Reiserücktrittsversicherung- Reisepreis und Höhe Stornogebühren-

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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.974
863
TXL
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Bei Abschluss einer RRV wird in der Regel der Gesamtreisepreis abgefragt. Bei individueller Buchung mehrerer Bausteine können ja die Stornogebühren höchst unterschiedlich gestaffelt sein und es fällt teilweise bei einigen Bausteinen auch keine 100% Stornogebühr an. Einzelne Flüge z.Bsp. sind gegen Gebühr auch umbuchbar., Die Prämienhöhe bemisst sich aber nach dem Gesamtreisepreis und kann bei 4 Personen z.Bsp. schon mal mehrere 100 Euro betragen.

Kann man denn als Gesamtreisepreis auch nur die maximalen Stornogebühren angeben und bekommt man die dann auch erstattet ?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Versicherungssumme ist immer der Gesamtreisepreis.
Die Stornokosten sind ja sowieso immer sehr unterschiedlich und hängen von vielen unterschiedlichen Bedingungen ab.

Wenn du nur die potentiellen Stornokosten als Reisepreis angibst, bist du "unterversichert" und bekommst nur eine anteilige Erstattung.

Aber warum buchts du nicht über eine "goldene" Kreditkarte? Da ist doch in aller Regel eine RRV inkludiert und m.E. die billigste Variante, eine derartige Versicherung abzuschließen. Oft allerdings auch mit einer Begrenzung bis z.B. 5000€.

Edit: Der Nachteil allerdings der meisten Versicherungen über KK gegenüber "normalen" Versicherungen, dass dort oft nicht "Reiseabbruch" und "Verspätungen" inkludiert sind; wenn man das auch abdecken will, hat das halt seinen Preis.
 
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macdoc

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
1.042
0
Edit: Der Nachteil allerdings der meisten Versicherungen über KK gegenüber "normalen" Versicherungen, dass dort oft nicht "Reiseabbruch" und "Verspätungen" inkludiert sind; wenn man das auch abdecken will, hat das halt seinen Preis.

Ich finde der entscheidende Nachteil bei den KK ist das die alle eine recht hohe Selbstbeteiligung haben. 10-20%
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
379
VIE
Kommt drauf an. Meine deckt 2 Schadensfälle pro Jahr ohne Selbstbehalt ab.
 

IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.030
166
Wie berechnet man den Gesamtreisepreis (=Versicherungssumme), wenn man eine vierwöchige Flugreise bucht und im Zielland dann als Backpacker herumreist? Man bucht z.B. für die ersten drei Nächte die Unterkunft von zu Hause aus vor. Für die meisten anderen Nächte soll aber erst spontan vor Ort gebucht werden. Werden diese nicht im Voraus gebuchten Übernachtungskosten auch in den Reisepreis eingerechnet?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Wie berechnet man den Gesamtreisepreis (=Versicherungssumme), wenn man eine vierwöchige Flugreise bucht und im Zielland dann als Backpacker herumreist? Man bucht z.B. für die ersten drei Nächte die Unterkunft von zu Hause aus vor. Für die meisten anderen Nächte soll aber erst spontan vor Ort gebucht werden. Werden diese nicht im Voraus gebuchten Übernachtungskosten auch in den Reisepreis eingerechnet?

In den Gesamtreisepreis werden immer die Kosten eingerechnet, die zum Zeitpunkt des Abfluges bereits BEZAHLT oder so fest gebucht wurden, dass es bei einer Nicht-Anreise zu Stornogebühren kommen würde. Wobei letzteres (kein Prepaid aber doch Stornokosten) eher selten sein dürfte - kommt dann wohl eher bei Pauschalreisen vor, wo man zwischen Anzahlung und Restzahlung storniert und dann die Stornokosten höher sind als die Anzahlung.

Kosten, die noch nicht entstanden sind (weil man erst vor Ort im Land bucht) können ja gar nicht auftreten, wenn man vor Reiseantritt entscheidet, nicht loszufliegen...
 
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IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.030
166
Letzteres (Kosten, die nicht auftreten) trifft ja dann auch auf solche Hotelbuchungen zu, die zu 100% storniert werden können.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Aus dem Versicherungslexikon der Allianz-Versicherung:

"Werden mehrere Reisebausteine zusammengestellt, z.B. Flug, Ferienwohnung und Camper, errechnet sich die Prämie grundsätzlich aus dem Gesamtreisepreis je Person/Familie/Paar. Bitte beachten Sie, dass für Versicherungsfälle, die vor Abschluss der Versicherung eintreten, kein Versicherungsschutz besteht. Damit Sie bereits ab der ersten Bausteinbuchung versichert sind, empfehlen wir Ihnen, sofort eine Versicherung über den voraussichtlichen Reisepreis je Person/Familie/Paar auszustellen. Sollte sich der Reisepreis nach Bestätigung der letzten Bausteine verringern bzw. erhöhen, kann die Versicherung jederzeit auf die niedrigere bzw. höhere Prämie angepasst werden.

https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/versicherungslexikon/
 
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Wuff

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01.04.2012
3.145
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HAM/LBC
Meiner Meinung nach gehören demgemäß auch die Kosten für die Backpacker Unterkünfte zum Gesamtreisepreis.
Aber das ist sicher ein Grenzfall, wo 3 Juristen 10 Meinungen zu haben werden.

Auf jeden Fall wirst du im Schadenfall eine Aufstellung des Gesamtreisepreises liefern müssen und man wird hinterfragen, ob du die fehlenden Nächte in der Aufstellung auf der Strasse schlafen wolltest. Oder z.B. bei Verwandten.
 

Wuff

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01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Kosten, die noch nicht entstanden sind (weil man erst vor Ort im Land bucht) können ja gar nicht auftreten, wenn man vor Reiseantritt entscheidet, nicht loszufliegen...
Ich habe wie schon gesagt große Zweifel an dieser Auslegung. Viele Versicherungen beinhalten ja auch noch einen Reiseabbruch-Schutz, wo dir auch die restlichen Urlaubskosten nach einem Abbruch erstattet werden, weil du plötzlich nach hause fliegen musst, weil dein Opa gestorben ist oder bei dir eingebrochen wurde.

Edit: Man kann sich die ganzen theoretischen Gedanken sparen, wenn man eine Jahresversicherung abschließt (hat allerdings auch eine Obergrenze) oder noch einfacher über eine gute KK bucht.
Eine Versicherung nur für ein einzelne Reise ist selten lohnenswert, ausser für "once in a liftetime" Reisen
 
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kingair9

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18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Viele Versicherungen beinhalten ja auch noch einen Reiseabbruch-Schutz, wo dir auch die restlichen Urlaubskosten nach einem Abbruch erstattet werden, weil du plötzlich nach hause fliegen musst, weil dein Opa gestorben ist oder bei dir eingebrochen wurde.

Und welche KOSTEN hast Du bei einem Abbruch, wenn Du zukünftige Hotels/Hostels etc. noch gar nicht reserviert hast?

Klar, Übernachtungen, die Du erst nach dem Abflug vor Ort gebucht (und bezahlt) hast können Kosten verursachen. In so fern sind wir wahrscheinlich BEIDE etwas daneben.

Vor der Reise sämtliche potentiellen Kosten (die aber noch gar nicht angefallen sind) anzugeben, passt nicht.

Es passt aber auch nicht, nichts anzugeben, da hast Du wohl Recht.

Insofern sollte man vielleicht vor der Reise überlegen, was denn für die Versicherung der maximale Schaden sein könnte und diesen dann als Reisepreis angeben.
 
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Wuff

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01.04.2012
3.145
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HAM/LBC
Insofern sollte man vielleicht vor der Reise überlegen, was denn für die Versicherung der maximale Schaden sein könnte und diesen dann als Reisepreis angeben.
Habe immer noch Zweifel:
Ein vielleicht SEHR abgehobenes Beispiel, aber ich buche eine Reise mit folgenden Reisebausteinen:
1 x Lufthansa Flug First Flex-Tarif = 10.000€
1 x Hotelbuchung (nicht stornierbar) = 2.000€

Dann ist der Gesamtreisepreis / Versicherungssumme meines Erachtens 12.000€.
Die tatsächlichen / potentiellen Stornokosten spielen ja NIE eine Rolle bei der Betrachtung; das ist eben der Grundgedanke bei der RRV, dass das Risiko immer pauschal am Reisepreis bemessen wird und nicht an den potentiellen Stornokosten. Ist zwar etwas ungerecht, aber das haben pauschale Betrachtungen immer so an sich.
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Den Flexflug würde ich definitiv nicht angeben, da er im Schadensfall nicht Versicherungsrelevant ist. Denn das ist letztendlich das, was zählt: Ich versichere die potentielle Schadenssumme.

Wie heißt es englisch so schön? We agree to disagree. :D
 
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Wuff

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01.04.2012
3.145
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HAM/LBC
Einverstanden.
Nur dies noch.

Bei einem Reisepreis von 10.000€ können je nach Zusammensetzung, Tarifen und Reiseanbieter Stornokosten im ganzen Spektrum von 1€ bis 10.000€ entstehen.

Versicherungssumme ist trotzdem nicht die Höhe der potentiellen Stornokosten, sondern der Gesamtreisepreis (10.000€).
 

TDO

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25.02.2013
4.189
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VIE
Wie berechnet man den Gesamtreisepreis (=Versicherungssumme), wenn man eine vierwöchige Flugreise bucht und im Zielland dann als Backpacker herumreist? Man bucht z.B. für die ersten drei Nächte die Unterkunft von zu Hause aus vor. Für die meisten anderen Nächte soll aber erst spontan vor Ort gebucht werden. Werden diese nicht im Voraus gebuchten Übernachtungskosten auch in den Reisepreis eingerechnet?

Die Versicherung deckt deinen Schaden/die dir entstandenen Kosten ab. Bei einer noch nicht gebuchten Unterkunft sind dies EUR 0,-
Was soll dir genau bei 0,- ersetzt werden?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
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HAM/LBC
Die Versicherung deckt deinen Schaden/die dir entstandenen Kosten ab. Bei einer noch nicht gebuchten Unterkunft sind dies EUR 0,-
Was soll dir genau bei 0,- ersetzt werden?
Und wenn am drittletzten Tag der Reise sein Opa stirbt und ihm die Versicherung den vorzeitigen Rückflug finanziert?
Die Versicherungsprämie wird am Gesamtreisepreis berechnet und nicht an irgendwelchen entstandenen und noch zu entstehenden Kosten.

Bei Vollpension auch die Kosten für das Essen. Wenn du selber im Urlaub das Essen im Restaurant bezahlst, zählt das nicht dazu.
Bei Buchung etwa eines Tauchkurs im Robinson-Club vorab wird auch dieser in den Gesamtpreis einberechnet.
 

IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.030
166
Bei Vollpension auch die Kosten für das Essen. Wenn du selber im Urlaub das Essen im Restaurant bezahlst, zählt das nicht dazu.
Gutes Beispiel! Von zu Hause vorab gebuchtes Essen wird mit eingerechnet, vor Ort spontan im Restaurant bestelltes Essen nicht. Analog sollte es sich doch auch mit den Hotels verhalten: Vorab gebuchte Übernachtungen zählen zum versicherten Reisepreis, vor Ort spontan gebuchte Übernachtungen nicht. Oder siehst du da einen Unterschied??
 
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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
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VIE
Meiner Meinung nach gehören demgemäß auch die Kosten für die Backpacker Unterkünfte zum Gesamtreisepreis.
Aber das ist sicher ein Grenzfall, wo 3 Juristen 10 Meinungen zu haben werden.

Auf jeden Fall wirst du im Schadenfall eine Aufstellung des Gesamtreisepreises liefern müssen und man wird hinterfragen, ob du die fehlenden Nächte in der Aufstellung auf der Strasse schlafen wolltest. Oder z.B. bei Verwandten.

Bei einer Einzelreiserücktrittsversicherung kannst du nur eine konkrete Reise (= bekannt und bezahlt) versichern.

Einfach mal in die Versicherungsbedingungen schauen. Da wirst einen ähnlich lautenden Satz finden: "... die Versicherung gilt jeweils nur für die gemäß Reisebestätigung gebuchte Reise."

Bei einer Jahresreiserücktrittsversicherung stellt sich die Frage nicht, da hier eine Versicherung über eine max. Schadenssumme x für y Schadenfälle für einen definierten Zeitraum z abgeschlossen wird (kann Indivdualreisen umfassen, muss es aber nicht).

Versicherungszusatzprodukte bei Kreditkarten basieren intern meistens auf Jahresreiserücktrittsversicherung.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Bei einer Einzelreiserücktrittsversicherung kannst du nur eine konkrete Reise (= bekannt und bezahlt) versichern..
Im Prinzip stimme ich dir zu, das gilt für 99,9% der Reisen.

Die Anfrage in #1 war aber der 0,1% Spezialfall, dass er selber lauter individuelle Einzelbausteine bucht und dann auch noch auf eigene Faust eine individuelle Versicherung dazu buchen möchte. Da kann man natürlich heftig über den Gesamtreisepreis philosophieren; um so mehr ist deine (und meine) Empfehlung richtig, für solche Fälle eine Jahresversicherung (ggf. über KK) abzuschließen, und solch eine selbst zusammengebastelte Reise nicht individuell zu versichern.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.629
4.947
Bei Versicherungen über Kreditkarten sollte man prüfen, wer darüber versichert ist. Häufig ist es nur der Karteninhaber, oft noch zusätzlich eigene minderjährige Kinder und ggfs. Ehepartner. Wenn man z.B. zusammen mit Freuden reist, sind diese nicht unbedingt über die KK-Versicherung abgedeckt, wenn sie nicht separat mit eigener KK buchen.
Die einzige KK, die auch Mitreisende ohne familiäre Beziehung abdeckt, die mir bekannt ist, ist die Advanzia (aber deren Versicherung hat natürlich andere Einschränkungen). Kennt noch jemand weitere KK-Versicherungen, die sich nicht familiäre Beziehungen bei Mitreisenden als Voraussetzung haben?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
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HAM/LBC
Bei Versicherungen über Kreditkarten sollte man prüfen, wer darüber versichert ist. Häufig ist es nur der Karteninhaber, oft noch zusätzlich eigene minderjährige Kinder und ggfs. Ehepartner. Wenn man z.B. zusammen mit Freuden reist, sind diese nicht unbedingt über die KK-Versicherung abgedeckt, wenn sie nicht separat mit eigener KK buchen.
Die einzige KK, die auch Mitreisende ohne familiäre Beziehung abdeckt, die mir bekannt ist, ist die Advanzia (aber deren Versicherung hat natürlich andere Einschränkungen). Kennt noch jemand weitere KK-Versicherungen, die sich nicht familiäre Beziehungen bei Mitreisenden als Voraussetzung haben?

Wobei die Beschränkung auf die Familie meines Wissens nur für die inkludierte Auslandkrankenversicherung gilt.

Hingegen gilt die Reiserücktrittsversicherung in der Regel für alle Mitreisenden, sofern deren Reisepreis auch mit der KK bezahlt wurde.

Zum Beispiel habe ich gerade mal bei meiner M&M Kreditkarte nachgeschaut bezüglich RRV:

Versichert sind
"Nichtfamilienangehörige, sofern sie mit dem Karteninhaber die Reise gemeinsam buchen
und durchführen und nicht mehr als fünf Personen inklusive dem Karteninhaber gemeinsam
die Reise buchen und antreten. Sollten mehr als fünf Personen inklusive dem Karteninhaber
reisen, gelten die auf der Reisebestätigung erstgenannten Nichtfamilienangehörigen als
mitversichert, bis die Gesamtzahl von fünf Reisenden erreicht wird."
 

Cnecky

Erfahrenes Mitglied
23.09.2014
258
24
Ihr macht es aber kompliziert...:)
Sinn einer Reiserücktritt-/Abbruchversicherung ist es, mich vor finanziellem Schaden zu bewahren, der mir bei Nichantritt/Abbruch der Reise auch tatsächlich entsteht.

Pauschalreise ist klar, ich muss 50% Stornokosten zahlen, die werden mir erstattet.
Buche ich nur komplett kostenlos stornierbare Flüge, Unterkünfte, Mietwagen etc., brauche ich gar keine RRKV.

Bei Buchung alles einzeln als Reisebausteine, zählt das als eine Reise, eine eventuelle Selbstbeteiligung fällt nur einmal an.
Im Schadensfall gebe ich natürlich nur die Bausteine an, für die auch tatsächlich Stornokosten anfallen.
Habe ich für den zweiten Urlaubstag einen kostenlos stornierbaren Privatflug mit Donald Trump für $ 50.000,- gebucht, ist das
versicherungstechnisch irrelevant, da gar kein Risiko, weil kostenlos stornierbar.

Fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von $ 500,- an, die ich erstattet haben möchte, dann zählen die $ 50.000,- natürlich mit zum Reisepreis.

Bei der Reiseabbruchversicherung ist es ähnlich. Pauschal, Kreuzfahrt, ich muss wegen Opa´s Kistenfete nach Hause, der anteilige Reisepreis wird erstattet.
Natürlich gibt´s kein Geld für noch nicht gebuchte Bausteine im Urlaub. "Ich wollte noch 50 Tage mit der Harley durch die USA cruisen, habe pro
Übernachtung $ 200,- kalkuliert". Das wär´s doch, oder? :D

Übrigens greift die RRKV nur bis zum Check-In. Herzkasper bei der Siko, dann ist eine Abbruchversicherung erforderlich.

Bedingungen meiner CC: Zahlung der Reise/Bausteine mit der Karte ist nicht erforderlich! Schutz für Ehe-/Lebenspartner, Kinder in häuslicher Gemeinschaft.
Reist der Karteninhaber nicht mit, besteht nur Auslandsreisekranversicherungsschutz.