JT Touristik stellt Insolvenzantrag

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axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
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braker1967

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
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Bielefeld
Schade. Sind mit JT auch ein paar mal verreist. Preis-/Leistungsverhältnis war gut.

Im Sommer haben die schon Reisen ohne Sicherungsschein für nächstes Jahr verkauft. Aber noch keine Anzahlung kassiert.

Wer die Pressemitteilung liest dem fällt doch sofort auf, dass da etwas nicht stimmt.

Um 12 Uhr wollen die - lt. einem Post - auf Facebook eine Stellungnahme posten. Bin mal gespannt.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
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Lt einem Urlaubs forum sehr viele die vor Ort nochmal zahlen müssen und mussten. Alternativ Zimmer zu und Rauswurf

Doppelt bezahlt. Puuh
 

Biohazard

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29.10.2016
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5.331
LEJ
Angenommen man hat bei JT Touristik gebucht, die Reise aber noch nicht angetreten: greift in so einem Fall die Reiserücktrittsversicherung? Oder deckt die eine Insolvenz des Reisebüros nicht ab?
 

aLeXx_

Aktives Mitglied
04.01.2014
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HAM
Hab mit denen ein Hotel für November gebucht, Abbuchung vom Konto soll laut Rechnung am 1.10. erfolgen. Würdet ihr dem Einzug widersprechen, falls die das Geld abbuchen oder prophylaktisch die Gläubiger ID bei der Bank sperren ? Wenn man sich die aktuelle Situation anschaut sehe ich mich mal lieber nach einer Alternative um....
 
Zuletzt bearbeitet:

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
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google mal nach insolvenzverfahren und lastschriftenverfahren...
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
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FHH (Feld hinterm Haus)
Hab mit denen ein Hotel für November gebucht, Abbuchung vom Konto soll laut Rechnung am 1.10. erfolgen. Würdet ihr dem Einzug widersprechen, falls die das Geld abbuchen oder prophylaktisch die Gläubiger ID bei der Bank sperren ? Wenn man sich die aktuelle Situation anschaut sehe ich mich mal lieber nach einer Alternative um....

google mal nach insolvenzverfahren und lastschriftenverfahren...

Wenn die Lastschrift erst nach der Insolvenzanmeldung erfolgt, kannst du sie problemlos zurück holen.
 
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aLeXx_

Aktives Mitglied
04.01.2014
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139
HAM
Wie schaut das eigentlich mit der o.g. Bestehenden Buchung im Nov. aus, darf ich diese auf Grund der Insolvenz kostenlos stornieren ? Angeblich soll ja das weitere Vorgehen nächste Woche bekanntgegeben werden. Würde gerne ein neues Hotel buchen, aber gerne eine Doppelbuchung vermeiden.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Wie schaut das eigentlich mit der o.g. Bestehenden Buchung im Nov. aus, darf ich diese auf Grund der Insolvenz kostenlos stornieren ? Angeblich soll ja das weitere Vorgehen nächste Woche bekanntgegeben werden. Würde gerne ein neues Hotel buchen, aber gerne eine Doppelbuchung vermeiden.

Sorry, wenn ich direkt mit der schlechten Nachricht beginne: Eine Buchungs mit Zahlung VOR der Insolvenzanmeldung aber Leistung NACH der Insolvenzanmeldung führt grundsätzlich zum Verlust der Leistung und zur Anmeldung der Forderung zur Tabelle. Das heißt, Du bekommst im best case nach 1-3 Jahren einen einstelligen Prozentbetrag Deiner Zahlung zurück. Stornieren kannst Du, bekommst aber nichts zurück.

Es kann glückliche Ausnahmen geben, rechnen musst Du aber mit dem annähernden Totalverlust.

Anders sieht die Sache aus, wenn Du einen Sicherungsschein hast. Hast Du einen?
 

aLeXx_

Aktives Mitglied
04.01.2014
232
139
HAM
Danke dir, bei mir schaut es allerdings folgendermaßen aus:

Gebucht Ende August, damals keinen Sicherungsschein erhalten, Fälligkeit des Gesamtbetrages laut Rechnung am 01.10.2017 per Lastschrift und bis heute noch keine Abbuchung von meinem Konto erfolgt.

Darum gehe ich aktuell davon aus, dass auf Grund der Insolvenz keine Abbuchung mehr erfolgen darf und der Vertrag ungültig wird.
Bildschirmfoto 2017-10-03 um 18.07.31.jpg
Jetzt wäre nur die Frage, ob ich aktiv die Reise stornieren muss, oder dies automatisch geschieht.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.587
2.606
Danke dir, bei mir schaut es allerdings folgendermaßen aus:

Gebucht Ende August, damals keinen Sicherungsschein erhalten, Fälligkeit des Gesamtbetrages laut Rechnung am 01.10.2017 per Lastschrift und bis heute noch keine Abbuchung von meinem Konto erfolgt.

Darum gehe ich aktuell davon aus, dass auf Grund der Insolvenz keine Abbuchung mehr erfolgen darf und der Vertrag ungültig wird.
Anhang anzeigen 105369
Jetzt wäre nur die Frage, ob ich aktiv die Reise stornieren muss, oder dies automatisch geschieht.

Der 1. Oktober war ein Sonntag, also kein Bankarbeitstag. In vielen Fällen wird dann der nächste Werktag zur Fälligkeit. Wenn JT die Lastschrift erst am späten Freitag oder erst gestern eingereicht hat, dann wird sie frühestens morgen deinem Bankkonto belasten.

Zum Rest:
Wenn man sich dazu entscheidet, die Geschäfte nicht fortzuführen, dann wird sicher automatisch storniert. Sollte man sich zur Fortführung entscheiden, bleibst du an den Vertrag gebunden und zahlungspflichtig.

Ich würde daher raten, die Entwicklung in den nächsten Tagen abzuwarten und ggf. mal mit JT zu telefonieren.
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.203
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Danke dir, bei mir schaut es allerdings folgendermaßen aus:

Gebucht Ende August, damals keinen Sicherungsschein erhalten, Fälligkeit des Gesamtbetrages laut Rechnung am 01.10.2017 per Lastschrift und bis heute noch keine Abbuchung von meinem Konto erfolgt.

Darum gehe ich aktuell davon aus, dass auf Grund der Insolvenz keine Abbuchung mehr erfolgen darf und der Vertrag ungültig wird.
Anhang anzeigen 105369
Jetzt wäre nur die Frage, ob ich aktiv die Reise stornieren muss, oder dies automatisch geschieht.

Wenn Du keinen Sicherungsschein erhalten hast, entfällt Deine Vorleistungspflicht.
 

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.353
291
Reihe 42a
Ich muss hier mal ganz blöd fragen: "Keinen Sicherheitsschein"????

Ist es in Dtl nicht so, dass der gesetzlich vorgeschrieben ist? Und dass überhaupt erst mit dem ein kompletter Vertrag zu Stande kommt? Was macht das denn für einen Sinn, wenn nur die sowieso solventen Firmen einen Sicherungsschein ausstellen, andere aber nicht?

Ich werde in Zukunft noch mehr darauf achten, glaube aber, dass ich den bei meinen Pauschalreisen immer automatisch bekommen habe..
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.959
1.965
Sicherungsschein ist bei reinen Hotelbuchungen weiterhin leider "nur" freiwillig.

WTA-X (inklusive der "Marken" AMA, TSS, XARG) ging damals im September 2015 pleite - nach intensiven Gesprächen hat Generali Versicherungen, die den Sicherungsschein ausgestellt haben, damals auch die Kosten der Eigenanreise-Buchungen bzw. die Kosten für Ersatz-Unterkünfte übernommen.

Einen Sicherungsschein für reine Hotelbuchungen stellen meines Wissens nur noch DER Touristik (Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen und ein paar weitere), Neckermann Reisen und die Marken von TUI (TUI, Airtours, ...), Thomas Cook und Vtours aus.
 
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riffraff65

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09.10.2017
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0
hallo zusammen,
wir haben bei jt eine pauschalreise nach kuba
gebucht (übrigens mit airberlin...:D).
reisetermin: februar 2018
wir mussten komischerweise keine anzahlung leisten,
und bekamen lediglich die rechnung ohne sicherungsschein.

frage: können wir die reise kostenfrei stornieren?
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.203
158
Ihr seid jedenfalls nicht zur Vorleistung verpflichtet.

Kündigt doch den Vertrag vorsichtshalber ggü. JT bzw. dem Insolvenzverwalter, weil ihr den Sicherungsschein nicht erhalten habt.
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Ihr seid jedenfalls nicht zur Vorleistung verpflichtet.

Ob das so stimmt, kann ich nicht beurteilen weil IANAL.

Aber grundsätzlich behalten alle vor einer Insolvenzeröffnung geschlossenen Verträge ihre Gültigkeit. Wohlgemerkt beidseitig.

Es ist daher die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist zu prüfen bevor man eine Aussage trifft.

reisetermin: februar 2018
wir mussten komischerweise keine anzahlung leisten,
und bekamen lediglich die rechnung ohne sicherungsschein.

Wann hättet Ihr also laut Rechnung die erste Zahlung leisten sollen? Vor der Insolvenzanmeldung, d.g. ihr wart schon im Verzug? Oder hättet Ihr die erste Teilzahlung (ggf Komplettzahlung in einem Rutsch) erst zu einem späteren Zeitpunkt leisten sollen?

Wäre wichtig zu wissen.

Und P.S. Der Sicherungsschein gibt es erst nach der Zahlung.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Der Gesamtbetrag wäre am 11.01 fällig. Wir waren /sind nicht im Verzug.

Dann braucht Ihr Euch imho keine Sorgen zu machen. Wenn der bis dahin aktive vorläufige Insolvenzverwalter möchte, dass Ihr den Vertrag erfüllt, dann muss er auch zusichern, den Vertrag von seiner Seite her ebenfalls zu erfüllen (was ihm wahrscheinlich eh nicht möglich sein wird).
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.203
158
Ob das so stimmt, kann ich nicht beurteilen weil IANAL.

Aber grundsätzlich behalten alle vor einer Insolvenzeröffnung geschlossenen Verträge ihre Gültigkeit. Wohlgemerkt beidseitig.

Es ist daher die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist zu prüfen bevor man eine Aussage trifft.

651 k Absatz 4 Satz 1 BGB:

Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde.
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
651 k Absatz 4 Satz 1 BGB:

Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde.

Und damit bestätigst Du meinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Vertragskündigung durch den Kunden, wenn als Grund der fehlende Sicherungsschein angeführt wird.

Wie wir inzwischen wissen, ist die Zahlung erst im Januar fällig - das ist dann auch erst der Zeitpunkt, an dem der Reiseveranstalter den Sicherungsschein bringen muss.

Wie willst Du denn jetzt eine Kündigung argumentieren mit einem Grund, der noch gar nicht fällig ist? Da muss ein anderer Grund her...
 

Surabaya1

Neues Mitglied
18.02.2015
6
0
FRA
Nein, greift nicht. Ist ja auch nicht dafür zuständig. Wenn Sie keinen Sicherungsschein bei der Buchung bekommen haben, Sie gelitten und das Geld sehen Sie - in der Regel - auch nicht wieder