Zahlungsmittelentgelt bei Buchung nicht dargestellt - rechtens?

ANZEIGE

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.488
2.869
FRA
ANZEIGE
Hallo,

bei meiner Buchung bei einem Reiseveranstalter über ein Buchungsportal wurde das Zahlungsmittelentgelt während der Buchung nicht dargestellt, es stand sogar ausdrücklich "inklusive aller Zuschläge" auf der Webseite. Beim Empfang der Rechnung durch den Reiseveranstalter überrascht mich ein Zahlungsmittelentgelt von 1% des Reisepreises. Nach kurzer Recherche habe ich dieses auch in AGB des Veranstalters gefunden. Meine Frage in die Runde, ist das rechtens oder hätte mir diese Gebühr während der Buchung dargestellt werden müssen?
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.415
1.116
Nähe LSME
Ich sage nein, da der Endbetrag der Belastuugsbetrag sein muss. Ebenso muss eine zumutbare kostenlose Zahlungsmethode angeboten werden.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.488
2.869
FRA
Die kostenlose Zahlungsmethode war vorhanden (per Rechnung), nur habe ich im Buchungsprozess das am Gesamtpreis nicht erkennen können, dass per Kreditkarte ein Entgelt fällig wird.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.452
183
Ich habe kürzlich über Thomas Cook ein Hotel gebucht, dort wurde ebenfall "inkl aller Gebühren" beschrieben.
Da ist aber ein Sternchen, und dabei steht jetzt, dass damit Steuern usw gemeint sind, aber zB keine Resort Fees ( mehr). Das kenne ich anders und ich werde jetzt genau hinschauen. Mein gebuchtes Hotel war nicht betroffen, aber in Las Vegas habe ich schon einige Hotels inkl Resort Fee bei deutschen Reiseveranstaltern gebucht.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hier gehe ich mal davon aus, dass Du die Buchung nach dem 1. August 2012 getätigt hast. Ab dann greift nämlich die sog. "Button-Lösung". Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Button-Lösung
Die nötigen Pflichtinformationen wie Produktmerkmale, Mindestlaufzeit, Gesamtpreis, Versand- und Zusatzkosten müssen klar verständlich und in hervorgehobener Weise (z.B. farbliche Gestaltung) in unmittelbarem, direktem zeitlichen Zusammenhang vor dem Bestellbutton stehen. Folglich müssen alle ablenkenden Elemente zwischen Bestellbutton und Pflichtinformationen entfernt werden. Dazu zählt auch der Hinweis auf das Widerrufsrecht oder die AGB.

Insofern, falls Du als Verbraucher aufgetreten bist, könnte es sein, dass gar kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: schlepper

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.488
2.869
FRA
Habe nochmal geschaut und muss das relativieren. Bei Auswahl CC erscheint direkt darunter ein diskreter Hinweis (Kleine schwarze Schrift auf Dunkelgrau), jedoch der Gesamtpreis ändert sich erstmal nicht. Also werden die Gebühren trotzdem erst bei Rechnungslegung offen sichtbar. Habe ich anscheinend bei der Buchung nicht wahrgenommen.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Habe nochmal geschaut und muss das relativieren. Bei Auswahl CC erscheint direkt darunter ein diskreter Hinweis (Kleine schwarze Schrift auf Dunkelgrau), jedoch der Gesamtpreis ändert sich erstmal nicht. Also werden die Gebühren trotzdem erst bei Rechnungslegung offen sichtbar. Habe ich anscheinend bei der Buchung nicht wahrgenommen.

Sag doch mal wo - dann können wir das nachvollziehen. So, wie du es bisher geschildert hast, ist es jedenfalls nicht mit EU-Recht zu vereinen.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Hallo,

bei meiner Buchung bei einem Reiseveranstalter über ein Buchungsportal wurde das Zahlungsmittelentgelt während der Buchung nicht dargestellt, es stand sogar ausdrücklich "inklusive aller Zuschläge" auf der Webseite. Beim Empfang der Rechnung durch den Reiseveranstalter überrascht mich ein Zahlungsmittelentgelt von 1% des Reisepreises. Nach kurzer Recherche habe ich dieses auch in AGB des Veranstalters gefunden. Meine Frage in die Runde, ist das rechtens oder hätte mir diese Gebühr während der Buchung dargestellt werden müssen?

War das ein europäisches Buchungsportal? In Nordamerika sind solche Tricks gang und gäbe.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.488
2.869
FRA
War ein großes europäisches Buchungsportal, allerdings mit angepasstem Frontend für Firmenangehörige, deshalb kann ich hier keinen Link nennen. Ich habe es aber eben mal ohne Umweg geprüft, da wird es beim Rechnungsabschluss, wie es sich gehört, ausgewiesen.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
War ein großes europäisches Buchungsportal, allerdings mit angepasstem Frontend für Firmenangehörige, deshalb kann ich hier keinen Link nennen. Ich habe es aber eben mal ohne Umweg geprüft, da wird es beim Rechnungsabschluss, wie es sich gehört, ausgewiesen.
Firmenangehörige - das sagt es dann ja bereits, denke ich. Die EU-Richtlinien gelten für Verbraucher, also nicht zwischen Firmen.
 
  • Like
Reaktionen: schlepper