Eventim: Print@home Gebühr unzulässig: Rückforderungen bis rückwirkend 2008 nun möglich

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Sogogo

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
274
17
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Für die, die mal die eine oder andere Veranstaltung mit Tickets zum Selbstausdrucken incl übertriebener Gebühr mitgenommen haben, wird es freuen. Eventim muss diese Gebühr abschaffen und darf sich Rückforderungen bis 2008 gefallen lassen.

Näheres hierzu: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Eventim-muss-Ticketgebuehr-streichen-article20588224.html

Die Verbraucherzentrale hat hierfür bereits einen Musterbrief aufgesetzt: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2018-08/Musterbrief Eventim printathome.pdf
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.508
2.901
FRA
Schicken Sie diesen Brief per Fax mitsogenanntem qualifizierten Sendebericht(der Statusbericht zeigt eine verkleinerteAnsicht der 1. Faxseite) oder per Post(Einwurfeinschreiben!) an denMobilfunkanbieter.

Na der wird sich freuen. :D
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.453
5.478
LEJ
Danke für die Info mit der Nachforderung bis 2008. Habe gerade meine Mails durchstöbert und setze gleich das Schreiben auf.

/edit
Ihr Fax wird nun versendet. Nachdem ihr Fax zum Empfänger übertragen wurde, erhalten Sie per Email den Sendebericht.
(y)
 
Zuletzt bearbeitet:

rampant

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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7
Ist dies auch auf andere Anbieter anwendbar (zB. Stage Musicals Hamburg)? Da beträgt diese Servicegebühr ja auch 2,50€ - oder ist es da ein “echter” Service?
 
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Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
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260
Bielefeld
Dann bleibt ja zu hoffen das die Kinos ihre Onlinegebühr (meist 0,50 Euro) auch mal langsam abschaffen.

Hab ich nie verstanden wieso man für ein Tage vorher (quasi unstornierbares Prepaid) gebuchtes Online-Ticket mehr zahlen muss als 5 Minuten vor dem Film an der Kasse.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Hab ich nie verstanden wieso man für ein Tage vorher (quasi unstornierbares Prepaid) gebuchtes Online-Ticket mehr zahlen muss als 5 Minuten vor dem Film an der Kasse.
Weil es ganz offensichtlich genügend Leute wie dich gibt, die diese 50 Cent bezahlen und man als Anbieter das Geld nicht auf der Straße liegen lassen will.
 
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Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.397
260
Bielefeld
Weil es ganz offensichtlich genügend Leute wie dich gibt, die diese 50 Cent bezahlen und man als Anbieter das Geld nicht auf der Straße liegen lassen will.

Seit 7-8 Jahren zahle ich 99% meiner Kinobesuche nur noch mit Gutscheinen und gebe im Schnitt nich mal 4 Euro pro Kinobesuch aus. Die Onlinegebühr sehe ich immer nur wenn ich mal ins Imax will.
 

milkalex

Erfahrenes Mitglied
17.10.2014
641
-2
Krefelder Zoo
Macht euch nicht zu viel Hoffnung, Eventim prüft derzeit noch ob die 2.5EUR nicht doch was "anderes" sind und bis dahin wird auch nichts ausgezahlt. Das kann sich also noch ewig hinziehen. Zu den Kinotickets, die sind in der Regel an der Kinokasse erstattbar. Aber was willst du machen wenn du mal einen Film schauen willst und nicht a) Stunden vorher an der Kasse sein willst und b) keine Scheiß-Sitzplätze haben möchtest. Da bleibt einen halt nur die 50cent Gebühr :( Aber: wenn man die nicht sofort bezahlt, sondern nur reserviert, fallen auch keine Gebühren an, muss man halt 30 Minuten vorher abholen.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Das war auch mein Verständnis. Schade, mit der 40€ Pauschale hätte sich die Erstattung deutlich mehr gelohnt :)
Macht euch nicht zu viel Hoffnung, Eventim prüft derzeit noch ob die 2.5EUR nicht doch was "anderes" sind und bis dahin wird auch nichts ausgezahlt. Das kann sich also noch ewig hinziehen. ...
Dann würde ich sagen, Rückerstattung fordern und Frist setzen. Dann wird es mit den 40€ vielleicht doch noch was.
 

BBBuddy

Aktives Mitglied
11.09.2014
106
7
Ich habe heute auf mein Schreiben mit Aufforderung zur Erstattung der Servicegebühren folgende email von Eventim erhalten:

"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir, dass Ihr Wunsch nach Rückerstattung der Servicegebühren bei uns eingegangen ist. Wir haben das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis genommen und werden dieses umsetzen. Zurzeit warten wir auf die ausführliche Begründung für den Entscheid. Sobald uns dieser vorliegt, werden wir Sie per E-Mail über die weitere Vorgehensweise informieren.

Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr eventim.de - Kundenservice"
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.508
2.901
FRA
Eben mal geschaut, hatte nur eine print@home-Bestellung im Gesamtwert von 0,00 EUR, also auch keine Gebühren berappt. Trotzdem schöner Zug von der Verbraucherzentrale, jetzt könnten die mal die Märchengebühr von 10,- EUR aufwärts für die Möchtegern-Exklusiv-Verkäufe kümmern.
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.252
1.726
Eben mal geschaut, hatte nur eine print@home-Bestellung im Gesamtwert von 0,00 EUR, also auch keine Gebühren berappt. Trotzdem schöner Zug von der Verbraucherzentrale, jetzt könnten die mal die Märchengebühr von 10,- EUR aufwärts für die Möchtegern-Exklusiv-Verkäufe kümmern.

Oder die Fantasie-Gebühr bei Prämienflügen! =;
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Dann bleibt ja zu hoffen das die Kinos ihre Onlinegebühr (meist 0,50 Euro) auch mal langsam abschaffen.

Hab ich nie verstanden wieso man für ein Tage vorher (quasi unstornierbares Prepaid) gebuchtes Online-Ticket mehr zahlen muss als 5 Minuten vor dem Film an der Kasse.

Weil du bessere Sitzplätze bekommst.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Für die, die mal die eine oder andere Veranstaltung mit Tickets zum Selbstausdrucken incl übertriebener Gebühr mitgenommen haben, wird es freuen. Eventim muss diese Gebühr abschaffen und darf sich Rückforderungen bis 2008 gefallen lassen.

Näheres hierzu: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Eventim-muss-Ticketgebuehr-streichen-article20588224.html

Die Verbraucherzentrale hat hierfür bereits einen Musterbrief aufgesetzt: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2018-08/Musterbrief Eventim printathome.pdf

jetzt noch Therme Erding "Website Nutzergebühr" und wir sind der Gerechtigkeit wieder ein bissle näher gekommen!
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.053
339
ich habe eh nur eventim und ticketonline Online-Tickets gebucht, wenn es 35fache Paybackpunkte gab oder 5,6,10 oder 12 Euro Gutscheine aus Newslettern, Becks-Sixpacks und ähnlichem. Ich vermute, dass die bei so rabattierten Tickets nichts erstatten werden, oder?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
ich habe eh nur eventim und ticketonline Online-Tickets gebucht, wenn es 35fache Paybackpunkte gab oder 5,6,10 oder 12 Euro Gutscheine aus Newslettern, Becks-Sixpacks und ähnlichem. Ich vermute, dass die bei so rabattierten Tickets nichts erstatten werden, oder?
Ansprüche aus Ungerechtfertigte Bereicherung sind unabhängig von solchen Rabattaktionen.