Flugladen.de Erfahrungen und Vermutungen

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.581
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MUC-BKK-MUC 570 EUR all in , gekauft für 2.12.-12.12. 2 Tickets Mitte August 2010 bei flugladen.de:

.... und wissen, ob es mit dem flugladen.de irgendwelche Komplikationen mit der Buchung gibt. Mir ist die Seite irgendwie suspekt.

Flugladen lief super durch:
- Kreditkartengebühr
"nur" 5 EUR pro Buchung (nicht pro Ticket) - Zahlung mit Bankeinzug "umsonscht"
- etwas komisch sind die zuvor angezeigten -19 EUR Rabatt pro Person, dann aber "Airline Reservation fee" 7,5 EUR und "Bearbeitungsentgelt" 12 EUR, netto also 0,5 EUR Gebühren :confused:
- letzteres weist meines Erachtens darauf hin, daß diese Site ja nach Lust und Laune (Ziele, Vorausbuchung, etc.) mit dem Rabatt spielt und hofft, daß loyale Kunden zurück kommen ohne vorher die Preise zu vergleichen
- es kommt eine email mit der Buchung, eine email mit Rechnung und nach Ausstellung der Ticktes jeweils pro Ticket eine email extra.
- abgebucht wird von "Flugladen.de"- Steuern werden mit genau 247 EUR ausgewiesen, was auf einen Graumarkttarif hinweisen dürfte
- Tickets wurden innerhalb 1 Stunde nach Buchung ausgestellt

Damit ist der Kaufvertrag mit Flugladen.de erfüllt und ich bin zufrieden. Interessant wäre, was passiert, wenn man die Tickets stornieren müsste und die genau 247 EUR Steuern zurück verlangen wollte?

www.flugladen.de/StaticPage.aspx?title=statConditions meinte:
Bei jeder Änderung einer Buchung oder Teilbuchung wird von Flugladen.de ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50€ erhoben.

www.flugladen.de/StaticPage.aspx?title=statConditions meinte:
Wenn die Stornokosten für ein Linienflugticket 100% betragen, werden alle mit diesem Flugticket verbundenen Zuschläge und Flughafensteuern nicht zurückerstattet.
diese Regel widerspricht dem deutschen Recht, Flughafensteuern und Kerosionzuschläge müssten erstattet werden...aber wer geht wegen 500 EUR vor Gericht?

Firmensitz, Haarlem, Niederlande.
 
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rcs

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06.03.2009
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München
diese Regel widerspricht dem deutschen Recht, Flughafensteuern und Kerosionzuschläge müssten erstattet werden...

Ob das deutschem Recht widerspricht, wird erst noch vor Gericht zu klären sein. Die Fluggesellschaften, die die Bedingungen festsetzen, stellen sich auf den Standpunkt der Kerosinzuschlag wäre Teil des Tarifs und keine Steuer im herkömmlichen Sinn.

Ich bin der Auffassung, dass die Airlines den Kerosinzuschlag somit abschaffen müssten und einfach in den Basistarif integrieren sollten, aber hier sind wir bei der alten Diskussion - BA hat's vorgemacht, AF/KL folgten, und LH/LX/OS usw. kamen dann wie die Lemminge hinterher.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.581
1.285
Ob das deutschem Recht widerspricht, wird erst noch vor Gericht zu klären sein. Die Fluggesellschaften, die die Bedingungen festsetzen, stellen sich auf den Standpunkt der Kerosinzuschlag wäre Teil des Tarifs und keine Steuer im herkömmlichen Sinn.

Ich bin der Auffassung, dass die Airlines den Kerosinzuschlag somit abschaffen müssten und einfach in den Basistarif integrieren sollten, aber hier sind wir bei der alten Diskussion - BA hat's vorgemacht, AF/KL folgten, und LH/LX/OS usw. kamen dann wie die Lemminge hinterher.

ja alte Diskussion, aber wie hoch soll der Kerosinzuschlag denn sein, wenn Flugladen.de einen Fantasiebetrag von 247 EUR ansetzt/angibt? Die machen es sich halt einfach:
"Ticket-Preis+"Steuern&Gebühren"+Kleinkram=Endpreis" - bei Storno gibt's nichts zurück - bitte schön - nimm oder friss:rolleyes:

Aha hier kommts:

https://eitr.amadeusasia.com/index.aspx meinte:
ENDORSEMENTS : VALID ON TG920-925CARRIER SHOWN NON ENDORSABLE RBKG
TOUR CODE : IT0TG2FRA0V23X
PAYMENT : INV
FARE CALCULATION : MUC TG BKK M/IT TG MUC M/IT
ENDXT18.78RA5.19DE16.66TS
AIR FARE : IT
TAX : 199.26YQ 7.60YQ 40.63XT
TOTAL : IT

Tourcode "IT", scheint was für Italiener zu sein:confused:

Diese Summe gibt 247,49 EUR, da hat man also großzügig abgerundet(y) lt. Thai München ist der Tarif der "50 Jahre Thai-Geburtstagspecial"
 
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flysurfer

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06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de
Und ich dachte immer, das heißt Industrie-Tarif (im Sinne von Reiseindustrie), aber da sieht man mal wieder, dass in der Reisebranche alles möglich ist. Es handelt sich also um ein Inklusivpaket für Italiener, das nur über bestimmte Reisebüros buchbar ist. :idea:

Wie gut, dass wir auch darüber gesprochen haben. (y)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.581
1.285
also Geburtstagstourpreis für Italiener mit Abflug FRA IT0TG2FRA0V23X, der aber von München geht:D

sozusagen eine "nicht-an-die-Regel-halten" ("Error-")fare - ausgestellt um die online Kunden wegen 50 EUR Ersparnis anzulocken (Expedia wollte 621 EUR) - die Holländer sind ganz schön agressiv:eek:

Thai lässt es wohl mit sich machen? das sehen die nicht so eng:confused:
 

Jet

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25.04.2010
241
6
Damit ist der Kaufvertrag mit Flugladen.de erfüllt und ich bin zufrieden. Interessant wäre, was passiert, wenn man die Tickets stornieren müsste und die genau 247 EUR Steuern zurück verlangen wollte?



diese Regel widerspricht dem deutschen Recht, Flughafensteuern und Kerosionzuschläge müssten erstattet werden...aber wer geht wegen 500 EUR vor Gericht?

Firmensitz, Haarlem, Niederlande.

Nach Artikel 12 Nr. 1 der AGB von Flugladen.de, die jeder bei einer Buchung anerkennt, kommt „ bei allen Konflikten und eventuellen Streitigkeiten zwischen Flugladen.de und dem Reisenden das niederländische Recht zur Anwendung. Ausschließlich ein niederländischer Richter oder auch die nachfolgend zu nennende Schlichtungskommission ist berechtigt, etwaige Streitigkeiten zu beurteilen.“
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Flugladen.de - der Billigflug Spezialist

Ein Rechtsstreit mit Flugladen.de um die Erstattbarkeit oder Nichterstattbarkeit von Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag bei einer Stornierung der Flugbuchung müsste dann wohl nach niederländischem Recht vor dem Amtsgericht Haarlem ausgetragen werden.

Nun denn …
 
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flysurfer

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06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de

Eine ganz andere Frage ist, ob solche AGBs bei einem Web-Angebot mit der Endung .de überhaupt wirksam sind. Gut möglich, dass sich ein deutsches Gericht bei einem deutschen Kunden mit deutschem Wohnsitz, das auf einer deutschsprachigen Website mit der Endung .de ein Ticket ex Deutschland kauft kauft, auch zuständig fühlt. :idea: Sonst könnte sich theoretisch jeder Betrügerladen irgendwo in der Karibik oder in Afrika ansiedeln und dortiges Recht in die AGBs schreiben - im Prinzip macht es ja erstmal keinen Unterschied, ob bei einem deutschsprachigen Reisevermittler die Niederlande oder Nigeria im Impressum stehen.

Allein die Tatsache, dass ein Reisebüro mit solchen AGBs hantiert, belegt für mich deshalb schon, dass es unseriös agiert.
 

LFCorsten

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08.03.2009
2.913
1
DXB/ATH/SIN/LAX
Eine ganz andere Frage ist, ob solche AGBs bei einem Web-Angebot mit der Endung .de überhaupt wirksam sind. Gut möglich, dass sich ein deutsches Gericht bei einem deutschen Kunden mit deutschem Wohnsitz, das auf einer deutschsprachigen Website mit der Endung .de ein Ticket ex Deutschland kauft kauft, auch zuständig fühlt. :idea: Sonst könnte sich theoretisch jeder Betrügerladen irgendwo in der Karibik oder in Afrika ansiedeln und dortiges Recht in die AGBs schreiben - im Prinzip macht es ja erstmal keinen Unterschied, ob bei einem deutschsprachigen Reisevermittler die Niederlande oder Nigeria im Impressum stehen.

Allein die Tatsache, dass ein Reisebüro mit solchen AGBs hantiert, belegt für mich deshalb schon, dass es unseriös agiert.

Heisst aber auch dass jede .com US Recht haben müsste?
 

flysurfer

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06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de
Heisst aber auch dass jede .com US Recht haben müsste?

.com ist nicht so spezifisch USA wie .us.

Du kannst ziemlich sicher sein, dass sich ein US-Gericht zuständig fühlen würde, wenn du einen Online-Shop mit .us betreibst. Die fühlen sich ja oft schon zuständig, wenn ein Amerikaner bloß an irgendeinem Deal beteiligt war.

Und wenn sich dein .com Shop sichtbar an amerikanische Kunden wendet (etwa Angebote ex USA auf Englisch bewirbt, Zahlung in USD erlaubt usw.), wird sich die amerikanische Gerichtsbarkeit ebenfalls zuständig fühlen.

Du kannst natürlich reinschreiben was du willst, aber das hindert keinen deiner Kunden daran, dich vor einem US-Gericht zu verklagen, dass sich dann mit großer Wahrscheinlichkeit auch zuständig fühlt.
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

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16.03.2009
21.581
1.285
recht unseröser Laden muss ich zugeben:

Rechnung meinte:
Flugladen.de - Nobelstraat 19 - 2011 TX - Haarlem - Niederlande
Umsatzsteuer-Nr.: NL8206.32.934.B01
ING Bank Konto: 0010119121 BLZ: 500 210 00 BIC-code: INGBDEFF IBAN-nummer: DE25500210000010119121

E-ticket Bestätigung meinte:
Flugladen.de - Demmersweg 32 - 7556 BN - Hengelo - Niederlande
Handelsregister-Nummer: 34332334 - UstID-Nummer: NL806263891B01

Kreditkartenbuchung meinte:
Flugladen.DE Haarlem NLD EUR 1.140,00 S

AmadeusBuchung meinte:
FLUGLADEN.DE GMBH
AIRTRADE
OTTO LILIENTHAL STRASSE 1
28199 BREMEN
GERMANY
Tel.: 00
Fax: 00

IATA-Nummer:23259773

sehr interessantes Unternehmen (n) wer noch einen Firmen-Sitz in Cayman Islands oder Singapore findet bekommt nen Keks...


Zumindest habe ich meine Tickets ausgestellt und muss hoffentlich nichts mehr mit denen zu tun haben:stop:
 

flysurfer

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06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de
sehr interessantes Unternehmen (n) wer noch einen Firmen-Sitz in Cayman Islands oder Singapore findet bekommt nen Keks...


Zumindest habe ich meine Tickets ausgestellt und muss hoffentlich nichts mehr mit denen zu tun haben:stop:

Die deutsche Amadeus-Kennung brauchen sie ja für die deutschen Vorzugspreise und die Verfügbarkeit für POS Deutschland. Und da fängt's eben an: Ein in Deutschland als GmbH registriertes Reisebüro bucht und ticketiert hier im Amadeus Flüge für die deutschen Kunden eines holländischen Reisebüros. Das mag steuerliche Gründe haben, das mit dem Gerichtsstand Niederlande könnte sich jedoch als ungültige Klausel erweisen - zumal in der Buchung selbst ja ein deutsches IATA-Reisebüro mit Sitz in Bremen steht.

Intern wird es natürlich so gehandhabt, dass das deutsche Reisebüro das niederländische als "Kunden" hat, und die Niederländer die Ware anschließend an den deutschen Endkunden weiterverkaufen.
 

Greenie

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11.10.2009
254
58
im Prinzip macht es ja erstmal keinen Unterschied, ob bei einem deutschsprachigen Reisevermittler die Niederlande oder Nigeria im Impressum stehen

Es gibt ein Impressum und die AGB sind doch auch deutlich kommuniziert. Das spricht doch zunächst nicht gegen die Seriösität des Anbieters. Mir fallen aus dem Stand etliche Websites gerade von Reisevermittlern ein, die im Ausland beheimatet sind, oftmals in UK.

Ich sehe nicht, warum ein Anbieter auf dem europäischen Markt nicht von seinem Standort aus Kunden in Europa in ihrer jeweiligen Landessprache bedienen können sollte, ohne dass deshalb gleich das Wohnsitzrecht des Kunden gilt. Das ist doch bei 25 verschiedenen Gesetzeslagen nicht beherrschbar.

Als Kunde sehe ich mich durchaus auch in der Pflicht mir vor einem Vertragsabschluss meinen Vertragspartner wenigstens einmal rudimentär anzusehen. Und dazu gehört für mich immer auch ein Blick ins Impressum. Wer das nicht tut, handelt zumindest mal fahrlässig. Finde ich kein Impressum, dann ist das Geschäft ohnehin gestorben.

Stelle ich fest, dass im Impressum ein Resiebüro in Nigeria als Vertragspartner genannt ist, dann muss ich sicher auch noch einmal einen Moment extra nachdenken.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de
Es gibt ein Impressum und die AGB sind doch auch deutlich kommuniziert. Das spricht doch zunächst nicht gegen die Seriösität des Anbieters. Mir fallen aus dem Stand etliche Websites gerade von Reisevermittlern ein, die im Ausland beheimatet sind, oftmals in UK.

Ich sehe nicht, warum ein Anbieter auf dem europäischen Markt nicht von seinem Standort aus Kunden in Europa in ihrer jeweiligen Landessprache bedienen können sollte, ohne dass deshalb gleich das Wohnsitzrecht des Kunden gilt. Das ist doch bei 25 verschiedenen Gesetzeslagen nicht beherrschbar.

Aber darum geht es doch gar nicht, sondern nur um die Frage, ob sich der genannte Anbieter mit der genannten Struktur an deutsches Recht zu halten hat, unabhängig davon, was er in seinen AGBs verzapft. Wer in einem Land eine Niederlassung betreibt, muss sich dabei an das lokale Landesrecht halten, das selbstverständlich von Gerichten dieses Landes durchgesetzt wird. Und ein Flugladen.de mit GmbH-Sitz in Bremen ist nun einmal eine deutsche Firma, die deutschen Gesetzen unterworfen ist - und die stellt hier die Tickets für die deutschen Kunden aus. Wen wird man als deutscher Kunde also wo verklagen, wenn mit diesen Tickets was nicht stimmt? ;)
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Ob es sich bei der genannten GmbH um eines dieser Unternehmen handelt, weiss ich nicht, aber Zweifel an der Seriösität habe ich da keinesfalls.

Unseriös ist es ganz ohne Zweifel, deutsches Recht zu ignorieren und Steuern & Gebühren (es geht ja nicht um Zuschläge wie die YQ) nicht zurückzuerstatten. :idea: Und eben deshalb bestehen auch begründete Zweifel daran, ob das Unternehmen damit durchkäme - im Zweifelsfall könnte sich der deutsche Kunde vermutlich auch direkt an die in der Buchung genannte deutsche GmbH wenden und die unkooperativen Niederländer einfach überspringen.
 

Greenie

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
254
58
im Zweifelsfall könnte sich der deutsche Kunde vermutlich auch direkt an die in der Buchung genannte deutsche GmbH wenden und die unkooperativen Niederländer einfach überspringen.

Das würde ich eher anzweifeln. Mit der Firma in Bremen hat nur die holländische Firma eine Geschäftsbeziehung. Ich kaufe meine Tickets beim holländischen Anbieter. Eine direkte Haftung des deutschen Händlers für die Geschäfte eines holländischen Kunden gegenüber dem Endkunden dürfte - wenn überhaupt - nur unter äußerst eng begrenzten Voraussetzungen möglich sein.
 

trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
3
Verträge mit ausländischen Unternehmen sind ja nicht ungewöhnlich. Man einigt sich einfach darauf welchem Recht man sich gemeinsam unterwirft.

Wenn ich solchen AGB bei der Buchung zustimme gilt eben das dort niedergeschriebene.

Dann einfach zu sagen April April ich will aber deutsches Recht erscheint mir somit nicht schlüssig.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.717
2.234
Soweit ich weiß, macht es aber einen Unterschied, ob es sich bei den Vertragsparteien um Vollkaufleute handelt oder der Ticketkäufer eine Privatperson ist. Wenn ich die Erklärungen meines Anwalts richtig verstanden habe, können Kaufleute als Gerichtsstand vereinbaren was sie wollen, wenn ich aber als Unternehmen mit einer Privatperson ein Geschäft mache, muss ich immer den Gerichtsstand nehmen, den das Gesetz vorgibt. Deshalb könnte ich mir gut vorstellen, dass ein EU-Unternehmen bei Privatkundengeschäften den Gerichtsstand nicht in die NL verlegen kann/darf.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.739
10.778
Die Rechtswahlvereinbarung ist wirksam, die Gerichtsstandsvereinbarung nicht.

Dazu noch ein fehlendes Impressum sowie der Versuch der Unterschlagung der passagierbezogenen Steuern und oeffentlich-rechtlichen Gebuehren - herzlichen Glueckwunsch zu so viel Seriositaet.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.739
10.778
Sorry, bisschen spaet, ich weiss. Bzw. jetzt ich braun, weil ich Urlaub ohne Internet. :cool:

Eine Vereinbarung, welches Recht einen Vertrag regeln soll (hier also niederlaendisches), ist AGB-rechtlich in Ordnung. Hinsichtlich des Gerichtsstandes geht der (verbraucherschutzorientierte) Gesetzgeber davon aus, dass der Verbraucher dadurch viel mehr verlieren kann. Man stelle sich vor, in den AGB stuende eine Gerichtsstandvereinbarung Somalia oder Tuvalu. Daher ist dies AGB-rechtlich unzulaessig. Sofern man ueber die normalen Regelungen zum Gerichtsstand (Internationales Privatrecht, Zivilprozessordnung etc.) zu dem Ergebnis kommt, die Zustaendigkeit eines deutschen Gerichtes zu bejahen, muss der deutsche Richter niederlaendisches Recht anwenden.
 
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xtra_81

Aktives Mitglied
05.08.2010
135
0
STR/HAM/AGP
Unseriös ist es ganz ohne Zweifel, deutsches Recht zu ignorieren und Steuern & Gebühren (es geht ja nicht um Zuschläge wie die YQ) nicht zurückzuerstatten. :idea: Und eben deshalb bestehen auch begründete Zweifel daran, ob das Unternehmen damit durchkäme - im Zweifelsfall könnte sich der deutsche Kunde vermutlich auch direkt an die in der Buchung genannte deutsche GmbH wenden und die unkooperativen Niederländer einfach überspringen.

Wie ist das denn eigentlich, wenn man nur den Hinflug antritt, den Rückflug dann aber cancelt und nen neuen Flug bucht, weil der Tarif Umbuchungen nicht zuläßt?
Und by the way... ist es rechtens, dass man bei der Rückforderung der Steuern/Gebühren noch eine Gebühr bezahlen muss, obwohl der Tarif nicht stornierbar ist?