Stornierung Klasse K

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pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.089
626
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Ich muss leider einen Rückflug in Klasse K stornieren, den Hinflug in Klasse Q habe ich absolviert.

Auf dem Ticket steht: "Changes/No Shows Fees Apply, Nonrefundable"

Wenn ich mich in meine Buchung einlogge, da gibt es einen "Cancel"-Button, dabei steht der Hinweis, dass die Gebühren rückerstattet werden, nicht aber der Ticketpreis, aber eventuell eine Stornierungsgebühr verrechnet werde. Falls die Stornogebühr höher ist als die Rückerstattung, ist das wenig interessant.

Hat da jemand Erfahrung damit?

Was passiert, wenn ich gar nichts mache (finde ich zwar etwas unfair, in der Regel teile ich es der Fluggesellschaft mit, wenn ich nicht fliege, auch wenn es mir keinen Vorteil bringt)? Bekomme ich dann eine Rechnung für No-Show?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.886
7.312
Stornogebüren sind unzulässig.
Handelsblatt
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Verbrauchern, die nach nicht angetretenen Flügen von den Airlines Geld zurückfordern. Die Luxemburger Richter erklärten es am Donnerstag für rechtens, dass in Deutschland Sondergebühren bei Anträgen auf Erstattung ausgeschlossen werden. Zudem verpflichtete der EuGH alle Fluglinien, den Anteil von Steuern, Gebühren und Zuschlägen im Flugpreis genau auszuweisen.
Anlass des EuGH-Urteils war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Air Berlin. Die Verbraucherschützer monierten, dass die Fluglinie eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhebt, wenn ein Passagier einen Spartarif-Flug storniert oder nicht antritt. Zudem kritisierten sie, dass Steuern, Gebühren und Zuschläge nicht genau genug aufgeschlüsselt wurden. Das ist von Bedeutung, weil Kunden zumindest diese Zusatzkosten nach einem nicht angetretenen Flug zum Teil zurückverlangen können.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.088
630
Bekomme ich dann eine Rechnung für No-Show?

Nein. Es ist irrelevant, ob Du vorher stornierst oder einfach nicht hin gehst.

Vermutlich wird es nix (auch keine Gebühren) zurück geben, da Du nur eine Teilleistung nicht antrittst und sie somit verrechnen können. Wenn Du vorher stornierst, wird die Fluggesellschaft Dein Rückflugticket noch mal verkaufen und Dir davon nix abgeben. Insofern verstehe ich Deine Fairness-Vorbehalte nicht wirklich. Fair wäre, wenn die Fluggesellschaft wenigstens klar sagen würde, was sie Dir erstatten, wenn Du vorab stornierst. Nicht mal das tun sie.

Die Verbraucherschützer monierten, dass die Fluglinie eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhebt, wenn ein Passagier einen Spartarif-Flug storniert oder nicht antritt.

Ich fürchte wohl, das gilt nur, wenn du die Gesamtleistung stornierst / nicht antrittst. Nicht bei nur Rückflug nicht antreten. Zumindest vermute ich ohne das gelesen zu haben doch sehr, daß das der Sachverhalt war.

Und dann ist es irgendwie nicht überraschend. Die Rückerstattungspflicht der Gebühren besteht Kraft Gesetzes (ungerechtfertige Bereicherung). Kaum verwunderlich, daß man keine extra Gebühren dafür erheben darf, daß jemand einen rechtlichen Anspruch wahrnimmt. Eher verwunderlich (oder auch nicht, hihi), daß sich Airlines darauf verklagen lassen.

Aber gut, Air Berlin, RIP.
 
Zuletzt bearbeitet:

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.089
626
Stornogebüren sind unzulässig.
Handelsblatt

Ich weiss nicht, ob der europäische Gerichtshof hier zählt, weder Abflugs- (SIN) noch Ankunftsort (ZRH) sind in der EU, die Fluggesellschaft auch nicht, hingegen ist der Ankunftsort in Europa.
Ist der europäische Gerichtshof jetzt (wie der Name sagt) für Europa zuständig oder für die EU?

Nein. Es ist irrelevant, ob Du vorher stornierst oder einfach nicht hin gehst.

Dann steht der Vermerk "No Show Fees Apply" grundlos auf dem Ticket?

Insofern verstehe ich Deine Fairness-Vorbehalte nicht wirklich.

Ich habe einen Langstreckenflug zum Preise eines Butterbrotes (oder ein paar davon) gekauft, und war mir bewusst, dass für diesen Preis die Umbuchungs- und Annulationsmöglichkeiten sehr beschränkt und teuer sein werden. Wenn ich jetzt nicht fliege, habe ich kein Problem damit, wenn der Platz nochmals verkauft wird. Vielleicht hilft es ja jemandem, der genauso dringend fliegen muss, wie es bei mir der Fall war. Darum finde ich es fair, der Fluggesellschaft zu sagen, dass ich nicht kommen werde.
Das habe ich auch früher so gemacht, als man bei internationalen Flügen noch einfach nach Lust und Laune die Reservation wahrnehmen konnte oder an einem anderen Tag plötzlich am Schalter zu stehen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.886
7.312
Ich habe einen Langstreckenflug zum Preise eines Butterbrotes (oder ein paar davon) gekauft, und war mir bewusst, dass für diesen Preis die Umbuchungs- und Annulationsmöglichkeiten sehr beschränkt und teuer sein werden.
Egal wie billig ein Produkt war, es gelten immer die Gesetze, du hast immer Verbraucherrechte.

Du hast natürlich auch immer Pflichten, verletzt du die, darf dein Vertragspartner natürlich "Strafgebühren" nehmen (den finanziellen Schaden den du pflichtwiedrig versacht hast ersetzt bekommen).
Cancelst du vorher, kann die Airline den Platz u.U. noch besetzen. Als no-show produzierst du einen freien Platz, und damit einen finanziellen Schaden.
 

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.089
626
Also unterdessen habe ich den Flug online annuliert. Als Stornogebühren haben die genau den Flugpreis vermerkt, mit anderen Worten, ich bekomme den einfach nicht zurück, was mir schon klar war. Zurück gibt es nur CHF 30.70 an Flughafengebühren und ähnlichem. Obwohl das in Sekundenbruchteilen gleich online vorgerechnet wurde, müsse ich mit der Rückerstattung bis zu sechs Wochen rechnen. Vielleicht wird das doch noch mal irgendwo von einem Mensch nachgerechnet.
 

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.089
626
Ich habe auch gleich ein E-Mail mit der Bestätigung bekommen.

Ein paar Minuten später habe ich sowohl E-Mail wie SMS bekommen, ich solle den lokalen SQ-Agenten kontaktieren, weil sonst die Buchung wegen Überschreitung der Zeitlimite storniert würde.