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Hallo zusammen,
Eurowings bietet einen Smart Connect Flight mit zwei Segmenten günstiger an, als den Flug, den ich tatsächlich buchen wollte. Ich möchte aber, wenn möglich, auf den Zubringerflug verzichten.
Erster Versuch: Anruf im EW-Callcenter: "Die werden Sie stehenlassen, treten Sie auf jeden Fall den Zubringerflug an".
Zweiter Versuch: Dr. Google befragen. Nach aktueller Rechtslage darf mich die Airline deshalb nicht stehen lassen, aber möglicherweise den Flugpreis anpassen (vollständiges Urteil siehe Urteil des Xa- Zivilsenats vom 29.4.2010 - Xa ZR 5/09 -).
Ein Blick in die AGB der Eurowings bestätigte mir dies:
Dort steht allerdings weiter:
Wie wäre es also, den Flug nun einfach über die italienische Homepage zu buchen? Gemäß AGB dürfte der Flugpreis dann ja nicht nachkalkuliert werden.
Freue mich auf Antworten
Eurowings bietet einen Smart Connect Flight mit zwei Segmenten günstiger an, als den Flug, den ich tatsächlich buchen wollte. Ich möchte aber, wenn möglich, auf den Zubringerflug verzichten.
Erster Versuch: Anruf im EW-Callcenter: "Die werden Sie stehenlassen, treten Sie auf jeden Fall den Zubringerflug an".
Zweiter Versuch: Dr. Google befragen. Nach aktueller Rechtslage darf mich die Airline deshalb nicht stehen lassen, aber möglicherweise den Flugpreis anpassen (vollständiges Urteil siehe Urteil des Xa- Zivilsenats vom 29.4.2010 - Xa ZR 5/09 -).
Ein Blick in die AGB der Eurowings bestätigte mir dies:
3.1.7 (1) Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, behalten wir uns vor, den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachzukalkulieren.
Dort steht allerdings weiter:
3.1.7 (2) Abweichend von (1) erfolgt für Buchungen über italienische Buchungskanäle (ew.com/IT, EW Ticketschalter, EW Call Center oder Reisebüro in Italien) keine Nachkalkulation, wenn Sie uns die Reiseplanänderung bis spätestens 24 Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit der nicht angetrenen Teilstreckenbeförderung mitteilen. Die Mitteilung kann über die Service-Hotline oder schriftlich (bspw. per Kontaktformular) erfolgen.
Wie wäre es also, den Flug nun einfach über die italienische Homepage zu buchen? Gemäß AGB dürfte der Flugpreis dann ja nicht nachkalkuliert werden.
Freue mich auf Antworten