicht bekannt...

Vor drei Monaten haben wir den Zusammenstoß mit einem Fuchs genauer angeschaut, als meine Tochter mit dem Auto unterwegs war. Ein Screenshot mit Datum und genauer Uhrzeit habe wir der Schadensanzeige für die Teilkaskoversicherung beigefügt.

Ferner bekam ein Parknachbar auf dem Firmenparkplatz von mir Post unter den Scheibenwischer, als er ohne Grund meinen linken Außenspiegel umklappte. Vermutlich war es ihm zu eng gewesen.
Mein Schreiben lag einige Tage im Auto, dann entdeckte ich das Auto des bösen Parknachbars wieder.
Wegen solcher Autofahrer parke ich mein Auto immer Rückwärts ein.

Als Zeuge würde mir das Video helfen, meine Wahrnehmungen gut zu bekunden, als Beteiligter (hoffentlich nie als Beschuldigter) eines Unfalls erleichtert es dem Anwalt die Arbeit. Videos werde ich nie an die Polizei oder eine Versicherung herausgeben. Ich würde die Speicherkarte sofort herausnehmen, sollte es die Situation erfordern und sie in den Geldbeutel, Hosen- oder Jackentasche stecken. Eine leere Ersatzkarte liegt immer im Auto.
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.346
314
Ferner bekam ein Parknachbar auf dem Firmenparkplatz von mir Post unter den Scheibenwischer, als er ohne Grund meinen linken Außenspiegel umklappte. Vermutlich war es ihm zu eng gewesen.
Mein Schreiben lag einige Tage im Auto, dann entdeckte ich das Auto des bösen Parknachbars wieder.
Wegen solcher Autofahrer parke ich mein Auto immer Rückwärts ein.
Das war sehr böse vom Parkplatznachbar, den vorgesehenen Mechanismus des Spiegels zum Umklappen zu nutzen. Aber immerhin verstehe ich jetzt, warum es Tendenzen gibt den Einsatz von Dashcams einzuschränken bzw. zu untersagen.

Zum Thema: eine Übersicht https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
 

br403

Erfahrenes Mitglied
28.11.2016
1.712
635
MUC
In neueren BMWs gibt es den Drive Recorder. Dabei werden die vorhandenen Kameras verwendet. Es wird immer nur 80 Sekunden aufgezeichnet, rollierend gelöscht. Wenn es einen Unfall gibt oder man selbst einen Knopf drückt wird es gespeichert. Das funktioniert Länderübergreifend. Niemand sieht was von aussen. Sehr gute Lösung wie ich finde.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.446
FRA
Wofür soll denn eine solche Aufzeichnung gut sein?

Ich kann also gemütlich auf einer dreispurigen Autobahn ganz links mit 85 km/h fahren, wenn ein Bösewicht von hinten drängelt, muss ich plötzlich leicht abbremsen, weil ich vermute, dass ein Kleeblatt auf die Fahrbahn fliegt und irgendwann überholt der Verkehrsrowdy mich auf der rechten Seite, setzt sich vor mich und bremst mich aus. Mit dem Video gehe ich dann zur nächsten Polizeiwache, zum Arzt (Schock wegen der abrupten Bremsung, Arbeitsunfähig etc.).

Na Mahlzeit.
 
N

no_way_codeshares

Guest
In neueren BMWs gibt es den Drive Recorder. Dabei werden die vorhandenen Kameras verwendet. Es wird immer nur 80 Sekunden aufgezeichnet, rollierend gelöscht. Wenn es einen Unfall gibt oder man selbst einen Knopf drückt wird es gespeichert. Das funktioniert Länderübergreifend. Niemand sieht was von aussen. Sehr gute Lösung wie ich finde.

Dann rat mal, welches Extra ich nicht mitbestellt habe.
 

Daoane

Erfahrenes Mitglied
17.10.2011
1.120
49
MUC
Wofür soll denn eine solche Aufzeichnung gut sein?

Ich kann also gemütlich auf einer dreispurigen Autobahn ganz links mit 85 km/h fahren, wenn ein Bösewicht von hinten drängelt, muss ich plötzlich leicht abbremsen, weil ich vermute, dass ein Kleeblatt auf die Fahrbahn fliegt und irgendwann überholt der Verkehrsrowdy mich auf der rechten Seite, setzt sich vor mich und bremst mich aus. Mit dem Video gehe ich dann zur nächsten Polizeiwache, zum Arzt (Schock wegen der abrupten Bremsung, Arbeitsunfähig etc.).

Na Mahlzeit.


Hä? Erscheint es dir realistisch, dass sich Leute eine Dashcam verbauen um dich daran zu hindern, dein Recht des Geschwindigkeitsrausches auszuleben und dabei ihr Leben riskieren? :doh:
 
N

no_way_codeshares

Guest
Das hat mit Geschwindigkeit überhaupt nichts zu tun.

Ich werde mich nicht an dieser erhöhten Eskalationsstufe im Strassenkampf beteiligen, bei denen der Filmende es in der Hand hat zu entscheiden, ob und inwieweit er seine eigenen Regelverstösse preisgibt, aber die Chance gewinnt, Regelverstösse anderer erst zu provozieren und dann festzuhalten, um dann irgendwann mal Recht bekommen zu haben.
Wer sich selbst an alle Regeln im Strassenverkehr hält (und das sind, ganz, ganz wenige und alle anderen entscheiden für sich und alle anderen mit, was sie selbst für legitim halten), kann ja gar nicht in die Situation kommen bedrängt oder behindert zu werden, denn er käme einem Vordermann nie nah genug um behindert zu werden und wäre selbst nie ein Hindernis für alle, da er in den Spiegel blickt und das Rechtsfahrgebot einhält.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
378
VIE
Ich werde mich nicht an dieser erhöhten Eskalationsstufe im Strassenkampf beteiligen, bei denen der Filmende es in der Hand hat zu entscheiden, ob und inwieweit er seine eigenen Regelverstösse preisgibt, aber die Chance gewinnt, Regelverstösse anderer erst zu provozieren und dann festzuhalten, um dann irgendwann mal Recht bekommen zu haben.

Einfach nicht versuchen jemanden vorsätzlich zu verletzen/töten und gut ist es. ;-)

Oder versuchst du jetzt ernsthaft dein geschildertes Verhalten irgendwie zu rechtfertigen?
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.073
8.154
Dahoam
Die Angst davor, dass jetzt Unbeteiligte wild andere mit Dashcamvideos anzeigen machen sobald sie legalisiert sind kann ich verstehen. Man kann sich aber auch an Regeln halten und dann muss man auch keine Angst davor haben.

Mir persönlich ist die Dashcam wichtig um bei einem unverschuldeten Unfall meine Unschuld zu beweisen. Sollte der Verursacher lügen oder abstreiten hat man eindeutige Beweise. Gerade wenn man alleine gefahren ist und der Verursacher vielleicht sogar einen "Zeugen" im Auto hat der ihm seine Version bestätigt (in vielen Fällen passiert alles so schnell, dass ein Zeuge gar nicht wirklich weiß was passiert ist, aber meint dass alles so war wie der Verursacher berichtet) hat man sonst keinerlei Chance die Unschuld zu beweisen. Genau dafür sollte man Dashcams erlauben und auch vor Gericht nutzen. Um als Unbeteiligter reihenweise Leute anzuzeigen für Bagatelldelikte, dafür bin ich nicht.


Ich bin konsequent bei 80km/h Vorgabe 80km/h gefahren. Dass ich für mich alleine entscheide, dass 100km/h auch gerechtfertigt wären, sieht keiner im Video.

Viele Dashcams blenden sowohl GPS-Koordinate, als auch GPS-Geschwindigkeit ein.

OK, diese Kameras sind nach vorne ausgerichtet, aber da geht das Spiel ebenso und hilft keinem von uns weiter.

Viele Dashcams habe auch eine zweite Kamera nach hinten.


Ansonsten habe ich einige Male Videoabschnitte genauer angeschaut, als ich fast Unfälle verursacht hätte (zwei- oder dreimal seit dem Einbau).

Das finde ich auch eine sehr nützliche Sache aus der man lernen kann. Hier kann man selber lernen wo der Fehler passiert ist oder ob man absolut keine Chance gehabt hätte.


Vor drei Monaten haben wir den Zusammenstoß mit einem Fuchs genauer angeschaut, als meine Tochter mit dem Auto unterwegs war. Ein Screenshot mit Datum und genauer Uhrzeit habe wir der Schadensanzeige für die Teilkaskoversicherung beigefügt.

Ich hatte auch eine Kollision mit dem Fuchs und musste mir wegen der Dashcam keine Gedanken machen was ich der Versicherung sage. Ich habe ihnen den Video angeboten, sie haben mir aber auch so geglaubt.
Im nachinein auch interessant wie schnell alles passiert ist. Zudem habe ich da noch einen weiteren Fuchs entdeckt der kurz davor über die Straße ist. Den habe ich vor der Kollision gar nicht wahrgenommen (war in der Nacht).


Als Zeuge würde mir das Video helfen, meine Wahrnehmungen gut zu bekunden, als Beteiligter (hoffentlich nie als Beschuldigter) eines Unfalls erleichtert es dem Anwalt die Arbeit. Videos werde ich nie an die Polizei oder eine Versicherung herausgeben. Ich würde die Speicherkarte sofort herausnehmen, sollte es die Situation erfordern und sie in den Geldbeutel, Hosen- oder Jackentasche stecken. Eine leere Ersatzkarte liegt immer im Auto.

Mache ich genauso. Als mir im Februar jemand an der Ampel hinten reingefahren ist habe ich die Karte mal rausgezogen und in den Geldbeutel gelegt. Eine leere Karte muss ich nicht reinschieben, ich muss mich für eine Dashcam die ohne Karte und damit nicht einsatzbereit ist in keiner Weise rechtfertigen. Der Anwalt soll am Ende entscheiden ob die Dashcam-Aufzeichnung genutzt werden soll.

War jedenfalls auf dem Video interessant zu sehen wie ich nach der Kollision nochmal angeschoben wurde und nur wenige Zentimeter von der Stoßstange des Vordermanns noch den Impuls abfangen konnte. Auch dachte ich direkt nach dem Unfall, dass ich noch nicht ganz gestanden habe und die Ampel gerade auf rot gegangen ist und die mich deshalb von hinten gerammt hat. Aber im Video war eindeutig, dass die Ampel schon etwas länger rot war und ich gestanden habe. Soviel zu Zeugenaussagen, wenn man selber nicht einmal weiß wie es wirklich war...