Ipad und Zoll

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madame

Neues Mitglied
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Hallo, ich hätte folgende Frage, vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen. Ich habe von einem Freund, der nach Thailand ausgewandert ist, bei seinem Deutschland-Aufenthalt einen Ipad abgekauft. Er hat diesen in Thailand erworben, wollte sich aber das neue Modell kaufen.
Nun möchte ich ebenfalls nach Thailand in Urlaub und dorthin natürlich auch meinen Ipad mitnehmen. Kann ich jetzt (theoretisch) bei der Wieder-Einreise nach Deutschland Stress mit dem Zoll bekommen, wenn ich diesen Ipad dabei habe?
Hab erst vor kurzer Zeit etwas gelesen, dass die teilweise ziemlich kontrollieren am Zoll.
Bin über jeden Tip dankbar.

Eure Madame
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Um jeglichen Stress wirksam auszuschließen, gibt es meines Wissens nur 2 Mittel:
- eine Rechnung vorweisen
- bei der Ausfuhr das Gerät vorzeigen und sich sozusagen bescheinigen lassen, daß man dieses Gerät bereits aus Deutschland mitgenommen hat. Das wird oft bei teuren Fotoausrüstungen gemacht, um keinen Stress bei der Einreise zu haben. Ob das allerdings klappt und die Mühe Wert ist, kann ich nicht sagen.

Ich würde mir keine so großen Sorgen machen, wenn das Gerät eindeutig seit längerem in Gebrauch ist.

Natürlich kann der Zoll im Zweifel "Streß machen", aber das wäre an der Realität vorbei. Jemand, der ständig unterwegs ist und daher auch Dinge aus dem Ausland bei sich hat, müsste ja jedes Mal Angst haben, daß sein 2 Jahre altes Telefon und der 3 Jahre alte Rechner plötzlich mit Einfuhrumsatzsteuer belegt werden. Das soll zwar in Einzelfällen vorkommen, ist aber sicher nicht die Regel.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Um jeglichen Stress wirksam auszuschließen, gibt es meines Wissens nur 2 Mittel:
- eine Rechnung vorweisen
- bei der Ausfuhr das Gerät vorzeigen und sich sozusagen bescheinigen lassen, daß man dieses Gerät bereits aus Deutschland mitgenommen hat. Das wird oft bei teuren Fotoausrüstungen gemacht, um keinen Stress bei der Einreise zu haben. Ob das allerdings klappt und die Mühe Wert ist, kann ich nicht sagen.

Ich würde mir keine so großen Sorgen machen, wenn das Gerät eindeutig seit längerem in Gebrauch ist.

Natürlich kann der Zoll im Zweifel "Streß machen", aber das wäre an der Realität vorbei. Jemand, der ständig unterwegs ist und daher auch Dinge aus dem Ausland bei sich hat, müsste ja jedes Mal Angst haben, daß sein 2 Jahre altes Telefon und der 3 Jahre alte Rechner plötzlich mit Einfuhrumsatzsteuer belegt werden. Das soll zwar in Einzelfällen vorkommen, ist aber sicher nicht die Regel.

Ein Freund von mir lebt in den USA und ist deutscher Staatsbürger, pendelt regelmässig zwischen SFO und FRA. Bei der Einreise nach D ist er mit einem drei Jahren alten US MacBook durch den grünen Kanal gekommen. Es folgte ein Steuerstrafverfahren, er musste ca. 1200€ bezahlen. Als er bei der Ausreise aus D sein Notebook beim Zoll registrieren wollte fühlte sich keiner zuständig.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Ein Freund von mir lebt in den USA und ist deutscher Staatsbürger, pendelt regelmässig zwischen SFO und FRA. Bei der Einreise nach D ist er mit einem drei Jahren alten US MacBook durch den grünen Kanal gekommen. Es folgte ein Steuerstrafverfahren, er musste ca. 1200€ bezahlen. Als er bei der Ausreise aus D sein Notebook beim Zoll registrieren wollte fühlte sich keiner zuständig.

Das ist dann wohl die Gott sei Dank eher untypische Variante, die auch vorkommen kann.

Wobei ich aus rein praktischer Sicht nicht nachvollziehen kann, wie man das praktisch handhaben will. Man müsste ja theoretisch bei jeder Einfuhr, die auf Grund der Freimenge nicht steuerbar ist, das Gerät registrieren lassen. So nach dem Motto "ich bin jetzt hier, habe ein iPad in den USA gekauft, es hat unter 430.-€ gekostet und Du, lieber Zöllner schreibst Dir jetzt die Seriennummer auf".
Andernfalls komme ich das nächste Mal mit eben diesem iPad und nem iPod und liege über 430.-€.....?!
:confused:

Edit: hier ist die Beschreibung des Ablaufs zur Registrierung von Waren bei der Ausreise: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html
Ich möchte die Zöllner mal sehen, wenn ich da mit Kameraausrüstung (Kamera plus 3 Objektive), MAcBook, iPad und iPhone stehe und das verlange..!
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Das ist dann wohl die Gott sei Dank eher untypische Variante, die auch vorkommen kann.

Wobei ich aus rein praktischer Sicht nicht nachvollziehen kann, wie man das praktisch handhaben will. Man müsste ja theoretisch bei jeder Einfuhr, die auf Grund der Freimenge nicht steuerbar ist, das Gerät registrieren lassen. So nach dem Motto "ich bin jetzt hier, habe ein iPad in den USA gekauft, es hat unter 430.-€ gekostet und Du, lieber Zöllner schreibst Dir jetzt die Seriennummer auf".
Andernfalls komme ich das nächste Mal mit eben diesem iPad und nem iPod und liege über 430.-€.....?!
:confused:

Das war ein Fall von "mir passt deine Nase nicht" in Kombi mit "ich zeig dir das ich die Stärkere bin". Ich war entsetzt als ich die Geschichte gehört habe.
 
V

vie

Guest
Daher melden sich vernüftige Leute mit so etwas auch IMMER beim Zoll, so wie ich auch. Bestätigung mit der Seriennummer ist auch für Folgereisen gültig und es gibt keine Probleme.
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Ein iPad der ersten Generation sollte je nach Modell locker unter der 430€ Grenze liegen.
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Das ist dann wohl die Gott sei Dank eher untypische Variante, die auch vorkommen kann.

Wobei ich aus rein praktischer Sicht nicht nachvollziehen kann, wie man das praktisch handhaben will. Man müsste ja theoretisch bei jeder Einfuhr, die auf Grund der Freimenge nicht steuerbar ist, das Gerät registrieren lassen. So nach dem Motto "ich bin jetzt hier, habe ein iPad in den USA gekauft, es hat unter 430.-€ gekostet und Du, lieber Zöllner schreibst Dir jetzt die Seriennummer auf".
Andernfalls komme ich das nächste Mal mit eben diesem iPad und nem iPod und liege über 430.-€.....?!
:confused:

Edit: hier ist die Beschreibung des Ablaufs zur Registrierung von Waren bei der Ausreise: Zoll online - Rückwaren
Ich möchte die Zöllner mal sehen, wenn ich da mit Kameraausrüstung (Kamera plus 3 Objektive), MAcBook, iPad und iPhone stehe und das verlange..!

Alternativ: Rechnung (Datum) mitfuehren, ist zusammen mit dem Reisepass (Stempel) auch recht effektiv.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.318
503
STR
Um jeglichen Stress wirksam auszuschließen, gibt es meines Wissens nur 2 Mittel:
- bei der Ausfuhr das Gerät vorzeigen und sich sozusagen bescheinigen lassen, daß man dieses Gerät bereits aus Deutschland mitgenommen hat. Das wird oft bei teuren Fotoausrüstungen gemacht, um keinen Stress bei der Einreise zu haben. Ob das allerdings klappt und die Mühe Wert ist, kann ich nicht sagen.

Das kannst Du aber nicht auf dem Flughafen machen, sondern nur bei dem für Dich zuständingen Binnenzollamt.
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Alternativ: Rechnung (Datum) mitfuehren, ist zusammen mit dem Reisepass (Stempel) auch recht effektiv.

Naja, eine Rechnung aus den USA für ein iPad, wenn ich grade aus den USA komme ist wohl keine Lösung. Ich müsste ja nachweisen, daß ich eben dieses iPad bereits in das Zollgebiet der EU eingeführt hatte. Und das klappt nur mit diesem komischen Rückwaren-Ding, denke ich.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Haben wir denn hier keinen Zöllner im Forum?
Würde mich echt interessieren, diese Sache mal - wenn auch theoretisch - durchzuspielen. Wie kann der normale Bürger, der keinerlei betrügerische Absichten hat und auch keine Steuerstraftat begangen hat und begehen will, hier Rechtssicherheit erhalten? Muss doch gehen?
 

metollica80

Erfahrenes Mitglied
16.05.2010
443
0
MA/LU
Wir haben uns das letztes Mal vom Zoll in FRA erklären lassen.
Erstens: es bringt nichts, mit dem Ding ohne Rechnung beim Zoll zu erscheinen. Man erhält dann zwar eine Bestätigung, dass das Gerät schon mal in D war, was einem aber im Zweifelsfall nichts bringt. Hilfreicher ist es, mit Rechnung dort zu erscheinen, dann kann das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Aber auch das hilft unter Umständen nicht, weil damit nicht festgestellt ist, dass das Gerät bei der erstmaligen Einfuhr rechtmäßig eingeführt, heisst also beim Überschreiten der Freigrenze, verzollt wurde.
Der korrekteste Weg wäre, das Gerät bei der erstmaligen Einfuhr unabhängig vom Gesamtwert anzumelden.
Der Zöllner meinte allerdings, dass in aller Regel auch die beiden ersten Varianten ok wären, da der Ermessensspielraum doch recht groß ist und die eher auf der Suche nach größeren Fischen sind. Was übrigens auch meine Erfahrung ist.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Haben wir denn hier keinen Zöllner im Forum?
Im DSLR-Forum hat sich mal ein FRA-Zöllner rumgetummelt und auch auf die Nämlichkeitsbescheinigung verwiesen. Ich hatte mal vor Jahren in MUC beim Zoll angerufen und als Auskunft erhalten, dass bei ersichtlich gebrauchten Sachen erst mal auch die Kaufbelege in Kopie ausreichen würden. Zur Sicherheit habe ich mir dann wegen der Seriennummern auf die Rückseite noch die Garantiebelege kopiert und reise seitdem mit einem Stapel gefalteten Papier durch die Gegend. Wenn ich mal Zeit und Musze habe, hole ich mir beim Zoll so eine Bescheinigung für meinen Foto- und Elektronikkrempel ab, einfach nur um die Füllmenge der Brieftasche zu entlasten.
Aber wie das nunmal so ist mit guten Vorsätzen... :eek:
 
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gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.318
503
STR
Was die Sache wiederum völlig absurd macht. Aber das wundert mich nicht. Wir sind ja in Deutschland.

Es ist in der Tat so, dass Du dies beim zuständigen Zollamt machen musst. Ich finde dies übrigens nicht so abwegig, es gibt ja auch viele andere Dinge die Du vor Reiseantritt nicht am Flughafen machst. :)

Wenn man das am Flughafen machen dürfte kannst Du dafür gleich ein weiteres Sub-Forum aufmachen. Zu wenig Zöllner, reicht die Zeit zum anmelden, usw. :D
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Es ist in der Tat so, dass Du dies beim zuständigen Zollamt machen musst. Ich finde dies übrigens nicht so abwegig, es gibt ja auch viele andere Dinge die Du vor Reiseantritt nicht am Flughafen machst. :)

Wenn man das am Flughafen machen dürfte kannst Du dafür gleich ein weiteres Sub-Forum aufmachen. Zu wenig Zöllner, reicht die Zeit zum anmelden, usw. :D

Wobei es ja nicht das zuständige Zollamt ist, sondern irgendeines, oder? Mein zuständiges Zollamt ist nämlich ne halbe Tagesreise weit weg.
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Haben wir denn hier keinen Zöllner im Forum?
Würde mich echt interessieren, diese Sache mal - wenn auch theoretisch - durchzuspielen. Wie kann der normale Bürger, der keinerlei betrügerische Absichten hat und auch keine Steuerstraftat begangen hat und begehen will, hier Rechtssicherheit erhalten? Muss doch gehen?

Geht ja auch. In fast allen Fällen duerfte jedoch der Aufwand den Nutzen ueberwiegen. Um aufs Thema zurueckzukommen, falls das Gerät ueber 430€ liegt dann ist die Sache eh gelaufen, ausser nachträglich importieren wird es hier keine 100%ige Lösung geben. Gefahr sehe ich hier bei einem iPad 1 allerdings nicht.
 

wurstpeter

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
1.561
14
TPE/TXL
Das kannst Du aber nicht auf dem Flughafen machen, sondern nur bei dem für Dich zuständingen Binnenzollamt.

Merkwürdig, ich habe das bisher 2x mit meiner Fotoausrüstung gemacht, beide male direkt in HAM am Airport & einmal hab ich das sogar gebraucht, da wurde der Zöllner ganz handzahm als ich den Wisch vorlegen konnte...

Beide male gab es einen Vordruck, in dem die Seriennummern erfasst wurden bzw genaue Bezeichnungen der Objektive usw.
 

Jorge123

Erfahrenes Mitglied
25.10.2010
3.860
0
Geht ja auch. In fast allen Fällen duerfte jedoch der Aufwand den Nutzen ueberwiegen. Um aufs Thema zurueckzukommen, falls das Gerät ueber 430€ liegt dann ist die Sache eh gelaufen, ausser nachträglich importieren wird es hier keine 100%ige Lösung geben. Gefahr sehe ich hier bei einem iPad 1 allerdings nicht.
Ipad1 z.b. 64gb muss auch verzollt werden.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Das ist dann wohl die Gott sei Dank eher untypische Variante, die auch vorkommen kann.

Wobei ich aus rein praktischer Sicht nicht nachvollziehen kann, wie man das praktisch handhaben will. Man müsste ja theoretisch bei jeder Einfuhr, die auf Grund der Freimenge nicht steuerbar ist, das Gerät registrieren lassen. So nach dem Motto "ich bin jetzt hier, habe ein iPad in den USA gekauft, es hat unter 430.-€ gekostet und Du, lieber Zöllner schreibst Dir jetzt die Seriennummer auf".
Andernfalls komme ich das nächste Mal mit eben diesem iPad und nem iPod und liege über 430.-€.....?!
:confused:

Mir hat mal ein Zöllner erklärt, dass es reicht, wenn man anhand von Einreisestempeln nachweisen kann, dass man öfters im Ausland war. Also bei 5 Gegenständen (alle jeweils unterhalb der Freigrenze) min. 5 Einreisestempel im Pass. Dies ist aber auch nur eine Richtlinie und keine Garantie.
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
681
95
in der bisherigen Diskussion ist es noch nicht so eindeutig erwähnt worden, aber ich will es trotzdem mal anmerken fuer alle, die es drauf anlegen wollen:
Der Zoll überprüft die Seriennummern und kann so auf das Land schliessen, wo das Gerät gekauft wurde. Insbesondere bei Apple Produkten wird das gemacht und bei Fotoausrüstung (wenn es der Modellname nicht ohnehin schon verrät).
Wenn der Fred Starter ein iPad erworben hat von wem auch immer und dieses iPad noch nicht offiziell nach Deutschland eingeführt wurde, dann kann der Zoll ihn auch nach 10 Jahren dafür noch zur Kasse bitten. Unabhängig davon wie gebraucht oder neu das Gerät aussieht.
Ich kann mich an einen Fall aus dem TV erinnern (nicht Barbera Salesch, sondern Doku), bei dem ein Deutscher Skifahrer im Grenzgebiet zwischen Österreich und Schweiz (Ischgl/Samnaun) vom Schweizer Zoll Routinemäßig überprüft worden ist (i.d.R. wegen Zollfrei einkaufen in Samnaun). Auf die Frage wo er die Uhr gekauft hätte, hat sich der Deutsche Skifahrer verplappert und USA gesagt, während eines Urlaubs vor 3 Jahren. Daraufhin durfte er die Uhr nachverzollen.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.051
135
FRA
Hier die gesetzliche Regelung; dem ist, glaube ich, nix mehr hinzuzufügen:

quote

Bei der Mitnahme von wertvollen persönlichen Gegenständen (z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck) empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise, einen Nachweis vorzulegen.
Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten "Nämlichkeitsnachweis" (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.

Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329), welches nur bei den Zollstellen ausliegt oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.

Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.

unquote

Gruss
Brummi
 
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