EW Teilsegment nicht antreten, Buchung über italienische Homepage?

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iheartcoffee

Neues Mitglied
23.08.2018
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0
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Hallo zusammen,

Eurowings bietet einen Smart Connect Flight mit zwei Segmenten günstiger an, als den Flug, den ich tatsächlich buchen wollte. Ich möchte aber, wenn möglich, auf den Zubringerflug verzichten.

Erster Versuch: Anruf im EW-Callcenter: "Die werden Sie stehenlassen, treten Sie auf jeden Fall den Zubringerflug an".

Zweiter Versuch: Dr. Google befragen. Nach aktueller Rechtslage darf mich die Airline deshalb nicht stehen lassen, aber möglicherweise den Flugpreis anpassen (vollständiges Urteil siehe Urteil des Xa- Zivilsenats vom 29.4.2010 - Xa ZR 5/09 -).

Ein Blick in die AGB der Eurowings bestätigte mir dies:
3.1.7 (1) Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, behalten wir uns vor, den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachzukalkulieren.

Dort steht allerdings weiter:
3.1.7 (2) Abweichend von (1) erfolgt für Buchungen über italienische Buchungskanäle (ew.com/IT, EW Ticketschalter, EW Call Center oder Reisebüro in Italien) keine Nachkalkulation, wenn Sie uns die Reiseplanänderung bis spätestens 24 Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit der nicht angetrenen Teilstreckenbeförderung mitteilen. Die Mitteilung kann über die Service-Hotline oder schriftlich (bspw. per Kontaktformular) erfolgen.

Wie wäre es also, den Flug nun einfach über die italienische Homepage zu buchen? Gemäß AGB dürfte der Flugpreis dann ja nicht nachkalkuliert werden. :confused:

Freue mich auf Antworten :)
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
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5
HAM

iheartcoffee

Neues Mitglied
23.08.2018
6
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https://www.eurowings.com/it.html Habe ja noch nicht gebucht, aber das durchklicken funktioniert wunderbar.


Sprich, bei Nichtantritt des ersten Legs wird der komplette Flug storniert? Müsste gemäß dem BGH-Urteil (siehe Eingangspost) ja so nicht zulässig sein (ist mir schon klar, dass die mir das im Callcenter so nicht direkt erzählen werden).
 
Zuletzt bearbeitet:

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
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Farewell City
Willkommen - ich freue mich auf viele fruchtbare Beiträge von Dir!

In der Sache:

Eurowings bietet einen Smart Connect Flight mit zwei Segmenten günstiger an, als den Flug, den ich tatsächlich buchen wollte. Ich möchte aber, wenn möglich, auf den Zubringerflug verzichten.

gehört doch irgendwie zwingend auch die eigeentliche Kerninfo dazu, oder?

Welche das ist?

Nun, der Preisunterschied natuerlich.

Ich vermute das eigentlich gewuenschte Segment haette 149 Euro gekostet - mit dem "Schwanzflug" (herrliches Wort, habe ich hier gelernt) bist Du jetzt 30 Euro "reicher".

Freue mich auf Antworten :)

Und ich mich auf die ganze Geschichte.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
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HAM/LBC
Ich vermute das eigentlich gewuenschte Segment haette 149 Euro gekostet - mit dem "Schwanzflug" (herrliches Wort, habe ich hier gelernt) bist Du jetzt 30 Euro "reicher"..
Anscheinend ahnst du um welche Strecke es geht - ich leider nicht.

Wenn der verbleibende Flug, den er wirklich antreten möchte ein innerdeutscher Flug oder ein Flug ex D sein sollte, dann macht er sich allerdings zu diesem Preis der Steuerhinterziehung schuldig (deutsche Mehrwertsteuer und/oder deutsche Abflugsteuer)
 

iheartcoffee

Neues Mitglied
23.08.2018
6
0
Nee, geht um einen innerdeutschen Zubringerflug und dann um die Langstrecke. Und selbstverständlich ist der Direktflug teurer.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.794
3.316
Nee, geht um einen innerdeutschen Zubringerflug und dann um die Langstrecke. Und selbstverständlich ist der Direktflug teurer.

Kannst beruhigt das erste Segment weglassen. Das Recht hast du ja scheinbar auf deiner Seite. Bedenke nur, du wirst den Flug nicht nehmen können - das Boarding wird die verweigert werden.
Aber das Recht wirst du später vor Gericht mit ziemlicher Sicherheit durchbekommen.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Inwiefern dient das der Beantwortung meiner Frage? Es sind jedenfalls mehr als 30€.

Es dient dem Umgang, dem gegenseitigen Respekt und darüber hinaus ist es einfach höflich finde ich.

Wenn ich jemanden um fachlichen Rat bitte, den ich nicht kenne und der mir unbekannt ist, dann pflege ich in meiner Frage alle Details offenzulegen und Transparenz herzustellen. So weiss der andere woran er ist - und er kann eine fundierte Entscheidung treffen, ob er mir nun hilft oder nicht. Darüberhinaus kann er für sich entscheiden mit welcher Intensität er sich mir widmet.

Meine Erfahrung sagt: Wenn ich Frage und Motiv, und Rahmenbedingungen kurz und prägnant offenlege, bekomme ich ziemlich gute Antworten... Was Du bekommst, sieht man hier.

Nochmal herzlich willkommen.

:confused:

Achso, und eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten ist da wo ich herkomme auch eher unhöflich. Wenn Du meine direkte Frage nciht beantworten möchtest, dann ist das total ok. Aber dann schreib es doch einfach genauso deutlich.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC

iheartcoffee

Neues Mitglied
23.08.2018
6
0
"aber möglicherweise den Flugpreis anpassen" Ha ha ha

Glaubst du ernsthaft, dass die Airline das "möglicherweise" machen wird und nicht "todsicher"?
Fazit: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.


Hättest du meinen Beitrag richtig gelesen, dann wüsstest du, dass ich davon ausgehe, dass die Airline dies auch "todsicher" machen wird. Dies aber ausschließt bei Buchungen über die italienische Homepage.
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
"aber möglicherweise den Flugpreis anpassen" Ha ha ha

Glaubst du ernsthaft, dass die Airline das "möglicherweise" machen wird und nicht "todsicher"?
Fazit: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

Darum geht es überhaupt nicht. Anstatt hier zu spammen könntest du dir die Frage durchlesen und nicht auf einen Teil antworten der überhaupt nicht Bestandteil der Frage ist.


Und zur eigentlichen Frage:
Ich würde es nur machen wenn die Ersparnis hoch ist. Wie hoch die ist wissen wir aber noch nicht ;)

Wie bereits angemerkt kann es sein, dass EW dich nicht mitfliegen lässt wenn du das erste Leg weglässt. Egal ob in Italien gebucht oder nicht. Du bist dann vielleicht im Recht, aber der Urlaub ist dennoch dahin.
Buch sonst einen Extra-Flug um das erste Leg wahrzunehmen und lass es auf dem Rückflug weg. Dann musst du nur noch EW an die AGB erinnern.
Aber ob es das Risiko eines Streites mit EW Wert ist?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Also allein aus den zitierten ABB-Auszügen des OP folgt nicht, dass man beim Auslassen des ersten Legs den zweiten Leg nicht boarden wird.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Quatsch, die Rede ist nur von einem ital. Buchungskanal.

Jede Airline handhabt es anders und mit EW fehlt die Erfahrung. Wenn man nicht auf den 220er Stock bucht, wer weiß, vielleicht geht es durch.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
378
VIE
Spannend, gibt nicht nur für Italien eine Sonderbehandlung.

3.1.7 (3) Abweichend von (1) erfolgt für Buchungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in Österreich keine Nachkalkulation, wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem von Ihnen nicht zu vertretenden Grund daran gehindert sind, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten und uns die diesbezüglichen Gründe sofort nach Kenntniserlangung mitteilen und nachweisen. Die Mitteilung kann über die Service-Hotline oder oder schriftlich (bspw. per Kontaktformular) erfolgen.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
16
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Spannend, gibt nicht nur für Italien eine Sonderbehandlung.

3.1.7 (3) Abweichend von (1) erfolgt für Buchungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in Österreich keine Nachkalkulation, wenn Sie ...

Sehr interessant. Wahrscheinlich versucht Eurowings sich da an die Rechtsprechung der entsprechenden EU-Länder anzupassen. Andererseits frage ich mich, ob es keine unangemessene Benachteilung von Einwohnern anderer Staaten darstellt, wenn sie wohl mit einer Nachberechnung konfrontiert werden.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Sonderbehandlung einzelner Länder gab es schon immer, z.B. war früher kein Kreditkartenentgelt bei Buchung über /at oder /es fällig.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Selbst der Staat erlaubt sich in einzelnen EU-Ländern eine unangemessene Benachteiligung der Bürger in Bezug auf die Steuersätze :cool:
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
4.963
4.053
GRQ + LID
Selbst der Staat erlaubt sich in einzelnen EU-Ländern eine unangemessene Benachteiligung der Bürger in Bezug auf die Steuersätze :cool:

Aber (Einkommens)Steuern sind aber auch nicht EU-Hoheitsgebiet - diese liegt nur bei den Mitgliedsstaaten.

IANAL, aber so lange EU-MitbürgerInnen nicht aktiv verweigert wird, um via eine andere Site zu buchen um die auf diesem Punkt bessere Konditionen zu bekommen, sehe ich darin keinen Verstoss des EU-Rechts.